Gesamtwert des Nachlasses
Der Wert des Nachlasses bestimmt sich als Summe aller Vermögenswerte abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes.
Mein Tipp:
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Ihr Anteil am Nachlass in %
Die Gebühren für den Erbschein richten sich nach Ihrem Anteil am Nachlass. Der Erbteil bestimmt sich nach der Erbquote. Je nach testamentarischer Bestimmung oder Rangfolge in der gesetzlichen Erbfolge ergibt sich die Erbquote automatisch. Möchten Sie als Erbengemeinschaft einen gemeinsamen Erbschein beantragen, so setzen Sie den Wert auf 100% und teilen anschließend die Kosten anteilig auf. Aufgrund der degressiven Gestaltung der Gebühren ist dies im Ergebnis günstiger für die Erbengemeinschaft.
Ihr Anteil am Nachlass: %