Verkehrswert des zu versteigernden Grundstücks oder der Immobilie
Sowohl die Gerichtskosten wie auch die Kosten für einen (optionalen) Rechtsanwalt bestimmen sich nach dem Verkehrswert des Grundstücks oder der Immobilie. Diese Kosten können zunächst nur geschätzt werden, am Ende wird mit dem tatsächlichen Versteigerungserlös abgerechnet. Insbesondere der Vorschuss, den der Antragssteller zu leisten hat, bemisst sich zunächst nach dem vollen Verkehrswert.
Mein Tipp:
Besten Verkaufspreis ermitteln*
Ihr Erbanteil in %
Bei erfolgreicher Durchführung der Teilungsversteigerung nur die Kosten für Ihren Erbanteil zu tragen.
Die Größe Ihres Anteils am Nachlass bestimmt sich nach der Erbquote. Je nach testamentarischer Bestimmung oder Rangfolge in der gesetzlichen Erbfolge ergibt sich die Erbquote automatisch. Werfen Sie einfach einen Blick in den Erbschein, dort ist die Erbquote als Bruchteil genannt, z.B. 7/12. Tragen Sie hier den %-Wert ein.
Ihr Anteil an der Erbengemeinschaft: %