Teilungsversteigerung: Kosten berechnen

Verkehrswert des zu versteigernden Grundstücks oder der Immobilie
Sowohl die Gerichtskosten wie auch die Kosten für einen (optionalen) Rechtsanwalt bestimmen sich nach dem Verkehrswert des Grundstücks oder der Immobilie. Diese Kosten können zunächst nur geschätzt werden, am Ende wird mit dem tatsächlichen Versteigerungserlös abgerechnet. Insbesondere der Vorschuss, den der Antragssteller zu leisten hat, bemisst sich zunächst nach dem vollen Verkehrswert.
 
Mein Tipp: Besten Verkaufspreis ermitteln*
Ihr Erbanteil in %
Bei erfolgreicher Durchführung der Teilungsversteigerung nur die Kosten für Ihren Erbanteil zu tragen.

Die Größe Ihres Anteils am Nachlass bestimmt sich nach der Erbquote. Je nach testamentarischer Bestimmung oder Rangfolge in der gesetzlichen Erbfolge ergibt sich die Erbquote automatisch. Werfen Sie einfach einen Blick in den Erbschein, dort ist die Erbquote als Bruchteil genannt, z.B. 7/12. Tragen Sie hier den %-Wert ein.

Ihr Anteil an der Erbengemeinschaft: %
Berechnung vereinfacht - Keine Rechtsberatung - Alle Angaben ohne Gewähr - Bitte rechtliche Bestimmungen zur Nutzung beachten

Die im Rechner vermittelten Informationen sind häufig vereinfacht um dem Nutzer mit wenigen Eingaben eine erste, unverbindliche Abschätzung zu geben. Dies kann auch zu ungenauen oder unrichtigen Ergebnissen führen. Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vermittelten Informationen. Die Nutzung des Rechners ersetzt niemals die einzelfallbezogene Beratung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder vergleichbaren Experten auf dem jeweiligen Fachgebiet.


 
 
Erbanteil in % ändern
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