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CO2-Abgabe für Gas: Warum die CO2-Steuer wichtig ist
Die CO2-Abgabe auf Erdgas und Flüssiggas betrifft alle Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Gebäude mit Gas beheizt werden. Seit 2023 gibt es umfangreiche Regelungen, durch die ein Teil der CO2-Kosten vom Vermieter getragen werden muss, wenn der Energieverbrauch (und somit der CO2-Ausstoß) zu hoch ist.
Für Vermieterinnen und Vermieter stellt sich die Frage, wie man den eigenen Anteil an der CO2-Abgabe für Gas senken kann. Dies gelingt in vielen Fällen über eine bessere Energieeffizienz. Wer Fassade, Dach und Fenster optimiert oder die Gasheizung modernisiert, spart Brennstoff und reduziert den CO2-Ausstoß. Die Folge: geringere CO2-Kosten für den Vermieter. Fördergelder (z.B. von der KfW oder dem BAFA) können diese Sanierungen finanziell erleichtern.
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Brennstoffemissionshandelsgesetz & CO2-Kostenaufteilung Gas
Die zentrale Rechtsgrundlage für die CO2-Abgabe für Gas ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Es legt fest, dass beim Verbrauch von fossilem Brennstoff, wie Erdgas oder Flüssiggas, bestimmte Zertifikate gekauft werden müssen. Der Preis dieser Zertifikate bildet die Basis für die CO2-Kosten.
Für die Aufteilung zwischen Vermieterinnen und Vermietern sowie Mieterinnen und Mietern kommt zusätzlich das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) ins Spiel. Das CO2KostAufG regelt, dass Mieter nicht mehr allein den vollen CO2-Preis für Gas tragen müssen, sondern der Vermieter je nach Gebäudezustand einen Teil übernimmt.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Wohngebäude ein Stufenmodell, das sich am CO2-Ausstoß pro Quadratmeter orientiert. Für Nichtwohngebäude wie Bürokomplexe oder Lagerhallen gilt zunächst bis Ende 2025 eine 50:50-Regelung. Ab 2026 ist auch dort ein Stufenmodell geplant.
Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude und sind energetische Maßnahmen kaum möglich, kann der Vermieteranteil verringert oder entfallen. Die Details dazu finden sich in § 8 CO2KostAufG.
Das 10-Stufen-Modell: Wie sich die CO2-Abgabe für Gas aufteilt
CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter
Damit die Lasten der CO2-Abgabe für Gas fair verteilt werden, sieht das CO2KostAufG ein 10-Stufen-Modell vor. Im Zentrum steht der jährliche CO2-Ausstoß pro Quadratmeter. Je mehr Emissionen durch Gas entstehen, desto höher ist der Vermieteranteil. Anders gesagt: Wer keine oder nur geringe energetische Standards erfüllt, muss den Großteil der CO2-Kosten tragen.

Für Erdgas und Flüssiggas berechnet sich der CO2-Ausstoß, indem man die Kilowattstunden (kWh) mit dem jeweiligen Emissionsfaktor multipliziert und durch die beheizte Wohnfläche teilt.
CO2-Steuer Gas Aufteilung Tabelle
| Kohlendioxidausstoß (CO2) pro m² und Jahr durch Beheizung mit Gas | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
|---|---|---|
| bis 12 kg CO2/m²/a | 100% | 0% |
| 12 bis 17 kg CO2/m²/a | 90% | 10% |
| 17 bis 22 kg CO2/m²/a | 80% | 20% |
| 22 bis 27 kg CO2/m²/a | 70% | 30% |
| 27 bis 32 kg CO2/m²/a | 60% | 40% |
| 32 bis 37 kg CO2/m²/a | 50% | 50% |
| 37 bis 42 kg CO2/m²/a | 40% | 60% |
| 42 bis 47 kg CO2/m²/a | 30% | 70% |
| 47 bis 52 kg CO2/m²/a | 20% | 80% |
| ab 52 kg CO2/m²/a | 5% | 95% |
CO2-Abgabe Erdgas Tabelle
Die tatsächlichen Beträge für die CO2-Steuer Gas (korrekt: CO2-Abgabe Gas) hängen vom jährlichen CO2-Preis pro Tonne ab. Dieser steigt laut Gesetz sukzessive. Zusätzlich werden auf die CO2-Abgabe noch 19% Mehrwertsteuer erhoben, weshalb viele Tabellen „netto“ und „brutto“ unterscheiden. Nachfolgend einige beispielhafte Berechnungen in Euro brutto.
| Beheizte Wohnfläche | Energieverbrauch Erdgas in kWh pro Jahr | CO2-Abgabe (brutto) in 2025 | Anteil CO2-Abgabe Mieter | Anteil CO2-Abgabe Vermieter |
|---|---|---|---|---|
| 65qm | 3.000 kWh | 52,31 € | 5,23 € | 47,08 € |
| 65qm | 5.000 kWh | 87,18 € | 17,44 € | 69,74 € |
| 65qm | 7.000 kWh | 122,05 € | 48,82 € | 73,23 € |
| 65qm | 10.000 kWh | 174,36 € | 104,62 € | 69,74 € |
| 65qm | 12.000 kWh | 209,23 € | 167,38 € | 41,85 € |
| 65qm | 15.000 kWh | 261,54 € | 248,46 € | 13,08 € |
CO2-Steuer 2025 Gas in ct/kWh
Der Gesetzgeber sieht eine schrittweise Erhöhung des CO2-Preises auf fossile Brennstoffe bis einschließlich 2026 vor. Ab 2027 wird der Preis weitgehend frei im Emissionshandel bestimmt. Nachfolgend eine Übersicht, wie sich dies in Euro bzw. ct/kWh für Gas niederschlagen kann.
Zur Orientierung:
- 1 kWh Erdgas verursacht etwa 0,201 kg CO2
- 1 kWh Flüssiggas ca. 0,239 kg CO2
| Jahr | CO2-Preis pro Tonne (netto) | CO2-Abgabe Gas (brutto) bei 10.000 kWh | CO2-Abgabe Gas (brutto) ct/kWh |
|---|---|---|---|
| 2022 | 30 € | 71,71 € | 0,71 Cent |
| 2023 | 30 € | 71,71 € | 0,71 Cent |
| 2024 | 45 € | 104,87 € | 1,05 Cent |
| 2025 | 55 € | 131,48 € | 1,31 Cent |
| 2026 | 55 – 65 € | 155,38 € (bei 65 €) | 1,55 Cent |
| Ab 2027 | Freie Marktpreisbildung | kann stark schwanken (2027 noch gedeckelt auf 65 €) | n/a |
CO2-Abgabe Flüssiggas und Erdgas: Emissionsfaktoren
Für die konkrete Berechnung der CO2-Kosten spielt der Emissionsfaktor des jeweiligen Gases eine Schlüsselrolle. Flüssiggas setzt bei der Verbrennung pro kWh etwas mehr CO2 frei als Erdgas. Daher ist die CO2-Abgabe Flüssiggas meist etwas höher als bei Erdgas – zumindest wenn der Verbrauch identisch ist.
| Brennstoffart | Emissionsfaktor (kg CO2/kWh) | CO2-Abgabe bei 5.000 kWh (brutto 2025) |
|---|---|---|
| Erdgas | 0,201 | 65,33 € |
| Flüssiggas | 0,239 | 77,68 € |
Für andere fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Kohle gelten jeweils eigene Emissionsfaktoren.
So wird die CO2-Abgabe für Gas in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen
Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet, in der Nebenkostenabrechnung genau aufzuführen, wie hoch die CO2-Kosten für Gas sind und wie sie aufgeteilt werden. Bei einer Zentralheizung geschieht dies direkt in der Heizkostenabrechnung. Fehlt diese Angabe oder werden die CO2-Kosten nicht korrekt aufgeschlüsselt, dürfen Mieterinnen und Mieter unter Umständen die Heizkosten pauschal um einen bestimmten Prozentsatz (bis zu 3%) kürzen.
Bei einer Gasetagenheizung (dezentrale Versorgung) zahlt zunächst der Mieter die Brennstoffrechnung. Dann kann er seinen Erstattungsanspruch gemäß CO2KostAufG geltend machen. Der Anspruch verjährt in der Regel zwölf Monate nach Erhalt der Brennstoffrechnung.
Hier gibt es alle Details zu CO2-Steuer: Erstattungsanspruch Selbstversorger berechnen!
Erfahren Sie, wie Sie als Mieter mit eigener Heizungsversorgung Ihren CO₂-Ausstoß berechnen und sich vom Vermieter einen Teil der CO₂-Steuer erstatten lassen können. Dieser Beitrag verrät Ihnen die wichtigsten Voraussetzungen, Fristen und Sonderregelungen (z. B. bei Gasherd und Hybridheizung) und zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Anspruch erfolgreich geltend machen.
Berechnung der CO2-Steuer Gas: Schritt für Schritt
Die genaue Berechnung der CO2-Steuer (CO2-Abgabe) Gas erfordert folgende Daten:
- Verbrauch in kWh (Erdgas oder Flüssiggas).
- CO2-Preis je Tonne (der steigt jährlich und wird ab 2027 frei im Markt gebildet).
- Emissionsfaktor des jeweiligen Gases (z.B. 0,201 kg CO2/kWh für Erdgas).
- Beheizte Wohnfläche, um den Pro-Quadratmeter-Ausstoß zu ermitteln.
Anschließend ergeben sich die Kosten, die nach dem 10-Stufen-Modell auf Mieter und Vermieter verteilt werden.
Beispielrechnung: CO2-Steuer Tabelle Gas 2030
Niemand weiß genau, wie hoch der CO2-Preis im Jahr 2030 sein wird, da ab 2027 der Markt das Preisniveau bestimmt. Viele Experten rechnen mit mindestens 100 bis 200 Euro pro Tonne. Die CO2-Steuer Tabelle Gas kann sich dann z.B. so darstellen (Angabe brutto, fiktives Beispiel bei 200 Euro/Tonne im Jahr 2030):
| Beheizte Fläche | Verbrauch Gas (kWh/Jahr) | CO2-Abgabe (fiktiv) 2030 | Mieteranteil | Vermieteranteil |
|---|---|---|---|---|
| 50 qm | 10.000 kWh | 478,09 € | 60% | 40% |
| 80 qm | 10.000 kWh | 478,09 € | 70% | 30% |
Je besser der energetische Zustand und je geringer der Verbrauch, desto mehr kann auf die Mieterseite entfallen. Je schlechter die Effizienz, desto höher der Vermieteranteil.
Praxis-Tipp: CO2-Kostenbeteiligung für Vermieter senken
Da die CO2-Kosten für Gas nach dem Stufenmodell steigen, lohnt es sich für Vermieter, in eine verbesserte Energieeffizienz zu investieren. Beispiele sind:
- Einbau moderner Brennwertkessel für Erdgas bzw. Flüssiggas.
- Wärmedämmung von Fassade, Dach oder Kellerdecke.
- Dichtungen, Fenster mit guter Isolierung.
Auf diese Weise sinkt der Verbrauch, und der Pro-Quadratmeter-Ausstoß reduziert sich. Vermieter zahlen dann in der Regel einen geringeren prozentualen Anteil an der CO2-Steuer Gas.
Die KfW sowie das BAFA bieten diverse Förderprogramme an. Wer etwa auf eine moderne Gas-Hybridheizung umstellt (z.B. Gas plus Solarthermie) oder eine komplett neue Gas-Brennwertanlage installiert, kann Zuschüsse oder Kredite erhalten.
Was Leser zu diesem Thema fragen
Wie wird die CO2-Steuer Gas berechnet?
Gibt es Ausnahmen bei der CO2-Kostenaufteilung für denkmalgeschützte Gebäude?
Wie hoch ist die CO2-Steuer Gas 2025 in ct/kWh?
Was passiert, wenn die CO2-Kosten in der Nebenkostenabrechnung fehlen?
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Vermieter zur Senkung der CO2-Kosten?
Aus der Praxis von Lesern
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