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Fristenrechner: Gesetzliche Frist Einspruch Bußgeldbescheid berechnen

Bild Dr. jur. Stephan SeitzAutor:
Zuletzt aktualisiert: 21. April 2024
Bitte beachten: Rechtliche Hinweise

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Bußgeldbescheid fehlerhafte Angaben enthält oder Sie das ihnen vorgeworfene Fehlverhalten nicht anerkennen wollen, steht Ihnen das Recht zu, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids Einspruch zu erheben. Diese genaue Fristberechnung ist entscheidend, denn oft können sogar Tage oder Minuten darüber entscheiden, ob Ihr Einspruch als fristgerecht gilt oder ob Sie die Einspruchsfrist versäumt haben und der Bescheid damit rechtsgültig wird. Zur Klärung solcher Details gibt es im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) spezifische Regelungen, nach denen sich die Fristenberechnung bestimmt.

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Eingabehilfen zum Fristenrechner für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Um den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid korrekt zu berechnen, sind verschiedene Angaben im Fristenrechner erforderlich. Nachfolgend sind die wesentlichen Schritte und Informationen für eine genaue Fristenbestimmung zusammengefasst:

  • Fristart auswählen: Zu Beginn sollte Einspruch Bußgeldbescheid als spezifische Fristart ausgewählt werden. Standardmäßig ist die Einspruchsfrist auf zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids festgelegt.
  • Datum des Fristbeginns: Es ist entscheidend, das genaue Datum des Erhalts des Bußgeldbescheids zu kennen. Wird der Bescheid per Post zugestellt, so gilt er am dritten Tag nach Absendung als bekannt gegeben. Fällt jener Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, beginnt die Frist mit dem nächsten Werktag. Als Postaufgabedatum gilt das Datum des Poststempels.
  • Bundesland wählen: Unterschiedliche Feiertage in den Bundesländern können die Fristberechnung beeinflussen. Es ist wichtig, das Bundesland korrekt anzugeben, in dem der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde. Der Fristenrechner berücksichtigt die regionalen Feiertage, um eine präzise Bestimmung des Enddatums der Einspruchsfrist sicherzustellen.

Der Fristenrechner integriert diese und andere relevante Faktoren, um eine genaue und zuverlässige Bestimmung der Einspruchsfrist zu gewährleisten.

Beispiele für die Frist zum Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Standardfrist: Situation: Sie erhalten einen Bußgeldbescheid. Frist: Die reguläre Frist zum Einspruch beträgt zwei Wochen.

Unbekannter Aufenthaltsort des Betroffenen: Situation: Der Betroffene ist unbekannten Aufenthalts oder es ist unklar, ob er den Bußgeldbescheid erhalten hat. Frist: In diesem Fall kann der Bescheid durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden. Zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung wird der Bescheid als übermittelt betrachtet, unabhängig davon, ob der Adressat davon erfahren hat. Das bedeutet, dass man unter Umständen einen belastenden Bescheid akzeptieren muss, von dem man nichts wusste, und dagegen keine Einwände erheben kann. Dies stellt die besondere Schwierigkeit der öffentlichen Zustellung dar.

Fristenrechner Einspruch Bußgeldbescheid

Welche Arten von Bußgeldbescheiden gibt es?

In Deutschland können Bußgeldbescheide aus verschiedenen Gründen ausgestellt werden. Hier sind einige der häufigsten Anlässe:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung: Dieser Bescheid wird erteilt, wenn Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Grad der Überschreitung und den Umständen des Verstoßes.
  • Parkverstöße: Diese Bescheide ahnden das Parken ohne gültigen Parkschein, das Überschreiten der Parkzeit oder das Parken in unzulässigen Bereichen.
  • Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes: Bußgeldbescheide für das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes werden an Fahrzeuginsassen ausgestellt, die während der Fahrt keinen Gurt anlegen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt führt zu einem Bußgeldbescheid.
  • Alkohol am Steuer: Diese Bußgeldbescheide werden erteilt, wenn Fahrer unter Alkoholeinfluss stehen. Die Höhe des Bußgeldes und weitere Sanktionen hängen vom Alkoholgehalt im Blut ab.
  • Verstoß gegen Umweltzonen: Bußgeldbescheide für das Befahren von Umweltzonen ohne die erforderliche Plakette oder mit einem Fahrzeug, das die Emissionsstandards nicht erfüllt.
  • Rotlichtverstoß: Diese Bescheide werden ausgestellt, wenn Fahrer bei Rot über eine Ampel fahren. Je nach Situation können zusätzlich Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen.
  • Überholen im Überholverbot: Bußgeldbescheide für das Überholen trotz Überholverbots oder unter gefährlichen Umständen.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, erhält hierfür einen Bußgeldbescheid.
  • Falschfahren in der Einbahnstraße: Dieser Bescheid wird für das Fahren in falscher Richtung in einer Einbahnstraße ausgestellt.
  • Abstandsverstöße: Bußgeldbescheide für das Nichteinhalten des erforderlichen Sicherheitsabstands zu vorausfahrenden Fahrzeugen.

Diese Aufzählung zeigt die Vielfalt der Verstöße, die zu einem Bußgeldbescheid führen können. Je nach Schwere des Verstoßes können neben dem Bußgeld auch Punkte in Flensburg oder Fahrverbote verhängt werden.

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Welche Gründe für die Erhebung von Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gibt es?

Es gibt verschiedene Gründe, die dazu veranlassen können, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu erheben. Häufig basieren diese Gründe auf Unstimmigkeiten oder Fehlern im Zusammenhang mit dem Verstoß oder der Bußgeldfestsetzung. Einige der gängigsten Gründe sind:

  • Fehler bei der Erfassung des Verstoßes: Manchmal können Fehler bei der Dokumentation des Verstoßes auftreten, sei es durch technische Probleme bei Geschwindigkeitsmessungen, fehlerhafte Angaben zum Tatzeitpunkt oder zum Ort des Geschehens.
  • Zweifel an der Richtigkeit der Vorwürfe: Ein weiterer Grund für einen Einspruch kann sein, wenn Zweifel an der Korrektheit der Vorwürfe bestehen. Zum Beispiel könnte die Identität des Fahrers nicht eindeutig sein, oder es gibt plausible Gründe, die Geschwindigkeitsübertretung oder den Rotlichtverstoß anzuzweifeln.
  • Verfahrensfehler: Verfahrensfehler, wie z.B. die Nichteinhaltung formaler Anforderungen bei der Bußgeldmitteilung oder Fristversäumnisse, können ebenfalls einen Einspruch rechtfertigen.
  • Notstandssituationen oder zwingende Gründe: In seltenen Fällen kann ein Einspruch darauf basieren, dass zum Zeitpunkt des Verstoßes eine Notstandssituation vorlag oder andere zwingende Gründe bestanden, die das Verhalten des Betroffenen rechtfertigen.

Muster für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann beispielsweise wie folgt formuliert werden (für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich keine Garantie):

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom _______, Aktenzeichen: _______

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den oben genannten Bußgeldbescheid ein. Mein Einspruch begründet sich wie folgt: [Begründen Sie Ihren Einspruch möglichst ausführlich, zum Beispiel durch fehlerhafte Messungen, Verwechslungen oder andere relevante Aspekte].

Ich bitte darum, den Bußgeldbescheid zu überprüfen und mir eine detaillierte Begründung für die Festsetzung des Bußgeldes zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Den Einspruch richten Sie an die im Bußgeldbescheid genannte Behörde.

Was kostet der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist grundsätzlich kostenfrei. Das bedeutet, dass von der Behörde keine Gebühren für die Bearbeitung des Einspruchs erhoben werden. Jedoch können im Zuge des Einspruchsverfahrens andere Kosten entstehen, insbesondere wenn man einen Anwalt zur Unterstützung hinzuzieht. Beratungskosten durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Verkehrsrecht sollten einkalkuliert werden. Es ist ratsam, sich vorab über die voraussichtlichen Kosten zu informieren und abzuwägen, ob der mögliche Nutzen eines erfolgreichen Einspruchs die Kosten rechtfertigt.

Was passiert, wenn dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid stattgegeben wird?

Wird dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid stattgegeben, wird der ursprüngliche Bescheid von der zuständigen Behörde abgeändert oder aufgehoben. Das kann bedeuten, dass das Bußgeld reduziert wird, Punkte in Flensburg entfallen oder das Fahrverbot aufgehoben wird. In einigen Fällen kann der Bußgeldbescheid auch komplett aufgehoben werden, sodass keine Sanktionen bestehen bleiben. Die Behörde wird in diesem Fall einen neuen Bescheid ausstellen oder den Einspruch akzeptieren und den Fall abschließen. Es ist wichtig, die Entscheidung genau zu prüfen.

Welche Folgen hat es, wenn der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid abgelehnt wird?

Wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid von der Behörde abgelehnt, bleibt der ursprüngliche Bescheid bestehen. Die darin festgesetzten Sanktionen, wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot, müssen dementsprechend erfüllt werden. Die Behörde wird in der Regel eine Begründung für die Ablehnung des Einspruchs liefern. Ist man mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Klage beim zuständigen Gericht zu erheben. Hierbei können allerdings Gerichts- und Anwaltskosten entstehen.

Welche Risiken bringt der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

  • Verschlechterung der eigenen Position: Ein Risiko des Einspruchs ist, dass die Behörde den gesamten Fall erneut prüft. Dabei könnten weitere Verstöße entdeckt oder die Umstände des ursprünglichen Verstoßes schwerwiegender eingestuft werden als angenommen. Dies kann in seltenen Fällen dazu führen, dass die Sanktionen im Endeffekt härter ausfallen, als im ursprünglichen Bußgeldbescheid vorgesehen.
  • Zeitaufwand und mögliche Kosten: Das Verfahren zur Überprüfung des Einspruchs kann langwierig sein, vor allem bei komplexen Sachverhalten oder wenn Beweismaterial geprüft werden muss. Dieser Prozess kann mit erheblichem Zeitaufwand und, bei Einschaltung eines Anwalts, mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
  • Emotionale Belastung: Ein Einspruchsverfahren kann, ähnlich wie im Steuerrecht, auch im Zusammenhang mit Bußgeldbescheiden emotional belastend sein. Die Auseinandersetzung mit Behörden, die Ungewissheit über den Ausgang und die möglichen Konsequenzen können zu Stress und Unbehagen führen.

Vor dem Einlegen eines Einspruchs ist es daher empfehlenswert, die Erfolgsaussichten und Risiken sorgfältig zu bewerten und sich gegebenenfalls fachkundig beraten zu lassen.

Wie werden die Fristen beim Einspruch berechnet?

Damit Ihr Einspruch fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingeht, ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bußgeldbescheids ausschlaggebend, nach dem die Frist zur Einlegung des Einspruchs taggenau berechnet wird.

Bekanntgabe des Bußgeldbescheids

Das für den Beginn der Einspruchsfrist maßgebliche Ereignis ist die Bekanntgabe des Bußgeldbescheids. Gemäß allgemeiner Rechtsgrundsätze gilt ein Schriftstück, ähnlich wie im Steuerrecht, als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post dem Empfänger zugegangen, es sei denn, es wird tatsächlich später empfangen. Dies dient der Rechtssicherheit und sorgt dafür, dass auch ohne direkte Zustellungsnachweise von einem Zugang ausgegangen werden kann.

Beispiel: Sie finden am 17. März Ihren Bußgeldbescheid im Briefkasten, der das Datum 15. März trägt. Für die Berechnung der Einspruchsfrist geht man davon aus, dass der Bescheid am 18. März bekannt gegeben wurde. Fällt der 18. März auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Beginn der Frist auf den nächsten Werktag. Wird der Bußgeldbescheid also am Samstag, dem 18. März, empfangen, beginnt die Frist erst am Montag, dem 20. März. Ab diesem Datum beginnt die Einspruchsfrist zu laufen.

Wie lange ist die Einspruchsfrist?

Wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben möchten, muss dieser innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Bußgeldbescheids eingereicht werden. Wichtig ist, dass es sich hierbei um eine Zwei-Wochen-Frist und nicht etwa um vierzehn Tage handelt. Diese Frist beginnt am Tag nach der Zustellung des Bußgeldbescheids zu laufen und endet mit Ablauf des vierzehnten Tages danach.

Die Fristberechnung erfolgt nach den §§ 187 bis 188 BGB. Der Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids wird dabei nicht mitgerechnet. Das bedeutet, dass der Tag nach der Zustellung als erster Tag der Frist zählt.

Das Ende der Frist bestimmt sich mit Ablauf des vierzehnten Tages um 24 Uhr. Da es sich um eine Zwei-Wochen-Frist handelt, endet die Einspruchsfrist mit Ablauf des Tages, der durch seine Benennung dem Tag der Zustellung entspricht. Zum Beispiel, wenn der Bußgeldbescheid am 2. April zugestellt wird, endet die Einspruchsfrist am 16. April um 24 Uhr.

Beispiel: Die Behörde gibt am 21. November den Bußgeldbescheid zur Post. Sie erhalten den Bescheid am 23. November. Der Bußgeldbescheid gilt am dritten Tag, also am 24. November, als bekannt gegeben. Die Einspruchsfrist beginnt somit am 25. November um 0:00 Uhr und dauert zwei Wochen. Die Einspruchsfrist endet damit am 8. Dezember um 24 Uhr. Sollte der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, verschiebt sich das Fristende entsprechend auf den nächsten Werktag.

Beachten Sie: Die Einspruchsfrist ist eine Ausschlussfrist und kann von der Behörde nicht verlängert werden. Haben Sie die Frist unverschuldet versäumt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden.

Praxistipp: Nach Einlegung des Einspruchs müssen Sie zunächst das geforderte Bußgeld nicht zahlen. Es ist ratsam, den Ausgang des Einspruchsverfahrens abzuwarten, bevor Zahlungen geleistet werden, um mögliche unnötige Zahlungen zu vermeiden. Sollte der Einspruch abgewiesen werden, wird in der Regel eine Zahlungsaufforderung mit einer neuen Zahlungsfrist versendet.

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid zu spät eingelegt: Wann wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt?

Wenn es Ihnen nicht möglich war, rechtzeitig Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss innerhalb von einer Woche nach dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis, welches die fristgerechte Einlegung des Einspruchs verhindert hat, entfällt, bei der zuständigen Behörde, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat, eingereicht werden.

Gründe, die für eine Wiedereinsetzung in Betracht kommen, sind beispielsweise:

  • Sie waren aufgrund einer schweren Erkrankung handlungsunfähig und konnten niemanden beauftragen, den Einspruch für Sie einzureichen.
  • Sie waren aufgrund einer vorübergehenden Abwesenheit (z.B. Urlaub) nicht in der Lage, Kenntnis vom Bußgeldbescheid zu nehmen, solange diese Abwesenheit sechs Wochen nicht überschreitet. Bei längerer Abwesenheit wird erwartet, dass Sie Vorkehrungen für den Erhalt Ihrer Post treffen.
  • Sie haben einen schweren Unfall erlitten, der Sie handlungsunfähig gemacht hat.

Gründe, die in der Regel nicht anerkannt werden:

  • Arbeitsüberlastung.
  • Krankheit, bei der Sie dennoch handlungsfähig waren.
  • Abwesenheit von zu Hause über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen ohne entsprechende Vorsorge für den Postempfang.
  • Versäumnis durch Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater, da deren Verschulden Ihnen zugerechnet wird.

Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Hindernis weggefallen ist. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann. Verpassen Sie diese Frist, besteht die Möglichkeit, erneut Wiedereinsetzung zu beantragen, sollten dafür die Voraussetzungen vorliegen.

Beispiel: Sie konnten wegen einer schweren Erkrankung den Einspruch nicht fristgerecht einlegen und werden am 15. September aus dem Krankenhaus entlassen. Die Frist zur Wiedereinsetzung beginnt am 16. September um 0:00 Uhr und endet am 15. Oktober um 24 Uhr. Können Sie den Einspruch aufgrund der Erkrankung nicht innerhalb dieser Frist nachholen, kann auf Antrag erneut Wiedereinsetzung gewährt werden.

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Fristenrechner Einspruch Bußgeldbescheid: Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Fristenrechner Einspruch Bußgeldbescheid:

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