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Erbengemeinschaft ohne finanzielles Risiko verlassen? Ja, das geht!
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Kosten Teilungsversteigerung im Online-Rechner berechnen

Foto Dr. Stephan Seitz
Autor: , Jurist aus München
22. Mai 2025
Ihre Lesezeit: 9 Minuten
Sehr gut: Diese Seite wurde mit 4.7 Sternen bewertet!
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Kosten Teilungsversteigerung Die schnelle Antwort

Kosten Teilungsversteigerung

  • Die Gesamtkosten einer Teilungsversteigerung setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Dazu gehören Gerichtskosten, Sachverständigengebühren sowie optionale Anwalts- und Nebenkosten. Ein detaillierter Überblick über diese Kosten ist entscheidend, um die finanziellen Auswirkungen realistisch einzuschätzen.
  • Der Antragsteller trägt zunächst alle Kosten der Teilungsversteigerung. Dazu zählen Gerichtskosten und Gutachtervorschüsse, die erst nach erfolgreicher Versteigerung erstattet werden. Ein präziser Kostenplan hilft, böse Überraschungen zu vermeiden.
  • Die Erbengemeinschaft teilt die Kosten nach dem Zuschlag anteilig. Jeder Miteigentümer zahlt entsprechend seiner Erbquote, was eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten sicherstellt. Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um Ihre persönlichen Kosten zu berechnen.
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Kosten Teilungsversteigerung berechnen

Mit dem kostenlosen Online-Rechner ermitteln Sie in wenigen Sekunden die Kosten Teilungsversteigerung – von Gericht bis Rechtsberatungskosten. Sie sehen sofort den voraussichtlichen Gesamtbetrag und welchen Anteil Sie persönlich vorstrecken müssen.

Video Teilungsversteigerung

Online-Rechner: Ergebnis auf einen Blick

Der Rechner braucht nur zwei Eingaben: den Verkehrswert der Immobilie und Ihren Miteigentumsanteil in Prozent.

Nach dem Klick auf „Kosten Teilungsversteigerung berechnen“ addiert der Algorithmus sämtliche Pflichtgebühren nach Gerichtskostengesetz und zeigt die Summe übersichtlich je Kostenart.

Kosten Teilungsversteigerung berechnen: So bedienen Sie den Rechner

Schon kleine Eingabeabweichungen können das Ergebnis um mehrere Hundert Euro verändern – prüfen Sie beide Felder sorgfältig.

  • Verkehrswert des zu versteigernden Grundstücks oder der Immobilie: Tragen Sie den geschätzten Marktwert ein. Liegt kein Gutachten vor, orientieren Sie sich an Vergleichspreisen oder dem Maklerexposé.
  • Ihr Anteil an der Immobilie in %: Geben Sie Ihre Quote ein (z. B. 50 % bei zwei Erben). So berechnet das Tool exakt Ihren persönlichen Kostenblock.

Verwechseln Sie Ihre Erbquote nicht mit der Eigentumsquote im Grundbuch. Falsche Angaben führen zu einer ungenauen Kostenschätzung.

Teilungsversteigerung vs. Zwangsversteigerung

Die Teilungsversteigerung wird von einem Miteigentümer beantragt, um eine Gemeinschaft aufzulösen; eine Zwangsversteigerung leitet dagegen ein Gläubiger ein, um offene Forderungen zwangsweise zu realisieren.

  • Titel: Teilungsversteigerung braucht keinen vollstreckbaren Titel, Zwangsversteigerung schon.
  • Kostenvorlage: Bei Teilungsversteigerung zahlt der Antragsteller Vorschüsse; bei Zwangsversteigerung zahlt der Gläubiger.
  • Ziel: Aufhebung der Gemeinschaft vs. Befriedigung des Gläubigers.

Nutzen Sie den Online-Rechner ausschließlich für Teilungsversteigerungen – Zwangsversteigerungen haben andere Gebührenstrukturen.

Erbengemeinschaft ohne finanzielles Risiko verlassen? Ja, das geht!

Erbteilung
  • Ihren Erbanteil können Sie jederzeit und völlig unangekündigt verkaufen; Sie müssen keine Erlaubnis der Miterben einholen
  • Sie verlassen mit dem Verkauf die Erbengemeinschaft und bekommen den Verkaufserlös auf Ihr Konto
  • Schnelle Hilfe: Wenige Angaben ohne persönliche Daten genügen und Sie erhalten direkt online eine Einschätzung Ihres Falls; bei Interesse können Sie weitere Angaben machen und kurzfristig einen persönlichen Kontakt anfordern
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Alle Kostenarten der Teilungsversteigerung im Überblick

Die Gesamtkosten einer Teilungsversteigerung setzen sich aus festen Gerichtskosten, variablen Sachverständigengebühren und optionalen Anwalts- sowie Nebenkosten zusammen.

Wer „Was kostet eine Teilungsversteigerung?“ fragt, sollte jede Position kennen – nur so lässt sich das Ergebnis aus dem Online-Rechner realistisch einordnen.

Gerichtskosten – Pflichtgebühren für jedes Verfahren

Für jedes Verfahren berechnet die Gerichtskasse drei 0,5-Gebühren nach Gerichtskosten­gesetz: Verfahrens-, Termins- und Verteilungsgebühr.

  • Grundgebühr (0,5): fällt an, sobald das Gericht den Antrag annimmt.
  • Terminsgebühr (0,5): deckt die Durchführung des Versteigerungstermins ab.
  • Verteilungsgebühr (0,5): entsteht, wenn der Zuschlag erteilt und der Erlös verteilt wird.

Zusätzlich verlangt das Gericht für jede Zustellung an einen Miteigentümer 3,50 €. Die Pflichtveröffentlichung kostet ca. 100–200 € im Internet oder rund 1.500 € in Printmedien.

Die Gerichtskosten müssen Sie als Antragsteller vorstrecken – sie werden erst aus dem Zuschlagserlös erstattet, wenn die Versteigerung erfolgreich war.

Sachverständigenkosten – Wertgutachten als Kostentreiber

Ohne Verkehrswertgutachten kein Zuschlag: Das Amtsgericht beauftragt hierfür einen öffentlich bestellten Sachverständigen.

  • Stundensatz: typischerweise ab 90 €.
  • Typischer Gesamtaufwand: 1.000–5.000 € je nach Objektgröße und Nachbesserungen.
  • Vorschusspflicht: Das Gutachten startet erst, wenn Sie den Kostenvorschuss eingezahlt haben.

Ein realistischer Verkehrswert vermeidet Nachfragen und spart Nachbesserungen – prüfen Sie vorab Bodenrichtwerte oder Vergleichsverkäufe.

Anwaltsgebühren & Nebenkosten – optional, aber oft sinnvoll

Lassen Sie sich vertreten, berechnet der Anwalt zwei 0,4-Gebühren nach RVG: eine für den Antrag, eine für den Versteigerungstermin.

  • Anwaltskosten: richten sich nach dem Verkehrswert – bei 400.000 € liegen sie bei knapp 2.000 € netto.
  • Nebenkosten: Fahrtkosten, Auslagen, Post- und Telekompauschale.
  • Keine Verteilung: Sie tragen Ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn die Erbengemeinschaft die übrigen Gerichtskosten teilt.
  • Verkehrswert: 500.000 €, ihr Anteil beträgt daran 50%
  • Gerichtskosten: ca. 6.200 €, Ihr Anteil 3.100 €
  • Gutachter: ca. 2.000 €, Ihr Anteil 1.000 €
  • Anwalt: 3.800 €
  • Gesamtsumme: ca. 7.900 €

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Wer trägt die Kosten der Teilungsversteigerung?

Der Antragsteller zahlt Gerichtskosten, Gutachter- und Veröffentlichungskosten zunächst allein; nach dem Zuschlag verteilt das Gericht alle Gebühren anteilig nach den Miteigentumsquoten.

Platzt die Versteigerung, bleibt der Antragsteller auf den verauslagten Kosten sitzen – eine genaue Kalkulation mit dem Online-Rechner schützt vor bösen Überraschungen.

Antragsteller: Vorleistungspflicht

Beantragen Sie die Teilungsversteigerung, müssen Sie alle Pflichtgebühren vorstrecken – darunter die dreifache 0,5-Gebühr, Veröffentlichungen und den Sachverständigenvorschuss.

Erst wenn der Zuschlag rechtskräftig ist, bekommen Sie Ihren Anteil aus dem Erlös zurück.

Finden sich in zwei Terminen keine Bieter, hebt das Gericht das Verfahren auf – die bis dahin verauslagten Kosten trägt allein der Antragsteller.

Ehegattenzustimmung: Wann erforderlich?

Umfasst Ihr Erb- oder Miteigentumsanteil nahezu Ihr gesamtes Vermögen (Faustregel > 90 %), brauchen Sie für den Versteigerungsantrag die schriftliche Zustimmung Ihres Ehepartners.

Fehlt die Zustimmung, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung anfechten; das Verfahren ruht, bis ein Familiengericht die Zustimmung ersetzt oder Sie Einigkeit erzielen.

  • Rechtliche Grundlage: § 1365 BGB (Verfügung über das gesamte Vermögen).
  • Praxistipp: Lassen Sie die Zustimmung notariell beglaubigen und reichen Sie sie mit dem Antrag ein – so vermeiden Sie monatelange Verzögerungen.

Verweigert der Ehepartner ohne sachlichen Grund die Zustimmung, bleibt nur die Klage auf Erteilung der Zustimmung – kalkulieren Sie dann zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten ein.

Erlösverteilung & Blockade-Risiko

Nach dem Zuschlag hinterlegt das Gericht den Verkaufserlös. Ausgezahlt wird erst, wenn alle Beteiligten der Verteilung zustimmen. Lehnt nur ein Miterbe ab, kann das Geld jahrelang blockiert sein und sich faktisch nicht verzinsen. Das Gericht verwahrt den Betrag bei der Hinterlegungsstelle./p>

Ohne Teilungsvereinbarung kann der Erlös auf unbestimmte Zeit gesperrt bleiben – prüfen Sie daher früh den Konsens aller Miteigentümer.

Erbengemeinschaft: Endgültige Kostenteilung

Nach rechtskräftigem Zuschlag verteilt das Gericht alle Kosten auf alle Miteigentümer gemäß ihrer Quote; ein Erbe mit 25 % trägt also ein Viertel der Gesamtsumme. Der Antragsteller erhält seine Vorleistungen anteilig zurück.

Prüfen Sie vorab, ob Ihre Erbquote im Grundbuch steht – so läuft die Kostenerstattung schneller.

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Teilungsversteigerung oder Alternative – was lohnt sich?

Die Teilungsversteigerung beendet eine Miteigentümer­gemeinschaft zwangsweise, ist jedoch teuer und kann sich über Monate ziehen.

Ein freier Verkauf oder der Verkauf Ihres Erbanteils reduziert oft Kosten und Konflikte – prüfen Sie daher zuerst diese Optionen, bevor Sie endgültig die Kosten Teilungsversteigerung tragen.

Teilungsversteigerung als Druckmittel

Die bloße Androhung oder Einleitung einer Teilungsversteigerung setzt Miteigentümer häufig unter Handlungsdruck: Sie wollen hohe Verfahrenskosten, Gutachten und einen möglichen Erlösabschlag vermeiden.

Gezielt eingesetzt, kann der Antrag zum Katalysator einer gütlichen Einigung werden – sofern Sie die Risiken kennen und den Zeitplan steuern.

  • Vorankündigung: Schildern Sie schriftlich, dass Sie den Antrag stellen, falls innerhalb von 4 Wochen kein Verkaufsplan steht.

    Setzen Sie eine realistische, kurze Frist und legen Sie bereits ein konkretes Kaufangebot oder Maklerexposé vor – so wirkt die Drohung glaubwürdig und lösungsorientiert.

  • Antrag einreichen: Reicht die Drohung nicht, stellen Sie den Antrag – schon der Beschluss löst erste Gebühren aus und macht den Ernst der Lage sichtbar.
    Ein einmal eingeleiteter Antrag lässt sich zurücknehmen, aber die bis dahin angefallenen Gebühren sind verloren. Kalkulieren Sie deshalb Ihr eigenes Kostenlimit, bevor Sie den Hebel ansetzen.
  • Vorschuss anfordern: Sobald das Gericht einen Gutachter bestellt, müssen alle Miteigentümer mit einem Erlösabschlag rechnen – das erhöht den Druck.
  • Verwertung anbieten: Parallel können Sie einen freihändigen Verkauf oder Ihren Erbanteil anbieten; der Vergleich wirkt jetzt oft attraktiver.

In einer Erbengemeinschaft mit drei Geschwistern lehnte ein Bruder den Maklervertrag ab. Erst als die Schwester den Versteigerungsantrag stellte und 2.500 € Gutachtervorschuss zahlen musste, stimmte er dem Freiverkauf zu, um weitere Kosten zu vermeiden.

Erbanteil verkaufen und aussteigen

Beim Erbteilskauf übertragen Sie Ihren gesamten Nachlass­anteil notariell auf einen Käufer und scheiden sofort aus der Erbengemeinschaft aus.

Der Erwerber übernimmt das Risiko einer späteren Versteigerung; Sie erhalten den Kaufpreis ohne Gerichtskosten und Gutachter­vorschüsse.

  • Vorteile: sofortige Liquidität, keine Gerichtskosten, Ende aller Streitigkeiten.
  • Nachteile: Kaufpreis­abschlag, Vorkaufsrecht der Miterben kann Abschluss verzögern.
  • Nachlasswert: 300.000 €
  • Anteil: 30 %
  • Kaufpreis: 80.000 €
  • Ersparte Versteigerungskosten: ca. 4.000 € + mehrere Monate Zeit

Der Erbteilskaufvertrag muss notariell beurkundet werden; kalkulieren Sie dafür etwa 1,5 % Notarkosten ein – deutlich weniger als eine vollständige Teilungsversteigerung.

Freihändiger Verkauf der Immobilie

Ein freier Verkauf erzielt in der Regel den höchsten Erlös, verlangt aber Einstimmigkeit aller Miteigentümer.

Einigung vorausgesetzt, entfallen Gerichts- und Gutachterkosten; es bleiben nur Maklergebühren von etwa 3–6 % des Kaufpreises.

  • Vorteile: höherer Verkaufspreis, zügige Vermarktung, keine Gerichtskosten.
  • Nachteile: Einstimmigkeit oft schwer erreichbar; scheitern Verhandlungen, bleibt nur die Teilungsversteigerung.

Nutzen Sie die Teilungsversteigerung strategisch als Druckmittel: Das Kostenrisiko motiviert Miteigentümer meist, einer gütlichen Lösung zuzustimmen.

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Ablauf & Fristen Teilungsversteigerung kurz erklärt

Die Teilungsversteigerung folgt einem Fahrplan – Antrag, Wertfestsetzung, Termin und Erlösverteilung. Jeder Schritt löst Kosten und Fristen aus.

Wer die Termine kennt, kann die Kosten Teilungsversteigerung rechtzeitig planen und den Online-Rechner punktgenau mit aktuellen Werten füttern.

Von Antrag bis Zuschlag – Zeitlinie

Nach Eingang Ihres Antrags erlässt das Amtsgericht den Anordnungsbeschluss und stellt ihn allen Miteigentümern zu (ca. 4 Wochen).

  • Wertgutachten: Start nach Kostenvorschuss, 6–10 Wochen bis Gutachten.
  • Festsetzung Verkehrswert: Beschluss, Einspruchsfrist 2 Wochen.
  • Versteigerungstermin: frühestens 3 Monate nach Wertfestsetzung, oft 6–8 Monate ab Antrag.
  • Zuschlag & Verteilung: Rechtskraft nach 2 Wochen; Auszahlung erst nach Einigung aller.

Beantragen Sie im Januar, findet der Termin frühestens im Spätsommer statt - wenn alles glatt läuft. Kalkulieren Sie mindestens 8 Monate Vorlauf.

Zahlungszeitpunkte sicher planen

Die größten Kostenblöcke fallen nicht auf einmal, sondern an drei Stellen.

  • Antragstellung: Zahlung der dreifachen 0,5-Gebühr + Zustellkosten.
  • Gutachtervorschuss: meist 1.000–3.000 €.
  • Veröffentlichung: sobald Termin anberaumt wird, 100–1.500 €.

Zahlen Sie alle Auslagen vom eigenen Konto – das erleichtert die spätere Kostenerstattung.

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Verkehrswert ermitteln: Methoden & Kriterien

Der Verkehrswert spiegelt den Preis, den ein Käufer am Stichtag voraussichtlich zahlt – berechnet nach der Immobilienwert­ermittlungsverordnung (ImmoWertV) und maßgeblich für jede Gebühr der Teilungsversteigerung.

Je präziser dieser Wert, desto genauer fallen die Kosten Teilungsversteigerung aus; deshalb ordnet das Gericht ein sachverständiges Gutachten an.

Die drei Standardverfahren

Sachverständige wählen das Verfahren, das zur Objektart passt, und kombinieren es bei Bedarf.

  • Vergleichswertverfahren: Kaufpreise ähnlicher Objekte (Lage, Größe, Ausstattung) – typisch für Baugrundstücke und Eigentumswohnungen.
  • Ertragswertverfahren: Kapitalisiert Nettomiete, Bewirtschaftungskosten und Restnutzungsdauer – Standard bei vermieteten Mehrfamilienhäusern.
  • Sachwertverfahren: Bodenwert plus Wieder­herstellungs­kosten abzüglich Alterswertminderung – genutzt bei Ein-/Zweifamilienhäusern ohne Vergleichsdaten.

Liegen aussagekräftige Kaufpreissammlungen vor, bevorzugt der Gutachter das Vergleichswertverfahren – das senkt Aufwand und Kosten.

Ablauf des Gutachtens Schritt für Schritt

Nach Zahlung des Kostenvorschusses beauftragt das Gericht einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

  • Aktenstudium: Grundbuch, Baupläne, Mietverträge, Teilungserklärung.
  • Vor-Ort-Termin: Außen- und Innenbesichtigung, Fotodokumentation, Aufmaß.
  • Datenanalyse: Bodenrichtwerte, Kaufpreissammlungen, Mieterträge.
  • Bewertung: Auswahl & Gewichtung der Verfahren, Plausibilitätscheck.
  • Gutachtenbericht: Verkehrswert zum Stichtag, Nebenwerte und Begründung.

Verweigert ein Bewohner den Zutritt, muss der Gutachter Innenzustand schätzen – das macht den Wert angreifbar und verzögert das Verfahren.

Liefert das Vergleichswertverfahren 550.000 € und das Ertragswertverfahren 530.000 €, gewichtet der Gutachter 60/40 und setzt den Verkehrswert auf 542.000 € fest – Grundlage aller weiteren Gebühren.

Thumbnail Kosten Teilungsversteigerung
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Häufige Stolperfallen bei der Teilungsversteigerung vermeiden

Die größten Kostenexplosionen entstehen durch Fehleinschätzungen bei Gebühren und durch Verzögerungen, die Sie leicht verhindern können.

Mit den folgenden Tipps umgehen Sie typische Risiken und halten Ihre Kosten Teilungsversteigerung im geplanten Rahmen.

Kostenrisiken rechtzeitig begrenzen

Unterschätzen Sie nicht die Zusatzkosten, die außerhalb des Gerichtskostentarifs liegen.

  • Gutachten-Nachbesserung: Jede Beanstandung kann das Honorar um 20–30 % erhöhen.
  • Print-Anzeigen: Viele Gerichte publizieren zusätzlich zur Online-Veröffentlichung – veranschlagen Sie bis zu 1.500 €.
  • Anwalts­wechsel: Scheitert die Zusammenarbeit, entstehen doppelte RVG-Gebühren.

Setzen Sie im Rechner lieber den oberen Rand der Bandbreite an – positive Überraschungen wirken dann umso besser.

Bitten Sie das Gericht schriftlich um Online-Veröffentlichung; oft genügt das, um teure Zeitungsannoncen zu vermeiden.

Verfahrensverzögerungen minimieren

Jede Verzögerung treibt Nebenkosten in die Höhe und bindet Kapital über Monate.

  • Wertfestsetzung anfechten: Nur ein begründeter Einspruch hat Aussicht auf Erfolg – prüfen Sie Nutzen und Kosten.

    Ein Einspruch gegen das Gutachten verzögert das Verfahren schnell um 5 Monate; allein die erneute Printveröffentlichung kostet 1.500 €.

  • Ehegattenzustimmung: Fehlt sie, drohen Prozesspausen von Monaten.
  • Keine Bieter: Fällt der erste Termin aus, entstehen neue Veröffentlichungs- und Sitzungskosten.

    Sichern Sie sich frühzeitig einen Kaufinteressenten oder erwägen Sie Eigengebote – so vermeiden Sie zweite Termine.

Erbengemeinschaft ohne finanzielles Risiko verlassen? Ja, das geht!

Erbteilung
  • Ihren Erbanteil können Sie jederzeit und völlig unangekündigt verkaufen; Sie müssen keine Erlaubnis der Miterben einholen
  • Sie verlassen mit dem Verkauf die Erbengemeinschaft und bekommen den Verkaufserlös auf Ihr Konto
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Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Hauptkosten bei einer Teilungsversteigerung?

Die Hauptkosten bei einer Teilungsversteigerung setzen sich aus Gerichtskosten, Sachverständigengebühren und optionalen Anwaltskosten zusammen. Gerichtskosten umfassen Gebühren für das Verfahren, den Termin und die Verteilung des Erlöses. Sachverständigengebühren sind erforderlich für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens. Anwaltliche Gebühren fallen an, wenn Sie sich rechtlich vertreten lassen.

Wer trägt die Kosten der Teilungsversteigerung?

Der Antragsteller trägt zunächst alle Kosten der Teilungsversteigerung, einschließlich Gerichtskosten und Sachverständigengebühren. Nach erfolgreichem Zuschlag werden die Kosten anteilig gemäß den Miteigentumsquoten auf alle Miteigentümer verteilt. Wenn die Versteigerung jedoch nicht erfolgreich ist, bleiben die Kosten beim Antragsteller.

Wie kann ich die Kosten der Teilungsversteigerung berechnen?

Um die Kosten der Teilungsversteigerung zu berechnen, können Sie einen Online-Rechner nutzen. Geben Sie den Verkehrswert der Immobilie und Ihren Anteil an der Immobilie ein. Der Rechner berücksichtigt die Gerichtskosten, Sachverständigengebühren und mögliche Anwaltskosten, um eine realistische Kostenschätzung zu liefern.

Was passiert, wenn ich die Kosten nicht vorstrecken kann?

Wenn Sie die Kosten der Teilungsversteigerung nicht vorstrecken können, besteht das Risiko, dass das Verfahren nicht fortgeführt werden kann. Die Gerichtskosten müssen in der Regel im Voraus bezahlt werden, und ohne diese Zahlung kann das Gericht den Antrag nicht bearbeiten. Es ist ratsam, frühzeitig finanzielle Unterstützung zu suchen oder die Kosten im Vorfeld zu klären.

Gibt es Alternativen zur Teilungsversteigerung?

Ja, es gibt Alternativen zur Teilungsversteigerung, wie den Verkauf des Erbanteils oder einen freihändigen Verkauf der Immobilie. Diese Optionen können oft kostengünstiger und schneller sein, da sie keine Gerichtskosten oder Sachverständigengebühren erfordern. Es ist wichtig, alle Möglichkeiten zu prüfen, bevor Sie sich für eine Teilungsversteigerung entscheiden.

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