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CO2-Steuer Rechner: Kostenaufteilung CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter berechnen

Bild Dr. jur. Stephan SeitzAutor:
Zuletzt aktualisiert: 20. April 2024
Bitte beachten: Rechtliche Hinweise

Die Frage der Klimaerwärmung und der daraus resultierenden Notwendigkeit, Kohlenstoffdioxid-Emissionen (CO2) zu reduzieren, betrifft jeden Aspekt unseres Lebens. Insbesondere im Wohnbereich stehen Mieter und Vermieter gemeinsam in der Verantwortung, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Private Haushalte sind für etwas mehr als zehn Prozent der Treibhausgas-Emissionen ursächlich. Die CO2-Abgabe, die im Rahmen der Klimapolitik eingeführt wurde, soll Anreize für energieeffizientes Heizen und den Gebrauch erneuerbarer Energien schaffen. Dies führt zu der wesentlichen Frage: Wie werden die dadurch entstehenden Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt, so dass der verfolgte Zweck auch eintritt?

Die gesetzliche Regelung zur Kostenaufteilung zielt darauf ab, sowohl den Vermietern als auch den Mietern einen fairen Anteil der Verantwortung zuzuschreiben.

  • Einerseits soll der Vermieter motiviert werden, in eine bessere Energieeffizienz der Immobilie zu investieren.
  • Andererseits soll der Mieter zu einem bewussteren Energieverbrauch angeregt werden.

Diese gemeinsame finanzielle Beteiligung reflektiert die Tatsache, dass sowohl die Auswahl der Heizsysteme als auch das tägliche Heizverhalten einen direkten Einfluss auf die CO2-Emissionen haben.

Mit meinem CO2-Kostenrechner biete ich ihnen ein praktisches Werkzeug, mit dem Sie schnell und unkompliziert ihre individuellen Kosten sowohl als Mieter wie auch als Vermieter zu ermitteln können.

So nutzen Sie meinen CO2-Steuer Rechner zur Ermittlung der CO2-Abgabe

  • Erfassen Sie im ersten Schritte den Brennstoff, mit dem Sie heizen. Wählen Sie zwischen Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Fernwärme sowie Strom oder Biomasse/Pellets.
  • Erfassen Sie im Anschluss ihren Verbrauch. Diesen können Sie entweder direkt in kWh angeben oder in Litern bzw. Kubikmetern. Mein Rechner rechnet ihre Eingaben dann automatisch in kWh um. Die Verbrauchsdaten können Sie der Nebenkostenabrechnung des Vermieters oder der Rechnung ihres Energielieferanten entnehmen.
  • Geben Sie an, wie groß die beheizte Wohnfläche ist. Diese Angaben finden Sie in ihrem Mietvertrag.
  • Als Ergebnis erhalten Sie das von ihnen pro Jahr ausgestoßene CO2 in Tonnen, die verbrauchten kWh, die entstehenden Mehrkosten für die CO2-Abgabe und die Aufteilung dieser Abgabe zwischen Vermieter und Mieter

Beispiele für die Berechnung der CO2-Steuer-Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Konkrete Berechnungen der CO2-Steuer

  • Heizen Sie mit Erdgas und benötigen pro Jahr 9.000 kWh, so stoßen sie pro Jahr 1,81 Tonnen CO2 aus. Bei einer beheizten Wohnfläche von 48qm entspricht dies einer Energieeffizienzklasse F. Von den jährlichen Mehrkosten für die CO2-Abgabe in Höhe von 95,7 € brutto (81,41 € netto) trägt der Vermieter 60%, der Mieter 40%.Beispiel CO2-Abgabe Aufteilung Mieter Vermieter
  • Heizen Sie mit Heizöl und benötigen pro Jahr 1.000 Liter, so stoßen sie pro Jahr 2,61 Tonnen CO2 aus. Bei einer beheizten Wohnfläche von 108qm entspricht dies einer Energieeffizienzklasse C. Von den jährlichen Mehrkosten für die CO2-Abgabe in Höhe von 139,59 € brutto (117,31 € netto) trägt der Vermieter 30%, der Mieter 70%.
  • Heizen Sie mit Flüssiggas und benötigen pro Jahr 5.000 kWh, so stoßen sie pro Jahr 1,2 Tonnen CO2 aus. Bei einer beheizten Wohnfläche von 89qm entspricht dies einer Energieeffizienzklasse B. Von den jährlichen Mehrkosten für die CO2-Abgabe in Höhe von 62,93 € brutto (53,78 € netto) trägt der Vermieter 10%, der Mieter 90%.

CO2-Steuer in Abhängigkeit von beheizter Wohnfläche und Verbrauch an Erdgas in kWh

Beheizte Wohnfläche Verbrauch CO2 in kWh pro Jahr CO2-Steuer (brutto) in 2024 CO2-Steuer (netto) in 2024
30qm 2.000 kWh 21,17 € 18,09 €
45qm 5.000 kWh 52,93 € 45,23 €
60qm 10.000 kWh 105,86 € 90,45 €
100qm 12.000 kWh 127,03 € 108,54 €
150qm 17.000 kWh 179,96 € 153,77 €

Hintergrund der CO2-Abgabe

Die CO2-Abgabe ist ein politisches Instrument, das entwickelt wurde, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu vermindern und damit den Klimawandel zu bekämpfen. Es basiert auf dem Prinzip, dass die Kosten für die Umweltbelastung in die Preise von Brennstoffen eingerechnet werden. Dies soll den Einsatz von fossilen Brennstoffen weniger attraktiv machen und einen finanziellen Anreiz schaffen, auf nachhaltige Energiequellen umzusteigen.

Durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde ein nationales Emissionshandelssystem für CO2 geschaffen, das zu höheren Heizkosten für Immobilien führt. Das am 01.01.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Aufteilung der Kohlenstoffdioxidkosten (CO2KostAufG) sieht eine Verteilung dieser Kosten zwischen Mietern und Vermietern vor, gestaffelt nach einem festgelegten Modell. Ziel ist es, sowohl Mieter zu einem sparsameren Energieverbrauch zu bewegen als auch Vermieter zu Investitionen in die energetische Modernisierung ihrer Gebäude zu motivieren.

Die Kostenverteilung ist so ausgerichtet, dass der Vermieter einen Anteil der CO2-Kosten übernimmt, der je nach Energieeffizienzklasse der Immobilie variiert. Die Idee dahinter ist, dass Vermieter, deren Gebäude eine schlechtere Energiebilanz aufweisen, einen höheren Anteil der CO2-Kosten tragen und somit einen stärkeren Anreiz haben, in energetische Sanierungen zu investieren.

Die Einführung der CO2-Abgabe ist nicht ohne Kontroversen, da sie sowohl für Mieter als auch für Vermieter zusätzliche Kosten bedeutet. Jedoch ist sie ein entscheidender Schritt, um die langfristigen Ziele der Emissionsreduktion zu erreichen. Mit meinen CO2-Kostenrechner können Sie nun transparent und einfach nachvollziehen, wie sich diese neue Regelung auf ihre persönlichen Heizkosten auswirkt und welche finanziellen Verpflichtungen sich daraus für Sie als Mieter oder Vermieter ergeben.

CO2-Steuer Rechner: Wer muss die CO2-Kosten bezahlen?

Die CO2-Kosten werden zwischen Vermietenden und Mietenden aufgeteilt. In den Rechnungen der Versorger sind verschiedene Kostenpunkte aufgeführt, einschließlich der CO2-Kosten. Diese Kosten sind nun für Vermietende von Bedeutung, da sie einen Teil dieser CO2-Kosten mittragen bzw. sie mit ihren Mietenden teilen müssen. Zuvor war die Situation anders: Die CO2-Kosten konnten vollständig über die Heizkostenabrechnung an die Mietenden weitergegeben werden, sodass Vermietende diese Kosten zu 100% erstattet bekamen.

CO2-Rechner

Berechnung der CO2-Abgabe für Wohnimmobilien mit dem CO2-Steuer Rechner

Die Kosten werden auf Basis des CO2-Ausstoßes ermittelt, der durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe entsteht. Um die Gesamtkosten der CO2-Abgabe für eine Wohneinheit zu kalkulieren, sind mehrere Faktoren maßgeblich. Dazu gehören insbesondere:

  • Art der Heizung: Verschiedene Heizsysteme produzieren unterschiedliche Mengen an CO2. Gas- und Ölheizungen haben in der Regel einen höheren Emissionsfaktor als Fernwärme oder Wärmepumpen.
  • Energieverbrauch: Der individuelle Verbrauch ist ausschlaggebend für die Menge an freigesetztem CO2. Ein höherer Verbrauch führt zu höheren Abgaben.
  • Wohnfläche: Die Größe der beheizten Fläche spielt ebenfalls eine Rolle. Bei größeren Wohnflächen ist von einem höheren Energieverbrauch und damit verbundenen höheren CO2-Kosten auszugehen. Um den Anreiz zur energetischen Sanierung für den Vermieter richtig zu setzen, muss der CO2-Ausstoß auf die Größe der Wohnung bezogen werden und kann nicht rein absolut ermittelt und bewertet werden.

Um die Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter transparent und gerecht zu gestalten, basiert die Berechnung auf einem gesetzlich festgelegten Verteilungsschlüssel. Dieser Schlüssel berücksichtigt die Energieeffizienz des Gebäudes und die CO2-Emissionen der verwendeten Heizsysteme. Der Anteil der Kosten, den der Vermieter trägt, ist umso höher, je weniger energieeffizient das Gebäude ist. Dies soll einen Anreiz für Vermieter schaffen, in energiesparende Maßnahmen zu investieren und so den CO2-Ausstoß zu senken.

Mein CO2-Kostenrechner nimmt diese Berechnungen vor und liefert Ihnen eine klare Übersicht über ihre individuellen CO2-Kosten. Sie müssen lediglich Angaben zu ihrer Heizungsart, ihrem Verbrauch und der Größe ihrer Wohnung machen. Der Rechner berücksichtigt die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und die CO2-Preise (die jährlich steigen), um ihnen eine genaue Kostenaufteilung zwischen ihnen und ihrem Vermieter darzulegen.

Für welche Energieträger sind die CO2-Kosten aufzuteilen?

Die CO2-Kosten müssen für fossile Energieträger aufgeteilt werden. Dies umfasst die Nutzung von Gas, Flüssiggas, Heizöl sowie Fernwärme. Bei diesen Energieträgern ist eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden erforderlich.

Wird mit Pellets geheizt, entfällt die Kostenaufteilung. Pellets zählen zu den Holzbrennstoffen und fallen nicht unter das Brennstoff-Emissions-Handelsgesetz. Bei der Nutzung von Wärmepumpen greift die CO₂-Kostenaufteilung grundsätzlich nicht. Der Strom für Wärmepumpen unterliegt nicht dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz. Bei Hybridheizungen, die eine Kombination aus einer Wärmepumpe und einer Öl- oder Gasheizung darstellen, gilt die CO2-Kostenaufteilung für den Teil, der mit fossilen Brennstoffen betrieben wird.

CO2-Emissionen nach Brennstoffarten, sog. Emissionsfaktor

Der Ausstoß von CO2 wird in kg pro kWh gemessen. Je nach Brennstoff ist dieser unterschiedlich hoch. Hier finden Sie Orientierungswerte, der konkrete Wert im Einzelfall kann abweichen und findet sich z.B. in ihrer Heizkostenabrechnung oder Rechnung ihres Energielieferanten. Sie erkennen hieran, das der Einsatz von unterschiedlichen Brennstoffen unterschiedlich umweltschädlich ist.

Brennstoffart Emissionsfaktor: CO2-Emissionen (kg CO2 pro kWh)
Erdgas 0,201
Flüssiggas 0,239
Heizöl 0,266
Steinkohle 0,339
Braunkohle 0,364
Benzin 0,249
Diesel 0,263
Biomasse Variabel, für die CO2-Abgabe nicht relevant

CO2-Preis: Was kostet eine Tonne ausgestoßenes CO2?

Die genauen Kosten für eine Tonne ausgestoßenes CO2 sind für die kommenden Jahre noch nicht endgültig festgelegt. Hier ist der aktuelle Stand (Stand: Januar 2024):

Jahr CO2-Preis pro Tonne (netto)
2022 30 Euro
2023 30 Euro
2024 45 Euro
2025 55 Euro
2026 55 - 65 Euro (Preisspanne)
Ab 2027 Freie Preisbildung im Emissionshandel

Freie Preisbildung im Emissionshandel bezieht sich auf einen Marktmechanismus, bei dem der Preis für Emissionszertifikate durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Dieser Mechanismus funktioniert wie folgt:

  • Emissionszertifikate: Eine bestimmte Menge an Emissionsrechten oder -zertifikaten wird ausgegeben, die das Recht zum Ausstoß einer bestimmten Menge an Treibhausgasen verleihen.
  • Begrenztes Angebot: Die Gesamtmenge dieser Zertifikate ist begrenzt und wird über die Zeit reduziert.
  • Handel: Unternehmen kaufen oder verkaufen Zertifikate auf dem Markt, abhängig von ihren Emissionen und Effizienzmaßnahmen.
  • Marktpreisbildung: Der Preis bildet sich frei durch Angebot und Nachfrage.

Erwartete Preise: Die Preise im Emissionshandel können variieren, aber es wird allgemein erwartet, dass sie steigen, da die verfügbare Menge an Zertifikaten abnimmt und die Nachfrage potenziell zunimmt. Konkrete Preisvorhersagen sind jedoch schwierig. In meinem CO2-Steuer Rechner habe ich einen mittelfristigen CO2-Preis von 200 € pro Tonne ausgestoßenem CO2 angenommen. Diesen Wert sollte man durchaus zu Grunde legen, um ein Gefühl zu bekommen was eine durchaus realistische Belastung in Zukunft sein kann.

So erhalten Sie ihren Anteil an den CO2-Kosten vom Vermieter zurück

Sollten Sie in einem Objekt mit einer Zentralheizung wohnen, fällt es in den Verantwortungsbereich Ihres Vermieters, am Ende jedes Abrechnungszyklus die CO2-Emissionen zu berechnen. Basierend auf dieser Berechnung ist es erforderlich, dass Ihr Vermieter einen spezifizierten Prozentsatz der anfallenden CO2-Bezugspreise, wofür er aufkommt, von den CO2-Beiträgen in Ihrer Heizkostenabrechnung abzieht, wie in § 7 Abs. 1 des CO2KostAufG festgelegt.

Für die Festlegung des CO2-Ausstoßes je Quadratmeter werden alle Wohnflächen berücksichtigt, die Ihr Vermieter im entsprechenden Gebäude zur Verfügung stellt. Handelt es sich bei dem Mietobjekt um ein vollständiges Mehrfamilienhaus, basiert die Berechnung des Energieverbrauchs auf der Gesamtfläche des Gebäudes. Gehören dem Vermieter nur einige Einheiten oder eine einzelne Wohnung im Gebäude, fließen lediglich die Flächen dieser spezifischen Wohnungen in die Kalkulation ein (entsprechend § 5 Abs. 1 CO2KostAufG).

In Ihrer Heizkostenabrechnung sind die Methodik der Berechnung, die Einstufung des Gebäudes gemäß der vorgestellten Tabelle und die resultierende Verteilung der CO2-Bezugspreise offenzulegen. Diese Anforderung gilt für alle Rechnungsperioden, die ab dem Jahr 2023 starten. Unterlässt es Ihr Vermieter, diese Informationen bereitzustellen oder seinen Anteil an den CO2-Kosten zu berechnen, haben Sie das Recht, die insgesamt geforderten Heizkosten um pauschal 3 Prozent zu senken. Zusätzlich steht es Ihnen zu, eine Aufschlüsselung der CO2-Bezugspreise durch den Vermieter zu verlangen (nach § 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

Wie erhält der Mieter den Vermieteranteil bei Etagenheizungen sowie selbst beschafften Brennstoffen, z.B. Heizöl?

Wenn Sie als Mieter mit einer Etagenheizung den Vertrag mit dem Energieversorger selbst abgeschlossen haben (oder z.B. bei Heizöl selbst einkaufen) und einen Teil der CO2-Kosten vom Vermieter erstattet bekommen möchten, müssen Sie selbst aktiv werden. Ihre Forderungen nach Erstattung des Vermieteranteils an den CO2-Kosten müssen in Textform erhoben werden.
  • Berechnung der Forderung: Sie berechnen Ihre Forderungen anhand der Daten des Brennstofflieferanten und der oben beschriebenen Methode.
  • Fristen beachten: Sie haben eine Frist von sechs Monaten nach der Abrechnung durch Ihren Versorger, um Ihre Forderungen dem Vermieter mitzuteilen. Sollte diese Frist verstreichen, verjährt Ihr Anspruch. Falls Sie Heizöl beziehen, beginnt die Frist mit dem Erhalt der Rechnung des Öllieferanten, unabhängig davon, ob das Öl bereits verbraucht wurde. Beim Bezug von Gas beginnt die Frist am Tag, an dem der Versorger mit Ihnen abrechnet.
  • Mitteilung an den Vermieter: Senden Sie die berechnete Forderung zusammen mit einer Kopie der Jahresabrechnung des Energieversorgers an Ihren Vermieter. Es empfiehlt sich, dies in schriftlicher Form zu tun, um einen Beleg für die fristgerechte Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu haben.
  • Erstattung durch den Vermieter: Nach Erhalt Ihrer Forderung ist der Vermieter verpflichtet, seinen Anteil an den CO2-Kosten zu erstatten.

Wie werden die Einnahmen aus dem CO2-Preis genutzt?

Die Verwendung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe variiert je nach Land und deren spezifischer Klima- und Energiepolitik. Generell können die Einnahmen auf verschiedene Weisen eingesetzt werden, um die Ziele des Klimaschutzes und der Energiewende zu unterstützen. Hier sind einige der häufigsten Verwendungen dieser Einnahmen:

  • Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz: Ein großer Teil der Einnahmen wird oft für die Förderung von erneuerbaren Energiequellen wie Wind-, Solar- und Wasserkraft sowie für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten verwendet.
  • Unterstützung für betroffene Haushalte und Unternehmen: Einige der Einnahmen können dazu verwendet werden, Haushalte und Unternehmen finanziell zu unterstützen, die besonders stark von der CO2-Abgabe betroffen sind. Dies kann durch direkte Ausgleichszahlungen, Subventionen für die Umrüstung auf umweltfreundlichere Technologien oder durch die Senkung anderer Steuern und Abgaben erfolgen.
  • Förderung von Forschung und Innovation: Teile der Einnahmen fließen in die Forschung und Entwicklung neuer Technologien zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in verschiedenen Wirtschaftsbereichen.
  • Sozialer Ausgleich und Bildungsprogramme: Die Mittel können auch für sozialen Ausgleich verwendet werden, um sicherzustellen, dass einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen nicht unverhältnismäßig belastet werden. Bildungsprogramme zum Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit können ebenfalls gefördert werden.
  • Infrastruktur für nachhaltige Mobilität: Ein Teil der Einnahmen kann in den Ausbau der Infrastruktur für nachhaltige Mobilitätslösungen wie den öffentlichen Nahverkehr, Radwege oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge investiert werden.

Wie wird die CO2-Abgabe für Erdgas und Flüssiggas berechnet?

Die Berechnung der CO2-Abgabe für Erdgas und Flüssiggas erfolgt durch eine Kombination aus dem aktuellen CO2-Preis pro Tonne und dem spezifischen Emissionsfaktor des jeweiligen Brennstoffs. Der CO2-Preis wird durch politische Entscheidungen festgelegt und ist darauf ausgelegt, mit der Zeit zu steigen. Dieser Mechanismus soll den finanziellen Anreiz erhöhen, von fossilen Brennstoffen auf sauberere Energiequellen umzusteigen. Der Emissionsfaktor, ein Schlüsselelement dieser Berechnung, gibt an, wie viel CO2 bei der Verbrennung eines Kilowattstunde (kWh) Brennstoff freigesetzt wird. Er berücksichtigt die chemische Zusammensetzung und den Verbrennungswirkungsgrad des Brennstoffs.

Für Erdgas und Flüssiggas gelten spezifische Emissionsfaktoren, die ihre unterschiedliche Umweltauswirkung widerspiegeln. Erdgas, ein fossiler Brennstoff, der hauptsächlich aus Methan besteht, hat einen Emissionsfaktor von etwa 0,202 kg CO2 pro kWh. Diese Zahl kann je nach Qualität und Zusammensetzung des Erdgases leicht variieren. Flüssiggas, auch bekannt als Propan oder Butan, weist einen höheren Emissionsfaktor von ungefähr 0,214 kg CO2 pro kWh auf. Diese Werte reflektieren die Menge an CO2, die bei der vollständigen Verbrennung dieser Brennstoffe entsteht.

Um die CO2-Abgabe für den Verbrauch von Erdgas und Flüssiggas zu ermitteln, wird der Emissionsfaktor mit dem Gesamtenergieverbrauch (in kWh) und dem aktuellen CO2-Preis pro Tonne multipliziert. Dies ermöglicht es, die finanziellen Kosten der CO2-Emissionen präzise zu berechnen. Zum Beispiel, bei einem CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne und einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Erdgas, würde die CO2-Abgabe wie folgt berechnet: 20.000 kWh * 0,202 kg CO2/kWh * 25 Euro/Tonne CO2. Diese Berechnung hilft Verbrauchern und Unternehmen, die finanziellen Auswirkungen ihrer Energieentscheidungen zu verstehen und fördert den Übergang zu effizienteren und umweltfreundlicheren Heizlösungen.

CO2-Kosten für eine Gasheizung bei 5.000 kWh Jahresverbrauch

Jahr CO2-Preis pro Tonne CO2-Preis brutto bei 5.000 kWh
2023 30 € 32 €
2024 45 € 53 €
2025 55 € 66 €
2026 ca. 65 € ca. 78 €
2027 ca. 90 € ca. 108 €

Wie wird die CO2-Abgabe für Heizöl berechnet?

Die CO2-Abgabe für Heizöl wird durch die Kombination des aktuellen CO2-Preises pro Tonne und des spezifischen Emissionsfaktors für Heizöl berechnet. Der CO2-Preis wird politisch festgelegt und soll über die Zeit steigen, um den finanziellen Anreiz zur Abkehr von fossilen Brennstoffen zu verstärken. Der Emissionsfaktor gibt an, wie viel CO2 bei der Verbrennung einer Kilowattstunde (kWh) Heizöl freigesetzt wird und berücksichtigt die chemische Zusammensetzung sowie den Verbrennungswirkungsgrad des Brennstoffs.

Heizöl hat im Vergleich zu Erdgas und Flüssiggas einen höheren Emissionsfaktor, was zu einer höheren CO2-Abgabe führt. Dies spiegelt die größere Menge an CO2 wider, die bei der Verbrennung von Heizöl im Vergleich zu anderen Brennstoffen freigesetzt wird. Die genaue Berechnung der CO2-Abgabe für Ihren Heizölverbrauch erfolgt durch Multiplikation des Emissionsfaktors mit Ihrem Gesamtenergieverbrauch (in kWh) und dem aktuellen CO2-Preis pro Tonne. Diese Formel ermöglicht es Ihnen, die finanziellen Auswirkungen Ihrer Heizölverwendung genau zu bestimmen und fördert die Suche nach effizienteren und umweltfreundlicheren Heizlösungen.

CO2-Kosten für eine Öl-Heizung bei 1.500 Liter Jahresverbrauch

Jahr CO2-Preis pro Tonne CO2-Preis brutto bei 1.500 Liter Heizöl
2023 30 € 140 €
2024 45 € 210 €
2025 55 € 256 €
2026 ca. 65 € ca. 303 €
2027 ca. 90 € ca. 419 €

Durchschnittliche CO2-Abgaben für Haushalte

Diese Tabelle könnte die durchschnittlichen Kosten der CO2-Abgabe für Haushalte in verschiedenen Größen und mit unterschiedlichem Energieverbrauch zeigen. Sie würde einen Einblick in die finanziellen Auswirkungen der CO2-Abgabe auf den Alltag der Menschen bieten.

Beheizte Wohnfläche Verbrauch CO2 in kWh pro Jahr CO2-Steuer (brutto) in 2024 CO2-Steuer (netto) in 2024
30qm 2.000 kWh 21,17 € 18,09 €
45qm 5.000 kWh 52,93 € 45,23 €
60qm 10.000 kWh 105,86 € 90,45 €
100qm 12.000 kWh 127,03 € 108,54 €
150qm 17.000 kWh 179,96 € 153,77 €

Häufige Fragen zur CO2-Kosten-Aufteilung mit dem CO2-Steuer Rechner

Wie hoch ist der Anteil der Kosten, den der Vermieter tragen muss?

Der Anteil der Kosten, den der Vermieter übernimmt, hängt von der Energieeffizienz des Gebäudes ab. Je weniger energieeffizient das Gebäude, desto höher ist der Prozentsatz, den der Vermieter tragen muss. Den genauen Anteil ermitteln Sie über meinen CO2-Steuer Rechner.

Wie wirkt sich die CO2-Abgabe auf meine Nebenkostenabrechnung aus?

Die CO2-Abgabe wird als separate Position in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt. So können Mieter genau nachvollziehen, wie sich die Abgabe auf ihre Gesamtkosten auswirkt.

Kann ich als Mieter Einfluss auf die Höhe der CO2-Abgabe nehmen?

Als Mieter haben Sie die Möglichkeit, durch energiesparendes Verhalten Ihren Teil der CO2-Abgabe zu reduzieren. Auch der Wechsel zu einem Anbieter für erneuerbare Energien kann Ihre CO2-Kosten senken. Zuletzt können Sie im Dialog auf ihren Vermieter einwirken, dass dieser energetischen Sanierungen an der Immobilie vornimmt.

Was können Vermieter tun, um ihre Kosten zu senken?

Vermieter können durch energetische Sanierungen die Energieeffizienz ihrer Immobilien verbessern und damit ihren Anteil an den CO2-Kosten senken.

Wie werden zukünftige Änderungen der CO2-Preise berücksichtigt?

Mein CO2-Kostenrechner wird regelmäßig aktualisiert, um Änderungen der gesetzlichen Vorgaben und CO2-Preise zu berücksichtigen.

Muss ich bei einer Stromheizung oder Wärmepumpe keine CO2-Abgabe zahlen?

Jein. Die hier im Raum stehenden CO2-Abgabe fällt in der Tat nicht auf Stromheizungen oder Wärmepumpen - und im Übrigen auch nicht für Biomasseheizungen - an. Im Strompreis ist allerdings bereits eine eigene CO2-Abgabe inkludiert, die weiterhin voll vom Mieter getragen wird.

Wie erfolgt die Aufteilung der CO2-Steuer bei Gewerbeimmobilien?

Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz unterscheidet zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ein Nichtwohngebäude ist definiert als ein Gebäude, das vorwiegend für den Gewerbebetrieb und nicht zum Wohnen genutzt wird. Ein Gebäude, das zu mehr als 50% gewerblich genutzt wird, gilt also als Gewerbeobjekt, andernfalls bleibt es ein Wohnobjekt. In diesem Fall sieht das Gesetz eine 50:50 Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden vor, unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen. Das 10-Stufenmodell für Wohngebäude findet hier keine Anwendung. Änderungen sind hier allerdings für 2025 angedacht.

Gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz für denkmalgeschützte Gebäude?

Die Anwendbarkeit des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes auf denkmalgeschützte Gebäude hängt von öffentlich-rechtlichen Beschränkungen ab:

  • Energetische Optimierung der Gebäudehülle: Wenn Denkmalschutz das energetische Optimieren der Gebäudehülle verbietet, verringert sich der Vermieteranteil an den CO2-Kosten um 50%. Beispiel: Bei einem ursprünglichen Anteil von 70% reduziert sich der Vermieteranteil auf 35%, und die Mietenden tragen 65% der Kosten.
  • Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung: Bei einem Anschlusszwang an eine bestimmte Energieversorgung greift das gleiche Szenario wie bei denkmalgeschützten Gebäuden.
  • Kombination beider Fälle: Bei denkmalgeschützten Gebäuden mit Anschlusszwang zahlen die Mietenden 100% der CO2-Kosten, und es erfolgt keine Aufteilung.

Es muss geprüft werden, ob solche öffentlich-rechtlichen Beschränkungen vorliegen, um die Anwendbarkeit des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zu bestimmen.

Wo finde ich die Angaben zum CO2-Ausstoß, den ich mit meiner Wohnung verursache?

Die Informationen über CO2-Emissionen, zugehörige Kosten und den Emissionsfaktor finden Sie in der Abrechnung Ihres Energieversorgers für die Bereitstellung von Brennstoffen und Wärme. Lieferanten von Brennstoff und Wärme sind rechtlich dazu verpflichtet, in ihren Abrechnungen folgende Details anzugeben:

  • Gesamtmenge der gelieferten Brennstoffe oder der für die Erzeugung von Wärme verwendeten Brennstoffmenge
  • Emissionsfaktor, der zum Zeitpunkt der Lieferung gültig ist
  • Menge des Kohlendioxids (CO2-Ausstoß), die durch die gelieferte oder verwendete Brennstoffmenge entsteht
  • Anteil der Kosten, der auf den Kohlendioxidausstoß (CO2-Kosten) entfällt

Was ist Biogas und Bioheizöl und was bedeutet das für meine CO2-Abgabe?

Biogas und Bioheizöl sind zwei alternative Energiequellen, die sich in ihrer Zusammensetzung und Besteuerung unterscheiden.

  • Biogas: Einige Gasanbieter bieten Biogas an, das zu 100 Prozent aus biologischen Quellen stammt. Dieses Gas ist von der CO2-Besteuerung ausgenommen, da es als klimaneutral gilt. Der Grund dafür ist, dass bei der Verbrennung von Biogas, welches aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen wird, lediglich so viel CO2 freigesetzt wird, wie diese Rohstoffe während ihres Wachstums gebunden haben.
  • Bioheizöl: Im Gegensatz dazu besteht Bioheizöl nur teilweise aus regenerativen Rohstoffen. Daher unterliegt es weiterhin einer signifikanten Besteuerung. Bioheizöl wird in verschiedenen Kategorien klassifiziert, je nach Anteil der regenerativen Rohstoffe. Beispielsweise wird Bioheizöl mit einem Anteil von 3 bis 5,9 Volumenprozent als „Heizöl EL A Bio 5“ bezeichnet, wobei „A“ für Alternativ steht. Eine weitere Kategorie, „Heizöl EL A Bio 10“, enthält maximal 10,9 Volumenprozent regenerative Rohstoffe.

Nutzen Sie Biogas, so fällt keine CO2-Abgab an, nutzen Sie Bioheizöl, so entnehmen Sie den Emissionsfaktor bitte ihrer Heizabrechnung.

Warum wird zwischen Netto und Brutto bei der CO2-Abgabe auf Heizkosten unterschieden, insbesondere im Hinblick auf die Mehrwertsteuer?

Die Unterscheidung zwischen Netto und Brutto bei der CO2-Abgabe auf Heizkosten ist relevant, wenn es um die Anwendung der Mehrwertsteuer (MwSt.) geht. Netto bezieht sich auf den Betrag der CO2-Abgabe ohne Mehrwertsteuer, also den direkten Aufschlag pro Tonne CO2-Emissionen, der durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz vorgegeben ist. Brutto hingegen inkludiert die Mehrwertsteuer, die auf den Gesamtpreis der Heizkosten, einschließlich der CO2-Abgabe, erhoben wird. Die Mehrwertsteuer wird also nicht nur auf den Grundpreis des Brennstoffs, sondern auch auf die CO2-Abgabe selbst angewandt, was zu einem höheren Gesamtpreis für den Endverbraucher führt. Diese Unterscheidung ist wichtig für das Verständnis der Gesamtkosten, die auf die Verbraucher zukommen, und unterstreicht, wie Steuern und Abgaben die Preise für fossile Brennstoffe beeinflussen.

CO2-Rechner: Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext CO2-Rechner:

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