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Ehevertrag und Notar: Was den Preis bestimmt
Eine Unternehmerin bringt ein Ladengeschäft in die Ehe, ihr Partner eine Wohnung und einen laufenden Kredit: Wer solche Verhältnisse abweichend vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ordnen will, braucht einen Ehevertrag — und der ist ohne notarielle Beurkundung unwirksam. Geregelt werden vor allem der Güterstand, Unterhaltsansprüche und der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der in der Ehe erworbenen Rentenansprüche.
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Der Notar beurkundet nicht nur, er berät beide Ehepartner unparteiisch und muss auf ein ausgewogenes Ergebnis achten. Der Preis entsteht dabei nicht durch Verhandlung: Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und fallen bei jedem Notar gleich aus. Wie hoch sie ausfallen, richtet sich vor allem nach dem gemeinsamen Vermögen der Ehegatten.
Der Notarkostenrechner für Eheverträge: Eine Einführung
Der Notarkostenrechner von RECHNER.APP ermittelt die Gebühren für die Beurkundung eines Ehevertrags aus dem gemeinsamen Reinvermögen der Ehegatten. Die Notarkosten lassen sich damit schon vor dem Notartermin überschlagen.
- Auswahl des Geschäftsvorfalls: Zuerst ist im Rechner der Geschäftsvorfall "Abschluss Ehevertrag" auszuwählen. Diese Auswahl spezifiziert die Berechnung auf die für Eheverträge relevanten Gebührensätze und Parameter.
- Eingabe des gemeinsamen Reinvermögens der Ehegatten: Im nächsten Schritt folgt das gemeinsame Reinvermögen der beiden Ehegatten, dessen Ermittlung ein eigenes Kapitel weiter unten erläutert. Eine korrekte Eingabe ist entscheidend, da die Notarkosten direkt vom Wert des gemeinsamen Reinvermögens abhängen.
Nach Eingabe dieser Informationen berechnet der Rechner automatisch die voraussichtlichen Notarkosten. Diese Berechnung basiert auf den im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegten Gebührensätzen und weist die Beurkundungsgebühr einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % sowie einer Auslagenpauschale von 30 € aus. Weitere Auslagen – etwa Dokumentenpauschalen für Abschriften, Porto oder Reisekosten des Notars – sind darin nicht enthalten und können je nach Einzelfall zusätzlich anfallen.
Gemeinsames Reinvermögen – Ein zentraler Begriff für die Notarkosten beim Ehevertrag
Für eine belastbare Kostenschätzung beim Ehevertrag ist ein klares Verständnis des gemeinsamen Reinvermögens und seiner Ermittlung entscheidend.
Gemeinsames Reinvermögen bezeichnet die Differenz zwischen dem Gesamtvermögen der Ehegatten und ihren bestehenden Verbindlichkeiten. Es umfasst alle Vermögenswerte wie Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere und persönliches Eigentum, abzüglich aller Schulden und Verbindlichkeiten. Als Geschäftswert – also der Wert, nach dem sich die Gebühren bemessen – bestimmt es die Höhe der Notarkosten für Eheverträge.
Zur Ermittlung des gemeinsamen Reinvermögens sind zunächst alle Vermögenswerte und Schulden aufzulisten, die beide Ehepartner gemeinsam besitzen. Dazu gehören beispielsweise gemeinsame Immobilien, gemeinsame Konten, Wertanlagen, aber auch gemeinsame Verbindlichkeiten wie Hypotheken oder Kredite. Ein Denkfehler zeigt sich immer wieder bei der Wahl des Notars: Die Annahme, durch Anfragen bei mehreren Notaren beim Ehevertrag Geld sparen zu können, geht fehl. Das GNotKG legt die Gebühr bundesweit nach dem Geschäftswert fest, sodass kein Notar hiervon abweichen darf. Der einzige seriöse Hebel liegt damit in der sorgfältigen Ermittlung des Reinvermögens – etwa indem aktuelle Marktwerte statt überhöhter Schätzungen angesetzt und sämtliche Verbindlichkeiten vollständig berücksichtigt werden.
Notarkosten Ehevertrag berechnen: Meine weiteren Artikel
Beispiele für die Höhe der Notarkosten eines Ehevertrages
Die Höhe der anfallenden Notarkosten hängt vom Reinvermögen der Ehegatten ab. Nachfolgend einige Berechnungen.
| Reinvermögen der Ehegatten | Notarkosten Ehevertrag (inkl. 19 % USt und 30 € Auslagenpauschale) |
|---|---|
| 25.000 € | 309 € |
| 50.000 € | 428 € |
| 75.000 € | 557 € |
| 100.000 € | 685 € |
| 150.000 € | 878 € |
| 200.000 € | 1.071 € |
| 300.000 € | 1.547 € |
| 400.000 € | 1.904 € |
| 500.000 € | 2.261 € |
| 750.000 € | 3.213 € |
| 1.000.000 € | 4.165 € |
| 1.500.000 € | 6.069 € |
| 2.000.000 € | 7.973 € |
| 5.000.000 € | 19.397 € |
Warum die Notarkosten beim Ehevertrag nicht verhandelbar sind
Die Kosten für die Beurkundung eines Ehevertrags hängen ausschließlich vom gemeinsamen Reinvermögen der Ehegatten als Geschäftswert und dem gesetzlich festen Gebührensatz ab – nicht von der Komplexität der getroffenen Vereinbarungen oder vom Zeitaufwand der Beurkundung. Ob lediglich der Güterstand abgeändert oder zusätzlich der Versorgungsausgleich geregelt wird, wirkt sich auf die Gebühr nur aus, soweit sich dadurch der Geschäftswert verändert. Ein Nachlass auf die gesetzliche Gebühr ist dem Notar untersagt, ebenso ein Zuschlag.
Was Leser zu diesem Thema fragen
Wie beeinflusst das gemeinsame Reinvermögen die Notarkosten für einen Ehevertrag?
Was passiert, wenn sich die finanziellen Verhältnisse nach dem Abschluss des Ehevertrags ändern?
Sind die Notarkosten für einen Ehevertrag steuerlich absetzbar?
Wie kann ich die Notarkosten für meinen Ehevertrag im Voraus kalkulieren?
Aus der Praxis von Lesern
Worauf dieser Beitrag beruht
Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert. Folgende Quellen empfehle ich im Kontext Notarkosten Ehevertrag berechnen:
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