Online-Rechner Aktualisiert 04.09.2026 2 Min Lesezeit

Notarkosten Ehevertrag berechnen: Reinvermögen eingeben

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  • Der Ehevertrag regelt die Vermögensverhältnisse zwischen Ehepartnern. Er ermöglicht individuelle Vereinbarungen, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen, insbesondere zu Güterstand und Unterhaltsansprüchen. Dies ist besonders wichtig, um finanzielle Sicherheit im Falle einer Scheidung zu gewährleisten.
  • Die notarielle Beurkundung ist für die Gültigkeit des Ehevertrags unerlässlich. Ein Notar sorgt dafür, dass der Vertrag den rechtlichen Anforderungen entspricht und die Interessen beider Partner berücksichtigt werden. Ohne notarielle Beurkundung hat der Ehevertrag keine rechtliche Verbindlichkeit.
  • Der Notarkostenrechner hilft bei der Kostenschätzung für den Ehevertrag. Durch die Eingabe des gemeinsamen Reinvermögens können Sie schnell und einfach die voraussichtlichen Notarkosten ermitteln. Dies ermöglicht eine transparente Planung und vermeidet unangenehme Überraschungen.
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In diesem Artikel
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Ehevertrag und Notar: Was den Preis bestimmt

Eine Unternehmerin bringt ein Ladengeschäft in die Ehe, ihr Partner eine Wohnung und einen laufenden Kredit: Wer solche Verhältnisse abweichend vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ordnen will, braucht einen Ehevertrag — und der ist ohne notarielle Beurkundung unwirksam. Geregelt werden vor allem der Güterstand, Unterhaltsansprüche und der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der in der Ehe erworbenen Rentenansprüche.

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Der Notar beurkundet nicht nur, er berät beide Ehepartner unparteiisch und muss auf ein ausgewogenes Ergebnis achten. Der Preis entsteht dabei nicht durch Verhandlung: Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und fallen bei jedem Notar gleich aus. Wie hoch sie ausfallen, richtet sich vor allem nach dem gemeinsamen Vermögen der Ehegatten.

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Der Notarkostenrechner für Eheverträge: Eine Einführung

Der Notarkostenrechner von RECHNER.APP ermittelt die Gebühren für die Beurkundung eines Ehevertrags aus dem gemeinsamen Reinvermögen der Ehegatten. Die Notarkosten lassen sich damit schon vor dem Notartermin überschlagen.

  • Auswahl des Geschäftsvorfalls: Zuerst ist im Rechner der Geschäftsvorfall "Abschluss Ehevertrag" auszuwählen. Diese Auswahl spezifiziert die Berechnung auf die für Eheverträge relevanten Gebührensätze und Parameter.
  • Eingabe des gemeinsamen Reinvermögens der Ehegatten: Im nächsten Schritt folgt das gemeinsame Reinvermögen der beiden Ehegatten, dessen Ermittlung ein eigenes Kapitel weiter unten erläutert. Eine korrekte Eingabe ist entscheidend, da die Notarkosten direkt vom Wert des gemeinsamen Reinvermögens abhängen.

Nach Eingabe dieser Informationen berechnet der Rechner automatisch die voraussichtlichen Notarkosten. Diese Berechnung basiert auf den im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegten Gebührensätzen und weist die Beurkundungsgebühr einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % sowie einer Auslagenpauschale von 30 € aus. Weitere Auslagen – etwa Dokumentenpauschalen für Abschriften, Porto oder Reisekosten des Notars – sind darin nicht enthalten und können je nach Einzelfall zusätzlich anfallen.

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Gemeinsames Reinvermögen – Ein zentraler Begriff für die Notarkosten beim Ehevertrag

Für eine belastbare Kostenschätzung beim Ehevertrag ist ein klares Verständnis des gemeinsamen Reinvermögens und seiner Ermittlung entscheidend.

Gemeinsames Reinvermögen bezeichnet die Differenz zwischen dem Gesamtvermögen der Ehegatten und ihren bestehenden Verbindlichkeiten. Es umfasst alle Vermögenswerte wie Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere und persönliches Eigentum, abzüglich aller Schulden und Verbindlichkeiten. Als Geschäftswert – also der Wert, nach dem sich die Gebühren bemessen – bestimmt es die Höhe der Notarkosten für Eheverträge.

Zur Ermittlung des gemeinsamen Reinvermögens sind zunächst alle Vermögenswerte und Schulden aufzulisten, die beide Ehepartner gemeinsam besitzen. Dazu gehören beispielsweise gemeinsame Immobilien, gemeinsame Konten, Wertanlagen, aber auch gemeinsame Verbindlichkeiten wie Hypotheken oder Kredite. Ein Denkfehler zeigt sich immer wieder bei der Wahl des Notars: Die Annahme, durch Anfragen bei mehreren Notaren beim Ehevertrag Geld sparen zu können, geht fehl. Das GNotKG legt die Gebühr bundesweit nach dem Geschäftswert fest, sodass kein Notar hiervon abweichen darf. Der einzige seriöse Hebel liegt damit in der sorgfältigen Ermittlung des Reinvermögens – etwa indem aktuelle Marktwerte statt überhöhter Schätzungen angesetzt und sämtliche Verbindlichkeiten vollständig berücksichtigt werden.

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Beispiele für die Höhe der Notarkosten eines Ehevertrages

Die Höhe der anfallenden Notarkosten hängt vom Reinvermögen der Ehegatten ab. Nachfolgend einige Berechnungen.

Reinvermögen der EhegattenNotarkosten Ehevertrag (inkl. 19 % USt und 30 € Auslagenpauschale)
25.000 €309 €
50.000 €428 €
75.000 €557 €
100.000 €685 €
150.000 €878 €
200.000 €1.071 €
300.000 €1.547 €
400.000 €1.904 €
500.000 €2.261 €
750.000 €3.213 €
1.000.000 €4.165 €
1.500.000 €6.069 €
2.000.000 €7.973 €
5.000.000 €19.397 €

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Warum die Notarkosten beim Ehevertrag nicht verhandelbar sind

Die Kosten für die Beurkundung eines Ehevertrags hängen ausschließlich vom gemeinsamen Reinvermögen der Ehegatten als Geschäftswert und dem gesetzlich festen Gebührensatz ab – nicht von der Komplexität der getroffenen Vereinbarungen oder vom Zeitaufwand der Beurkundung. Ob lediglich der Güterstand abgeändert oder zusätzlich der Versorgungsausgleich geregelt wird, wirkt sich auf die Gebühr nur aus, soweit sich dadurch der Geschäftswert verändert. Ein Nachlass auf die gesetzliche Gebühr ist dem Notar untersagt, ebenso ein Zuschlag.

FAQ · Häufige Fragen

Was Leser zu diesem Thema fragen

Wie beeinflusst das gemeinsame Reinvermögen die Notarkosten für einen Ehevertrag?
Das gemeinsame Reinvermögen ist entscheidend für die Berechnung der Notarkosten. Es stellt die Differenz zwischen dem Gesamtvermögen und den Verbindlichkeiten dar. Je höher das Reinvermögen, desto höher sind in der Regel die Notarkosten. Es ist wichtig, alle Vermögenswerte und Schulden genau zu erfassen, um eine realistische Kostenschätzung zu erhalten.
Was passiert, wenn sich die finanziellen Verhältnisse nach dem Abschluss des Ehevertrags ändern?
Ändern sich die finanziellen Verhältnisse, kann es sinnvoll sein, den Ehevertrag zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ein neuer Notarvertrag kann notwendig sein, um die geänderten Umstände zu berücksichtigen. Dies kann zusätzliche Notarkosten verursachen, daher sollten Sie die finanzielle Situation regelmäßig im Blick behalten.
Sind die Notarkosten für einen Ehevertrag steuerlich absetzbar?
In der Regel sind die Notarkosten für einen Ehevertrag nicht steuerlich absetzbar, da es sich um private Ausgaben handelt. Ausnahmen können jedoch bestehen, wenn der Ehevertrag im Zusammenhang mit selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung steht. Es ist ratsam, sich hierzu von einem Steuerberater informieren zu lassen.
Wie kann ich die Notarkosten für meinen Ehevertrag im Voraus kalkulieren?
Um die Notarkosten für Ihren Ehevertrag zu kalkulieren, können Sie einen Notarkostenrechner verwenden. Geben Sie dazu Ihr gemeinsames Reinvermögen ein, um eine Schätzung der anfallenden Gebühren zu erhalten. Beachten Sie, dass dies nur eine Schätzung ist, die endgültigen Kosten können variieren.
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Dr. jur. Stephan Seitz

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Mein Name ist Dr. Stephan Seitz und ich betreibe RECHNER.APP, eine Plattform mit kostenfreien Online-Rechnern zu juristischen, steuerrechtlichen, immobilien- und finanznahen Themen. Ziel: praxistaugliche Berechnungen, die Sie ohne Anmeldung direkt im Browser nutzen können — und die sich von Anwälten, Steuerberatern, Immobilien- und Finanzprofis kostenfrei in die eigene Webseite einbinden lassen.