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Steuerrecht: Erbschafts-, Schenkungs-, Grunderwerbsteuer

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Autor:
15. Februar 2025
Ihre Lesezeit: 3 Minuten
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
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Das deutsche Steuerrecht ist ein komplexes Gebiet und stellt selbst für juristische Laien eine Herausforderung dar. In diesem Beitrag möchte ich mich auf drei wesentliche Steuerarten konzentrieren, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen: die Erbschaftsteuer , die Grunderwerbsteuer und die Schenkungsteuer.

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Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer wird auf das Vermögen fällig, das von einer verstorbenen Person an ihre Erben übertragen wird. Diese Steuer ist in Deutschland in §1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) geregelt. Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Höhe des Vermögens, dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben sowie von den jeweiligen Freibeträgen und Steuerklassen. Nutzen Sie meinen Erbschaftsteuer rechner um ihre Erbschaftsteuer zu berechnen. Besonders wichtig ist eine Ermittlung der Erbschaftsteuer vor Annahme der Erbschaft, wenn Immobilien vererbt wurden.

Freibeträge und Steuerklassen

Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser sind in Deutschland unterschiedliche Freibeträge und Steuerklassen festgelegt. Es gibt drei Steuerklassen:

  • Steuerklasse I: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, Enkelkinder
  • Steuerklasse II: Eltern und Voreltern, Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern
  • Steuerklasse III: alle übrigen Erwerber

Die Freibeträge variieren je nach Steuerklasse und sind wie folgt festgelegt:

  • Steuerklasse I: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (500.000 €), Kinder und Stiefkinder (400.000 €), Enkelkinder (200.000 €)
  • Steuerklasse II: Eltern und Voreltern (100.000 €), Geschwister und andere Angehörige dieser Steuerklasse (20.000 €)
  • Steuerklasse III: alle übrigen Erwerber (20.000 €)

Steuersätze

Die Erbschaftsteuer wird nach den festgelegten Steuersätzen berechnet, die sich ebenfalls nach der Steuerklasse richten:

  • Steuerklasse I: 7% bis 30%
  • Steuerklasse II: 15% bis 43%
  • Steuerklasse III: 30% bis 50%

Die Steuersätze steigen mit der Höhe des zu versteuernden Vermögens.

Steuerrecht

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten anfällt. Sie ist in §1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrErwStG) geregelt und wird in der Regel vom Käufer einer Immobilie oder eines Grundstücks getragen. Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer und unterliegt somit den Regelungen der einzelnen Bundesländer in Deutschland. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert daher von Bundesland zu Bundesland und liegt zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises oder des Wertes des Grundstücks. Nutzen Sie meinen Grunderwerbsteuerrechner um ihre Grunderwerbsteuer zu berechnen.

Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der Kaufpreis oder der Wert des Grundstücks, einschließlich der damit verbundenen Rechte und Lasten. Bei einer Schenkung oder Erbschaft von Grundstücken wird der Grundstückswert herangezogen. Im Falle von Wohnungseigentum oder Erbbaurechten ist die Grunderwerbsteuer auf den Wert des jeweiligen Anteils zu berechnen.

Steuerbefreiungen

In bestimmten Fällen kann eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer gewährt werden, zum Beispiel:

  • bei der Übertragung von Grundstücken zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
  • bei der Umwandlung von Gesellschaften oder bei der Verschmelzung von Unternehmen
  • bei der Übertragung von Grundstücken an gemeinnützige Organisationen
  • bei der Übertragung von Grundstücken im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
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Schenkungsteuer

Die Schenkungsteuer ist eine Steuer, die bei der Übertragung von Vermögen unter Lebenden ohne Gegenleistung anfällt. Sie ist in Deutschland in §1 ErbStG geregelt und hat viele Gemeinsamkeiten mit der Erbschaftsteuer . Die Schenkungsteuer dient der Verhinderung von Steuerausfällen, die durch vorzeitige Vermögensübertragungen entstehen könnten. Nutzen Sie meinen Schenkungsteuerrechner um ihre Schenkungsteuer zu berechnen. Bei der Schenkung von Immobilien ist eine Ermittlung der zu erwartenden Schenkungsteuer vorab sehr wichtig, um nicht überrascht zu werden.

Freibeträge und Steuerklassen

Die Freibeträge und Steuerklassen bei der Schenkungsteuer sind identisch mit denen bei der Erbschaftsteuer . Allerdings gelten die Freibeträge bei der Schenkungsteuer innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren. Das bedeutet, dass bei mehreren Schenkungen innerhalb von zehn Jahren die Freibeträge zusammenzurechnen sind und erst dann die Schenkungsteuer anfällt.

Steuersätze

Die Steuersätze bei der Schenkungsteuer entsprechen denen der Erbschaftsteuer .

Bewertung von Vermögensgegenständen

Bei der Schenkungsteuer ist die Bewertung von Vermögensgegenständen von besonderer Bedeutung. In vielen Fällen wird der Verkehrswert des Vermögensgegenstands herangezogen. Bei Immobilien ist der Wert nach dem Bewertungsgesetz zu ermitteln. Bei Betriebsvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gelten besondere Bewertungsvorschriften.

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