Logo RECHNER.APP
 
Erbteil zu Geld machen? Erbengemeinschaft ohne finanzielles Risiko verlassen!
Startseite > Wert Erbteil > Ratgeber Erbteil verkaufen

Erbteil verkaufen: 14 Wochen aus der Erbengemeinschaft

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Autor:
Zuletzt aktualisiert: 20. September 2024
Ihre Lesezeit: 3 Minuten
               

Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Erbteil verkaufen Die schnelle Antwort

Es mag Sie vielleicht überraschen, aber durch den Verkauf Ihres Erbteils können Sie jederzeit und sehr kurzfristig aus der Erbengemeinschaft ausscheiden. Sie brauchen für den Verkauf keine Zustimmung der übrigen Miterben! Lesen Sie nachfolgend wie der Verkauf ihres Erbeils möglich ist.

Erbteil zu Geld machen? Erbengemeinschaft ohne finanzielles Risiko verlassen!

Erbteilung
  • Ihren Erbanteil können Sie jederzeit und völlig unangekündigt verkaufen; Sie müssen keine Erlaubnis der Miterben einholen
  • Sie verlassen mit dem Verkauf die Erbengemeinschaft und bekommen den Verkaufserlös auf Ihr Konto
  • Schnelle Hilfe: Wenige Angaben ohne persönliche Daten genügen und Sie erhalten direkt online eine Einschätzung Ihres Falls; bei Interesse können Sie weitere Angaben machen und kurzfristig einen persönlichen Kontakt anfordern
  • Kostenfrei und 100% unverbindlich
Abschnitt 1 von 1

Was ist ein Erbteil?

Unter einem Erbteil versteht man die rechtliche Position, die man als Erbe zusammen mit den weitern Miterben am Nachlass hat. Alle Miterben zusammen bilden eine Erbengemeinschaft. Der Erbteil beschreibt die gesamtheitliche Position am Nachlass, nicht hingegen hat der Erbe Teileigentum an jedem Nachlassgegenstand. Der Erbe kann nur über seine Mitgliedschaft an der Erbengemeinschaft verfügen und diesen Erbteil verkaufen. Nicht hingegen kann er unter Ausschluss der anderen Miterben über einzelne Nachlassgegenstände verfügen. Hier gelten die Regelungen zur Verwaltung der Erbengemeinschaft. Grundsatz ist dass die meisten Verwaltungsmaßnahmen mit Mehrheitsbeschluss erfolgen.

Warum kann es sinnvoll sein den Erbteil zu verkaufen?

Zieht sich die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft schon längere Zeit erfolglos hin, so kann der Verkauf des Erbteils ein geeigneter Weg sein um die Erbengemeinschaft gegen Geld, den Kaufpreis, zu verlassen. Mit dem Verkauf enden Mitwirkungspflichten an der Verwaltung der Erbengemeinschaft, Kosten für Rechtsberatung, Stress und viele weitere negative Aspekte, die bei einer Erbschaft zusammen mit weiteren Personen auftreten. Insbesondere wenn Sie zügig den Wert der Erbschaft heben wollen oder die Auseinandersetzung Sie übermäßig zeitlich, finanziell oder emotional belastet, kann der Verkauf des Erbteils ein sinnvoller Weg sein.

Video Erbteil verkaufen

Wie läuft der Verkauf des Erbteils in der Praxis ab?

Der Verkauf erfolgt durch notariellen Vertrag. Haben Sie einen Kaufinteressenten gefunden, so beauftragen Sie einen Notar ihrer Wahl mit der Erstellung des Kaufvertrages. Nach Übersendung der Entwürfe hat der Verkäufer, der in der Regel Verbraucher ist, mindestens zwei Wochen Zeit zur Prüfung und ab dann kann der Beurkundungstermin stattfinden. Im Anschluss an die Beurkundung informiert der Notar die übrigen Miterben und informiert Sie über den Verkauf. Sie haben nun 2 Monate Zeit um ihr gesetzliches Vorkaufsrecht auszuüben. Wird kein Vorkaufsrecht ausgeübt, so wird für den Käufer - sofern Immobilien betroffen sind - eine Auflassung im Grundbuch eingetragen. Im Anschluss bezahlt der Käufer Ihnen den Kaufpreis und wird dann als voller Eigentümer der Immobilien eingetragen. In Summe dauert der gesamte Vorgang in etwa 14 Wochen. Die Kosten für den Notarvertrag trägt in der Regel der Käufer des Erbteils.

Erbteil verkaufen

Kann ich meinen Erbteil auch ohne Zustimmung der Miterben verkaufen?

Ja, das ist so gesetzlich vorgesehen. Die übrigen Miterben erhalten ein gesetzliches Vorkaufsrecht und können die Erbteil an Stelle Ihres Käufers kaufen und an Sie den vereinbarten Kaufpreis bezahlen. Explizit aber ist deren Zustimmung für den Abschluss des Kaufvertrages nicht erforderlich, siehe § 2034 BGB.

An wen kann ich meinen Erbteil verkaufen?

Als potentielle Käufer für Ihren Erbteil kommen unterschiedliche Personen in Betracht. Zum einen könnte ein anderer Miterbe interessiert sein ihren Anteil zu übernehmen. Ansonsten gibt es diverse Plattformen im Internet, über die ein Käufer für Ihren Erbteil gefunden werden kann. Beispielsweise können Sie auf erbteilung.de* fündig werden.

Welchen Preis kann ich beim Verkauf des Erbteils erreichen?

Der Preis für Ihren Erbteil hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Insbesondere wenn interessante Immobilien Teil des Nachlasses sind, ist die Nachfrage größer und damit auch der erzielbare Preis höher. Eine erste Einschätzung können Sie über meinen Online-Rechner zur Bewertung Ihres Erbteils vornehmen.

Wie lange dauert es meinen Erbteil zu verkaufen?

Planen Sie für den Verkauf Ihres Erbteils bis zum Eingang des Kaufpreises bei Ihnen ca. 14 Wochen ein. Diese Frist ergibt sich aus der zweiwöchigen Frist für Verbraucher zur Prüfung des Notarvertrages, 2 Monaten Vorkaufsrecht für die übrigen Miterben und dann Laufzeiten für die Eintragung der Vormerkung und tatsächliche Zahlung des Kaufpreises. Es gibt hier auch wenig Möglichkeiten den Durchlauf zu beschleunigen.

Icon Weitere Artikel Erbteil verkaufen: Meine weiteren Artikel

  • Icon Wert Erbteil für Verkauf Erbteil berechnen
    Wert Erbteil für Verkauf Erbteil berechnen
    Autor: Dr. Stephan Seitz
    Zuletzt aktualisiert: 20. September 2024


 
 
 
Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Erbteil verkaufen:

Kommentare

Bislang keine Kommentare.

Schreiben Sie Ihren Kommentar!

Ihr Name und ihr Kommentar werden veröffentlicht und entsprechend meiner Datenschutzerklärung verarbeitet.

Icon weitere Online-Rechner

Dieser Schnellrechner hat Ihnen gefallen? Dann empfehle ich Ihnen folgende Online-Rechner!

Online-Rechner "Erben & Vererben"

Online-Rechner "Fristen"

Online-Rechner "Immobilien"

Online-Rechner "Notarkosten"

Online-Rechner "Recht"

Online-Rechner "Steuern"


Bislang keine Bewertungen


Diesen Beitrag teilen