Erbrechner: Erbquote online berechnen

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Erbrechner
- Der Erbrechner ist kostenlos und anonym. Sie können ohne Anmeldung Ihre gesetzliche Erbquote berechnen. Dies ermöglicht Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Klärung Ihrer Erbansprüche.
- Er berechnet die Erbquote Schritt für Schritt. Der Rechner fragt nur die notwendigen Angaben ab und zeigt Ihnen, welche Informationen für Ihre individuelle Situation relevant sind. So bleibt der Prozess übersichtlich und einfach.
- Das Ergebnis ist sofort verfügbar und exportierbar. Nach der Berechnung erhalten Sie die prozentuale Erbquote. Dies erleichtert die Kommunikation mit Banken oder Notaren.

Inhaltsverzeichnis
- Erbrechner: Gesetzliche Erbfolge einfach berechnen
- So funktioniert der Erbrechner auf rechner.app
- Beispiele für typische Erbfälle
- Wie sich die gesetzliche Erbfolge bestimmt
- Erbquoten und Pflichtteilsrecht verstehen
- Erbengemeinschaft und Erbanteile berechnen
- Was Sie über Ausnahmen und Sonderfälle wissen sollten
Erbrechner: Gesetzliche Erbfolge einfach berechnen
Mit dem RECHNER.APP Erbrechner ermitteln Sie in Sekunden, wer nach deutschem Recht welchen Anteil am Nachlass erhält. Geben Sie einfach Ihre Familiensituation an – das Tool berechnet sofort Ihre gesetzliche Erbquote, ganz ohne Registrierung oder Fachkenntnisse.
Was ist ein Erbrechner?
Ein Erbrechner übersetzt die komplexen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in praxisnahe Prozentwerte: Ihre Erbquote. Dafür fragt der Rechner Beziehung zum Erblasser, Güterstand sowie vorhandene Abkömmlinge ab und verknüpft die Antworten mit den gesetzlichen Vorgaben zu Ordnungen und Stämmen. Synonyme wie Erbanteil-Rechner oder gesetzliche Erbfolge online berechnen verfolgen dasselbe Ziel – Transparenz im Erbrecht.
Wann lohnt sich die Nutzung?
Nutzen Sie den Rechner, wenn Sie rasch Klarheit über die gesetzliche Erbfolge brauchen oder Gespräche mit Notar, Steuerberater oder Familie vorbereiten. Typische Einsatzfälle:
- Kein Testament: Wer erbt automatisch?
- Patchwork-Familie: Berücksichtigung von Kindern aus früheren Beziehungen.
- Scheidung geplant: Prüfen, ob das gesetzliche Ehegattenrecht bereits entfällt.
- Pflichtteil prüfen: Enterbte Erben kalkulieren ihren Geldanspruch.
So schaffen Sie eine faktenbasierte Grundlage und planen nächste Schritte – vom Testament bis zur Schenkung – gezielt.
Sie haben ein rechtliches Anliegen zum Erben und Vererben?

Mein Partner KLUGO verhilft Ihnen zu Ihrem Recht! Mit individuellen rechtlichen Lösungen und der persönlichen Beratung beim Rechtsexperten werden Ihre Fragen geklärt. Sie erfahren, welche Chancen und Risiken bestehen. Auf Wunsch können Sie den Rechtsanwalt im Anschluss direkt beauftragen.
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So funktioniert der Erbrechner auf rechner.app
Der Online-Erbrechner auf rechner.app führt Sie Schritt für Schritt durch alle relevanten Fragen und liefert sofort die gesetzliche Erbquote – ohne Anmeldung, kostenlos und anonym.
Damit der Erbanteil exakt berechnet wird, fragt das Tool nur gesetzlich zwingende Daten ab. Jede Frage öffnet sich nacheinander – Sie sehen immer nur das, was für Ihre Konstellation zählt.
- Beziehung zum Erblasser: Ehegatte, Kind, Enkel, Bruder/Schwester, Neffe/Nichte.
- Ehestatus des Erblassers: Verheiratet oder unverheiratet.
- Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.
- Lebende Abkömmlinge: Kinder, Enkel oder Urenkel.
- Weitere Abkömmlinge: Anzahl zusätzlicher Kinder oder Cousins, falls Sie selbst Abkömmling sind.
Beispiele für typische Erbfälle
Diese fünf Fallkonstellationen zeigen, wie der Erbrechner arbeitet und welche Quoten er ausgibt – ideal als Vergleich für Ihre eigene Situation.
Kurzübersicht:
- Ehepartner ohne Kinder: Ehegatte erbt 100 %
- Alleinerziehend mit Kind: Kind erbt 100 %
- Großeltern ohne Nachkommen: Neffe/Nichte erbt 100 %
- Geschiedener mit Kindern: Kinder erben zu gleichen Teilen
- Ledig mit Geschwistern: Geschwister teilen zu gleichen Teilen
Ehepartner ohne Kinder
Eingaben: Ehegatte – ja, Abkömmlinge – nein.
Ergebnis: Ehefrau erbt 100 %.
Grundlage: § 1931 Abs. 3 BGB – keine Verwandten 1./2. Ordnung vorhanden.
Alleinerziehend mit einem Kind
Eingaben: Beziehung: Kind, Ehestatus: unverheiratet.
Ergebnis: Jonas erbt 100 %.
Grundlage: § 1924 Abs. 1 BGB – Kind alleiniger Erbe.
Großeltern ohne direkte Nachkommen
Ergebnis: Paul erbt 100 %.
Grundlage: § 1925 i. V. m. § 1926 BGB – Verwandte 3. Ordnung treten ein.
Geschiedener Ehepartner mit gemeinsamen Kindern
Ergebnis: Jedes Kind erbt 50 %.
Grundlage: § 1933 BGB – Scheidung beseitigt Erbrecht des Ehegatten.
Ledige Person mit Geschwistern
Ergebnis: Brüder erben je 50 %.
Grundlage: § 1925 Abs. 1 BGB – Eltern verstorben, Geschwister rücken nach.
Wie sich die gesetzliche Erbfolge bestimmt
Das Erbrecht ordnet Verwandte in fünf Ordnungen. Lebt ein Erbe höherer Ordnung, erben nachfolgende Ordnungen nichts. Der Erbrechner bildet das exakt ab und zeigt, wer erbt und wer ausgeschlossen ist.
Erben erster Ordnung: Kinder und Enkel
Kinder, Enkel und Urenkel erben zuerst. Lebt mindestens ein Kind, gehen Enkel leer aus, bis das Kind verstorben ist. Adoptiv- und nichteheliche Kinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt (§ 1924 BGB).
- Stammprinzip: Jedes Kind bildet einen Stamm; seine Nachkommen teilen später dessen Anteil.
- Ausschluss: Stief- und Pflegekinder erben nur per Testament.
Erben zweiter und dritter Ordnung
Sind keine Abkömmlinge vorhanden, erben Eltern und deren Nachkommen. Erst wenn auch sie fehlen, kommen Großeltern und deren Abkömmlinge zum Zug.
- Eltern: Leben beide, erben sie je 50 %.
- Nachrücken: Verstorbener Elternteil – dessen Anteil geht auf Geschwister über.
- Dritte Ordnung: Großeltern vor Onkeln/Tanten, deren Kinder erst nachrangig.
Rolle des Ehepartners
Der Ehegatte erbt zusätzlich (§ 1931 BGB). Seine Quote hängt von Güterstand und miterbenden Verwandten ab.
Güterstand | Verwandte 1. Ordnung? | Erbteil Ehegatte |
---|---|---|
Zugewinn | Ja | 50 % |
Zugewinn | Nein, aber 2. Ordnung | 75 % |
Gütertrennung | 1 Kind | 50 % |
Gütertrennung | 2 Kinder | 33 % |
Gütergemeinschaft | Ja | 25 % des Gesamtnachlasses |
Erbquoten und Pflichtteilsrecht verstehen
Die Erbquote beschreibt Ihren prozentualen Anteil am Nachlass. Sind Sie testamentarisch enterbt, garantiert der Pflichtteil noch die Hälfte dieser Quote.
So entsteht die gesetzliche Erbquote
Basis ist der reine Nachlass: Vermögenswerte minus Schulden. Der Rechner ermittelt zuerst die Erbordnung, berücksichtigt den Güterstand des Ehepartners und verteilt den Nachlass nach BGB – die gesetzliche Erbquote ergibt sich also aus Verwandtschaftsordnung, Stammprinzip und Güterstand.
- Zugewinn: Pauschal +25 % für den Ehepartner.
- Gleiche Teile: Gleichrangige Erben teilen den Stammanteil.
- Ordnung: Näher Verwandte erben zuerst.
Pflichtteilsquote – der Mindestanspruch
Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Anspruch haben Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern; Geschwister nicht. Der Anspruch verjährt in drei Jahren ab Kenntnis des Erbfalls.
- Berechnungsgrundlage: Verkehrswerte zum Todeszeitpunkt.
- Schenkungen: Innerhalb von 10 Jahren erhöhen sie den Pflichtteilsergänzungsanspruch.
- Geltendmachung: Reiner Geldanspruch – keine Gegenstände.
Erbengemeinschaft und Erbanteile berechnen
Erben mehrere Personen, entsteht eine Erbengemeinschaft. Der Rechner zeigt die Quoten jedes Miterben und macht sofort sichtbar, wie sich Nachlasswerte verteilen.

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Von der Quote zum Geldbetrag
Die Gemeinschaft muss Werte bewerten, Schulden abziehen und Vermögensgegenstände aufteilen. Erst wenn jeder Miterbe seinen Anteil erhalten hat, endet die Erbengemeinschaft.
- Bewertung: Vermögenswerte zum Todeszeitpunkt schätzen.
- Schulden: Begräbniskosten, Kredite, Steuern abziehen.
- Ausgleich: Wer Schulden allein begleicht, erhält Erstattung.
Position | Wert | Sohn A (50 %) | Sohn B (50 %) |
---|---|---|---|
Immobilie | 300.000 | 150.000 | 150.000 |
Bankguthaben | 40.000 | 20.000 | 20.000 |
Schulden | -20.000 | -10.000 | -10.000 |
Gesamt | 320.000 | 160.000 | 160.000 |
Was tun, wenn keine Einigung gelingt?
Ohne Einstimmigkeit bleibt der Nachlass ungeteilt oder landet häufig in der Teilungsversteigerung.
- Teilungsversteigerung: Gerichtliche Veräußerung von Immobilien.
- Auseinandersetzungsklage: Gerichtliche Aufteilung anderer Nachlasswerte.

Was Sie über Ausnahmen und Sonderfälle wissen sollten
Scheidung, Enterbung oder fehlende Verwandte können die Standardregeln der gesetzlichen Erbfolge aushebeln. Der Erbrechner macht transparent, wann das gilt und wer dann erbt.
Kein Erbrecht trotz Verwandtschaft?
Ein anhängiger Scheidungsantrag mit Zustimmung des Erblassers oder grobes Fehlverhalten kann das gesetzliche Erbrecht vollständig beseitigen.
- Scheidungsantrag zugestimmt: Ehepartner verliert sein Erbrecht (§ 1933 BGB).
- Erbunwürdigkeit: Schwere Vergehen gegen den Erblasser führen zum Ausschluss (§ 2333 BGB).
- Pflichtteilsentziehung: Nur bei besonders schweren Straftaten wirksam.
Was gilt für Lebensgefährten?
Nicht verheiratete Partner erben nur, wenn sie ausdrücklich im Testament bedacht sind.
Beziehung | Gesetzlicher Anspruch | Handlungsoption |
---|---|---|
Nicht verheirateter Partner | 0 % | Testament/Erbvertrag |
Ehepartner (Zugewinn) | 25–50 % | Gesetzliche Erbfolge |
Eingetragene Partnerschaft | Wie Ehepartner | Seit 2017 in Ehe überführt |
- Wohnrecht: Lebensgefährte darf die gemeinsame Wohnung 30 Tage weiter nutzen (§ 1969 BGB).
- Bankvollmacht: Ohne Vorsorgevollmacht keine Kontoverfügung.
- Testament: Ein handschriftliches, datiertes Testament genügt, um den Partner abzusichern.
So deckt der Ratgeber auch Sonderfälle ab und zeigt, wann gezielte Gestaltung nötig ist.
Sie haben ein rechtliches Anliegen zum Erben und Vererben?

Mein Partner KLUGO verhilft Ihnen zu Ihrem Recht! Mit individuellen rechtlichen Lösungen und der persönlichen Beratung beim Rechtsexperten werden Ihre Fragen geklärt. Sie erfahren, welche Chancen und Risiken bestehen. Auf Wunsch können Sie den Rechtsanwalt im Anschluss direkt beauftragen.
- Soforthilfe bei Rechtsfragen: Ihre Situation, Ihre Chancen und Ihre Risiken
- Beratung durch erfahrene Anwälte & Rechtsexperten
- Ortsunabhängig, persönlich und digital

Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich den Erbrechner nutzen, wenn ich nicht sicher bin, welche Angaben ich machen muss?
Was passiert, wenn ich den Erbrechner mit falschen Angaben nutze?
Kann ich den Erbrechner auch nutzen, wenn ich keine direkten Erben bin?
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Erbfolge und testamentarischer Erbfolge?
Wie kann ich sicherstellen, dass mein Pflichtteil gewahrt bleibt?

Toni – Ihr RECHNER.APP Assistent
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Quellenangaben und weiterführende Literatur
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