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Erbrechner: Erbquote online berechnen

Foto Dr. Stephan Seitz
Autor: , Jurist aus München
Zuletzt aktualisiert: 23. Mai 2025
Ihre Lesezeit: 7 Minuten
Sehr gut: Diese Seite wurde mit 4.7 Sternen bewertet!
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Erbrechner Die schnelle Antwort

Erbrechner

  • Der Erbrechner ist kostenlos und anonym. Sie können ohne Anmeldung Ihre gesetzliche Erbquote berechnen. Dies ermöglicht Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Klärung Ihrer Erbansprüche.
  • Er berechnet die Erbquote Schritt für Schritt. Der Rechner fragt nur die notwendigen Angaben ab und zeigt Ihnen, welche Informationen für Ihre individuelle Situation relevant sind. So bleibt der Prozess übersichtlich und einfach.
  • Das Ergebnis ist sofort verfügbar und exportierbar. Nach der Berechnung erhalten Sie die prozentuale Erbquote. Dies erleichtert die Kommunikation mit Banken oder Notaren.
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Erbrechner: Gesetzliche Erbfolge einfach berechnen

Mit dem RECHNER.APP Erbrechner ermitteln Sie in Sekunden, wer nach deutschem Recht welchen Anteil am Nachlass erhält. Geben Sie einfach Ihre Familiensituation an – das Tool berechnet sofort Ihre gesetzliche Erbquote, ganz ohne Registrierung oder Fachkenntnisse.

Was ist ein Erbrechner?

Ein Erbrechner übersetzt die komplexen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in praxisnahe Prozentwerte: Ihre Erbquote. Dafür fragt der Rechner Beziehung zum Erblasser, Güterstand sowie vorhandene Abkömmlinge ab und verknüpft die Antworten mit den gesetzlichen Vorgaben zu Ordnungen und Stämmen. Synonyme wie Erbanteil-Rechner oder gesetzliche Erbfolge online berechnen verfolgen dasselbe Ziel – Transparenz im Erbrecht.

Frau L. möchte wissen, ob ihre Stiefkinder erben, falls sie kein Testament hinterlässt. Der Rechner zeigt nach wenigen Klicks: Stiefkinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben – Frau L. kann sie nur per Testament bedenken.

Wann lohnt sich die Nutzung?

Nutzen Sie den Rechner, wenn Sie rasch Klarheit über die gesetzliche Erbfolge brauchen oder Gespräche mit Notar, Steuerberater oder Familie vorbereiten. Typische Einsatzfälle:

  • Kein Testament: Wer erbt automatisch?
  • Patchwork-Familie: Berücksichtigung von Kindern aus früheren Beziehungen.
  • Scheidung geplant: Prüfen, ob das gesetzliche Ehegattenrecht bereits entfällt.
  • Pflichtteil prüfen: Enterbte Erben kalkulieren ihren Geldanspruch.
Erhalten Sie das Ergebnis als E-Mail, um es bei Beratungen oder Familiengesprächen griffbereit zu haben – das spart Zeit und verhindert Missverständnisse.

So schaffen Sie eine faktenbasierte Grundlage und planen nächste Schritte – vom Testament bis zur Schenkung – gezielt.

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Mein Partner KLUGO verhilft Ihnen zu Ihrem Recht! Mit individuellen rechtlichen Lösungen und der persönlichen Beratung beim Rechtsexperten werden Ihre Fragen geklärt. Sie erfahren, welche Chancen und Risiken bestehen. Auf Wunsch können Sie den Rechtsanwalt im Anschluss direkt beauftragen.
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So funktioniert der Erbrechner auf rechner.app

Der Online-Erbrechner auf rechner.app führt Sie Schritt für Schritt durch alle relevanten Fragen und liefert sofort die gesetzliche Erbquote – ohne Anmeldung, kostenlos und anonym.

Damit der Erbanteil exakt berechnet wird, fragt das Tool nur gesetzlich zwingende Daten ab. Jede Frage öffnet sich nacheinander – Sie sehen immer nur das, was für Ihre Konstellation zählt.

  • Beziehung zum Erblasser: Ehegatte, Kind, Enkel, Bruder/Schwester, Neffe/Nichte.
  • Ehestatus des Erblassers: Verheiratet oder unverheiratet.
  • Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.
  • Lebende Abkömmlinge: Kinder, Enkel oder Urenkel.
  • Weitere Abkömmlinge: Anzahl zusätzlicher Kinder oder Cousins, falls Sie selbst Abkömmling sind.
Antworten Sie so, wie die Familiensituation zum Todeszeitpunkt war – spätere Änderungen sind rechtlich unerheblich.

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Beispiele für typische Erbfälle

Diese fünf Fallkonstellationen zeigen, wie der Erbrechner arbeitet und welche Quoten er ausgibt – ideal als Vergleich für Ihre eigene Situation.

Kurzübersicht:

  • Ehepartner ohne Kinder: Ehegatte erbt 100 %
  • Alleinerziehend mit Kind: Kind erbt 100 %
  • Großeltern ohne Nachkommen: Neffe/Nichte erbt 100 %
  • Geschiedener mit Kindern: Kinder erben zu gleichen Teilen
  • Ledig mit Geschwistern: Geschwister teilen zu gleichen Teilen

Ehepartner ohne Kinder

Sachverhalt: Herr Müller hinterlässt nur seine Ehefrau (Zugewinn).
Eingaben: Ehegatte – ja, Abkömmlinge – nein.
Ergebnis: Ehefrau erbt 100 %.
Grundlage: § 1931 Abs. 3 BGB – keine Verwandten 1./2. Ordnung vorhanden.

Alleinerziehend mit einem Kind

Sachverhalt: Frau Schmidt, unverheiratet, hinterlässt Sohn Jonas.
Eingaben: Beziehung: Kind, Ehestatus: unverheiratet.
Ergebnis: Jonas erbt 100 %.
Grundlage: § 1924 Abs. 1 BGB – Kind alleiniger Erbe.

Großeltern ohne direkte Nachkommen

Sachverhalt: Ehepaar Meyer ohne Kinder; einziger Neffe Paul lebt.
Ergebnis: Paul erbt 100 %.
Grundlage: § 1925 i. V. m. § 1926 BGB – Verwandte 3. Ordnung treten ein.

Geschiedener Ehepartner mit gemeinsamen Kindern

Sachverhalt: Herr Fischer, geschieden, zwei Kinder.
Ergebnis: Jedes Kind erbt 50 %.
Grundlage: § 1933 BGB – Scheidung beseitigt Erbrecht des Ehegatten.

Ledige Person mit Geschwistern

Sachverhalt: Frau Weber, ledig, kinderlos, zwei Brüder.
Ergebnis: Brüder erben je 50 %.
Grundlage: § 1925 Abs. 1 BGB – Eltern verstorben, Geschwister rücken nach.

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Wie sich die gesetzliche Erbfolge bestimmt

Das Erbrecht ordnet Verwandte in fünf Ordnungen. Lebt ein Erbe höherer Ordnung, erben nachfolgende Ordnungen nichts. Der Erbrechner bildet das exakt ab und zeigt, wer erbt und wer ausgeschlossen ist.

Ein Erbe höherer Ordnung schließt Angehörige tieferer Ordnungen aus – Repräsentationswirkung.

Erben erster Ordnung: Kinder und Enkel

Kinder, Enkel und Urenkel erben zuerst. Lebt mindestens ein Kind, gehen Enkel leer aus, bis das Kind verstorben ist. Adoptiv- und nichteheliche Kinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt (§ 1924 BGB).

  • Stammprinzip: Jedes Kind bildet einen Stamm; seine Nachkommen teilen später dessen Anteil.
  • Ausschluss: Stief- und Pflegekinder erben nur per Testament.
Der verwitwete Herr Berger hinterlässt drei Kinder – jedes erhält 1/3; Enkel erben erst nach deren Tod.

Erben zweiter und dritter Ordnung

Sind keine Abkömmlinge vorhanden, erben Eltern und deren Nachkommen. Erst wenn auch sie fehlen, kommen Großeltern und deren Abkömmlinge zum Zug.

  • Eltern: Leben beide, erben sie je 50 %.
  • Nachrücken: Verstorbener Elternteil – dessen Anteil geht auf Geschwister über.
  • Dritte Ordnung: Großeltern vor Onkeln/Tanten, deren Kinder erst nachrangig.
Frau Köhlers Vater lebt; sie hat keine Kinder. Er erbt 100 %. Wäre er verstorben, erben ihre Brüder je 50 %.

Rolle des Ehepartners

Der Ehegatte erbt zusätzlich (§ 1931 BGB). Seine Quote hängt von Güterstand und miterbenden Verwandten ab.

GüterstandVerwandte 1. Ordnung?Erbteil Ehegatte
ZugewinnJa50 %
ZugewinnNein, aber 2. Ordnung75 %
Gütertrennung1 Kind50 %
Gütertrennung2 Kinder33 %
GütergemeinschaftJa25 % des Gesamtnachlasses
Besteht ein anhängiger Scheidungsantrag und hat der Erblasser zugestimmt, entfällt das Erbrecht des Ehepartners (§ 1933 BGB) – unbedingt vor der Berechnung prüfen.

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Erbquoten und Pflichtteilsrecht verstehen

Die Erbquote beschreibt Ihren prozentualen Anteil am Nachlass. Sind Sie testamentarisch enterbt, garantiert der Pflichtteil noch die Hälfte dieser Quote.

So entsteht die gesetzliche Erbquote

Basis ist der reine Nachlass: Vermögenswerte minus Schulden. Der Rechner ermittelt zuerst die Erbordnung, berücksichtigt den Güterstand des Ehepartners und verteilt den Nachlass nach BGB – die gesetzliche Erbquote ergibt sich also aus Verwandtschaftsordnung, Stammprinzip und Güterstand.

  • Zugewinn: Pauschal +25 % für den Ehepartner.
  • Gleiche Teile: Gleichrangige Erben teilen den Stammanteil.
  • Ordnung: Näher Verwandte erben zuerst.

Pflichtteilsquote – der Mindestanspruch

Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Anspruch haben Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern; Geschwister nicht. Der Anspruch verjährt in drei Jahren ab Kenntnis des Erbfalls.

  • Berechnungsgrundlage: Verkehrswerte zum Todeszeitpunkt.
  • Schenkungen: Innerhalb von 10 Jahren erhöhen sie den Pflichtteilsergänzungsanspruch.
  • Geltendmachung: Reiner Geldanspruch – keine Gegenstände.

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Erbengemeinschaft und Erbanteile berechnen

Erben mehrere Personen, entsteht eine Erbengemeinschaft. Der Rechner zeigt die Quoten jedes Miterben und macht sofort sichtbar, wie sich Nachlasswerte verteilen.

Video Erbengemeinschaft

Von der Quote zum Geldbetrag

Die Gemeinschaft muss Werte bewerten, Schulden abziehen und Vermögensgegenstände aufteilen. Erst wenn jeder Miterbe seinen Anteil erhalten hat, endet die Erbengemeinschaft.

  • Bewertung: Vermögenswerte zum Todeszeitpunkt schätzen.
  • Schulden: Begräbniskosten, Kredite, Steuern abziehen.
  • Ausgleich: Wer Schulden allein begleicht, erhält Erstattung.
PositionWertSohn A (50 %)Sohn B (50 %)
Immobilie300.000150.000150.000
Bankguthaben40.00020.00020.000
Schulden-20.000-10.000-10.000
Gesamt320.000160.000160.000

Was tun, wenn keine Einigung gelingt?

Ohne Einstimmigkeit bleibt der Nachlass ungeteilt oder landet häufig in der Teilungsversteigerung.

  • Teilungsversteigerung: Gerichtliche Veräußerung von Immobilien.
  • Auseinandersetzungsklage: Gerichtliche Aufteilung anderer Nachlasswerte.
Gerichtsverfahren dauern oft 18 Monate und kosten bis zu 20 % des Nachlasswerts. Eine außergerichtliche Einigung spart Geld und Zeit.
Legen Sie allen Miterben das Rechner-Ergebnis vor – Transparenz erleichtert eine gütliche Aufteilung.

Thumbnail Erbrechner
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Was Sie über Ausnahmen und Sonderfälle wissen sollten

Scheidung, Enterbung oder fehlende Verwandte können die Standardregeln der gesetzlichen Erbfolge aushebeln. Der Erbrechner macht transparent, wann das gilt und wer dann erbt.

Kein Erbrecht trotz Verwandtschaft?

Ein anhängiger Scheidungsantrag mit Zustimmung des Erblassers oder grobes Fehlverhalten kann das gesetzliche Erbrecht vollständig beseitigen.

  • Scheidungsantrag zugestimmt: Ehepartner verliert sein Erbrecht (§ 1933 BGB).
  • Erbunwürdigkeit: Schwere Vergehen gegen den Erblasser führen zum Ausschluss (§ 2333 BGB).
  • Pflichtteilsentziehung: Nur bei besonders schweren Straftaten wirksam.
Herr B. stimmt dem Scheidungsantrag seiner Frau zu und verstirbt vor Rechtskraft. Der Rechner setzt den Ehegattenanteil auf 0 % – der Nachlass geht vollständig an die beiden Kinder.

Was gilt für Lebensgefährten?

Nicht verheiratete Partner erben nur, wenn sie ausdrücklich im Testament bedacht sind.

BeziehungGesetzlicher AnspruchHandlungsoption
Nicht verheirateter Partner0 %Testament/Erbvertrag
Ehepartner (Zugewinn)25–50 %Gesetzliche Erbfolge
Eingetragene PartnerschaftWie EhepartnerSeit 2017 in Ehe überführt
  • Wohnrecht: Lebensgefährte darf die gemeinsame Wohnung 30 Tage weiter nutzen (§ 1969 BGB).
  • Bankvollmacht: Ohne Vorsorgevollmacht keine Kontoverfügung.
  • Testament: Ein handschriftliches, datiertes Testament genügt, um den Partner abzusichern.
Simulieren Sie mit dem Rechner, wie die Einsetzung des Partners andere Erben beeinflusst, und lassen Sie sich bei Bedarf notariell beraten.

So deckt der Ratgeber auch Sonderfälle ab und zeigt, wann gezielte Gestaltung nötig ist.

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Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich den Erbrechner nutzen, wenn ich nicht sicher bin, welche Angaben ich machen muss?

Der Erbrechner führt Sie schrittweise durch den Prozess und fragt nur die notwendigen Informationen ab. Sie sollten wissen, in welchem Verhältnis Sie zum Erblasser stehen und ob Kinder oder andere Verwandte vorhanden sind. So wird sichergestellt, dass Sie nur relevante Fragen beantworten müssen.

Was passiert, wenn ich den Erbrechner mit falschen Angaben nutze?

Falsche Angaben können zu einer fehlerhaften Berechnung der Erbquote führen. Es ist wichtig, die Angaben so zu machen, wie sie zum Todeszeitpunkt waren. Änderungen in der Familienkonstellation nach dem Tod des Erblassers sind rechtlich irrelevant.

Kann ich den Erbrechner auch nutzen, wenn ich keine direkten Erben bin?

Ja, der Erbrechner kann auch für Personen genutzt werden, die nicht direkt erben, wie beispielsweise Neffen oder Nichten. Sie müssen jedoch die verwandtschaftlichen Beziehungen korrekt angeben, um eine präzise Berechnung zu erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Erbfolge und testamentarischer Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn kein Testament vorliegt und die Erben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erben. Testamentarische Erbfolge tritt in Kraft, wenn der Erblasser ein Testament hinterlässt, das die Verteilung des Nachlasses anders regelt. Der Erbrechner kann beide Szenarien simulieren.

Wie kann ich sicherstellen, dass mein Pflichtteil gewahrt bleibt?

Um Ihren Pflichtteil zu sichern, sollten Sie sicherstellen, dass Sie im Testament oder durch gesetzliche Erbfolge berücksichtigt werden. Der Erbrechner kann Ihnen helfen, die Höhe Ihres Pflichtteils zu berechnen und aufzuzeigen, ob Sie enterbt wurden. Es ist ratsam, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Icon KI Agent

Toni – Ihr RECHNER.APP Assistent

  • Auswertung aller Inhalte der Webseite mittels KI. Stellen Sie Ihre Frage und erhalten Sie eine individuelle Antwort!
  • Auch wenn die Antwort von Toni so formuliert sein könnte, stellt sie keine Beratung für Ihren Einzelfall dar. KI-Ergebnisse können fehlerhaft sein. Alle Angaben ohne Gewähr.
  • Durch die Nutzung von Toni stimmen Sie der Datenverarbeitung Ihrer Eingaben entsprechend der Datenschutzerklärung zu. Personenbezogene Daten dürfen keinesfalls übermittelt werden.
Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Erbrechner:

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