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Fristenrechner: Gesetzliche Fristen berechnen

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Zuletzt aktualisiert: 17. Februar 2025
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Fristenrechner

  • Entdecken Sie die Welt der Fristenberechnung! Sobald Sie wissen, ob Ihre Frist ein bestimmtes Ereignis (Ereignisfrist) oder einen festen Stichtag (Beginnfrist) zum Ausgangspunkt hat, sind Sie startklar. Das eröffnet spannende Einblicke in die rechtliche Planung und gibt Ihnen die Kontrolle über Ihre eigenen Deadlines.
  • Nutzen Sie die Spielregeln zu Ihrem Vorteil! Ob nun Feiertage, Samstage und Sonntage das Fristende verschieben oder gesetzlich definierte „Vierteljahre“ und „Halbjahre“ für Klarheit sorgen – wer die Regeln kennt, hat mehr Zeit für Strategien. Das macht den Umgang mit Fristen im Geschäfts- und Privatleben souverän und kalkulierbar.
  • Sichern Sie sich Handlungsspielraum selbst bei Versäumnissen! In Ausnahmesituationen kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wahre Wunder wirken, wenn Sie eine Frist unverschuldet verpasst haben. Dank dieser Möglichkeit bewahren Sie Ihre Rechte und bleiben trotz unerwarteter Hindernisse auf der sicheren Seite.
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Fristenrechner: So funktioniert die Berechnung

Zunächst wählen Sie die Art der Frist aus. Das kann eine Ereignisfrist oder eine Termin- bzw. Beginnfrist sein. Alternativ können Sie auch eine spezifische Frist, beispielsweise die Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid oder die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, angeben.

Ereignisfrist

Bei einer Ereignisfrist beginnt die Frist ab dem Zeitpunkt eines bestimmten Ereignisses. Der Zeitraum startet dabei erst am Tag nach diesem Geschehen, zum Beispiel dem Erhalt eines Schreibens oder der Bekanntgabe eines Bescheids. Um die Frist korrekt zu berechnen, ist das genaue Datum des zugrunde liegenden Ereignisses entscheidend.

Sie erhalten am Montag, den 1. April 2025, eine Kündigung. Wenn Sie sich dagegen wehren möchten, haben Sie eine Frist von drei Wochen. Da der Tag der Zustellung (1. April) nicht mitzählt, beginnt die Frist am Mittwoch, den 2. April 2025, und endet drei Wochen später am Dienstag, den 22. April 2025.

Termin- oder Beginnfrist

Eine Termin- oder Beginnfrist startet ab einem im Voraus festgelegten Datum, etwa „ab dem 1. Mai“. In diesem Fall zählt bereits der erste Tag mit. Während sich bei der Ereignisfrist das Startdatum aus einem bestimmten Geschehen ergibt, ist die Beginnfrist häufig gesetzlich oder vertraglich geregelt und unabhängig von äußeren Ereignissen.

Ein Arbeitsvertrag, der am 1. Mai 2025 beginnt, sieht eine Probezeit von sechs Monaten vor. Da der 1. Mai mitgezählt wird, endet die Probezeit am 30. Oktober 2025.

Dauer der Frist

Fristen können unterschiedlich bemessen sein und in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren angegeben werden. Nachfolgend einige Beispiele:

  • Tagesfristen werden in Tagen bemessen, etwa eine 14-tägige Rückgabefrist nach dem Kauf eines Artikels.
  • Wochenfristen werden in Wochen berechnet, zum Beispiel eine Kündigungsfrist von drei Wochen. Häufig endet eine Wochenfrist an dem Wochentag, der dem Fristbeginn entspricht.
  • Monatsfristen werden in Monaten angegeben, etwa eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Hier endet die Frist an dem Tag des Endmonats, der dem Anfangstag entspricht. Gibt es diesen Tag im Endmonat nicht (z. B. 31. Februar), endet die Frist am letzten Tag dieses Monats.
  • Jahresfristen laufen über volle Jahre, beispielsweise eine zweijährige Garantiezeit.
  • Manche Fristen enden zum Ende eines Monats, Quartals, Halbjahres oder Jahres. Gerade im Geschäftsleben kommt es häufig vor, dass einheitlich zum Monats- oder Quartalsende abgerechnet wird.

Gesetzlich definiert ein halbes Jahr als sechs Monate, ein Vierteljahr als drei Monate und einen halben Monat als 15 Tage (§ 189 BGB). Nach § 192 BGB ist mit „Anfang des Monats“ der 1. Tag, mit „Mitte des Monats“ der 15. Tag und mit „Ende des Monats“ der letzte Tag des Monats gemeint.

Sobald Sie die Dauer der Frist festgelegt haben, wird der Beginn der Frist angegeben. Das kann das Datum eines Ereignisses (für Ereignisfristen) oder ein festgelegter Stichtag (für Terminfristen) sein.

Auswahl des Bundeslandes

Da Feiertage je nach Bundesland variieren und dies die Fristberechnung beeinflussen kann, wählen Sie bitte das zutreffende Bundesland aus. Auf diese Weise werden alle relevanten Feiertage korrekt berücksichtigt.

Übersicht über Fristarten

Fristart Beginn Ende
Ereignisfrist Am Tag nach dem Ereignis (z. B. Erhalt des Schreibens) Ablauf des letzten Tages der Dauer (z. B. drei Wochen später um 24 Uhr)
Beginn- oder Terminfrist Stichtag (z. B. "ab dem 1. Mai") zählt bereits mit Ablauf des letzten Tags der Fristdauer (z. B. 30. Oktober bei sechs Monaten)
Wochen- und Monatsfristen Analog Ereignis- oder Beginnfrist, abhängig von der gesetzlichen Regelung Endet mit Ablauf des entsprechenden Wochentags bzw. Monatstags (ggf. Verschiebung nach § 193 BGB)

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Definition Fristen und Termine nach BGB

Eine Frist ist ein abgegrenzter Zeitraum mit definiertem Anfang und Ende. Im BGB wird zwischen Ereignisfristen und Beginn- oder Terminfristen unterschieden (§ 187 BGB). Die Ereignisfrist beginnt erst am Tag nach einem bestimmten Ereignis, während bei einer Termin- oder Beginnfrist der maßgebliche Tag bereits mitzählt.

Eine Kündigungsfrist in einem Arbeitsverhältnis (§ 187 Abs. 1 BGB) sieht vor, dass der Tag der Zustellung nicht in die Frist eingerechnet wird.

Ein Termin hingegen ist ein genauer Zeitpunkt, an dem etwas rechtlich Relevantes geschieht. Ist dabei der Beginn eines Tages entscheidend, wird dieser Tag bei der Fristberechnung einbezogen (§ 187 Abs. 2 BGB).

Die Fälligkeit einer Steuerschuld kann auf einen bestimmten Tag festgelegt sein.

Eine Frist kann verschiedene Zwecke erfüllen:

  • Sie kann Rechte begründen. Mit einer Ersitzungsfrist von zehn Jahren (§ 937 BGB) werden Sie beispielsweise Eigentümer einer beweglichen Sache, wenn Sie diese ununterbrochen in eigenem Besitz haben.
  • Fristen können Rechte erlöschen lassen. Wenn eine gesetzliche Verjährungsfrist versäumt wird, verfällt ein Zahlungsanspruch.
  • Umgekehrt können Fristen auch Rechte begründen, etwa wenn Sie sich im richtigen Moment auf die Verjährung berufen.
  • Fristen können auf Gesetz, gerichtlicher Anordnung oder einer vertraglichen Vereinbarung beruhen.
  • Die Dauer einer Frist kann teils durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie „unverzüglich“ oder „ohne schuldhaftes Zögern“ nach § 121 BGB bestimmt sein.
  • Manche Fristen beginnen erst, wenn Sie von etwas Kenntnis erlangen. So läuft die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen im Erbfall erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie erfahren, dass Sie Erbe oder Erbin sind.
Befristungen sind bei Rechtsgeschäften grundsätzlich erlaubt, solange keine übergeordneten öffentlichen Interessen entgegenstehen (z. B. bei der Eheschließung). Ist eine Frist gesetzlich zwingend geregelt, kann sie nicht durch privatrechtliche Vereinbarungen verkürzt oder ausgehebelt werden.

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Berechnung des Fristbeginns bei gesetzlichen Fristen

Wenn eine Frist an ein bestimmtes Ereignis oder einen Zeitpunkt im Lauf eines Tages anknüpft, wird der Tag des Ereignisses nicht in die Frist einbezogen (§ 187 Abs. 1 BGB). Der folgende Tag gilt dann als erster Tag der Frist. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. Wird in einer Vereinbarung eine Frist „ab heute“ bemessen, zählt das „heute“ nicht mit.

Liegt der Beginn eines Tages zugrunde, wird dieser Tag mitgezählt (§ 187 Abs. 2 BGB). Das gilt zum Beispiel für vertraglich oder gesetzlich festgelegte Stichtage, wie „ab dem 1. Mai“.

Der Gesetzestext ist nicht einfach verständlich. Trotzdem gibt es bei verpassten Fristen keine Gnade, es drohen unmittelbar Nachteile. Mein Online-Rechner hilft Ihnen bei der exakten Bestimmung von Fristbeginn und Fristende.

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

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Berechnung des Fristendes bei gesetzlichen Fristen

Ist eine Frist in Tagen bemessen, endet sie mit Ablauf des letzten Tages um 24 Uhr (§ 188 Abs. 1 BGB). Bei einer Monatsfrist endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages des betreffenden Monats. Beginnt eine Monatsfrist zum Beispiel am 31. Januar, so endet sie am 28. Februar (oder am 29. Februar in einem Schaltjahr). Wird die Frist am 28. Februar ausgelöst, endet sie am 28. März und nicht am 31. März.

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Ausnahmen, bei denen der Anfangstag mitzählt

Der Anfangstag wird mitgezählt, wenn die Frist mit Tagesanfang beginnt oder wenn das Lebensalter berechnet wird (§ 187 Abs. 2 BGB). In diesen Fällen ist der erste Tag selbst bereits Teil der Frist.

  • Ein Kaufmann pachtet ein Ladenlokal ab dem 1. Mai. Mit diesem Tag startet auch die Kündigungsfrist.
  • Wer am 1. Mai 2000 geboren ist, zählt den 1. Mai bei der Lebensaltersberechnung mit, sodass ab Mitternacht dieses Tages ein weiteres Lebensjahr beginnt.
  • Geburtstage am Monatsersten führen dazu, dass das neue Lebensjahr bereits ab 0 Uhr dieses Tages erreicht wird. Wer am 1. Juli geboren ist, wird also bereits zum Beginn des 1. Juli ein Jahr älter.
  • Wer in einem Schaltjahr am 29. Februar geboren ist, wird in Nichtschaltjahren rechtlich so behandelt, als habe diese Person am 1. März Geburtstag (§ 188 Abs. 2 BGB).
  • Gesetze, die am Tag ihrer Verkündung in Kraft treten, gelten ab diesem Tag.
  • In manchen Spezialgesetzen ist ausdrücklich geregelt, dass der erste Tag einer Frist mitzählt, etwa wenn dieser Tag als Stichtag angegeben ist.

Thumbnail Fristenrechner
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Besonderheiten bei Leistungserbringung und Willenserklärungen, wenn das Fristende auf Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt

In vielen Rechtsbereichen bestehen Fristen, innerhalb derer Handlungen vorgenommen oder Erklärungen abgegeben werden müssen. Das Fristende entscheidet darüber, ob eine Handlung noch rechtzeitig erfolgt. Dabei ist zu unterscheiden, ob es um eine Leistung oder um eine Willenserklärung geht.

Eine Leistung ist eine bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens, wie etwa eine Zahlung oder die Übergabe einer Sache. Eine Willenserklärung ist eine Erklärung, mit der jemand einen rechtlich relevanten Erfolg beabsichtigt, zum Beispiel eine Klageerhebung oder einen Einspruch.

§ 193 BGB schützt davor, dass der letzte Tag einer Frist auf einen arbeitsfreien Tag (Samstag, Sonntag oder Feiertag) fällt und so für die abgebende Person unzumutbar wird. Dies betrifft jedoch nicht alle Fristen, etwa vertragliche Kündigungsfristen, bei denen oft eine Mindestfrist zugunsten der anderen Partei gilt.

Fällt das Fristende für eine maßgebliche Handlung auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag um 24 Uhr. Das gilt allerdings nur für Fristen, die noch eine aktive Handlung oder Erklärung erfordern. Ob ein regionaler Feiertag die Frist verlängert, richtet sich danach, wo die Handlung vorzunehmen ist.

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Ausweg bei Fristversäumnis: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?

Wenn Sie eine Frist versäumt haben, kann in bestimmten Fällen ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand helfen.

Dieses Verfahren ermöglicht es, prozessuale Rechte nachträglich wiederzuerlangen, sofern die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde, etwa aufgrund von Krankheit oder Problemen bei der Zustellung. Der Antrag ist unverzüglich zu stellen, sobald das Hindernis entfällt. Er muss mit geeigneten Belegen begründet werden. Wird der Wiedereinsetzung stattgegeben, gilt die Frist als gewahrt, als wäre sie nie versäumt worden.

Die konkrete Frist für die Wiedereinsetzung kann je nach Rechtsgebiet (Zivilprozess, Steuerrecht, Bußgeldverfahren) variieren und sollte im Einzelfall geprüft werden.

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Typische Anwendungsfälle für die Fristberechnung

In der Praxis begegnen Ihnen zahlreiche Situationen, in denen Fristen eine Rolle spielen. Wer sich überlegt, ob eine Klage eingereicht, ein Widerruf erklärt oder ein Vertrag gekündigt werden soll, muss genau wissen, wann die Frist beginnt und wann sie endet. Nachfolgend einige Beispiele, bei denen ein Fristenrechner BGB besonders hilfreich sein kann.

2-Wochen-Frist bei Widerruf oder Widerspruch

Beim Kauf im Internet oder an der Haustür ist häufig eine 14-tägige Widerrufsfrist vorgesehen. Möchten Sie diese 2 Wochen Frist berechnen, sollten Sie genau das Datum des Vertragsschlusses (Ereignis) ermitteln und den darauffolgenden Tag als Beginnfrist ansetzen, falls es sich um eine Ereignisfrist handelt.

Oft reicht ein Blick in den Kalender, doch wenn Sie sicherstellen wollen, keinen Tag zu verpassen, kann ein Frist Rechner sinnvoll sein und die Feiertage Ihres Bundeslands berücksichtigen.

Wochenfrist bei Kündigungsschutzklage

Wer vom Arbeitgeber eine Kündigung erhält, hat in der Regel drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Um diese Wochenfrist berechnen zu können, ist es essenziell, den Tag der Zustellung des Kündigungsschreibens zu kennen. Der darauffolgende Tag bildet dann den Fristbeginn. Sollten Sie einmal unsicher sein, ob Wochenenden oder gesetzliche Feiertage die Fristenberechnung beeinflussen, kann ein Fristenrechner Tage dabei helfen, die genaue Laufzeit bis zum Fristende zu bestimmen.

Monatsfrist bei Mietverträgen

Gerade bei Wohnraummietverträgen spielt die Monatsfrist für Kündigungen eine wichtige Rolle. Wer zum Beispiel zum Monatsende kündigen möchte, muss sicherstellen, dass das Kündigungsschreiben rechtzeitig zugeht. Um eine Monatsfrist berechnen zu können, können Sie das genaue Zugangsdatum als Startpunkt wählen. Ein Onlinerechner berechnet anschließend den letzten Tag der Frist unter Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen.

Kurzfristige Fristen von wenigen Tagen

Manchmal bleibt nur ein sehr kurzer Zeitraum von drei, fünf oder sieben Tagen, etwa bei Abmahnungen. Hierbei kann es schnell zu Fehlern kommen, wenn Sie Feiertage oder Samstage unberücksichtigt lassen. Mit einem Fristenrechner BGB stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Tage im Blick behalten.

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Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich eine 2-Wochen-Widerrufsfrist richtig?

Eine 2-Wochen-Widerrufsfrist beginnt meist am Tag nach dem Vertragsschluss, sofern es sich um eine Ereignisfrist handelt. Entscheidend ist das konkrete Datum, an dem Sie den Vertrag tatsächlich geschlossen haben oder an dem Ihnen die Unterlagen zugegangen sind. Der darauffolgende Tag gilt als erster Tag der Frist. Je nach Rechtslage kann das auch bedeuten, dass Wochenenden oder Feiertage hinzukommen. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, keinen Termin zu verpassen, nutzen Sie einen Fristenrechner, der die Feiertage in Ihrem Bundesland automatisch berücksichtigt.

Was passiert, wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt?

Laut § 193 BGB verschiebt sich das Fristende in diesen Fällen auf den nächsten Werktag, sofern eine fristgebundene Handlung noch erbracht werden muss. Beispielsweise wenn Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen wollen und die Drei-Wochen-Frist auf einen Sonntag fällt. Dann bleibt Zeit bis zum nächsten Werktag. Allerdings gilt dies nicht immer, zum Beispiel bei rein vertraglichen Fristen ohne aktiven Handlungserfordernis. Prüfen Sie daher genau, ob das Gesetz eine Verschiebung vorsieht.

Kann ich sehr kurze Fristen (z. B. drei oder fünf Tage) mit einem Fristrechner BGB ermitteln?

Ja, ein Fristenrechner BGB eignet sich auch für die Berechnung kurzer Zeitspannen. Gerade bei Abmahnungen, die häufig nur wenige Tage betragen, kann ein Fehler leicht passieren. Ein Rechner berücksichtigt Wochenenden und Feiertage, sodass Sie sicherstellen, die korrekte Frist zu haben und einen möglichen Fristablauf nicht zu verpassen.

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