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Einspruchsfrist Steuerbescheid: Frist jetzt berechnen!

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
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Zuletzt aktualisiert: 19. Februar 2025
Ihre Lesezeit: 7 Minuten
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Einspruchsfrist Steuerbescheid Die schnelle Antwort

Einspruchsfrist Steuerbescheid

  • Einspruch heißt: Sie haben das Steuer-Zepter in der Hand! Erfahren Sie, wie Sie mit dem richtigen Timing und unserem Onlinerechner Ihre Frist niemals verpassen und sich aktiv gegen unerwünschte Bescheide wehren können.
  • Der richtige Grund macht den Unterschied! Entdecken Sie, warum sich ein Einspruch nicht nur bei offensichtlichen Fehlern lohnt und wie Sie mögliche Steuervorteile clever für sich nutzen können.
  • Verpasst ist nicht gleich verloren! Lernen Sie, wann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand noch eine Rettung sein kann, sodass selbst versäumte Fristen kein Hindernis für Ihr gutes Recht bleiben.
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Allgemeines zum Einspruch gegen den Steuerbescheid

Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid ist ein wichtiger Schritt, wenn Sie mit dem festgesetzten Betrag oder einzelnen Positionen nicht einverstanden sind. Auf dieser Seite steht Ihnen mein Onlinerechner zur Verfügung, mit dem Sie die Einspruchsfrist Steuerbescheid berechnen können. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, könnte ein Finanzamt Einspruch zu spät eingehen, was weitreichende Folgen hat.

Oftmals sprechen Menschen auch von einem Einspruch Steuererklärung, wenn sie eigentlich einen Einspruch gegen den Steuerbescheid meinen. Um Missverständnisse zu vermeiden: Der Einspruch richtet sich immer gegen den konkreten Bescheid und nicht gegen die Erklärung an sich.

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Eingabehilfen zu meinem Fristenrechner

Damit Sie meinen Fristenrechner Steuerbescheid korrekt nutzen und die Einspruchsfrist beim Steuerbescheid zuverlässig bestimmen können, sind verschiedene Angaben erforderlich. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Fristart auswählen: Wählen Sie in meinem Onlinerechner zum Beispiel „Einspruch Steuerbescheid“ als spezifische Fristart. In der Regel beträgt die Frist Einspruch Steuerbescheid einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.
  • Datum des Fristbeginns: Geben Sie den Tag an, an dem der Steuerbescheid als bekannt gegeben gilt. Bei Zustellung per Post bestimmt sich dieses Datum nach § 122 Abs. 2 AO und beträgt vier Tage nach Aufgabe zur Post. Fällt dieser vierte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, beginnt die Frist am nächsten Werktag.
  • Bundesland wählen: Je nach Bundesland können Feiertage die Fristberechnung beeinflussen. Mein Onlinerechner berücksichtigt diese Abweichungen automatisch, sodass Sie unkompliziert Ihre Einspruchsfrist berechnen können.

Basierend auf diesen Angaben zeigt Ihnen mein Onlinerechner an, bis wann Sie Ihren Einspruch einlegen sollten.

Standardfrist: Stellen Sie sich vor, Sie erhalten am 5. Oktober einen Einkommensteuerbescheid. Das Datum auf dem Bescheid ist der 2. Oktober (ein Montag). Vier Tage später, am 6. Oktober, gilt er als bekannt gegeben. Die Frist für den Einspruch Einkommensteuerbescheid beginnt am 7. Oktober und endet am 6. November um 24 Uhr. Mit meinem Onlinerechner können Sie diesen Termin minutenschnell ermitteln und so gezielt die Einspruchsfrist Steuerbescheid berechnen.

Unbekannter Aufenthaltsort: Ist der Aufenthaltsort einer steuerpflichtigen Person unbekannt, kann das Finanzamt den Bescheid öffentlich zustellen (§ 122 Abs. 5 AO). Zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung gilt der Bescheid als bekannt gegeben. In meinem Rechner können Sie das entsprechende Feld wählen und erhalten so den richtigen Fristablauf.

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Arten von Steuerbescheiden

In Deutschland gibt es verschiedene Steuerbescheide, gegen die Sie gegebenenfalls Einspruch einlegen können. Zu den gängigsten gehören:

  • Einkommensteuerbescheid: Dieser Bescheid regelt die Höhe der Einkommensteuer auf Basis der jährlich abzugebenden Einkommensteuererklärung.
  • Körperschaftsteuerbescheid: Er gilt für juristische Personen wie GmbHs oder Aktiengesellschaften.
  • Gewerbesteuerbescheid: Er richtet sich an Unternehmen und Gewerbetreibende und informiert über die Gewerbesteuer.
  • Umsatzsteuerbescheid: Er legt fest, welche Umsatzsteuer zu zahlen ist.
  • Feststellungsbescheid: Er dient zur Feststellung steuerlicher Grundlagen, zum Beispiel des Werts eines Grundstücks.
  • Grundsteuerbescheid: Er informiert über die Grundsteuer für ein Grundstück oder eine Immobilie.
  • Grunderwerbsteuerbescheid: Er stellt die Steuerhöhe beim Kauf einer Immobilie fest.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheid: Er informiert über die Steuer auf Erbschaften oder Schenkungen.
  • Bescheid über gesonderte und einheitliche Feststellung: Er ist relevant für Gemeinschaften, wie eine GbR.
  • Änderungsbescheid: Er korrigiert einen bereits erteilten Steuerbescheid, wenn neue Tatsachen bekannt werden.
  • Vorläufiger Steuerbescheid: Er wird ausgestellt, wenn noch nicht alle Tatsachen abschließend geklärt sind.

Der Gesetzestext ist nicht einfach verständlich. Trotzdem gibt es bei verpassten Fristen keine Gnade, es drohen unmittelbar Nachteile. Mein Online-Rechner hilft Ihnen bei der exakten Bestimmung von Fristbeginn und Fristende.

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

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Vorbehalt der Nachprüfung

Ein Steuerbescheid kann unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen. Das bedeutet, dass das Finanzamt ihn zu einem späteren Zeitpunkt ohne gesonderte Begründung ändern kann, sobald neue Tatsachen oder Beweismittel auftauchen. Sie müssen in diesem Fall keinen förmlichen Einspruch einlegen, um eine spätere Änderung zu erreichen. Das Finanzamt kann den Vorbehalt der Nachprüfung jedoch aufheben, wodurch der Bescheid bestandskräftig wird und nur noch in Ausnahmefällen geändert werden kann.

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Gründe, Ablauf und Risiken beim Einspruch gegen den Steuerbescheid

Typische Gründe für einen Einspruch

Wenn Sie Widerspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen möchten, sollten Sie gute Argumente oder stichhaltige Gründe dafür haben. Häufig kommen folgende Punkte in Betracht:

  • Das Finanzamt hat möglicherweise falsche oder unvollständige Daten verarbeitet (z. B. übersehene Einkünfte oder fehlerhafte Übermittlungen).
  • Bestimmte Ausgaben, beispielsweise Werbungskosten oder Sonderausgaben, werden unter Umständen nicht anerkannt und erhöhen Ihre Steuerlast unzutreffend.
  • Es können Unklarheiten, Missverständnisse oder fehlende Erläuterungen zu steuerlichen Sachverhalten vorliegen.

Muster für einen Einspruch

Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid könnte beispielsweise so formuliert sein (ohne Gewähr):

Einspruch gegen den Steuerbescheid vom _______, Steuernummer: _______

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lege hiermit gegen den oben genannten Bescheid Einspruch ein. Mein Einspruch begründet sich wie folgt: [ausführliche Begründung].

Ich beantrage zudem die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 Abs. 2 AO.

Mit freundlichen Grüßen

Kosten eines Einspruchs

Der Einspruch selbst ist kostenfrei. Kosten können jedoch entstehen, wenn Sie eine Steuerberatung oder anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Bevor Sie den Einspruch einlegen, sollten Sie daher Nutzen und Aufwand abwägen. Ein erfolgreicher Einspruch kann zu einer geringeren Steuer oder einer Erstattung führen, deckt aber nicht unbedingt die Beratungskosten.

Folgen bei Stattgabe oder Ablehnung

Wird Ihrem Einspruch stattgegeben, korrigiert das Finanzamt den ursprünglichen Steuerbescheid oder hebt ihn auf. Die Steuerschuld verringert sich dann oder entfällt ganz. Manchmal ist auch eine Erstattung fällig. Ergeht ein neuer Bescheid, sollten Sie ihn sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass alle beanstandeten Punkte berücksichtigt wurden.

Lehnt das Finanzamt den Einspruch ab, bleibt der ursprüngliche Steuerbescheid bestehen und Sie müssen die darin festgesetzte Steuer zahlen. In diesem Fall steht Ihnen der Klageweg vor dem Finanzgericht offen. Allerdings müssen dabei Fristen und mögliche Gerichts- oder Anwaltskosten bedacht werden.

Risiken eines Einspruchs

  • Das Finanzamt überprüft bei einem Einspruch oft den gesamten Sachverhalt. Es kann sein, dass weitere Unstimmigkeiten entdeckt werden und die Steuerlast steigt.
  • Ein Einspruch kann sich hinziehen. Besonders bei komplizierten Sachverhalten ist möglicherweise professionelle Hilfe ratsam, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.
  • Ergibt sich eine Steuernachzahlung, kann das Finanzamt Zinsen verlangen, wenn sich das Verfahren verzögert.
  • Die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt kann stressig sein und für emotionale Belastung sorgen.

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Frist Einspruch Steuerbescheid: Berechnung und Besonderheiten

Fristenberechnung und Bekanntgabe

Für einen fristgerechten Einspruch ist die Bekanntgabe des Steuerbescheids ausschlaggebend. Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt ein Bescheid vier Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Fällt dieser vierte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Bekanntgabetag auf den nächsten Werktag. Mithilfe meines Onlinerechners können Sie schnell feststellen, bis wann Ihr Einspruch eingegangen sein muss. Geben Sie dazu das Bekanntgabedatum sowie das Bundesland ein.

Angenommen, Sie erhalten einen Bescheid am 18. März. Das Finanzamt hat den Bescheid am 15. März zur Post gegeben. Nach § 122 Abs. 2 AO gilt er damit grundsätzlich am 18. März als bekannt gegeben. Ist der 18. März ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag. Ab dem darauffolgenden Tag läuft die Einspruchsfrist für einen Monat. Im Ergebnis verrät Ihnen der Rechner das genaue Enddatum.

Dauer der Einspruchsfrist

Die Einspruchsfrist beim Steuerbescheid beträgt einen Monat und nicht vier Wochen. Das kann besonders im Februar relevant sein. Die Frist beginnt am Tag nach der Bekanntgabe und endet mit Ablauf des entsprechenden Datums im Folgemonat. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist erst am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Mein Onlinerechner berücksichtigt auch diese Besonderheiten automatisch bei der Berechnung. So können Sie ganz bequem die Frist Einspruch Steuerbescheid im Detail nachrechnen.

Das Finanzamt gibt einen Bescheid am 21. Oktober auf. Vier Tage später, am 25. Oktober, gilt er als bekannt gegeben, sofern der 25. kein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist. Die Einspruchsfrist startet am 26. Oktober (0:00 Uhr) und endet am 25. November (24 Uhr). Fällt der 25. November auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich das Fristende auf den nächsten Werktag. Geben Sie einfach die Eckdaten in meinen Rechner ein, um das genaue Datum angezeigt zu bekommen und Ihre Einspruchsfrist berechnen zu lassen.

Die Einspruchsfrist ist eine Ausschlussfrist und kann vom Finanzamt nicht verlängert werden. Haben Sie die Frist Einspruch Steuerbescheid verpasst, ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO nur möglich, wenn Sie unverschuldet an der Fristwahrung gehindert waren.
Auch wenn ein Einspruch eingelegt wird, sind Sie zunächst verpflichtet, die festgesetzte Steuer zu zahlen, um Säumniszuschläge zu vermeiden. Möchten Sie die Zahlung aussetzen, sollten Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Wird dieser abgelehnt, ist es möglich, auch hiergegen Rechtsmittel einzulegen oder eine Stundung zu beantragen.

Thumbnail Einspruchsfrist Steuerbescheid
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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Haben Sie die Frist Einspruch Steuerbescheid verpasst und konnten dies nicht zu vertreten, kommt ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Der Antrag ist innerhalb eines Monats zu stellen, nachdem das Hindernis entfallen ist. Diese Rechtsbehelfsfrist ist nicht verlängerbar.

  • Unverschuldet kann es sein, wenn Sie handlungsunfähig erkrankt waren und niemanden beauftragen konnten.
  • Eine Abwesenheit von bis zu sechs Wochen (etwa durch Urlaub) kann ein Grund sein, allerdings müssen Sie Vorsorge treffen, damit Sie von Ihrer Post Kenntnis erhalten.

Arbeitsüberlastung oder Versäumnisse durch den Steuerberater gelten in der Regel nicht als unverschuldet. Wer die Frist versäumt, muss den Einspruch unverzüglich nachholen und die Gründe glaubhaft machen.

  • Nicht anerkannt wird etwa eine leichte Erkrankung, wenn Sie trotz Krankheit zur Handlung fähig gewesen wären.
  • Auch eine zu lange Abwesenheit ohne Vorkehrungen gegen Postversäumnisse führt in der Regel nicht zur Wiedereinsetzung.

Nach erfolgreichem Antrag auf Wiedereinsetzung wird das Verfahren so behandelt, als wäre der Einspruch fristgerecht eingegangen. Trotzdem ist es ratsam, die Einspruchsfrist stets im Blick zu behalten, um zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu vermeiden.

Stellen Sie sich vor, Sie erkranken plötzlich schwer am 1. Juli und erhalten den Steuerbescheid am 5. Juli. Normalerweise würde die Einspruchsfrist am 6. Juli beginnen und am 5. August (24 Uhr) enden. Wenn Sie den gesamten Juli über handlungsunfähig waren und erst am 2. August wieder genesen sind, beginnt die Monatsfrist für die Wiedereinsetzung am 3. August. Reichen Sie Einspruch und Wiedereinsetzungsantrag bis spätestens 2. September ein, kann das Finanzamt Ihnen die versäumte Frist erlassen.

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Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Steuerbescheid auch nachträglich korrigieren, wenn die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist?

Wenn die Einspruchsfrist verstrichen ist, kann eine Berichtigung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, etwa bei offenbarer Unrichtigkeit oder wenn der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. In einigen Fällen kommt zudem die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht, wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde.

Wann macht ein Widerspruch bzw. Einspruch gegen den Steuerbescheid besonders Sinn?

Ein Einspruch lohnt sich vor allem dann, wenn die Steuerberechnung offensichtlich fehlerhaft ist oder wichtige Aufwendungen nicht berücksichtigt wurden. Auch bei Unklarheiten zur Rechtmäßigkeit einzelner Posten kann ein fristgerechter Einspruch sinnvoll sein.

Muss ich trotz laufendem Einspruch die Steuerschuld erst einmal bezahlen?

Ja, Sie müssen die festgesetzte Steuer zunächst zahlen, um Säumniszuschläge zu vermeiden. Um die Zahlung auszusetzen, können Sie beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Wird dies abgelehnt, empfiehlt sich oft, eine Stundung zu beantragen.

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