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Frist Erbe ausschlagen: Gesetzliche Frist berechnen

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
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Zuletzt aktualisiert: 19. Februar 2025
Ihre Lesezeit: 7 Minuten
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Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Frist Erbe ausschlagen Die schnelle Antwort

Frist Erbe ausschlagen

  • Erbausschlagung leicht gemacht: Entdecken Sie, warum das bewusste Ablehnen einer Erbschaft sinnvoll sein kann, wenn der Nachlass überschuldet ist oder Sie unnötige Verpflichtungen vermeiden möchten. Lernen Sie, wie Sie Schritt für Schritt den Überblick bewahren und finanziellen Risiken aus dem Weg gehen.
  • Fristen clever meistern: Erfahren Sie, wie eine einfache Fristberechnung – ob sechs Wochen oder sechs Monate – Ihnen hilft, Ihre Entscheidung rechtssicher umzusetzen. Durch die Berücksichtigung regionaler Feiertage und Auslandsaufenthalte gewinnen Sie die Sicherheit, sich nicht versehentlich zu verpflichten.
  • Antrag, Anfechtung und Alternativen: Erhalten Sie Einblicke, wie Sie die Ausschlagung beantragen und welche Auskunftsrechte Ihnen vorab zustehen. Finden Sie zudem heraus, wann eine Rücknahme doch möglich ist – und wann es sich stattdessen lohnt, den Pflichtteil einzufordern.
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Eingabehilfen zu meinem Fristenrechner für die Erbausschlagung

Eine präzise Berechnung der Frist für die Erbausschlagung ist wichtig, damit Sie Ihre Entscheidung rechtssicher treffen können. Mein Onlinerechner berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben. Mit wenigen Eingaben ermitteln Sie, wie viel Zeit Ihnen bleibt, um eine Ausschlagung vorzunehmen.

Wenn Sie die Frist Erbe ausschlagen berechnen möchten, können Sie dafür meinen Rechner nutzen. Er zeigt Ihnen, ob die Erbausschlagung innerhalb von sechs Wochen oder wegen eines Auslandsbezugs binnen sechs Monaten erfolgen muss.

Folgende Informationen sind in meinem Fristenrechner gefragt:

  • Fristart festlegen: Sie wählen Ausschlagung Erbschaft als Fristart. Üblicherweise beträgt die Frist zur Ausschlagung sechs Wochen. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall erfahren.
  • Startdatum der Frist: Dies ist das Datum, an dem Sie Kenntnis vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erlangt haben.
  • Aufenthalt im Ausland berücksichtigen: Befanden Sie oder der Erblasser sich zum Fristbeginn im Ausland, verlängert sich die Ausschlagungsfrist auf sechs Monate. So kann sich effektiv die Ausschlagungsfrist verlängern, wenn ein Auslandsbezug vorliegt.
  • Wahl des Bundeslandes: Regionale Feiertage können den Fristablauf beeinflussen. Daher sollten Sie angeben, in welchem Bundesland Sie die Erklärung abgeben oder der Erbfall auftritt. Mein Onlinerechner zieht die Unterschiede in der Feiertagsregelung bei der Berechnung des Enddatums mit ein.

Mithilfe dieser Eingabehilfen und meinem Fristenrechner sind Sie gut vorbereitet, um das voraussichtliche Ende der Ausschlagungsfrist zu bestimmen.

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Wann ist es sinnvoll, das Erbe auszuschlagen?

Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen Sie über eine Ausschlagung des Erbes nachdenken sollten. Besonders dann, wenn der Nachlass überschuldet ist, kann es sinnvoll sein, die Erbschaft auszuschlagen.

  • Eine typische Situation ist ein überschuldeter Nachlass, bei dem die Schulden des Erblassers höher sind als das vorhandene Vermögen. Wenn Sie erben, übernehmen Sie nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch die Verbindlichkeiten. Um Ihr eigenes Privatvermögen zu schützen, kommt die Erbausschlagung infrage.
  • Weiterhin ist die Ausschlagung eine Option, wenn Sie pflichtteilsberechtigt sind, aber die Erbschaft mit zu vielen Unwägbarkeiten verbunden ist. Statt die gesamte Erbschaft und damit auch mögliche Risiken zu übernehmen, kann es manchmal vorteilhafter sein, nur den Pflichtteil geltend zu machen.
  • Ebenfalls kann es vorkommen, dass sich eine Ausschlagung aus steuerlichen Gründen lohnt. In manchen Fällen führt eine direkte Vermögensweitergabe an Kinder zu einer geringeren Erbschaftsteuerbelastung als das „zweistufige“ Vererben (z. B. erst an den Ehegatten, dann an die Kinder).
Versäumen Sie die Ausschlagungsfrist, gelten Sie als Erbe, selbst wenn Sie den Nachlass ursprünglich gar nicht antreten wollten. Nur in seltenen Fällen lässt sich eine Annahme der Erbschaft anschließend noch anfechten.

Achten Sie deshalb frühzeitig auf die Ausschlagungsfrist Erbe, damit Sie rechtzeitig zum Nachlassgericht oder einem Notar gehen können. Allein ein formloser schriftlicher Hinweis reicht nicht aus, um die Erbschaft wirksam auszuschlagen.

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Ihre Auskunftsrechte vor der Ausschlagung

Bevor Sie sich endgültig entscheiden, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen, haben Sie ein Interesse daran, die Zusammensetzung des Nachlasses zu kennen. Rechtlich stehen Ihnen verschiedene Auskunftsrechte zu, um ein klares Bild vom Vermögen und von möglichen Schulden zu erhalten.

  • Einsicht ins Nachlassverzeichnis: Sie können ein detailliertes Verzeichnis aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten verlangen.
  • Auskunft von Banken: Institute, bei denen der Verstorbene Konten hatte, müssen Ihnen Informationen über Kontostände und andere Vermögenspositionen geben.
  • Einsicht in Unterlagen: Verträge, Rechnungen, Testamente und andere Dokumente dürfen Sie einsehen, soweit sie den Nachlass betreffen.
  • Auskunft über Schulden: Auch Gläubiger des Verstorbenen müssen Ihnen Auskunft über mögliche Forderungen erteilen.
  • Informationen zu Miet- oder Pachtverhältnissen: Bei Immobilien können Mieter und Vermieter wichtige Hinweise über bestehende Verträge liefern.
  • Auskunft über Versicherungen: Versicherungsgesellschaften sind zur Offenlegung bestehender Verträge oder Leistungen verpflichtet.

Um diese Auskünfte durchzusetzen, stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Eine schriftliche Anfrage mit Nachweis Ihrer potenziellen Erbenstellung genügt oft. Banken oder Versicherungen verlangen jedoch meist einen Erbschein. Kommen die Auskunftsverpflichteten ihrer Pflicht nicht nach, lässt sich eine Auskunftsklage in Betracht ziehen. Auch eine anwaltliche Unterstützung kann helfen, die Ansprüche effektiver durchzusetzen.

Der Gesetzestext ist nicht einfach verständlich. Trotzdem gibt es bei verpassten Fristen keine Gnade, es drohen unmittelbar Nachteile. Mein Online-Rechner hilft Ihnen bei der exakten Bestimmung von Fristbeginn und Fristende.

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

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Ausschlagung der Erbschaft: Ablauf und Fristen

Wie erfolgt die Ausschlagung?

Möchten Sie keine Rechte und Pflichten aus dem Nachlass übernehmen, ist die Ausschlagung form- und fristgerecht zu erklären. Sie gehen dazu entweder persönlich zum Nachlassgericht und erklären Ihre Ausschlagung zu Protokoll. Oder Sie geben diese Erklärung vor einem Notar ab, der das Dokument an das zuständige Nachlassgericht sendet.

Form der Ausschlagung

Eine telefonische Mitteilung oder ein formloses Schreiben reicht nicht aus. Nur das Protokoll beim Nachlassgericht oder eine notariell beglaubigte Erklärung sind rechtsgültig. Achten Sie darauf, dass Ihre Erklärung rechtzeitig beim Nachlassgericht eingeht.

Ausschlagungsfrist Erbschaft

Die gesetzliche Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen. Sie verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Erblasser im Ausland lebte oder Sie selbst zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland waren. Eine Verlängerung beantragen Sie in diesen Fällen nicht separat, sie greift automatisch, sobald ein Auslandsbezug vorliegt.

  • Die Frist beginnt erst, wenn der Erbfall tatsächlich eingetreten ist.
  • Sie müssen wissen, dass Sie Erbe geworden sind, sei es aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder einer letztwilligen Verfügung.
  • Sollte der Erblasser ein Testament hinterlassen haben, beginnt die Frist erst, wenn das Nachlassgericht dieses Testament eröffnet hat und Sie darüber informiert wurden.
Angenommen, der Erblasser verstirbt am 5. Mai. Am 25. Mai erfahren Sie, dass Sie im Testament als Erbe benannt sind. Dann endet die sechs­wöchige Frist am 6. Juli um 24 Uhr. Fällt das Datum auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, schiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag. Soweit es um einen nicht bundeseinheitlich geregelten Feiertag geht (z. B. Mariä Himmelfahrt, 15. August, Saarland), richtet sich das Fristende danach, wo Sie Ihre Ausschlagungserklärung dokumentieren. Liegt ein Auslandsbezug vor, läuft eine sechsmonatige Frist bis zum 25. November.
Situation Fristdauer Fristbeginn
Wohnsitz in Deutschland 6 Wochen Ab Kenntnis vom Erbfall
Auslandsaufenthalt 6 Monate Ab Kenntnis vom Erbfall
Minderjährige Erben 6 Wochen Ab Kenntnis der gesetzlichen Vertretung

Vermeiden Sie das Risiko der Fristversäumnis

Es genügt nicht, die Ausschlagungserklärung am letzten Tag der Frist zu verfassen. Sie muss auch rechtzeitig beim Nachlassgericht vorliegen. Wenn Sie sich für die Beurkundung bei einem Notar entscheiden, sollte der Notar sicherstellen, dass die Erklärung pünktlich an das Nachlassgericht geschickt wird.

Frist ist für jeden Erben individuell

Werden Sie Erbe, weil ein in der Erbfolge vorgehender Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat, beginnt die Frist für Sie neu, sobald Sie davon Kenntnis erhalten. Bei minderjährigen Erben entscheidet der Zeitpunkt der Kenntnis des gesetzlichen Vertreters. Ungeborene Erben erhalten ihre Frist erst mit der Geburt.

Oft bleiben dabei sechs Wochen Zeit, sofern kein Auslandsbezug besteht. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, um unnötige Risiken bei der Ausschlagung zu vermeiden.

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Annahme und Ausschlagung: Wichtige Grundlagen

Der Nachlass als Gesamtheit

Ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen, diese Erklärung wirkt stets in Bezug auf den gesamten Nachlass. Sie können sich nicht nur einzelne Vermögenswerte herauspicken und den Rest ausschlagen. Wäre die Frist einmal verstrichen, hätten Sie den gesamten Nachlass angenommen.

Keine Bedingungen oder Zeitbestimmungen

Sie können die Ausschlagung nicht an Bedingungen knüpfen oder auf einen bestimmten Zeitpunkt verschieben. Eine Erklärung wie „Ich schlage nur aus, wenn der Nachlass tatsächlich überschuldet ist“ ist rechtlich unwirksam. In solchen Fällen gilt die Erbschaft in aller Regel als angenommen.

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Folgen der Ausschlagung

Rechtliche Auswirkungen

Durch eine wirksame und fristgerechte Ausschlagung werden Sie so behandelt, als ob Sie zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits verstorben wären. Sie übernehmen keinerlei Rechte oder Pflichten aus der Erbschaft. Der nächste Erbe in der gesetzlichen oder testamentarischen Reihenfolge rückt an Ihre Stelle.

Auch bei einer Ausschlagung steht Ihnen unter Umständen noch der Pflichtteil zu, sofern Sie pflichtteilsberechtigt sind. Diese Rechtsposition kann auch nach einer ausgeschlagenen Erbschaft geltend gemacht werden.

Wer trägt die Bestattungskosten?

Als ausschlagender Erbe müssen Sie grundsätzlich nicht für die Bestattungskosten aufkommen. Vorrangig werden diese Kosten dem Nachlass entnommen. Ist keine Erbschaft vorhanden oder schlagen alle Erben aus, kann es auf die Bestattungspflicht naher Angehöriger ankommen. Gegebenenfalls kommt es sogar zu einer Sozialbestattung, wenn sonst niemand zahlungspflichtig ist oder zahlen kann.

Tritt dieser Fall ein, erbt die nächste Person in der gesetzlichen oder testamentarischen Reihenfolge. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Nachlass nicht ‚herrenlos‘ bleibt, wenn Sie als potenzieller Erbe ausgeschlagen haben.

Thumbnail Frist Erbe ausschlagen
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Anfechtung und Fristversäumnis

Kann die Ausschlagung rückgängig gemacht werden?

Die Ausschlagung ist in der Regel endgültig. Nur in Ausnahmefällen darf sie angefochten werden, etwa bei Irrtum, Täuschung oder Drohung. Unkenntnis von einem Pflichtteilsrecht kann ebenfalls einen Anfechtungsgrund darstellen. Die Anfechtung muss innerhalb von sechs Wochen nach Wegfall des Anfechtungsgrundes beim Nachlassgericht erfolgen.

Was tun, wenn Sie die Ausschlagungsfrist versäumt haben?

Ist die Frist verstrichen, gilt die Erbschaft als angenommen. Eine Anfechtung könnte möglich sein, wenn Sie unverschuldet über wesentliche Eigenschaften des Nachlasses im Irrtum waren oder wenn Ihr Verhalten als Annahme gilt, weil Sie sich falsch über die Bedeutung Ihres Handelns informiert hatten. Ein bloßer Motivirrtum, etwa bei falscher Einschätzung des Werts einzelner Nachlassgegenstände, rechtfertigt jedoch keine erfolgreiche Anfechtung.

In seltenen Fällen hat ein Erbe die Ausschlagung bewusst nicht betrieben, weil er den Wert eines vermutlichen ‚Schuldenkoffers‘ falsch eingeschätzt hat. Stellt sich später heraus, dass das Vermögen doch höher war, kann der Irrtum über die Überschuldung ein Grund zur Anfechtung sein. Umgekehrt ist ein Irrtum über einen unerwartet hohen Wert einzelner Vermögensgegenstände kein ausreichender Anfechtungsgrund.

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Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wie schlage ich ein Erbe aus?

Um ein Erbe auszuschlagen, müssen Sie innerhalb der gesetzlichen Ausschlagungsfrist Erbe eine Erklärung beim Nachlassgericht oder einem Notar abgeben. Eine einfache schriftliche Mitteilung reicht nicht, sondern es bedarf einer amtlichen Beurkundung. Sobald Ihre Ausschlagung wirksam ist, gelten Sie rechtlich als nicht eingesetzter Erbe.

Wie lange Zeit um Erbe auszuschlagen?

Regulär bleiben Ihnen sechs Wochen, nachdem Sie vom Erbfall erfahren haben. Liegt ein Auslandsbezug vor, beträgt die Frist sechs Monate. Maßgebend ist stets, wann Sie Kenntnis von Ihrer Erbenstellung erlangen. Mit meinem Onlinerechner können Sie exakt die Frist Erbe ausschlagen berechnen.

Erbe ausschlagen – wer erbt dann?

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, fallen sämtliche Rechte und Pflichten des Nachlasses an den Nächsten in der Erbfolge. Wer konkret nachrückt, hängt von der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge ab. Bei einer gesetzlichen Erbfolge wird geprüft, ob weitere Verwandte oder Ehegatten in Frage kommen.

Erbe ausschlagen Frist verlängern – wie geht das?

Eine Verlängerung der Ausschlagungsfrist Erbe erfolgt automatisch, wenn der Erblasser oder Sie selbst zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland ansässig sind. Dann haben Sie sechs Monate Zeit, um eine Ausschlagung zu erklären. Eine aktive Verlängerung auf Antrag ist hingegen nicht vorgesehen.

Wie kann ich die Frist Erbe ausschlagen berechnen?

Mit einem dafür eingerichteten Fristenrechner, der Feiertage und Auslandsaufenthalte berücksichtigt, lässt sich das Fristende leicht ermitteln. Sie geben das Datum Ihrer Kenntnis vom Erbfall und etwaige Auslandsbezüge an. Anschließend berechnet der Rechner das Enddatum, an dem Ihre Ausschlagung spätestens vorliegen muss.

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