Frist Kündigungsschutzklage: Gesetzliche Frist berechnen


Frist Kündigungsschutzklage
- Bleiben Sie Herr Ihrer Rechte, indem Sie die dreiwöchige Klagefrist nutzen! Erfahren Sie, wie Sie den Zugang Ihrer Kündigung korrekt feststellen und warum Feiertage und Samstage den Fristbeginn beeinflussen.
- Erkennen Sie Sonderfälle und wissen Sie, wann Sie mehr Zeit haben! Ob Schwerbehinderung oder verspäteter Zugang: Lernen Sie, wie Ausnahmen die Kündigungsschutzfrist verschieben und was Sie tun können, um Ihre Rechte zu sichern.
- Setzen Sie auf Kündigungsschutzklage und profitieren Sie von möglichen Abfindungen! Entdecken Sie, welche Ziele Sie mit der Klage erreichen, wie das Verfahren abläuft und wie Ihnen der Fristenrechner stressfreie Rechtssicherheit verschafft.

Inhaltsverzeichnis
- Eingabehilfen zu meinem Fristenrechner für die Erhebung der Kündigungsschutzklage
- Was ist unter der Kündigungsschutzfrist für Arbeitnehmer zu verstehen?
- Wann ist der Zugang der Kündigung erfolgt und wann beginnt die Frist für die Kündigungsschutzklage?
- Ausnahmen vom Fristbeginn der Kündigungsschutzklage
- Was lässt sich mit einer Kündigungsschutzklage erreichen?
- Wie läuft ein Kündigungsschutzprozess ab?
- Kann ich als Arbeitnehmer in einem Kündigungsschutzprozess eine Abfindung erzwingen?
- Was ist, wenn Sie die Kündigungsschutzfrist versäumt haben?
- Wann erhalten Sie eine Abfindung?
- Wann unterliegen Sie dem Kündigungsschutzgesetz?
- Welche Kosten fallen bei einer Kündigungsschutzklage an?
Eingabehilfen zu meinem Fristenrechner für die Erhebung der Kündigungsschutzklage
Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen. Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, sind genaue Angaben notwendig. Die folgenden Hinweise unterstützen Sie bei der korrekten Eingabe der Daten in meinen Fristenrechner:
- Fristart festlegen: Als erstes sollten Sie in meinem Onlinerechner die Option Erhebung Kündigungsschutzklage als spezifische Fristart wählen. Die allgemeine Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens.
- Startdatum der Frist: Der Beginn dieser Frist richtet sich nach dem Datum, an dem Sie das Kündigungsschreiben tatsächlich erhalten haben. Bei persönlicher Übergabe am Arbeitsplatz ist das Datum der Übergabe maßgeblich. Wenn die Kündigung per Post verschickt wird, zählt der Zeitpunkt, zu dem Sie Kenntnis von dem Schreiben nehmen konnten. Meist ist das der Moment, in dem das Schreiben in Ihrem Briefkasten lag und für Sie zugänglich war. Dieses Datum ist ausschlaggebend, um den Beginn der Frist zur Kündigungsschutzklage zu bestimmen und damit den genauen Zeitpunkt für das Ablaufdatum festzulegen.
- Wahl des Bundeslandes: Je nachdem, in welchem Bundesland die Kündigung ausgestellt wurde oder wo Sie wohnhaft sind, können unterschiedliche Feiertage die Fristberechnung beeinflussen. Daher ist es wichtig, das korrekte Bundesland auszuwählen, damit regionale Feiertage automatisch berücksichtigt werden. Mein Fristenrechner verwendet diese Informationen, damit Sie einfach und sicher die Frist für Ihre Kündigungsschutzklage berechnen können.
Was ist unter der Kündigungsschutzfrist für Arbeitnehmer zu verstehen?
Die Kündigungsschutzfrist beträgt drei Wochen (§ 4 KSchG). Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten. Die Kündigungsschutzfrist ist nicht nur bei der ordentlichen Kündigung, sondern auch dann einzuhalten, wenn Sie gegen eine außerordentliche Kündigung vorgehen wollen oder die soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung überprüfen lassen möchten.
Die Frist endet mit dem Wochentag in drei Wochen, an dem Sie die Kündigung bekommen haben. Wurde Ihnen die Kündigung am Arbeitsplatz am Freitag übergeben, läuft die Frist am Freitag drei Wochen danach ab. Wurde Ihnen die Kündigung am Dienstagvormittag in den Briefkasten eingeworfen, läuft die Frist am Dienstag drei Wochen danach ab.
Erfolgt der Zugang an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, beginnt die Dreiwochenfrist erst am folgenden Werktag zu laufen. Gleiches gilt, wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. Da es in den Bundesländern unterschiedliche Feiertage gibt, kommt es mithin darauf an, an welchem Arbeitsgericht Sie die Kündigungsschutzklage einreichen müssen.
Wichtig ist, dass die Klage innerhalb der Frist beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen ist. Das zuständige Arbeitsgericht wird durch den Wohnort des Arbeitgebers oder den Sitz des Unternehmens bestimmt. Wann die Klageschrift dem Arbeitgeber durch das Arbeitsgericht zugestellt wird, braucht Sie nicht zu interessieren. Die Frist gilt auch dann als gewahrt, wenn die Klage innerhalb der Frist bei einem örtlich nicht zuständigen Arbeitsgericht oder bei einem sachlich unzuständigen Amtsgericht eingereicht wird.
Möglicher Zugangszeitpunkt | Fristbeginn | Fristende |
---|---|---|
Freitag (persönliche Übergabe) | Freitag | Der Freitag drei Wochen später |
Dienstag (Briefkasten am Vormittag) | Dienstag | Der Dienstag drei Wochen später |
Samstag, Sonntag oder Feiertag | Nächster Werktag (z.B. Montag) | Entsprechend drei Wochen danach |
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Wann ist der Zugang der Kündigung erfolgt und wann beginnt die Frist für die Kündigungsschutzklage?
- Arbeitsplatz: Erhalten Sie das Kündigungsschreiben direkt am Arbeitsplatz, beginnt die Frist mit der persönlichen Übergabe. Wird die Kündigung per Post verschickt, zählt der Einwurf in Ihren Briefkasten zuhause.
- Abstrakte Möglichkeit der Kenntnisnahme: Entscheidend ist, dass Sie die Kündigung zur Kenntnis nehmen können. Ob Sie den Inhalt tatsächlich lesen, ist nicht ausschlaggebend. Es genügt die bloße Möglichkeit, sich mit der Kündigung vertraut zu machen.
- Zustellung durch Boten: Lässt der Arbeitgeber die Kündigung vormittags zustellen, wird der Zugang sofort anerkannt. Erfolgt die Zustellung nachmittags oder abends, gilt sie als erst am nächsten Tag zugegangen. Nachmittags und abends müssen Sie nicht mehr mit wichtiger Post rechnen.
- Weigerung oder falscher Ort: Nehmen Sie das Schreiben am Arbeitsplatz nicht an, reicht bereits Ihr Wissen um die Kündigung für den wirksamen Zugang. Erhalten Sie das Kündigungsschreiben jedoch in einer Umgebung, in der Sie damit nicht rechnen mussten (z. B. im Sportstudio), beginnt die Frist nicht zu laufen.
- Einwurfeinschreiben und Rückschein: Bei einem Einwurfeinschreiben gilt die Kündigung mit dem Einwurf als zugestellt. Beim Einschreiben mit Rückschein genügt es nicht, dass der Postbote nur eine Benachrichtigungskarte hinterlässt. Allerdings kann der Arbeitgeber den Zugang trotzdem beweisen, wenn Sie den Empfang mutwillig verhindern. Auch wenn dies ein unsicherer Weg für den Arbeitgeber ist, sollten Sie sich nicht darauf verlassen, sondern frühzeitig handeln und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Der Gesetzestext ist nicht einfach verständlich. Trotzdem gibt es bei verpassten Fristen keine Gnade, es drohen unmittelbar Nachteile. Mein Online-Rechner hilft Ihnen bei der exakten Bestimmung von Fristbeginn und Fristende.
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz
Ausnahmen vom Fristbeginn der Kündigungsschutzklage
Muss eine Behörde Ihrer Kündigung zustimmen, beginnt die Kündigungsschutzfrist von drei Wochen erst dann zu laufen, wenn Sie die Mitteilung der Entscheidung der Behörde erhalten.
Ein häufiges Beispiel für solch einen Fall ist die Kündigung von schwerbehinderten Menschen. Dies dient dem besonderen Schutz von schwerbehinderten Arbeitnehmern. Wenn die Behörde ihre Entscheidung getroffen hat, wird der betroffene Mitarbeiter darüber informiert. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Frist von drei Wochen, innerhalb derer er eine Kündigungsschutzklage einreichen kann.
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Was lässt sich mit einer Kündigungsschutzklage erreichen?
Mit einer Kündigungsschutzklage verfolgt ein Arbeitnehmer in der Regel eines oder mehrere der folgenden Ziele:
- Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung: Das primäre Ziel der Kündigungsschutzklage ist oft die Feststellung, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist. Wenn das Gericht der Klage stattgibt, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, als ob keine Kündigung ausgesprochen worden wäre.
- Wiedereinstellung: Bei Erfolg der Klage kann der Arbeitnehmer seine Wiedereinstellung in den bisherigen oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz verlangen.
- Abfindung: Oftmals enden Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich, bei dem sich der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. Dies geschieht meist dann, wenn der Arbeitgeber erkennt, dass die Kündigung unwirksam sein könnte, aber dennoch eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses wünscht.
- Klärung von Ansprüchen: Die Klage kann auch dazu dienen, weitere Ansprüche des Arbeitnehmers, wie z. B. ausstehende Löhne oder Urlaubsansprüche, geltend zu machen.

Wie läuft ein Kündigungsschutzprozess ab?
Eine Kündigungsschutzklage ist ein gerichtliches Verfahren, das eingeleitet wird, wenn ein Arbeitnehmer die Rechtmäßigkeit einer ihm gegenüber ausgesprochenen Kündigung überprüfen lassen möchte. Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage in Deutschland gliedert sich in mehrere Phasen:
- Einleitung der Klage: Der Arbeitnehmer muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Versäumt er diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
- Gütetermin: Nach Einreichung der Klage setzt das Arbeitsgericht einen sogenannten Gütetermin an. In diesem Termin versucht das Gericht, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine gütliche Einigung zu erzielen, zum Beispiel in Form eines Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrags.
- Kammertermin: Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin. Hier werden die Streitpunkte detailliert erörtert. Beide Parteien können Beweise vorlegen und Zeugen benennen.
- Urteil: Kann auch im Kammertermin keine Einigung erzielt werden, fällt das Gericht ein Urteil. Dieses Urteil kann die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen oder die Kündigung als wirksam anerkennen.
- Berufung: Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts kann innerhalb einer bestimmten Frist Berufung eingelegt werden. Das Berufungsverfahren findet dann vor dem Landesarbeitsgericht statt.
- Revision: In bestimmten Fällen, insbesondere bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache, kann gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werden.
- Vergleich: Zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens können die Parteien einen Vergleich schließen. Häufig wird dabei eine Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer vereinbart.
Kann ich als Arbeitnehmer in einem Kündigungsschutzprozess eine Abfindung erzwingen?
Nein, als Arbeitnehmer können Sie in einem Kündigungsschutzprozess nicht direkt eine Abfindung erzwingen. Eine Abfindung ist in Deutschland nicht automatisch gesetzlich vorgesehen, wenn ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet wird. Allerdings ergeben sich in der Praxis oft folgende Situationen, in denen Abfindungen gezahlt werden:
- Vergleich: In vielen Kündigungsschutzprozessen einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Vergleich. Dabei wird oft eine Abfindungszahlung vereinbart, zum Beispiel um einen längeren Rechtsstreit zu vermeiden.
- Sozialplan: Bei betriebsbedingten Kündigungen, insbesondere bei Massenentlassungen, kann ein Sozialplan zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ausgehandelt werden. In diesem Plan werden meist Abfindungen für die betroffenen Arbeitnehmer festgelegt.
- Gesetzliche Regelung: In bestimmten Fällen sieht das Kündigungsschutzgesetz eine Abfindung vor. Wenn das Gericht feststellt, dass die Kündigung zwar sozial ungerechtfertigt ist, eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aber unzumutbar erscheint, kann es den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilen (§ 9 KSchG).
- Tarifvertragliche Regelungen: In einigen Tarifverträgen sind Abfindungsregelungen vorgesehen, die unter bestimmten Voraussetzungen greifen.
Wichtig ist, dass Sie keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung haben. Die Höhe einer Abfindung, sofern sie gezahlt wird, hängt unter anderem von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Alter und den konkreten Umständen der Kündigung ab.
Was ist, wenn Sie die Kündigungsschutzfrist versäumt haben?
War es Ihnen trotz Anwendung aller nach Lage der Umstände zumutbaren Sorgfalt nicht möglich, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, kann auf Ihren Antrag die Klage nachträglich ausnahmsweise doch noch zugelassen werden (§ 5 KSchG). In Betracht kommt etwa, dass Sie handlungsunfähig krank waren oder die Post das Kündigungsschreiben irrtümlicherweise fehlgeleitet hatte. Für diese Umstände sind Sie beweispflichtig.
Möchten Sie die verspätete Zulassung Ihrer Kündigungsschutzklage beantragen, müssen Sie Ihren Antrag innerhalb von zwei Wochen erheben, nachdem das Hindernis weggefallen ist. Zudem müssen Sie die Tatsachen der Verhinderung glaubhaft machen. Weiter muss mit dem Antrag die Klageschrift eingereicht werden. Spätestens nach sechs Monaten, beginnend mit dem Ende der Frist von drei Wochen, ist die Klage endgültig nicht mehr zulässig.
Sollten Sie sich fragen, was geschieht, wenn die Kündigungsschutzklage Frist versäumt wurde, dann gilt: Ohne erfolgreiche nachträgliche Zulassung durch das Gericht gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam. Es ist daher essenziell, diese Frist nicht zu verpassen.
Wann erhalten Sie eine Abfindung?
Eine Kündigung ist nicht direkt mit einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes verbunden. Stellt das Arbeitsgericht jedoch im Hinblick auf Ihre Kündigungsschutzklage fest, dass die Kündigung unwirksam ist, kann es den Arbeitgeber auf Ihren Antrag hin zur Zahlung einer angemessenen Abfindung verurteilen, wenn Ihnen als Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist (§ 9 KSchG). Die gleiche Entscheidung trifft das Arbeitsgericht auf Antrag des Arbeitgebers, wenn der Arbeitgeber eine gedeihliche Zusammenarbeit im Betrieb nicht mehr erwartet und das Arbeitsverhältnis trotz seiner unwirksamen Kündigung nicht fortsetzen möchte.
Als Abfindung ist ein Betrag von bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen. Die Abfindung erhöht sich in Abhängigkeit von Ihrem Lebensalter und der Zeitdauer des Arbeitsverhältnisses (§ 10 KSchG).
Wann unterliegen Sie dem Kündigungsschutzgesetz?
Das Kündigungsschutzgesetz ist nur anwendbar und eröffnet damit den Weg zur Kündigungsschutzklage, wenn der Arbeitgeber in der Regel zehn und mehr Arbeitnehmer beschäftigt und Ihr Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate besteht. Auszubildende werden nicht mitgezählt.
Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden sind mit dem Faktor 0,5 und bei nicht mehr als 30 Stunden mit dem Faktor 0,75 zu berücksichtigen (§ 23 KSchG). Bestand Ihr Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1.1.2004, gilt noch das frühere Kündigungsschutzgesetz. Danach braucht der Arbeitgeber nur mehr als fünf Arbeitnehmer zu beschäftigen. Unterliegt der Arbeitgeber danach nicht dem Kündigungsschutzgesetz, müssen Sie die Kündigung im Regelfall akzeptieren, es sei denn, diese erweist sich als treuwidrig oder wurde ohne Anhörung eines eventuell vorhandenen Betriebsrates ausgesprochen.
Welche Kosten fallen bei einer Kündigungsschutzklage an?
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage setzen sich in Deutschland in der Regel aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Die genauen Kosten können je nach Einzelfall variieren, aber hier sind einige allgemeine Informationen:
- Gerichtskosten: Für das arbeitsgerichtliche Verfahren fallen Gebühren an. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach dem Streitwert. Bei Kündigungsschutzklagen wird der Streitwert in der Regel auf das dreifache Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers festgesetzt. Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist zweistufig: erst das Arbeitsgericht, dann bei Berufung das Landesarbeitsgericht. Jede Instanz verursacht eigene Kosten.
- Anwaltskosten: Auch die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert. Es gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Es ist zu beachten, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht keine Anwaltspflicht besteht. Theoretisch könnten Sie sich selbst vertreten. Aufgrund der Komplexität des Arbeitsrechts ist dies aber nur bedingt zu empfehlen. Bei einem Vergleich oder einer Einigung können zusätzliche Gebühren anfallen.
- Kostentragung vor dem Arbeitsgericht: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, ihre eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden von der unterliegenden Partei getragen oder bei einem Vergleich oft hälftig geteilt.
- Rechtsschutzversicherung: Falls der Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung hat, die arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdeckt, kann diese die Kosten übernehmen. Es ist jedoch wichtig, vor Einreichung der Klage die Kostenübernahme mit der Versicherung zu klären.
Für weiterführende Berechnungen und zur besseren Einschätzung der anfallenden Kosten hilft mein Prozesskostenrechner.
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Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich die Frist Kündigungsschutzklage berechnen, wenn ich das Zugangsdatum nicht genau kenne?
Falls das genaue Zugangsdatum der Kündigung nicht klar ist, sollten Sie im Zweifel den frühesten möglichen Zugangstag ansetzen, damit Sie die Frist und Kündigungsschutzklage korrekt berechnen und einhalten. Bei großer Unsicherheit oder fehlenden Nachweisen ist anwaltlicher Rat dringend zu empfehlen. Auch mein Fristenrechner kann nur die Frist Kündigungsschutzklage berechnen, wenn das Zugangsdatum eindeutig feststeht.

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