Erbschein: Irrtümer und Stolperfallen
Allgemeine Missverständnisse rund um den Erbschein
Erbschein vs. Testament: Viele verwechseln den Erbschein mit einem Testament. Ein Testament legt den Willen des Verstorbenen fest, während der Erbschein eine gerichtliche Bestätigung der Erbberechtigung ist. Ein Testament kann private Wünsche enthalten, der Erbschein enthält lediglich rechtliche Fakten.
Fehlerquellen bei der Beantragung
Unvollständige Unterlagen: Oft werden beim Antrag nicht alle notwendigen Dokumente eingereicht. Neben der Sterbeurkunde sind oft auch andere Dokumente wie das Testament, Erbverträge oder Vorsorgevollmachten erforderlich.
Unpräzise Angaben zum Nachlass: Fehlende oder ungenaue Angaben zum Wert des Nachlasses können den Prozess verzögern und zu höheren Kosten führen, da der Erbschein an den Nachlasswert gebunden ist.
Überblick über zusätzliche Kostenfallen
Gerichtsgebühren: Abhängig vom Wert des Nachlasses können die Gebühren für den Erbschein variieren. Dabei kann es auch zu Nachforderungen kommen, wenn der ursprünglich angegebene Wert korrigiert wird.
Anwaltskosten: In komplizierten Erbfällen kann die Beauftragung eines Anwalts notwendig sein. Hierbei sind nicht nur die Kosten für den Anwalt selbst, sondern auch für mögliche Gutachten oder Recherchen zu berücksichtigen.
Tipps für eine reibungslose Beantragung und Kostenkalkulation
Dokumente prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente aktuell und gültig sind. Abgelaufene Dokumente oder fehlende Beglaubigungen können den Prozess erheblich verzögern.
Vorausschauende Kostenplanung: Erkundigen Sie sich im Voraus über alle anfallenden Gebühren und erstellen Sie eine genaue Kostenübersicht. Dies verhindert unangenehme Überraschungen und ermöglicht eine bessere finanzielle Planung.
Kommentare
Bislang keine Kommentare.Schreiben Sie Ihren Kommentar!