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Kosten Zwangsversteigerung im Online-Rechner berechnen

Foto Dr. Stephan Seitz
Autor: , Jurist aus München
Zuletzt aktualisiert: 22. Mai 2025
Ihre Lesezeit: 7 Minuten
Sehr gut: Diese Seite wurde mit 4.7 Sternen bewertet!
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Kosten Zwangsversteigerung Die schnelle Antwort

Kosten Zwangsversteigerung

  • Gerichtskosten sind Vorschüsse. Bei einer Zwangsversteigerung müssen Sie einen Vorschuss von 1,5 GKG zahlen, bevor das Verfahren beginnt. Dieser Betrag wird auf den geschätzten Verkehrswert des Objekts berechnet.
  • Gutachtenkosten sind unvermeidlich. Ein Verkehrswertgutachten ist Pflicht und kostet in der Regel zwischen 1 % und 1,5 % des Verkehrswerts. Dieses Gutachten ist entscheidend für die genaue Berechnung aller weiteren Kosten im Verfahren.
  • Rechtsanwaltskosten können sinnvoll sein. Obwohl ein Anwalt bei Zwangsversteigerungen nicht zwingend erforderlich ist, kann seine Expertise Ihnen helfen, Zeit und Geld zu sparen. Eine 0,4-RVG-Gebühr ist oft eine lohnende Investition, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
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Kosten Zwangsversteigerung sofort berechnen – Ihr Online-Rechner

Der Rechner oben zeigt Ihnen in Sekunden, welche Gericht- und Anwaltsgebühren eine Zwangsversteigerung auslösen. Zwei Zahlen genügen – alles Weitere rechnet das Tool automatisch. Er richtet sich an Gläubiger, denn der Antragsteller einer Zwangsversteigerung ist immer der Gläubiger, der seine Forderung durchsetzen will.

Sie sehen sofort, wie sich ein höherer Verkehrswert auf die Gebühren auswirkt und ob sich ein Anwalt für Sie rechnet. So treffen Sie Ihr Gebot auf einer belastbaren Kostenbasis, lange bevor der Rechtspfleger den Hammer hebt.

Kosten Zwangsversteigerung berechnen: Was gibt der Rechner ein?

Der Rechner fragt nur Werte ab, die das Gericht für die Gebührenfestsetzung wirklich braucht. Dadurch bleibt die Eingabe leicht verständlich, auch wenn Sie mit Versteigerungen noch keine Erfahrung haben.

  • Verkehrswert: Grundlage für alle Gerichtskosten und – sollte er beauftragt werden – die Anwaltsgebühr. Ist nur ein Schätzwert verfügbar, spielen Sie mehrere Szenarien durch.
  • Anteil in %: Gehört das Objekt mehreren Personen, sehen Sie sofort, welcher Kostenanteil auf Sie entfällt.

Testen Sie ein hohes und ein niedriges Szenario. Schon 20 000 € Differenz im Verkehrswert können die Gerichtskosten um mehr als 250 € verändern.

Ergebnis verstehen: Gebührenbreakdown auf einen Blick

Sofort nach dem Klick erhalten Sie eine klar gegliederte Liste. Damit erkennen Sie auf Anhieb, wo die größten Kostenblöcke liegen – und welche Sie selbst steuern können.

  • Gerichtskosten: Antrag | Termin | Zuschlag (je 0,5 GKG) plus Sachverständigenhonorar.
  • Anwaltskosten (optional): 0,4-RVG-Gebühr pro Verfahrensschritt; bei Terminsvertretung eine zweite 0,4-Gebühr.

Alle Beträge sind vorläufig. Das Gericht rechnet nach dem Zuschlag anhand des tatsächlichen Erlöses exakt ab – Ihr Vorschuss wird dabei verrechnet.

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Gerichtskosten & Gebührentabelle – schnell erklärt

Drei halbe Gerichtsgebühren – Antrag, Termin, Zuschlag – ergeben zusammen 1,5 GKG. Diesen Vorschuss zahlt ausschließlich der Gläubiger, der das Verfahren beantragt. Er bildet den Kern aller Kosten Zwangsversteigerung und muss an die Gerichtskasse überwiesen werden, bevor das Verfahren startet.

Gerichtsvorschuss: So viel zahlen Sie vorab

Sobald Ihr Antrag eingeht, stellt das Amtsgericht Ihnen – als Gläubiger – eine Vorschussrechnung über 1,5 GKG auf den geschätzten Verkehrswert aus. Erst nach Zahlung wird der Gutachter beauftragt und der Termin anberaumt.

  • Fälligkeit: 14 Tage ab Zustellung des Kostenansatzes.
  • Zahlungsweg: Überweisung an die Gerichtskasse mit Aktenzeichen.
  • Verzinsung: Keine; die Summe wird später mit den realen Kosten verrechnet.

Wenn mehrere Gläubiger den Vorschuss teilen, überweisen Sie gemeinsam – so bleibt kein Anteilnehmer in Verzug.

Gebührenstaffel in Euro

Die Tabelle zeigt, wie stark sich jede 0,5-Gebühr auf Ihr Budget auswirkt. Sie basiert auf der aktuellen Gerichtskostentabelle und gilt bundesweit.

Verkehrswert0,5 GKGVorschuss (1,5 GKG)
50 000 €319 €957 €
150 000 €809 €2 427 €
300 000 €1 439 €4 317 €
500 000 €6 207 €2 069 €

Liegt der Verkehrswert bei 150 000 €, überweisen Sie einen Vorschuss von 2 427 €. Das Gutachten und mögliche Anwaltskosten kommen noch hinzu.

Kosten bei Abbruch des Verfahrens

Ziehen Sie den Antrag zurück, bleibt die 0,5-Verfahrensgebühr endgültig fällig. Gutachten- und Terminskosten fallen nur an, wenn sie bereits ausgelöst wurden; sie können also entfallen.

  • Rückzahlung Vorschuss: Das Gericht erstattet nur die nicht verbrauchten Kostenanteile.
  • Sparpotenzial: Ein frühzeitiger Vergleich verhindert 1,0 GKG und das Gutachterhonorar.

Rechnen Sie immer mit mindestens 0,5 GKG Verlust, wenn Sie sich umentscheiden. Prüfen Sie deshalb im Online-Rechner oben, wie hoch dieser Sockelbetrag für Ihren Verkehrswert wirklich ist.

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Sachverständigenhonorar – Gutachtenkosten bei der Zwangsversteigerung

Das Verkehrswertgutachten ist Pflicht und kostet in der Regel zwischen 1 % und 1,5 % des festgesetzten Verkehrswerts. Erst dieses Gutachten erlaubt dem Gericht, alle weiteren Kosten Zwangsversteigerung zuverlässig zu berechnen.

Verstehen Sie deshalb, woraus sich das Honorar speist und wie Sie vermeidbare Zusatzkosten von vornherein ausschließen.

So setzt sich das Gutachtenhonorar zusammen

Das Honorar folgt keiner Pauschale; es orientiert sich an Umfang und Schwierigkeit des Objekts. Alles beginnt mit der Besichtigung: Je größer die Wohnfläche oder je komplexer die Bebauung, desto mehr Zeit benötigt der Sachverständige. Hinzu kommen Aktenstudium, Bodenrichtwertrecherche und die eigentliche Wertermittlung.

  • Einfaches Einfamilienhaus (150 000 € Verkehrswert): etwa 1 % – rund 1 500 €.
  • Mehrfamilienhaus (500 000 €): bis 1,5 % – rund 7 500 €.
  • Sonderfälle: Denkmalschutz, Altlasten oder fehlende Unterlagen treiben den Faktor zusätzlich hoch.

Bei einem Verkehrswert von 300 000 € liegt das Honorar meist bei rund 3 600 €. Davon entfallen knapp 60 % auf Ortstermin und Bewertung, der Rest auf Bericht und Dokumentation.

Kostenrisiko bei Zutrittsverweigerung

Verweigert der Eigentümer oder Mieter den Zutritt, darf der Sachverständige das Objekt nicht betreten. Das Gericht kann dann eine erzwungene Öffnung anordnen – samt Schlosser, Polizei und gegebenenfalls Schlüssel­dienst. Diese Zusatzkosten von meist 300 € bis 700 € trägt zunächst der Antragsteller.

  • Vorschuss: Das Gericht fordert Sie auf, den Mehraufwand vorab zu zahlen.
  • Keine Erstattung: Die Summe wird nicht aus dem Versteigerungserlös zurückgezahlt.

Planen Sie einen Kostenpuffer für solche Situationen ein. Ein Gespräch mit dem Bewohner ist oft günstiger als ein zwangsweiser Zutritt.

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Rechtsanwaltskosten – Pflicht oder Luxus?

Ein Anwalt ist bei einer Zwangsversteigerung nicht vorgeschrieben, doch seine 0,4-RVG-Gebühr kann Zeit, Nerven und in manchen Fällen sogar Geld sparen. Wer die Kosten Zwangsversteigerung realistisch kalkulieren will, sollte daher wissen, wie sich Anwaltshonorare zusammensetzen – und wo sich Handlungsspielraum bietet.

Beispiel RVG-Berechnung

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht für jedes Verfahrensstadium eine 0,4-Gebühr vor; tritt der Anwalt zusätzlich im Versteigerungstermin auf, fällt eine zweite 0,4-Gebühr an. Bei einem Streitwert von 250 000 € ergibt das zwei Mal 1 053 € zzgl. MwSt und damit 2 506 € Gesamthonorar.

Prüfen Sie im Online-Rechner oben, ob die Anwaltskosten Ihr Budget noch tragen. Lässt sich der Termin durch eine Vollmacht vermeiden, sparen Sie die zweite Gebühr.

Pauschalhonorar verhandeln

Für kurze Mandate mit klar umrissenen Aufgaben lohnt oft ein Festpreis. Weil der Anwalt sein Risiko kalkulieren kann, liegt die Pauschale nicht selten unter der addierten RVG-Summe.

  • Typischer Rahmen: 800 € – 1 200 € für reine Antragstellung und Schriftsatzprüfung.
  • Vorteil: Planungssicherheit – kein Aufschlag, falls sich der Versteigerungswert ändert.
  • Nachteil: Zusätzliche Termine oder Beschwerden sind meist nicht abgedeckt.

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Kosten Zwangsversteigerung – und was die Unterschiede zu Teilungsversteigerung sind

Die klassischen Kosten Zwangsversteigerung bestehen aus Gerichtsvorschuss, Gutachtenhonorar und – falls beauftragt – Anwaltsgebühr. Bei einer Teilungsversteigerung fallen dieselben Posten an, werden jedoch auf alle Miteigentümer verteilt und kennen keine Zuschlagsgrenzen. Wer die Kosten einer Zwangsversteigerung beherrscht, braucht also nur wenige Stellschrauben anzupassen.

Gerichtskosten bei der Zwangsversteigerung

Für eine „normale“ Zwangsversteigerung zahlt der Antragsteller allein den Vorschuss von 1,5 GKG – 0,5 GKG für den Antrag, 0,5 GKG für den Termin, 0,5 GKG für den Zuschlag. Grundlage ist immer der Verkehrswert.

  • Vorschuss: Innerhalb von 14 Tagen an die Gerichtskasse; ohne Zahlung startet kein Gutachten.
  • Gutachtenhonorar: 1 %–1,5 % des Werts; wird später mit dem Erlös verrechnet.
  • Anwaltskosten (optional): mindestens 0,4 RVG je Verfahrensschritt.

Tragen Sie verschiedene Verkehrswerte in den Online-Rechner ein, um die Spanne Ihres Vorschusses sofort in Euro zu sehen.

Was ändert sich bei der Teilungsversteigerung?

Beantragen mehrere Miteigentümer eine Teilungsversteigerung, gelten dieselben Gebührensätze – aber die Zahlungspflicht verteilt sich quotenanteilig.

  • Vorschuss­aufteilung: Jeder Beteiligte überweist nur seinen Anteil. Zahlt einer nicht, ruht das Verfahren.
  • Keine 50-/70-%-Grenzen: Das Objekt kann auch deutlich unter Verkehrswert zugeschlagen werden – gut für Käufer, schlecht fürs Gemeinschaftskonto.
  • Mehr Anwaltsgebühren: Häufig hat jede Partei eigenen Rechtsbeistand, sodass mehrere 0,4-RVG-Gebühren parallel laufen.

Bei der Teilungsversteigerung schrumpfen Ihre Gerichtskosten pro Kopf – die Gesamtsumme bleibt jedoch identisch, weil das Gericht stets den vollen Verkehrswert zugrunde legt.

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Spartipps & Kostenfallen – so bleibt Ihr Budget im Rahmen

Die Kosten Zwangsversteigerung stehen zwar größtenteils fest, doch mit drei einfachen Hebeln können Sie sie deutlich drücken. Wer pünktlich zahlt, Gutachten clever nutzt und bestehende Rechte früh klärt, vermeidet unnötige Aufschläge und Ärger vor Gericht.

Sofort sparen – drei wirksame Hebel

Schon kleine Verhaltens­änderungen senken die Gebühren spürbar. Setzen Sie deshalb auf diese drei Punkte:

  • Vorschuss pünktlich zahlen: Überweisen Sie binnen der vom Gericht gesetzten Frist; so vermeiden Sie Verzugsgebühren und verkürzen das Verfahren.
  • Altgutachten einreichen: Akzeptiert der Rechtspfleger ein Gutachten, das jünger als zwei Jahre ist, sparen Sie bis zu 1,5 % des Verkehrswerts.
  • Zuschlagsgebühr minimieren: Reduzieren Sie bestehen bleibende Rechte (z. B. löschen Sie abgelaufene Grundschulden), bevor Sie den Antrag stellen – die 0,5-GKG berechnet sich dann auf einen kleineren Wert.

Typische Fehler, die richtig teuer werden

Die folgenden Stolperfallen verteuern eine Zwangsversteigerung regelmäßig – und lassen sich oft komplett vermeiden:

  • Bestehen bleibende Rechte übersehen: Wegerechte oder Altgrundschulden erhöhen die Zuschlagsgebühr; prüfen Sie das Grundbuch vor Antragstellung.
  • Einwände gegen das Gutachten verpassen: Ist die 2-Wochen-Frist vorbei, wird ein überhöhter Verkehrswert teuer und kaum noch korrigierbar.
  • Räumungskosten unterschätzt: Bei bewohnten Objekten können Gerichtsvollzieher und Spedition schnell über 3 000 € kosten.
  • Rechtsstreitigkeiten ignoriert: Offene Prozesse um das Grundstück verlängern das Verfahren und treiben Gutachten- sowie Anwaltskosten hoch.

Halten Sie alle Fristen und prüfen Sie das Grundbuch gründlich. Jede versäumte Frist oder übersehene Belastung kostet Sie mehr als eine rechtzeitige Prüfung.

Thumbnail Kosten Zwangsversteigerung
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Welche Nebenkosten trägt der Ersteher?

Wer das Objekt im Termin selbst ersteigert, zahlt nicht nur sein Gebot, sondern übernimmt auch klassische Erwerbsnebenkosten. Diese Posten gehören nicht zu den Gerichts- oder Anwaltsgebühren und erscheinen daher bewusst nicht im Online-Rechner.

Die folgende Liste hilft Ihnen, die Größenordnung abzuschätzen, bevor Sie den Gerichtssaal verlassen:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % – 6,5 % des Zuschlags, je nach Bundesland.
  • Grundbuch- & Eintragungsgebühr: 0,5 GNotKG auf den festgesetzten Verkehrswert.
  • 4 % Zinsen: auf das Meistgebot vom Zuschlag bis zur vollständigen Zahlung (Ø acht Wochen).
  • Öffentliche Lasten: Grundsteuer ab Zuschlagstag, Müllgebühren ab Besitzübergang.

Planen Sie rund 10 % Nebenkosten auf Ihr Höchstgebot ein. So bleibt Ihre Finanzierung auch dann solide, wenn Sie den Zuschlag überraschend erhalten.

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Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Hauptkosten bei einer Zwangsversteigerung?

Die Hauptkosten bei einer Zwangsversteigerung setzen sich aus dem Gerichtsvorschuss, dem Gutachtenhonorar und gegebenenfalls Anwaltsgebühren zusammen. Der Gerichtsvorschuss beträgt 1,5 GKG des geschätzten Verkehrswerts, während das Gutachten zwischen 1 % und 1,5 % des Verkehrswerts kostet. Anwaltsgebühren sind optional, können aber sinnvoll sein, um Zeit und Kosten zu sparen.

Wie berechne ich die Kosten einer Zwangsversteigerung?

Um die Kosten einer Zwangsversteigerung zu berechnen, müssen Sie den geschätzten Verkehrswert des Objekts kennen. Der Gerichtsvorschuss beträgt 1,5 GKG, und das Gutachten kostet in der Regel zwischen 1 % und 1,5 % des Verkehrswerts. Verwenden Sie den Online-Rechner, um eine präzise Schätzung zu erhalten.

Was passiert, wenn ich den Antrag auf Zwangsversteigerung zurückziehe?

Wenn Sie den Antrag auf Zwangsversteigerung zurückziehen, bleibt die 0,5 GKG Gebühr fällig. Gutachten- und Terminskosten fallen nur an, wenn sie bereits verursacht wurden. Das Gericht erstattet nur die nicht verbrauchten Kostenanteile, sodass Sie einen Teil der Vorauszahlung verlieren.

Welche Nebenkosten muss der Ersteher tragen?

Der Ersteher muss neben dem Gebot auch Erwerbsnebenkosten tragen, wie die Grunderwerbsteuer, Grundbuch- und Eintragungsgebühren sowie Zinsen auf das Meistgebot. Diese Kosten sind nicht in den Gerichts- oder Anwaltsgebühren enthalten und sollten in die Finanzierungsplanung einbezogen werden.

Wie kann ich die Kosten einer Zwangsversteigerung senken?

Sie können die Kosten einer Zwangsversteigerung senken, indem Sie den Vorschuss pünktlich zahlen, Altgutachten einreichen und bestehende Rechte vor Antragstellung klären. Diese Maßnahmen helfen, Verzugsgebühren und zusätzliche Kosten zu vermeiden, die das Verfahren verteuern können.

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Toni – Ihr RECHNER.APP Assistent

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