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Notarkosten Nachlassverzeichnis berechnen

Foto Dr. Stephan Seitz
Autor: , Jurist aus München
Zuletzt aktualisiert: 2. Juni 2025
Ihre Lesezeit: 5 Minuten
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Notarkosten Nachlassverzeichnis berechnen Die schnelle Antwort

Notarkosten Nachlassverzeichnis berechnen

  • Die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses kann kostenfrei sein. Ein privates Nachlassverzeichnis verursacht keine direkten Kosten, es sei denn, Gutachter werden hinzugezogen. Notarielle Verzeichnisse hingegen sind kostenpflichtig und richten sich nach dem Nachlasswert.
  • Es gibt zwei Hauptarten von Nachlassverzeichnissen. Nach deutschem Recht kann ein Nachlassverzeichnis privat oder notariell erstellt werden. Während der Notar für die Richtigkeit der Angaben haftet, übernehmen die Erben diese Verantwortung bei einem privaten Verzeichnis.
  • Ein Nachlassverzeichnis ist oft notwendig, um Ansprüche geltend zu machen. Pflichtteilsberechtigte haben das Recht, ein detailliertes Nachlassverzeichnis zu verlangen, um ihren Anspruch zu berechnen. Dies ist besonders wichtig, wenn ein gesetzlicher Erbe durch ein Testament ausgeschlossen wurde.
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Was ist ein Nachlassverzeichnis?

Ein Nachlassverzeichnis ist eine detaillierte Auflistung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Dazu gehören Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere, Fahrzeuge, Schmuck sowie alle Schulden und sonstigen Verpflichtungen. Es gibt den Erben einen umfassenden Überblick über den Nachlass, besonders dann, wenn dieser komplex ist oder Erben keinen genauen Überblick haben.

Das Verzeichnis bildet die Grundlage für die Verteilung des Erbes und dient zur Abwicklung des Nachlassverfahrens. Der Nachlasswert wird anhand der Vermögenswerte zum Todeszeitpunkt ermittelt, abzüglich aller damit verbundenen Kosten.

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Nachlassverzeichnis – was kostet es?

Ein privates Nachlassverzeichnis verursacht keine direkten Kosten, es sei denn, es werden Gutachter hinzugezogen. Ein notarielles Nachlassverzeichnis richtet sich nach dem Nachlasswert. Nach dem GNotKG kostet ein Verzeichnis bei einem Nachlasswert von 500.000 € etwa 2.000 €. Die Kosten werden in der Regel aus dem Nachlass beglichen.

Nachlasswert Notarkosten Erstellung Nachlassverzeichnis
25.000 € 309 €
50.000 € 428 €
100.000 € 685 €
150.000 € 878 €
200.000 € 1.071 €
300.000 € 1.547 €
400.000 €
500.000 € 2.261 €
750.000 € 3.213 €
1.000.000 € 4.165 €
1.500.000 € 6.069 €
2.000.000 € 7.973 €
5.000.000 € 19.397 €
10.000.000 € 27.132 €

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Welche Arten von Nachlassverzeichnissen gibt es?

Nach deutschem Recht kann ein Nachlassverzeichnis entweder privat oder notariell erstellt werden. Pflichtteilsberechtigte haben das Recht, gemäß § 2314 BGB ein notarielles Verzeichnis zu verlangen. Im Gegensatz zum privaten Verzeichnis haftet der Notar bei einem notariellen Verzeichnis für die Korrektheit der Angaben.

Notarielle Verzeichnisse bieten den Vorteil, dass der Notar eigene Nachforschungen anstellt, um sicherzustellen, dass alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten korrekt erfasst sind. Erben haften bei privaten Verzeichnissen selbst für die Richtigkeit der Angaben.

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Wer haftet für die Angaben im Nachlassverzeichnis?

Bei einem privaten Nachlassverzeichnis haften die Erben für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Bei einem notariellen Nachlassverzeichnis übernimmt der Notar diese Verantwortung.

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Wie wird ein Nachlassverzeichnis erstellt?

Ein Nachlassverzeichnis sollte eine vollständige Übersicht über alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers enthalten. Dazu gehören:

  • Name, Geburts- und Todestag des Erblassers sowie der Güterstand bei Verheirateten
  • Eine detaillierte Auflistung von Geldvermögen, Immobilien, Schmuck, Kunst, Fahrzeugen, Firmenanteilen, Versicherungen und persönlichem Hausrat
  • Eine Übersicht über die Verbindlichkeiten, wie offene Rechnungen, Hypotheken oder Steuerschulden
  • Angabe von Schenkungen und Zuwendungen der letzten zehn Jahre, etwa Nießbrauchrechte oder Immobilienübertragungen

Pflichtteilsberechtigte können zudem eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen verlangen, wobei die Kosten dafür den Nachlass mindern.

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Wann muss ein Nachlassverzeichnis erstellt werden?

Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung für Erben, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Allerdings kann es in bestimmten Situationen sinnvoll oder sogar gesetzlich vorgeschrieben sein, ein solches Verzeichnis anzufertigen. Beispielsweise fordern Pflichtteilsberechtigte häufig ein Nachlassverzeichnis, um ihren Anspruch geltend zu machen.

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Nachlassverzeichnis zur Erfassung des Nachlasses

Nach einem Erbfall müssen Erben entscheiden, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen wollen. Es ist ratsam, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, um einen genauen Überblick über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen zu erhalten. Dies kann die Entscheidungsgrundlage für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft bilden. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls.

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Nachlassverzeichnis auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten

Häufig wird ein Nachlassverzeichnis im Pflichtteilsrecht verlangt. Hat der Erblasser einen gesetzlichen Erben durch ein Testament oder einen Erbvertrag ausgeschlossen, hat dieser trotzdem einen Pflichtteilsanspruch. Um den Pflichtteil zu berechnen, ist ein detailliertes Verzeichnis des Nachlasses erforderlich. Gemäß § 2314 BGB hat der Pflichtteilsberechtigte einen Auskunftsanspruch und kann ein notarielles Verzeichnis verlangen.

Selbst erstelltes oder notarielles Nachlassverzeichnis

Der Pflichtteilsberechtigte kann dem Erben eine Frist setzen, um ein Verzeichnis zu erstellen. Besteht kein Misstrauen, genügt oft ein vom Erben selbst erstelltes Verzeichnis. Alternativ kann der Pflichtteilsberechtigte die Hinzuziehung eines Notars verlangen, der den Nachlassbestand ermittelt.

Wertermittlung im Pflichtteilsrecht

Um den genauen Pflichtteilsanspruch zu berechnen, kann der Pflichtteilsberechtigte zudem eine Wertermittlung für bestimmte Vermögensgegenstände verlangen. Falls hierzu ein Sachverständiger erforderlich ist, trägt der Nachlass die Kosten für dessen Gutachten.

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Nachlassverzeichnis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Zur Auflösung einer Erbengemeinschaft ist es wichtig, dass jeder Erbe genau weiß, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vorhanden sind. Ein Nachlassverzeichnis kann hier helfen, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Erben zu finden und Konflikte zu vermeiden.

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Nachlassverzeichnis durch den Testamentsvollstrecker

Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker bestimmt, muss dieser ein Nachlassverzeichnis erstellen und den Erben zukommen lassen. Auf Verlangen muss der Testamentsvollstrecker das Verzeichnis öffentlich beglaubigen lassen.

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Nachlassverzeichnis auf Antrag eines Gläubigers

Gläubiger des Nachlasses können die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses verlangen, um zu verhindern, dass der Erbe mit seinem Privatvermögen haftet. Wird das Verzeichnis nicht rechtzeitig erstellt, haftet der Erbe unbeschränkt, also auch mit seinem Privatvermögen.

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Sonstige Gründe für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

  • Erbschaftsteuer : Bei erbschaftssteuerpflichtigen Erbschaften muss der Erbe dem Finanzamt ein Nachlassverzeichnis vorlegen.
  • Erbscheinverfahren: Bei der Beantragung eines Erbscheins ist ein Nachlassverzeichnis beim Nachlassgericht einzureichen.
  • Minderjährige Erben: Verwalten Eltern den Nachlass für minderjährige Erben, müssen sie ein Verzeichnis beim Familiengericht einreichen, wenn der Nachlasswert 15.000 € übersteigt.
  • Vor- und Nacherbschaft: Vorerben sind verpflichtet, auf Verlangen des Nacherben ein Verzeichnis zu erstellen.

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Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein notarielles Nachlassverzeichnis?

Die Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Bei einem Nachlasswert von 500.000 € betragen die Notarkosten etwa 2.261 €. Diese Gebühren werden in der Regel aus dem Nachlass selbst beglichen.

Wann ist ein Nachlassverzeichnis gesetzlich vorgeschrieben?

Ein Nachlassverzeichnis ist insbesondere erforderlich, wenn Pflichtteilsberechtigte einen Auskunftsanspruch haben oder wenn es um die Beantragung eines Erbscheins geht. In diesen Fällen kann ein Verzeichnis verlangt werden, um Ansprüche geltend zu machen.

Wer haftet für die Richtigkeit der Angaben im Nachlassverzeichnis?

Bei einem privaten Nachlassverzeichnis haften die Erben für die Richtigkeit der Angaben. Im Gegensatz dazu übernimmt der Notar bei einem notariellen Verzeichnis die Verantwortung für die Korrektheit der Informationen.

Kann ich ein Nachlassverzeichnis selbst erstellen?

Ja, ein Nachlassverzeichnis kann auch selbst erstellt werden. Allerdings sollten Sie sicherstellen, dass alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten korrekt erfasst sind, da Sie für die Richtigkeit haften. In vielen Fällen ist es ratsam, einen Notar hinzuzuziehen.

Was passiert, wenn ein Nachlassverzeichnis nicht rechtzeitig erstellt wird?

Wenn ein Nachlassverzeichnis nicht rechtzeitig erstellt wird, kann der Erbe unbeschränkt mit seinem Privatvermögen haften. Dies bedeutet, dass Gläubiger auch auf das persönliche Vermögen des Erben zugreifen können, um ihre Forderungen zu begleichen.

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