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Pflichtteilsergänzungsanspruch Immobilie berechnen

Foto Dr. Stephan Seitz
Autor: , Jurist aus München
Zuletzt aktualisiert: 27. Mai 2025
Ihre Lesezeit: 7 Minuten
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Pflichtteilsergänzungsanspruch Immobilie Die schnelle Antwort

Pflichtteilsergänzungsanspruch Immobilie

  • Die Pflichtteilsergänzung Immobilie ist an zwei Bedingungen geknüpft. Die Immobilie muss verschenkt worden sein, und die Schenkung darf höchstens zehn Jahre zurückliegen. Diese Kriterien sind entscheidend für die Anrechnung des Immobilienwerts im Nachlass.
  • Die 10-Jahres-Frist sorgt für Planungssicherheit. Nach § 2325 Abs 3 BGB wird der Wert der Schenkung jährlich um 10 % reduziert. Nach zehn Jahren fließt die Schenkung nicht mehr in den Pflichtteil ein, was bedeutet, dass frühzeitige Schenkungen vorteilhaft sind.
  • Schenkungen an Ehegatten werden immer zu 100 % angerechnet. Solange die Ehe bis zum Tod besteht, zählt der Immobilienwert unabhängig von der Zeitspanne seit der Schenkung. Dies schützt die Ansprüche anderer Erben und sichert den Pflichtteil der Kinder.
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Pflichtteilsergänzungsanspruch Immobilie verständlich erklärt

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch Immobilie stockt den gesetzlichen Pflichtteil um verschenkte Immobilienwerte auf. So verhindert § 2325 BGB, dass Enterbte leer ausgehen, wenn kurz vor dem Tod Häuser oder Wohnungen übertragen wurden. Die Regel greift unabhängig vom Testament und schützt alle Pflichtteilsberechtigten.

Definition & Schutzzweck

Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch ist das Recht auf Nachlassaufstockung, wenn der Erblasser Vermögen verschenkt hat und dadurch der Pflichtteil schrumpft. Das Gesetz rechnet solche Geschenke bis zu zehn Jahre lang dem Nachlass hinzu und wahrt damit den Anspruch Enterbter.

Der Ergänzungsanspruch schützt Sie vor gezielten Vermögensverschiebungen. Wird eine Wohnung wenige Jahre vor dem Todesfall verschenkt, fließt ihr Wert anteilig wieder in den Nachlass – und erhöht Ihren Geldanspruch. Außerdem schafft die feste Zehn-Jahres-Grenze Klarheit für alle Beteiligten.

Wesentliche Schutzfunktionen:

  • Erhalt des Pflichtteils: Verhindert, dass Ihr Pflichtteil durch hohe Schenkungen vollständig aufgezehrt wird.
  • Gleichbehandlung der Nachkommen: Stellt sicher, dass alle pflichtteilsberechtigten Kinder fair berücksichtigt werden.
  • Vermeidung von Umgehungen: Rechnet Schenkungen an Dritte oder Verwandte bis zu zehn Jahre rückwirkend an.
Verschenkt ein Vater sein Elternhaus im Wert von 400 000 € 18 Monate vor seinem Tod, werden 360 000 € (90 %) dem Nachlass zugerechnet und erhöhen den Pflichtteil der enterbten Tochter erheblich.

Juristen sprechen hierbei auch von einer Nachlassaufstockung oder Ergänzungsquote.

So arbeitet der RECHNER.APP Pflichtteilsergänzungsanspruch Online-Rechner

Der Online-Rechner berechnet Ihnen in wenigen Sekunden, um welchen Betrag Ihr Pflichtteil steigt, wenn eine Immobilie verschenkt wurde. Sie geben Todestag, Schenkungsjahr, Immobilienwert und Verwandtschaftsgrad ein – sofort erhalten Sie Ergänzungsquote und Geldbetrag.

EingabefeldBedeutung
TodestagStart der 10-Jahres-Frist
Schenkungsjahrlegt den Abschmelz-Prozentsatz fest
ImmobilienwertBasis für die Nachlassaufstockung
Verwandtschaftsgradbestimmt Ihre Pflichtteilsquote

Das Ergebnis erscheint als Zahl und Prozentwert und lässt sich per E-Mail zusenden – ideal für Gespräche mit Miterben.

Speichern Sie das Ergebnis direkt ab – konkrete Zahlen stärken Ihre Position in jeder Verhandlung.

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Voraussetzungen für die Pflichtteilsergänzung Immobilie

Eine Pflichtteilsergänzung Immobilie setzt zwei Grundbedingungen voraus: Die Immobilie wurde verschenkt und die Schenkung liegt höchstens zehn Jahre zurück. Zudem unterscheidet das Gesetz, ob der Beschenkte ein Dritter oder der Ehegatte war. Diese Kriterien bestimmen, in welcher Höhe der verschenk­te Immobilienwert dem Nachlass wieder zugerechnet wird.

10-Jahres-Frist & Abschmelzmodell (§ 2325 Abs 3 BGB)

Schenkungen werden nicht unbegrenzt berücksichtigt. § 2325 Abs 3 BGB ordnet an, dass der Wert einer verschenkten Immobilie jedes Jahr um 10 % „abschmilzt“. Liegt die Schenkung zehn Jahre oder länger zurück, fließt sie gar nicht mehr in den Pflichtteilsergänzungsanspruch Immobilie ein.

Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Prozent des Immobilienwertes noch angerechnet werden:

Jahre seit SchenkungAnrechenbarer Anteil
< 1 Jahr100 %
1 Jahr90 %
2 Jahre80 %
3 Jahre70 %
4 Jahre60 %
5 Jahre50 %
6 Jahre40 %
7 Jahre30 %
8 Jahre20 %
9 Jahre10 %
≥ 10 Jahre0 %
Verschenkt der Erblasser sieben Jahre vor seinem Tod ein Haus für 300 000 €, zählen nur noch 30 % – also 90 000 € – zur Nachlassaufstockung.

Durch dieses Abschmelzmodell entsteht Planungssicherheit: Wer Immobilien früh genug überträgt, verhindert eine spätere Pflichtteilsergänzung. Zugleich schützt das Modell Enterbte vor last-minute-Schenkungen.

Schenkungen an Ehegatten / Lebenspartner

Ehegattenschenkungen sind eine Besonderheit. Solange die Ehe bis zum Tod bestand, rechnet das Gesetz den Immobilienwert immer zu 100 % an – selbst wenn die Übertragung 15 Jahre zurückliegt. Erst eine Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft lässt die Zehn-Jahres-Frist starten.

Praxisrelevante Zuwendungen, die stets voll berücksichtigt werden:

  • Familienheim: Übertragung von Haus oder Wohnung an den Ehepartner.
  • Eigentumsanteil: Überlassung des hälftigen Miteigentums ohne Gegenleistung.
  • Nießbrauchfreier Vollerwerb: Schenkung der Immobilie ohne Vorbehalt von Nutzungsrechten.
Prüfen Sie vor jeder Ehegattenschenkung den RECHNER.APP Pflichtteilsergänzungsanspruch Online-Rechner. So sehen Sie sofort, wie stark der Pflichtteil später steigen kann.

Diese Sonderregel soll verhindern, dass Ehegatten den Pflichtteil anderer Angehöriger unterlaufen. Für Kinder bedeutet das: Eine Schenkung an den verbliebenen Elternteil erhöht ihren Geldanspruch erheblich.

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Pflichtteil Schenkung Immobilie korrekt berechnen

Die Pflichtteil Schenkung Immobilie lässt sich in drei transparenten Rechenschritten ermitteln. Zuerst wird der Nachlass um den anrechenbaren Immobilienwert erhöht, danach greift Ihre Pflichtteilsquote, und zum Schluss wird Ihr bereits erhaltenes Erbe abgezogen. So entsteht der exakte Geldbetrag, den Sie zusätzlich verlangen dürfen.

Schritt-für-Schritt-Rechenweg

Der Rechenweg folgt einer festen Formel: fiktiver Nachlass × Pflichtteilsquoterealer Erbteil. Dabei wird der Immobilienwert gemäß 10-Jahres-Abschmelzung zugeschlagen. Damit jede Zahl sitzt, zeigt die folgende Tabelle die Stationen im Detail.

StufeBerechnungsschrittErgebnis
1Realer Nachlass (ohne Schenkung)250 000 €
2Anrechenbarer Immobilienwert (50 % von 200 000 €)100 000 €
3Fiktiver Nachlass (Stufe 1 + 2)350 000 €
4Pflichtteilsquote (¼ von Stufe 3)87 500 €
5Abzug realer Erbteil (25 % von 250 000 €)62 500 €
6Ergänzungsanspruch25 000 €
Hat der Erblasser vor fünf Jahren eine Immobilie für 200 000 € übertragen, werden 50 % angerechnet. Bei einer gesetzlichen Quote von ¼ erhöht sich der Pflichtteil dadurch um exakt 25 000 €.

Eingabewerte sicher ermitteln

Damit der Rechner exakte Ergebnisse liefert, müssen Schenkungswert und Pflichtteilsquote stimmen. Der maßgebliche Immobilienwert ist der Verkehrswert am Tag der Schenkung – nicht der aktuelle Marktpreis. Ein Sachverständigengutachten nach DIN EN ISO/IEC 17024 schafft hier Rechtssicherheit und belegt den Niederstwert, falls die Immobilie seither gestiegen ist.

Checkliste für belastbare Eingabedaten:

  • Gutachten: Vom zertifizierten Sachverständigen, klarer Bewertungsstichtag.
  • Schenkungsdatum: Notar­urkunde oder Grundbuchauszug prüfen.
  • Quote: Gesetzlichen Erbteil laut Verwandtschaftsgrad ermitteln.

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Spezialfälle: Nießbrauch Pflichtteilsergänzungsanspruch, Wohnrecht & gemischte Schenkungen

Manche Immobilienübertragungen lösen den Pflichtteilsergänzungsanspruch Immobilie anders aus als klassische Schenkungen. Vor allem Nießbrauchsvorbehalte und Verkäufe weit unter Marktwert können die Zehn-Jahres-Frist aushebeln oder versteckte Schenkungsanteile erzeugen.

Nießbrauch hemmt die Frist

Ein Nießbrauch ist das lebenslange Nutzungsrecht an einer Immobilie. Behält sich der Schenker dieses Recht vor, beginnt die Abschmelzfrist erst, wenn der Nießbrauch endet – häufig also erst mit dem Tod. Für Pflichtteilsberechtigte bedeutet das: Auch Übertragungen vor mehr als zehn Jahren werden zu 100 % angerechnet.

SzenarioFristlaufAnrechnung nach Tod
Haus ohne Nießbrauchab Schenkungnach 10 J. = 0 %
Haus mit Nießbrauchab Ende Nießbrauch100 %
Teilnießbrauch (Einlieger­wohnung)anteiliggemischte Anrechnung
Großmutter überträgt 2010 ihr Elternhaus unter vollständigem Nießbrauch. Sie verstirbt 2025. Trotz 15 Jahren zwischen Vertrag und Todesfall wird der volle Immobilienwert angerechnet, weil der Nießbrauch bis zuletzt bestand.

Wer den Pflichtteil bei Schenkung Elternhaus vermeiden will, sollte daher prüfen, ob der Nießbrauch wirklich nötig ist oder ob eine Miete mit befristetem Wohnrecht ausreicht.

Thema vertiefen? Hier gibt es alle Details zur Pflichtteilsergänzungsanspruch Niebrauch!

Erfahren Sie, wie Sie den Pflichtteil bei Nießbrauch Schritt für Schritt berechnen können und welche Faktoren dabei entscheidend sind. Entdecken Sie wertvolle Tipps und Beispiele, die Ihnen helfen, die komplexen Regelungen zu verstehen und Ihre Ansprüche optimal zu gestalten.

Verkauf unter Marktwert & gemischte Verträge

Wird ein Haus scheinbar verkauft, liegt oft eine gemischte Schenkung vor. Bezahlt der Erwerber nur die Hälfte des tatsächlichen Werts, gilt der Differenzbetrag als Schenkung und unterliegt der Pflichtteilsergänzung. Deshalb müssen Kaufpreis und Gegenleistung sauber getrennt sein.

Wichtige Prüfpunkte bei Teilentgelt:

  • Kaufpreis: Liegt er unter Marktwert, kann das Finanzamt eine Schenkung annehmen.
  • Gegenleistungen: Übernommene Darlehen, Nießbrauch oder Pflegeleistungen anrechenbar?
  • Vertragstext: Schenkungs- und Kaufanteil in Euro festhalten.

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Liquiditätsfalle – Pflichtteilsergänzung Elternhaus meistern

Eine Pflichtteilsergänzung Elternhaus trifft Erben hart, denn Immobilien sind wertvoll, aber nicht sofort verkäuflich. Wer auszahlen muss, steht vor der Wahl: Kredit, Teilverkauf oder Stundung. Dieses Kapitel zeigt, wie Sie den Pflichtteil bezahlen, ohne das Familienheim zu verschleudern.

Stundung nach § 2331a BGB

§ 2331a BGB erlaubt, die Zahlung aufzuschieben, wenn ein Immobilienverkauf unbillige Härte wäre. Betroffen sind vor allem selbst bewohnte Familienheime und Eigentumswohnungen. Der Antrag muss beim Nachlassgericht gut begründet werden, sonst lehnt es die Stundung ab.

Typische Ablehnungsgründe und Prüfpunkte:

  • Eigennutzung: Familienheim ist Hauptwohnung des Erben.
  • Zusatzvermögen: Keine weiteren Immobilien oder hohen Geldreserven.
  • Zahlungsplan: Realistischer Vorschlag zur späteren Tilgung.
Eine Stundung stoppt Zwangsverkäufe, ersetzt jedoch keinen Schuldenerlass – Zinsen können anfallen und der Pflichtteilsergänzungsanspruch Immobilie bleibt bestehen.

Reichen die Voraussetzungen, gewährt das Gericht oft fünf bis zehn Jahre Aufschub. Der Berechtigte erhält dann sein Geld in Raten oder erst nach Ablauf der Stundung.

Teilverkauf, Vermietung & Finanzierung

Fehlt Liquidität, bieten sich drei klassische Wege: Teilverkauf an Investoren, Vermietung zur Ratenzahlung oder Fremdfinanzierung. Die folgende Übersicht hilft beim Vergleich.

OptionVorteilNachteilGeeignet für
TeilverkaufSchnelles Kapital, Immobilie bleibt anteiligDauerhafte Mit­eigentümerhoher Kapitalbedarf
VermietungLaufende EinnahmenZustimmung Berechtigter nötiggeringer Anspruch
HypothekZins günstig, Eigentum bleibt vollständigTilgungs­belastungsolides Einkommen
FamilienkreditFlexible KonditionenStreit­risikogutes Familienklima
Erbe A verkauft 30 % des Elternhauses für 150 000 € an einen Teilkäufer und kann damit den Pflichtteilsergänzungsanspruch sofort bedienen, ohne ausziehen zu müssen.

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Vorausdenken: Pflichtteilsverzicht, Steuern & Planung

Gute Nachlassplanung erspart Streit und Steuern. Pflichtteilsverzichtsverträge und clevere Steuergestaltung können den Pflichtteil bei Schenkung Wohnung entschärfen.

Ein notarieller Pflichtteilsverzicht bindet alle Beteiligten und verhindert spätere Ergänzungsansprüche. Besonders Ehegatten nutzen ihn im Berliner Testament, um das Familienheim ungestört weiter zu nutzen.

Vorteile und mögliche Risiken:

  • Planungssicherheit: Enterbte können später keinen Pflichtteil verlangen.
  • Familienfrieden: Streit um das Elternhaus wird vorab gelöst.
  • Kosten: Notar- und Gerichtsgebühren fallen sofort an.
Ein Verzicht umfasst automatisch die Pflichtteilsergänzung Immobilie – der Berechtigte verliert also auch spätere Ansprüche auf verschenkte Häuser oder Wohnungen.

Thumbnail Pflichtteilsergänzungsanspruch Immobilie
Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn die Schenkung mehr als zehn Jahre zurückliegt?

Liegt die Schenkung einer Immobilie mehr als zehn Jahre zurück, wird sie nicht mehr in den Pflichtteilsergänzungsanspruch aufgenommen. Das bedeutet, dass der Wert der Immobilie nicht zur Berechnung des Pflichtteils herangezogen wird, was für die Erben von Bedeutung ist.

Wie wird der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen an Ehegatten behandelt?

Schenkungen an Ehegatten werden immer zu 100 % angerechnet, unabhängig davon, wie lange die Schenkung zurückliegt, solange die Ehe bis zum Tod des Erblassers bestand. Dies schützt die Ansprüche der anderen Erben und sorgt dafür, dass der Pflichtteil für Kinder erheblich steigen kann.

Was ist ein Nießbrauch und wie beeinflusst er den Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Ein Nießbrauch ist das Recht, eine Immobilie lebenslang zu nutzen. Wenn der Schenker sich dieses Recht vorbehält, beginnt die Abschmelzfrist erst mit dem Ende des Nießbrauchs. Das bedeutet, dass auch Schenkungen, die länger als zehn Jahre zurückliegen, vollständig angerechnet werden können.

Wie kann ich den Pflichtteilsergänzungsanspruch korrekt berechnen?

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: Zuerst erhöhen Sie den Nachlass um den anrechenbaren Immobilienwert, dann wenden Sie Ihre Pflichtteilsquote an und ziehen schließlich Ihren bereits erhaltenen Erbteil ab. Diese Schritte helfen, den exakten Geldbetrag zu ermitteln, den Sie als Pflichtteilsergänzung verlangen können.

Was sind die typischen Fehler bei der Pflichtteilsergänzung?

Häufige Fehler sind das Versäumnis, die Verjährungsfristen zu beachten, sowie falsche Schenkungsdaten oder die nicht korrekte Anrechnung eigener Geschenke. Diese Fehler können zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen, weshalb eine sorgfältige Planung und Berechnung essenziell ist.

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