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Prozesskostenhilfe: Wie Sie sie erhalten

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Autor:
20. September 2024
Ihre Lesezeit: 7 Minuten
               

Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
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Gerichtsverfahren können schnell teuer werden und viele scheuen aus Angst vor hohen Kosten den Gang zum Gericht – doch das muss nicht sein. Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine wichtige Säule unseres Rechtssystems, die es auch finanziell schwächer gestellten Personen ermöglicht, ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen.

In diesem Beitrag gehe ich zunächst darauf ein, wie sich Gerichtsgebühren zusammensetzen und von welchen Faktoren sie abhängen. Sie erfahren, wie diese Gebühren berechnet werden und welche Kosten auf Sie zukommen könnten. Anschließend beleuchte ich die Prozesskostenhilfe: Wann wird sie benötigt, wie kann sie beantragt werden und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

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Warum ist Prozesskostenhilfe wichtig

Die Prozesskostenhilfe ist mehr als nur eine finanzielle Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen – sie ist ein fundamentaler Pfeiler der Rechtsgerechtigkeit und des sozialen Rechtsstaats.

Gleichheit vor dem Gesetz

Das Grundgesetz garantiert die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Die Prozesskostenhilfe trägt wesentlich dazu bei, dass dieser Grundsatz nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch in der Praxis umgesetzt wird. Sie ermöglicht es auch Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln, ihre Rechte durchzusetzen und sich zu verteidigen.

Verhinderung von Rechtsverlust durch finanzielle Hürden

Ohne die Prozesskostenhilfe könnten viele Menschen aus finanziellen Gründen keine Gerichtsverfahren führen. Dies könnte dazu führen, dass ihnen Unrecht geschieht, nur weil die Kosten eines Rechtsstreits sie abschrecken. Durch die PKH wird sichergestellt, dass das Recht, sich vor Gericht zu behaupten, nicht nur denjenigen vorbehalten ist, die es sich leisten können.

Förderung der sozialen Gerechtigkeit

Die Prozesskostenhilfe spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung sozialer Gerechtigkeit. Sie hilft dabei, Ungleichheiten zu reduzieren und gibt jedem die Möglichkeit, unabhängig von seinem sozioökonomischen Status, rechtlichen Beistand zu erhalten.

Schutz vor Verschuldung durch Rechtsstreitigkeiten

Gerichtsverfahren können sehr teuer sein und Menschen ohne ausreichende finanzielle Rücklagen könnten sich durch die Kosten eines Rechtsstreits verschulden. Die Prozesskostenhilfe schützt Bürgerinnen und Bürger vor einer solchen Verschuldung und ermöglicht es ihnen, sich auf die sachlichen Aspekte ihres Falls zu konzentrieren.

Stärkung des Vertrauens in das Rechtssystem

Die Zugänglichkeit der Justiz durch die Prozesskostenhilfe stärkt das Vertrauen der Allgemeinheit in das Rechtssystem. Sie ist ein Zeichen dafür, dass der Staat ein Interesse daran hat, faire und gleichberechtigte Prozessbedingungen für alle zu schaffen.

Zusammensetzung der Gerichtsgebühren

Wenn Sie vorhaben, ein gerichtliches Verfahren anzustreben, ist es wichtig zu verstehen, dass dabei Kosten entstehen. Diese Kosten, bekannt als Gerichtsgebühren, sind Teil der Prozesskosten und decken die Ausgaben ab, die dem Gericht für die Durchführung eines Verfahrens entstehen. Doch wie setzen sich diese Kosten zusammen und was bedeutet das für Sie als Kläger oder Beklagten?

Die Basis für die Berechnung der Gerichtsgebühren ist der sogenannte Streitwert – der Wert, um den im Prozess gestritten wird. Dieser Wert ist entscheidend, denn er bestimmt maßgeblich die Höhe der zu entrichtenden Gebühren. Handelt es sich um eine Forderung von 1.000 Euro, fallen geringere Gebühren an, als wenn es um 10.000 Euro oder sogar 100.000 Euro geht.

Verschiedene Faktoren beeinflussen die Höhe der Gerichtsgebühren:

  • Streitwert: Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren. Der Streitwert ist der in Geld bezifferte Wert des Klagegegenstandes. Er spiegelt das wirtschaftliche Interesse wider, das der Kläger an der Durchsetzung seines Anspruchs hat bzw. das der Beklagte daran hat, die Klage abzuwehren. Der Streitwert ist somit das Maß für die Bedeutung und den Umfang einer rechtlichen Auseinandersetzung. Die Festlegung des Streitwerts erfolgt in der Regel durch das Gericht und basiert auf den Angaben der Parteien sowie der Einschätzung des Gerichts.
  • Anzahl der Instanzen: Jede Instanz, die durchlaufen wird, verursacht eigene Gebühren.
  • Ausgang des Verfahrens: Ein Urteil ist teurer als ein Vergleich
  • Anzahl der Mandanten: Je mehr Mandanten auf Seite Kläger und Beklagter vertreten werden, umso teuer sind die Prozesskosten

Die genauen Gebührensätze sind im Gerichtskostengesetz (GKG) festgelegt und werden anhand von Gebührentabellen berechnet, die dem GKG beigefügt sind. Dabei werden sogenannte Gebührennummern verwendet, die den jeweiligen Gebührentatbestand repräsentieren und mit dem Streitwert in Relation gesetzt werden.

Berechnung der Gerichtsgebühren

Die Berechnung der Gerichtsgebühren mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch sie folgt einem festen Schema, das im Gerichtskostengesetz (GKG) niedergelegt ist. Hier werden wir durch die Schritte gehen, die notwendig sind, um die Gebühren für ein gerichtliches Verfahren zu ermitteln.

Grundlage ist das Gerichtskostengesetz: Das GKG bildet das Fundament für alle Berechnungen rund um die Gerichtsgebühren. Es definiert die Gebührensätze, die je nach Streitwert und Art des Verfahrens anfallen. Diese Sätze sind in Gebührentabellen zusammengefasst, die Sie im Anhang des GKG finden.

Berechnungsschritte für die Gerichtsgebühren

  • Ermittlung des Streitwerts: Wie bereits erwähnt, ist der Streitwert die Basis für die Berechnung der Gerichtsgebühren. Bei Geldforderungen ist dies der Betrag der Forderung. Bei anderen Ansprüchen wird der Wert geschätzt.
  • Zuordnung der Gebührennummer: Jede Art von gerichtlicher Handlung ist im GKG mit einer Gebührennummer versehen. Die richtige Nummer bestimmt, welche Gebühr für welchen Verfahrensschritt anfällt.
  • Anwendung der Gebührentabelle: Mithilfe der Gebührentabelle wird dann der entsprechende Betrag je nach Streitwert und Gebührennummer ermittelt.
  • Berechnung von Zusatzkosten: In manchen Fällen können zusätzliche Kosten entstehen, etwa für Zeugengelder, Sachverständigenhonorare oder die Zustellung von Dokumenten. Diese müssen in die Gesamtkosten mit einbezogen werden.

Die Berechnung der Gerichtsgebühren erfolg automatisch durch das Gericht. Beachten Sie, dass die Gerichtsgebühren im Falle eines Rechtsstreits in der Regel nur einen Teil der gesamten Prozesskosten ausmachen. Anwaltskosten, Auslagen und andere Nebenkosten können hinzukommen.

Prozesskostenhilfe und Anwaltskosten

Die Prozesskostenhilfe umfasst nicht nur die Gerichtsgebühren, sondern kann auch die Kosten für einen Rechtsanwalt abdecken. Dies ist von besonderer Bedeutung, da die anwaltliche Vertretung einen wesentlichen Bestandteil im Rahmen eines Gerichtsverfahrens darstellt und oft entscheidend für den Ausgang des Rechtsstreits ist.

  • Übernahme der Anwaltskosten: Wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wird, übernimmt der Staat die Kosten für die anwaltliche Vertretung, soweit diese notwendig ist. Das bedeutet, dass Anwaltskosten in einem Umfang gedeckt sind, der für die sachgemäße Führung des Rechtsstreits erforderlich ist. Die Höhe der Vergütung des Anwalts richtet sich dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
  • Anwaltswahl: Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihren Anwalt frei zu wählen. Die Prozesskostenhilfe gilt also auch für den Anwalt Ihres Vertrauens, solange dieser zur Übernahme von PKH-Fällen bereit ist. Es ist jedoch ratsam, vorab mit dem Anwalt zu klären, ob er die Vertretung unter den Bedingungen der PKH übernehmen wird.
  • Einschränkungen und Bedingungen: Es gibt bestimmte Einschränkungen bei der Übernahme der Anwaltskosten durch die PKH. Zum Beispiel muss der Antragsteller in der Regel nachweisen, dass die anwaltliche Vertretung für die Wahrung seiner Interessen notwendig ist. In einfach gelagerten Fällen oder wenn das Gericht der Auffassung ist, dass der Antragsteller sein Anliegen auch selbstständig vertreten kann, kann die Übernahme der Anwaltskosten abgelehnt werden.

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Umfang und Leistungen der Prozesskostenhilfe

Was deckt die Prozesskostenhilfe genau ab und welche Leistungen können Sie erwarten, wenn Ihnen PKH bewilligt wird?

  • Deckung der Gerichtskosten: Die Prozesskostenhilfe übernimmt in der Regel die Gerichtsgebühren, die für ein Verfahren anfallen. Dies schließt sämtliche Gebühren ein, die nach dem Gerichtskostengesetz erhoben werden, wie zum Beispiel Verfahrensgebühren, Zeugengelder oder die Kosten für die Heranziehung von Sachverständigen.
  • Anwaltskosten: Neben den Gerichtskosten werden auch die Kosten für einen Rechtsanwalt von der PKH übernommen werden, sofern die Vertretung durch einen Anwalt notwendig ist. Dies gewährleistet, dass Sie auch ohne ausreichende eigene Mittel professionellen rechtlichen Beistand erhalten können.
  • Keine Vorleistung nötig: Ein wichtiger Aspekt der Prozesskostenhilfe ist, dass Sie als Antragsteller nicht in Vorleistung treten müssen. Die Kosten werden direkt vom Staat getragen, sodass Sie keinen Kostenvorschuss leisten müssen.
  • Ratenzahlung und Nachprüfung: Die PKH kann allerdings auch als eine Art Darlehen gewährt werden, bei dem die Kosten in monatlichen Raten zurückgezahlt werden müssen. Diese Raten werden auf Basis Ihrer finanziellen Verhältnisse festgelegt und sollen Sie nicht über Gebühr belasten.
  • Umfang der Prozesskostenhilfe nach Verfahrensausgang: Die Prozesskostenhilfe wird unabhängig vom Ausgang des Verfahrens gewährt. Jedoch kann bei einem gewonnenen Prozess das Gericht entscheiden, dass die erhaltenen Gelder zur teilweisen oder vollständigen Deckung der durch die PKH entstandenen Kosten verwendet werden müssen.

Die Prozesskostenhilfe stellt eine unverzichtbare Unterstützung dar, die sicherstellt, dass der Zugang zum Rechtssystem nicht von der persönlichen finanziellen Lage abhängt.

Prozesskostenhilfe

Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

Einkommensgrenzen und Bedürftigkeit

Die Prozesskostenhilfe richtet sich in erster Linie nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers. Ein wesentliches Kriterium ist das Einkommen: Nur wer nachweislich die Kosten für den Prozess nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen kann, kommt für PKH in Betracht. Das Gericht prüft dabei das Einkommen, das Vermögen und die Ausgaben des Antragstellers. Liegt das Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen, die sich aus dem PKH-Formular ergeben, wird in der Regel Prozesskostenhilfe gewährt.

Aussichten auf Erfolg

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder -verteidigung. Die Prozesskostenhilfe wird nicht gewährt, wenn das beabsichtigte Gerichtsverfahren keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder wenn es mutwillig erscheint. Das Gericht führt also eine Art vorläufige Prüfung des Falls durch, um zu entscheiden, ob die Unterstützung gerechtfertigt ist.

Prozesskostenhilfe im Kontext der Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein rechtliches Verfahren, das es überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, nach einer gewissen Zeit von ihren restlichen Schulden befreit zu werden. Doch wie verhält es sich mit der Prozesskostenhilfe, wenn man sich in einem solchen Verfahren befindet?

Auch in der Privatinsolvenz bleibt der Anspruch auf Prozesskostenhilfe bestehen. Da das Einkommen in dieser Situation oft unter den Pfändungsfreigrenzen liegt, erfüllen Schuldner häufig die Bedürftigkeitsvoraussetzungen für PKH. Dies ist insbesondere relevant, da während einer Privatinsolvenz rechtliche Auseinandersetzungen entstehen können, beispielsweise in Bezug auf die Schuldenregulierung oder Streitigkeiten mit Gläubigern. Wenn während der Privatinsolvenz ein Rechtsstreit durch Prozesskostenhilfe finanziert und gewonnen wird, wird die Situation komplexer. Eventuelle finanzielle Gewinne aus dem Prozess könnten zur Insolvenzmasse gehören und zur Tilgung der Schulden herangezogen werden. Daher ist es wichtig, solche Fälle mit dem Insolvenzverwalter und einem Rechtsanwalt abzustimmen.

Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Prozesskostenhilfe

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