Online-Rechner Aktualisiert 30.6.2025 3 Min Lesezeit

RVG Rechner

FÜR ANWÄLTE · STEUERBERATER · IMMOBILIENPROFIS · FINANZPROFIS
Online-Rechner kostenfrei in Ihre Webseite einbinden
Mehr Mehrwert. Mehr Verweildauer. Mehr Leads. In wenigen Minuten integriert — Whitelabel-fähig, ohne Lizenzgebühren.
Mehr erfahren
Schnelle Antwort · 30 Sekunden
  • Der RVG-Rechner vereinfacht die Kostenberechnung. Er ermöglicht es Ihnen, die anfallenden Anwaltsgebühren in Zivilprozessen schnell und präzise zu ermitteln. Durch die Eingabe relevanter Werte erhalten Sie sofort eine verständliche Übersicht der Kosten.
  • Der Gegenstandswert ist entscheidend für die Gebührenhöhe. Er spiegelt den wirtschaftlichen Wert des Streitgegenstands wider und bildet die Basis für die Berechnung der Anwaltskosten. Beispielsweise entspricht bei Geldforderungen der Gegenstandswert häufig der Höhe der Forderung.
  • Zusätzliche Gebühren können die Gesamtkosten beeinflussen. Neben den Verfahrens- und Terminsgebühren können auch Einigungs- und Geschäftsgebühren anfallen, die der RVG-Rechner berücksichtigt. Dies sorgt für eine transparente Kalkulation der zu erwartenden Anwaltskosten.
Icon RVG Rechner
Online-Rechner kostenfrei einbinden Mehr erfahren
In diesem Artikel
Abschnitt 1 von 6

Grundlagen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)

Der RVG-Rechner basiert auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Deutschland regelt. Das RVG legt fest, welche Gebühren Anwältinnen und Anwälte für ihre Tätigkeit verlangen dürfen, indem es Rahmenbedingungen und Kriterien vorgibt. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Gegenstandswert, der Art und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und etwaigen Vereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant.

Sie haben ein rechtliches Anliegen oder benötigen einen Anwalt?

Klugo

Mein Partner KLUGO verhilft Ihnen zu Ihrem Recht! Mit individuellen rechtlichen Lösungen und der persönlichen Beratung beim Rechtsexperten werden Ihre Fragen geklärt. Sie erfahren, welche Chancen und Risiken bestehen. Auf Wunsch können Sie den Rechtsanwalt im Anschluss direkt beauftragen.
  • Soforthilfe bei Rechtsfragen: Ihre Situation, Ihre Chancen und Ihre Risiken
  • Beratung durch erfahrene Anwälte & Rechtsexperten
  • Ortsunabhängig, persönlich und digital
Abschnitt 2 von 6

Funktionsweise des RVG-Rechners

Der RVG-Rechner ist ein hilfreiches Werkzeug, das auf Basis der Vorgaben des RVG die anfallenden Anwaltsgebühren in einem Zivilprozess berechnet. Dabei berücksichtigt der Rechner alle relevanten Parameter, wie den Gegenstandswert, die Anzahl der Verfahrensgebühren, die Anzahl der Terminsgebühren und eventuelle zusätzliche Gebühren, wie zum Beispiel die Einigungsgebühr oder die Geschäftsgebühr.

Um den RVG-Rechner zu nutzen, gibt man die entsprechenden Werte in die vorgesehenen Felder ein. Der Rechner ermittelt dann die anfallenden Gebühren gemäß den gesetzlichen Vorgaben und zeigt das Ergebnis übersichtlich und verständlich an.

Abschnitt 3 von 6

Gegenstandswert und seine Bedeutung

Der Gegenstandswert ist einer der wichtigsten Faktoren bei der Berechnung der Anwaltsgebühren und spielt daher auch im RVG-Rechner eine entscheidende Rolle. Der Gegenstandswert gibt den wirtschaftlichen Wert der Sache an, um die in einem Rechtsstreit gestritten wird. Er dient als Basis für die Berechnung der Gebühren und ist im RVG in § 23 Abs. 1 geregelt.

Die Ermittlung des Gegenstandswerts kann je nach Sachverhalt unterschiedlich erfolgen. Bei Geldforderungen entspricht der Gegenstandswert in der Regel der Höhe der Forderung. Bei anderen Streitigkeiten, wie zum Beispiel bei Familien- oder Mietrechtssachen, kann der Gegenstandswert auf Grundlage gesetzlicher Regelungen oder gerichtlicher Leitlinien ermittelt werden. Im Erbstreit spielt beispielsweise der Erbanteil eine entscheidende Rolle, ermittelbar über meinen Erbrechner.

Abschnitt 4 von 6

Verfahrens- und Terminsgebühren

Die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr sind zentrale Bestandteile der anwaltlichen Vergütung in einem Zivilprozess. Beide Gebührenarten werden im RVG-Rechner berücksichtigt, um eine möglichst genaue Berechnung der anfallenden Kosten vorzunehmen.

Verfahrensgebühr

Die Verfahrensgebühr ist eine Grundgebühr, die für die anwaltliche Tätigkeit in einem Zivilprozess anfällt. Sie deckt im Wesentlichen die außergerichtliche Vertretung des Mandanten, wie zum Beispiel die Korrespondenz mit der Gegenseite, die Prüfung von Schriftsätzen oder die Vorbereitung von Klageschriften ab. Die Höhe der Verfahrensgebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert und ist in der Anlage 2 zum RVG (Vergütungsverzeichnis) festgelegt.

Terminsgebühr

Die Terminsgebühr fällt für die anwaltliche Vertretung des Mandanten bei Gerichtsterminen an, wie zum Beispiel bei Verhandlungen, Beweisaufnahmen oder Vergleichsgesprächen. Auch hier richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem Gegenstandswert und den Regelungen in der Anlage 2 zum RVG.

Zusätzliche Gebühren und Auslagen

Neben den Verfahrens- und Terminsgebühren können im Rahmen eines Zivilprozesses weitere Gebühren und Auslagen anfallen, die der RVG-Rechner ebenfalls berücksichtigt.

Einigungsgebühr

Die Einigungsgebühr fällt an, wenn im Verlauf eines Rechtsstreits eine Einigung zwischen den Parteien erzielt wird, etwa in Form eines gerichtlichen Vergleichs oder einer außergerichtlichen Einigung. Die Höhe der Einigungsgebühr richtet sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert und den Regelungen in der Anlage 2 zum RVG.

Geschäftsgebühr

Die Geschäftsgebühr ist eine Gebühr, die für allgemeine Geschäfts- und Verwaltungstätigkeiten des Anwalts im Zusammenhang mit dem Mandat anfällt. Sie ist in der Regel bereits in der Verfahrensgebühr enthalten, kann aber in bestimmten Fällen gesondert anfallen.

Auslagen

Auslagen sind Aufwendungen, die dem Anwalt im Rahmen seiner Tätigkeit entstehen, wie zum Beispiel Reisekosten, Porto oder Kopierkosten. Diese können nach den Regelungen des RVG als Pauschale oder nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden.

Abschnitt 5 von 6

Vereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant

Die gesetzlichen Regelungen des RVG stellen eine Art Mindestvergütung für Anwälte dar. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Anwalt und Mandant individuelle Vereinbarungen über die Vergütung treffen, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen können. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel in Form einer Stundenvergütung, einer Erfolgsgebühr oder einer Pauschalvergütung getroffen werden. Der RVG-Rechner kann in solchen Fällen als Orientierungshilfe dienen, um die angemessene Höhe der vereinbarten Vergütung abzuschätzen.

Abschnitt 6 von 6

Welchen Nutzen hat ein RVG Rechner?

Der RVG-Rechner ist ein wertvolles Instrument für juristische Laien, um einen Überblick über die anfallenden Anwaltsgebühren im Zivilprozess zu erhalten. Durch die Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, wie Gegenstandswert, Verfahrens- und Terminsgebühren sowie zusätzliche Gebühren und Auslagen, ermöglicht der Rechner eine transparente und verständliche Darstellung der Kosten. Dies bietet sowohl für Mandanten als auch für Anwälte eine solide Basis für die Einschätzung der zu erwartenden Kosten und ermöglicht eine realistische Planung und Kalkulation. Zudem kann der RVG-Rechner dabei helfen, mögliche Missverständnisse und Streitigkeiten bezüglich der Anwaltsvergütung zu vermeiden, indem er für Klarheit und Transparenz sorgt.

FAQ · Häufige Fragen

Was Leser zu diesem Thema fragen

Was ist der Gegenstandswert und warum ist er wichtig für den RVG Rechner?
Der Gegenstandswert ist der wirtschaftliche Wert der Sache, über die im Rechtsstreit gestritten wird. Er ist entscheidend für die Berechnung der Anwaltsgebühren im RVG Rechner, da die Gebührenhöhe direkt vom Gegenstandswert abhängt. Eine korrekte Ermittlung des Gegenstandswerts ist daher unerlässlich, um realistische Kosten zu kalkulieren.
Welche zusätzlichen Gebühren können im RVG Rechner berücksichtigt werden?
Neben den Verfahrens- und Terminsgebühren berücksichtigt der RVG Rechner auch zusätzliche Gebühren wie die Einigungsgebühr, die bei einem Vergleich anfällt, sowie die Geschäftsgebühr für allgemeine Tätigkeiten des Anwalts. Auch Auslagen wie Reisekosten oder Kopierkosten können eingerechnet werden, was die Gesamtkosten transparent macht.
Kann ich individuelle Vereinbarungen über die Anwaltsvergütung treffen?
Ja, Anwälte und Mandanten können individuelle Vereinbarungen über die Vergütung treffen, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Dies kann in Form von Stundenvergütung, Pauschalvergütung oder Erfolgsgebühren geschehen. Der RVG Rechner kann Ihnen dabei helfen, eine angemessene Höhe der Vergütung abzuschätzen.
Wie kann der RVG Rechner bei der Kostenplanung helfen?
Der RVG Rechner bietet eine transparente und verständliche Darstellung der anfallenden Anwaltsgebühren, indem er alle relevanten Faktoren berücksichtigt. Dies ermöglicht eine realistische Planung der zu erwartenden Kosten und hilft, Missverständnisse oder Streitigkeiten bezüglich der Anwaltsvergütung zu vermeiden.
Was sollte ich tun, wenn ich mit den berechneten Gebühren nicht einverstanden bin?
Wenn Sie mit den berechneten Gebühren nicht einverstanden sind, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Anwalt suchen. Klären Sie, welche Gebühren im Einzelnen anfallen und ob es Möglichkeiten zur Anpassung gibt. Zudem können Sie den RVG Rechner als Grundlage für Ihre Argumentation nutzen, um eine transparente Kostenaufstellung zu erhalten.
Hat Ihnen dieser Beitrag geholfen?

Bislang keine Bewertungen

Beitrag teilen
Kommentare

Aus der Praxis von Lesern

Kommentare

Bislang keine Kommentare.

Schreiben Sie Ihren Kommentar!

Ihr Name und Ihr Kommentar werden veröffentlicht und entsprechend meiner Datenschutzerklärung verarbeitet.

Quellen & weiterführende Literatur

Worauf dieser Beitrag beruht

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert. Folgende Quellen empfehle ich im Kontext RVG Rechner:

* Ein Stern neben einem Link oder an der Abschnittsüberschrift bedeutet, dass ich vom verlinkten Anbieter möglicherweise eine Vergütung erhalte (Werbung): manchmal, sobald Sie den Link klicken; oft nur dann, wenn Sie einen Vertrag abschließen; und selten pauschal für die Verlinkung selbst. So finanziere ich diese Webseite. Auf den Preis, den Sie möglicherweise beim verlinkten Anbieter zahlen, wirkt sich dies nicht aus.

Weitere Online-Rechner auf RECHNER.APP

Online-Rechner "Erben & Vererben"

Online-Rechner "Fristen"

Online-Rechner "Geld & Finanzen"

Online-Rechner "Immobilien"

Online-Rechner "Notarkosten"

Online-Rechner "Recht"

Online-Rechner "Steuern"

Online-Rechner "Weitere"


Recherchiert & veröffentlicht von
Foto Dr. jur. Stephan Seitz, Jurist

Dr. jur. Stephan Seitz

Jurist · Gründer RECHNER.APP

Mein Name ist Dr. Stephan Seitz und ich betreibe RECHNER.APP, eine Plattform mit kostenfreien Online-Rechnern zu juristischen, steuerrechtlichen, immobilien- und finanznahen Themen. Ziel: praxistaugliche Berechnungen, die Sie ohne Anmeldung direkt im Browser nutzen können — und die sich von Anwälten, Steuerberatern, Immobilien- und Finanzprofis kostenfrei in die eigene Webseite einbinden lassen.