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CO2-Abgabe Vermieter: Kostenaufteilung berechnen

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Zuletzt aktualisiert: 4. Februar 2025
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Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon CO2-Abgabe Vermieter Die schnelle Antwort

CO2-Abgabe Vermieter

  • CO2-Kosten: Hier wird’s spannend! Erfahren Sie, warum Sie als Vermieter nicht mehr nur auf steigende Emissionen blicken sollten, sondern mit kluger Planung bares Geld sparen können. Die neue Gesetzgebung bringt frischen Wind ins Thema – entdecken Sie Ihr Potenzial!
  • 10-Stufen-Modell: Einfacher als gedacht! Mit wenigen Kennzahlen finden Sie heraus, wie viel CO2 auf Sie und Ihre Mieter entfällt. So wird klar, wer welchen Anteil übernimmt und wo Sie bei der Energiebilanz noch nachbessern können.
  • Modernisierung & Förderprogramme: Jetzt durchstarten! Sanieren Sie schlau und senken Sie damit Ihren Vermieteranteil an den CO2-Kosten nachhaltig. Dank attraktiver Fördermittel bleiben Modernisierungen bezahlbar und steigern den Wert Ihrer Immobilie.
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CO2-Abgabe Vermieter: Warum die CO2-Abgabe (umgangssprachlich CO2-Steuer) für Vermieter wichtig ist

Die CO2-Abgabe für Vermieter betrifft alle Immobilienbesitzer, die ihre Gebäude mit fossilen Brennstoffen (z.B. Erdgas oder Heizöl) beheizen. Seit 2023 greifen neue Regelungen, die den CO2-Anteil des Vermieters bei zu hohen Emissionen spürbar erhöhen. So soll die CO2-Kostenaufteilung zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern fair gestaltet werden. Dabei wird oft auch der Begriff CO2-Steuer verwendet.

Für Vermieter entsteht dadurch die Frage, wie Sie die CO2-Kosten des Vermieters kontrollieren können. Die Antwort liegt häufig in einer besseren Energieeffizienz des Gebäudes. Wer modernisiert, senkt Emissionen und somit den CO2-Anteil des Vermieters. Prüfen Sie daher, ob Fördergelder (z.B. KfW, BAFA) zur Verfügung stehen, damit sich Sanierungsmaßnahmen schneller rechnen.

Viele sprechen hier von der CO2-Steuer. Rechtlich ist es eine Abgabe, doch die Wirkung auf Ihre Finanzen bleibt ähnlich. Wer seine Emissionen nicht verringert, muss langfristig mit steigenden CO2-Kosten rechnen.

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Rechtliche Grundlagen: CO2-Kostenaufteilung & CO2-Steuer Mieter

Gesetzliche Regelungen im Überblick

Kern dieses Systems sind das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG). Für Vermieter ist entscheidend, dass die CO2-Steuer Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter nicht mehr einseitig zu Lasten der Mietenden erfolgen darf. Stattdessen erfolgt eine CO2 Kostenaufteilung auf Basis der Energieeffizienz des Gebäudes.

Auch die CO2-Steuer des Mieters wird dadurch begrenzt, wenn ein Gebäude sehr gut gedämmt ist oder eine effiziente Heizanlage besitzt. Umgekehrt trägt die Vermieterseite bei einem schlechten energetischen Standard den Großteil der CO2-Kosten.

Stichtag und Nichtwohngebäude

Die CO2 Abgabe 2023 für Mieter und Vermieter greift seit dem 1. Januar 2023 für Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude (z.B. reine Bürokomplexe) gilt bis Ende 2025 eine 50:50-Regelung. Danach soll auch in diesem Bereich ein gestuftes Modell eingeführt werden. Haben Sie ein denkmalgeschütztes Objekt, können Sonderregeln greifen, insbesondere wenn bauliche Verbesserungen durch Auflagen kaum möglich sind.

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Das 10-Stufen-Modell: CO2-Steuer Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter

CO2 Kostenbeteiligung für Vermieter

Das 10-Stufen-Modell bietet eine klare CO2 Kostenbeteiligung für Vermieter und Mietende. Wer viel CO2 emittiert, trägt höhere Lasten. Um den Pro-Quadratmeter-Ausstoß zu ermitteln, wird erst die Menge des Brennstoffs in kWh erfasst, dann mit dem Emissionsfaktor multipliziert und schließlich auf die beheizte Wohnfläche umgelegt.

Das 10-Stufen-Modell: CO2-Steuer Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Das Ergebnis entscheidet, wer welchen Anteil zahlt. So ist die CO2-Steuer Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter bei schlechter Energiebilanz deutlich teurer für den Eigentümer. Bei sehr guter Effizienz zahlen Mieter bis zu 100% der CO2-Kosten, da ihr Energieverbrauch relativ gering ist.

CO2-Steuer Aufteilung Tabelle

Kohlendioxidausstoß (CO2) pro m² und Jahr Anteil Mieter Anteil Vermieter
bis 12 kg CO2/m²/a 100% 0%
12 bis 17 kg CO2/m²/a 90% 10%
17 bis 22 kg CO2/m²/a 80% 20%
22 bis 27 kg CO2/m²/a 70% 30%
27 bis 32 kg CO2/m²/a 60% 40%
32 bis 37 kg CO2/m²/a 50% 50%
37 bis 42 kg CO2/m²/a 40% 60%
42 bis 47 kg CO2/m²/a 30% 70%
47 bis 52 kg CO2/m²/a 20% 80%
ab 52 kg CO2/m²/a 5% 95%

CO2-Abgabe Vermieter Tabelle

Beheizte Wohnfläche Energieverbrauch Erdgas in kWh pro Jahr CO2-Abgabe (brutto) in 2024 Anteil CO2-Abgabe Mieter Anteil CO2-Abgabe Vermieter
65qm 3.000 kWh 31,46 € 0,00 € 31,46 €
65qm 5.000 kWh 52,44 € 5,24 € 47,19 €
65qm 7.000 kWh 73,41 € 14,68 € 58,73 €
65qm 10.000 kWh 104,87 € 62,92 € 41,95 €
65qm 12.000 kWh 125,85 € 50,34 € 75,51 €
65qm 15.000 kWh 157,31 € 47,19 € 110,12 €

Die Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter ist auf den ersten Blick kompliziert. Mit etwas Hintergrundverständnis und dem richtigen Tool ist die Herausforderung aber schnell gemeistert!

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Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

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CO2-Kosten Vermieter und CO2-Anteil Vermieter: Wer trägt die CO2-Kosten?

Bei einer sehr schlechten Gebäudeeffizienz (z.B. alte Fenster, keine Dämmung, veraltete Heizanlage) steigt der CO2-Anteil des Vermieters schnell auf über 70 bis 95%. So sollen Eigentümer motiviert werden, in eine bessere Bausubstanz zu investieren. Wer hingegen bereits gut saniert hat, lagert den Löwenanteil auf die Mietenden aus, da der Verbrauch (und somit der CO2-Ausstoß) niedrig bleibt.

Die CO2 Kostenbeteiligung für Vermieter ist also eng mit dem energetischen Zustand verknüpft. Gerade in Zeiten steigender CO2-Preise ist dieser Zusammenhang wirtschaftlich bedeutsam.

  • Energiebilanz prüfen: Ein Energieausweis oder Energieberater zeigt Schwachstellen auf.
  • CO2-Abgabe Vermieter berechnen: Nutzen Sie die aktuellen Verbrauchsdaten und Emissionsfaktoren, um Ihren Anteil realistisch abzuschätzen.

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CO2-Abgabe Nebenkostenabrechnung: So geht’s

Die Angabe der CO2 Abgabe in der Nebenkostenabrechnung ist seit 2023 Pflicht. Vermieterinnen und Vermieter müssen darin klar aufführen, wie sich die Summe der CO2-Kosten ergibt und welcher Anteil auf sie selbst entfällt. Bei einer Zentralheizung sind Sie verpflichtet, Verbrauch, Emissionsfaktor und CO2 Kostenaufteilung im Rahmen der Heizkostenabrechnung zu erläutern.

Erstellen Sie die Abrechnung spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums. Fehlen die Angaben zur CO2 Abgabe, können Mieterinnen und Mieter statt die konkrete CO2-Abgabe zu berechnen einen pauschalen Kürzungsbetrag ansetzen. Sorgen Sie also für Klarheit!

Bei dezentraler Versorgung (z.B. Gasetagenheizung) bekommt die Mietpartei zunächst die Rechnung des Versorgers. Dann kann sie auf Basis der CO2-Steuer Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter den Erstattungsanspruch gegenüber Ihnen als Vermieter geltend machen. Dafür gibt es meist eine Frist von zwölf Monaten.

Thema vertiefen? Hier gibt es alle Details zu CO2-Steuer: Erstattungsanspruch Selbstversorger berechnen!

Erfahren Sie, wie Sie als Mieter mit eigener Heizungsversorgung Ihren CO₂-Ausstoß berechnen und sich vom Vermieter einen Teil der CO₂-Steuer erstatten lassen können. Dieser Beitrag verrät Ihnen die wichtigsten Voraussetzungen, Fristen und Sonderregelungen (z. B. bei Gasherd und Hybridheizung) und zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Anspruch erfolgreich geltend machen.

Thumbnail CO2-Abgabe Vermieter
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CO2-Abgabe berechnen: Schritt-für-Schritt & CO2-Steuer Vermieter Beispielrechnung

Um die Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter transparent und gerecht zu gestalten, basiert die Berechnung auf einem gesetzlich festgelegten Verteilungsschlüssel. Dieser Schlüssel berücksichtigt die Energieeffizienz des Gebäudes und die CO2-Emissionen der verwendeten Heizsysteme. Der Anteil der Kosten, den der Vermieter trägt, ist umso höher, je weniger energieeffizient das Gebäude ist. Dies soll einen Anreiz für Vermieter schaffen, in energiesparende Maßnahmen zu investieren und so den CO2-Ausstoß zu senken.

Mein CO2-Kostenrechner nimmt diese Berechnungen vor und liefert Ihnen eine klare Übersicht über ihre individuellen CO2-Kosten. Sie müssen lediglich Angaben zu ihrer Heizungsart, ihrem Verbrauch und der Größe ihrer Wohnung machen. Der Rechner berücksichtigt die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und die CO2-Preise (die jährlich steigen), um ihnen eine genaue Kostenaufteilung zwischen ihnen und ihrem Vermieter darzulegen.

  • Entscheiden Sie sich, ob Sie sich nur allgemein über die Auswirkungen der CO2-Abgabe für ihre Wohnung oder ihr Haus in diesem und in den Folgejahren informieren möchten oder ob Sie als Mieter konkret einen Ausgleich für die CO2-Steuer beim Vermieter geltend machen möchten, um Teile der CO2-Abgabe bei selbstbeschaffter Wärmeenergie vom Vermieter erstattet zu bekommen. In beiden Fällen benötigen Sie Angaben zu ihrem Energieverbrauch, idealerweise in kWh.
  • Erfassen Sie im ersten Schritt den Brennstoff, mit dem Sie heizen. Wählen Sie zwischen Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Fernwärme, Kohle sowie Strom oder Biomasse/Pellets.
  • Erfassen Sie im Anschluss ihren Verbrauch. Diesen können Sie entweder direkt in kWh angeben oder in Litern bzw. Kubikmetern. Mein Rechner rechnet ihre Eingaben dann automatisch in kWh um. Die Verbrauchsdaten können Sie der Nebenkostenabrechnung des Vermieters oder der Rechnung ihres Energielieferanten entnehmen.
  • Geben Sie an, wie groß die beheizte Wohnfläche ist. Diese Angaben finden Sie in ihrem Mietvertrag.

Als Ergebnis erhalten Sie das von ihnen pro Jahr ausgestoßene CO2 in Tonnen, die verbrauchten kWh, die entstehenden Mehrkosten für die CO2-Abgabe und die Aufteilung dieser Abgabe zwischen Vermieter und Mieter

CO2-Abgabe Tabelle: CO2-Kosten bei 10.000 kWh Energieverbrauch nach beheizter Wohnfläche

Beheizte Wohnfläche Verbrauch Gas in kWh pro Jahr CO2-Abgabe (brutto) in 2024 Anteil CO2-Abgabe Mieter Anteil CO2-Abgabe Vermieter
35qm 10.000 kWh 104,87 € 5,24 € 99,63 €
50qm 10.000 kWh 104,87 € 41,95 € 62,92 €
65qm 10.000 kWh 104,87 € 62,92 € 41,95 €
80qm 10.000 kWh 104,87 € 73,41 € 31,46 €
100qm 10.000 kWh 104,87 € 83,90 € 20,97 €
130qm 10.000 kWh 104,87 € 94,39 € 10,49 €
170qm 10.000 kWh 104,87 € 104,87 € 0,00 €

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CO2-Emissionen nach Brennstoffarten

Emissionsfaktor für fossile Brennstoffe

Die CO2-Kosten müssen für fossile Energieträger aufgeteilt werden. Dies umfasst die Nutzung von Gas, Flüssiggas, Heizöl sowie Fernwärme. Bei diesen Energieträgern ist eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden erforderlich.

Wird mit Pellets geheizt, entfällt die Kostenaufteilung. Pellets zählen zu den Holzbrennstoffen und fallen nicht unter das Brennstoff-Emissions-Handelsgesetz. Bei der Nutzung von Wärmepumpen greift die CO₂-Kostenaufteilung grundsätzlich nicht. Der Strom für Wärmepumpen unterliegt nicht dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz. Bei Hybridheizungen, die eine Kombination aus einer Wärmepumpe und einer Öl- oder Gasheizung darstellen, gilt die CO2-Kostenaufteilung für den Teil, der mit fossilen Brennstoffen betrieben wird.

Der Ausstoß von CO2 wird in kg pro kWh gemessen. Je nach Brennstoff ist dieser unterschiedlich hoch. Hier finden Sie Orientierungswerte, der konkrete Wert im Einzelfall kann abweichen und findet sich z. B. in ihrer Heizkostenabrechnung oder Rechnung ihres Energielieferanten. Sie erkennen hieran, dass der Einsatz von unterschiedlichen Brennstoffen unterschiedlich umweltschädlich ist.

CO2-Abgabe Emissionsfaktor Tabelle

Brennstoffart Emissionsfaktor: CO2-Emissionen (kg CO2 pro kWh) CO2-Abgabe (brutto) in 2024 bei 5.000 kWh Verbrauch
Erdgas 0,201 52,46 €
Flüssiggas 0,239 62,38 €
Heizöl 0,266 69,43 €
Steinkohle 0,339 8848 €
Braunkohle 0,364 95,00 €
Benzin 0,249 64,99 €
Diesel 0,263 68,64 €
Biomasse Variabel, für die CO2-Abgabe nicht relevant 0,00 €

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CO2-Preis: Was kostet eine Tonne ausgestoßenes CO2?

Die genauen Kosten für eine Tonne ausgestoßenes CO2 sind für die kommenden Jahre noch nicht endgültig festgelegt. Hier ist der aktuelle Stand (Stand: Januar 2024):

CO2-Preis Tabelle

Jahr CO2-Preis pro Tonne (netto) CO2-Abgabe (brutto) bei 10.000 kWh Verbrauch Gas
2022 30 € 71,71 €
2023 30 € 71,71 €
2024 45 € 104,87 €
2025 55 € 131,48 €
2026 55 - 65 € (Preisspanne) 155,38 € (bei 65 €)
2027 Freie Preisbildung im Emissionshandel 215,14 € (bei 90 €)
2028 Freie Preisbildung im Emissionshandel 262,95 € (bei 110 €)
2029 Freie Preisbildung im Emissionshandel 358,57 € (bei 150 €)
2030 Freie Preisbildung im Emissionshandel 478,09 € (bei 200 €)
Mittelfristig Freie Preisbildung im Emissionshandel 1.195,24 € (bei 500 €)

Ab 2027: freie Preisbildung im Emissionshandel

Freie Preisbildung im Emissionshandel bezieht sich auf einen Marktmechanismus, bei dem der Preis für Emissionszertifikate durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Dieser Mechanismus funktioniert wie folgt:

  • Emissionszertifikate: Eine bestimmte Menge an Emissionsrechten oder -zertifikaten wird ausgegeben, die das Recht zum Ausstoß einer bestimmten Menge an Treibhausgasen verleihen.
  • Begrenztes Angebot: Die Gesamtmenge dieser Zertifikate ist begrenzt und wird über die Zeit reduziert.
  • Handel: Unternehmen kaufen oder verkaufen Zertifikate auf dem Markt, abhängig von ihren Emissionen und Effizienzmaßnahmen.
  • Marktpreisbildung: Der Preis bildet sich frei durch Angebot und Nachfrage.
Erwartete Preise für die CO2-Abgabe: Die Preise im Emissionshandel können variieren, aber es wird allgemein erwartet, dass sie steigen, da die verfügbare Menge an Zertifikaten abnimmt und die Nachfrage potenziell zunimmt. Konkrete Preisvorhersagen sind jedoch schwierig. In meinem CO2-Steuer Rechner habe ich für 2030 einen CO2-Preis von 200 € pro Tonne ausgestoßenem CO2 angenommen, für die weitere Zukunft sogar 500 € pro Tonne. Diesen Wert sollte man durchaus zu Grunde legen, um ein Gefühl zu bekommen was eine realistische Belastung in Zukunft sein kann. Als Vergleichswert können Sie heranziehen, dass es ca. 800 € kostet um eine Tonne CO2 mittels eines sog. Kohlendioxid-Saugers wieder aus der Atmosphäre zu entfernen.

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So erhalten Sie ihren Anteil an den CO2-Kosten vom Vermieter zurück

Sollten Sie in einem Objekt mit einer Zentralheizung wohnen, fällt es in den Verantwortungsbereich Ihres Vermieters, am Ende jedes Abrechnungszyklus die CO2-Emissionen zu berechnen. Basierend auf dieser Berechnung ist es erforderlich, dass Ihr Vermieter einen spezifizierten Prozentsatz der anfallenden CO2-Bezugspreise, wofür er aufkommt, von den CO2-Beiträgen in Ihrer Heizkostenabrechnung abzieht, wie in § 7 Abs. 1 des CO2KostAufG festgelegt.

Für die Festlegung des CO2-Ausstoßes je Quadratmeter werden alle Wohnflächen berücksichtigt, die Ihr Vermieter im entsprechenden Gebäude zur Verfügung stellt. Handelt es sich bei dem Mietobjekt um ein vollständiges Mehrfamilienhaus, basiert die Berechnung des Energieverbrauchs auf der Gesamtfläche des Gebäudes. Gehören dem Vermieter nur einige Einheiten oder eine einzelne Wohnung im Gebäude, fließen lediglich die Flächen dieser spezifischen Wohnungen in die Kalkulation ein (entsprechend § 5 Abs. 1 CO2KostAufG).

In Ihrer Heizkostenabrechnung sind die Methodik der Berechnung, die Einstufung des Gebäudes gemäß der vorgestellten Tabelle und die resultierende Verteilung der CO2-Bezugspreise offenzulegen. Diese Anforderung gilt für alle Rechnungsperioden, die ab dem Jahr 2023 starten. Unterlässt es Ihr Vermieter, diese Informationen bereitzustellen oder seinen Anteil an den CO2-Kosten zu berechnen, haben Sie das Recht, die insgesamt geforderten Heizkosten um pauschal 3 Prozent zu senken. Zusätzlich steht es Ihnen zu, eine Aufschlüsselung der CO2-Bezugspreise durch den Vermieter zu verlangen (nach § 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

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Förderprogramme & Modernisierung: CO2 Kostenbeteiligung für Vermieter senken

Warum sich energetische Sanierung lohnt

Die CO2 Kostenbeteiligung für Vermieter ist direkt an den Emissionsausstoß gekoppelt. Wer umfangreich saniert, etwa durch Dach- oder Fassadendämmung, Fenstertausch oder eine neue Heizungsanlage, verringert den Energiebedarf deutlich. Damit sinkt die Belastung im 10-Stufen-Modell. Zusätzlich profitieren Mieterinnen und Mieter von niedrigeren Heizkosten, was die Vermietbarkeit der Wohnung steigert.

Förderangebote im Überblick

  • KfW-Förderung: Kreditanstalt für Wiederaufbau mit zinsgünstigen Darlehen oder Tilgungszuschüssen.
  • BAFA-Programme: Zuschüsse für erneuerbare Heizsysteme, energetische Einzelschritte oder Beratung.
  • BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude): Hier erhalten Sie Unterstützung für Effizienzhäuser oder Einzelmaßnahmen, um den Energiebedarf zu reduzieren und somit auch die CO2-Steuer zu senken.

Insgesamt rechnet sich eine Modernisierung häufig gleich mehrfach: Die CO2-Kosten für den Vermieter sinken, Mieter haben geringere Nebenkosten und die Immobilie gewinnt an Wert.

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Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Warum wird zwischen Netto und Brutto bei der CO2-Abgabe auf Heizkosten unterschieden, insbesondere im Hinblick auf die Mehrwertsteuer?

Die Unterscheidung zwischen Netto und Brutto bei der CO2-Abgabe auf Heizkosten ist relevant, wenn es um die Anwendung der Mehrwertsteuer (MwSt.) geht. Netto bezieht sich auf den Betrag der CO2-Abgabe ohne Mehrwertsteuer, also den direkten Aufschlag pro Tonne CO2-Emissionen, der durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz vorgegeben ist. Brutto hingegen inkludiert die Mehrwertsteuer, die auf den Gesamtpreis der Heizkosten, einschließlich der CO2-Abgabe, erhoben wird. Die Mehrwertsteuer wird also nicht nur auf den Grundpreis des Brennstoffs, sondern auch auf die CO2-Abgabe selbst angewandt, was zu einem höheren Gesamtpreis für den Endverbraucher führt. Diese Unterscheidung ist wichtig für das Verständnis der Gesamtkosten, die auf die Verbraucher zukommen, und unterstreicht, wie Steuern und Abgaben die Preise für fossile Brennstoffe beeinflussen.

Wie erfolgt die Aufteilung der CO2-Steuer bei Gewerbeimmobilien?

Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz unterscheidet zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ein Nichtwohngebäude ist definiert als ein Gebäude, das vorwiegend für den Gewerbebetrieb und nicht zum Wohnen genutzt wird. Ein Gebäude, das zu mehr als 50% gewerblich genutzt wird, gilt also als Gewerbeobjekt, andernfalls bleibt es ein Wohnobjekt. In diesem Fall sieht das Gesetz eine 50:50 Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden vor, unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen. Das 10-Stufenmodell für Wohngebäude findet hier keine Anwendung. Änderungen sind hier allerdings für 2025 angedacht.

Was passiert, wenn der Vermieter die CO2-Kosten nicht korrekt abrechnet?

Die Vermieterin oder der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die CO2-Kosten nach dem Stufenmodell auszuweisen. Tut sie oder er das nicht oder fehlen wesentliche Angaben in der Nebenkostenabrechnung, darf der Mieter unter Umständen einen pauschalen Abzug der Heizkosten (bis zu drei Prozent) vornehmen. So soll sichergestellt werden, dass die CO2-Kosten transparent abgerechnet werden.

Wie lange können Mieterinnen und Mieter ihren Erstattungsanspruch geltend machen?

Bei einer dezentralen Heizung (zum Beispiel einer Gasetagenheizung) oder wenn Mieter selbst für den Brennstoff aufkommen, haben sie ein Jahr Zeit, um die Erstattung vom Vermieter zu verlangen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Brennstoffrechnung vom Versorger ausgestellt wurde. Stellt der Mieter keine Forderung innerhalb der Frist, verfällt sein Anspruch.

Wie sieht es bei denkmalgeschützten Gebäuden aus?

Unterliegen Modernisierungsmaßnahmen öffentlich-rechtlichen Beschränkungen (etwa Denkmalschutz), kann sich der Vermieteranteil halbieren oder komplett entfallen. Konkret heißt das: Ist das Gebäude kaum modernisierbar, weil es beispielsweise einem strengen Denkmalschutz unterliegt, reduziert sich die finanzielle Last für den Vermieter. Mieterinnen und Mieter müssen dann höhere CO2-Kosten übernehmen. Die genaue Ausgestaltung hängt von der jeweiligen Gesetzeslage und den Behördenvorgaben ab.

Wie funktioniert die Aufteilung bei dezentraler Wärmeversorgung?

Falls die Mietenden ihren Brennstoff selbst einkaufen (zum Beispiel bei Gasetagenheizungen), zahlen sie zunächst die vollen CO2-Kosten an den Lieferanten. Anschließend fordern sie den Vermieteranteil zurück. Hierfür müssen sie rechtzeitig (in der Regel binnen zwölf Monaten) schriftlich Erstattung verlangen und entsprechende Nachweise, etwa die Brennstoffrechnung, beifügen.

Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext CO2-Abgabe Vermieter:

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