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CO2-Steuer Heizöl: Berechnung CO2-Abgabe

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
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Zuletzt aktualisiert: 6. Februar 2025
Ihre Lesezeit: 8 Minuten
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon CO2-Steuer Heizöl Die schnelle Antwort

CO2-Steuer Heizöl

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CO2-Abgabe für Heizöl: Warum die CO2-Steuer wichtig ist

Die CO2-Abgabe auf Heizöl betrifft alle Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Gebäude mit Heizöl beheizt werden. Seit 2023 gibt es umfangreiche Regelungen, durch die ein Teil der CO2-Kosten vom Vermieter getragen werden muss, wenn der Energieverbrauch (und somit der CO2-Ausstoß) zu hoch ist.

Für Vermieterinnen und Vermieter stellt sich die Frage, wie man den eigenen Anteil an der CO2-Abgabe für Heizöl senken kann. Dies gelingt in vielen Fällen über eine bessere Energieeffizienz. Wer Fassade, Dach und Fenster optimiert oder eine moderne Ölheizung (z.B. Brennwertkessel) installiert, spart Brennstoff und reduziert den CO2-Ausstoß. Die Folge: geringere CO2-Kosten für den Vermieter. Fördergelder (z.B. von der KfW oder dem BAFA) können diese Sanierungen finanziell erleichtern.

Zwar ist der Begriff CO2-Steuer Heizöl weit verbreitet, doch korrekt spricht man von CO2-Abgabe auf Heizöl. In der Praxis führt dies aber genauso zu Zusatzkosten, die abhängig vom Ausstoß an Kohlendioxid sind. Wer wenig CO2 ausstößt, zahlt weniger.

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Brennstoffemissionshandelsgesetz & CO2-Kostenaufteilung Heizöl

Die zentrale Rechtsgrundlage für die CO2-Abgabe für Heizöl ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Es legt fest, dass beim Verbrauch von fossilem Brennstoff, wie Heizöl, Erdgas oder Flüssiggas, bestimmte Zertifikate gekauft werden müssen. Der Preis dieser Zertifikate bildet die Basis für die CO2-Kosten.

Für die Aufteilung zwischen Vermieterinnen und Vermietern sowie Mieterinnen und Mietern kommt zusätzlich das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) ins Spiel. Das CO2KostAufG regelt, dass Mieter nicht mehr allein den vollen CO2-Preis für Heizöl oder andere fossile Brennstoffe tragen müssen, sondern der Vermieter je nach Gebäudezustand einen Teil übernimmt.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Wohngebäude ein Stufenmodell, das sich am CO2-Ausstoß pro Quadratmeter orientiert. Für Nichtwohngebäude wie Bürokomplexe oder Lagerhallen gilt zunächst bis Ende 2025 eine 50:50-Regelung. Ab 2026 ist auch dort ein Stufenmodell geplant.

Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude und sind energetische Maßnahmen kaum möglich, kann der Vermieteranteil verringert oder entfallen. Die Details dazu finden sich in § 8 CO2KostAufG.

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Das 10-Stufen-Modell: Wie sich die CO2-Abgabe für Heizöl aufteilt

CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter

Damit die Lasten der CO2-Abgabe für Heizöl fair verteilt werden, sieht das CO2KostAufG ein 10-Stufen-Modell vor. Im Zentrum steht der jährliche CO2-Ausstoß pro Quadratmeter. Je mehr Emissionen durch Heizöl entstehen, desto höher ist der Vermieteranteil. Anders gesagt: Wer keine oder nur geringe energetische Standards erfüllt, muss den Großteil der CO2-Kosten tragen.

Das 10-Stufen-Modell: CO2-Steuer Heizöl Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Für Heizöl berechnet sich der CO2-Ausstoß, indem man die Kilowattstunden (kWh) mit dem jeweiligen Emissionsfaktor multipliziert und durch die beheizte Wohnfläche teilt.

CO2-Steuer Heizöl Aufteilung Tabelle

Kohlendioxidausstoß (CO2) pro m² und Jahr durch Beheizung mit Heizöl Anteil Mieter Anteil Vermieter
bis 12 kg CO2/m²/a 100% 0%
12 bis 17 kg CO2/m²/a 90% 10%
17 bis 22 kg CO2/m²/a 80% 20%
22 bis 27 kg CO2/m²/a 70% 30%
27 bis 32 kg CO2/m²/a 60% 40%
32 bis 37 kg CO2/m²/a 50% 50%
37 bis 42 kg CO2/m²/a 40% 60%
42 bis 47 kg CO2/m²/a 30% 70%
47 bis 52 kg CO2/m²/a 20% 80%
ab 52 kg CO2/m²/a 5% 95%

CO2-Abgabe Heizöl Tabelle

Die tatsächlichen Beträge für die CO2-Steuer Heizöl (korrekt: CO2-Abgabe Heizöl) hängen vom jährlichen CO2-Preis pro Tonne ab. Dieser steigt laut Gesetz sukzessive. Zusätzlich werden auf die CO2-Abgabe noch 19% Mehrwertsteuer erhoben, weshalb viele Tabellen „netto“ und „brutto“ unterscheiden. Nachfolgend einige beispielhafte Berechnungen in Euro brutto.

Beheizte Wohnfläche Energieverbrauch Heizöl in kWh pro Jahr CO2-Abgabe (brutto) in 2024 Anteil Mieter Anteil Vermieter
65qm 3.000 kWh 42,73 € 0,00 € 42,73 €
65qm 5.000 kWh 71,21 € 7,12 € 64,09 €
65qm 7.000 kWh 99,70 € 19,94 € 79,76 €
65qm 10.000 kWh 142,44 € 85,46 € 56,98 €
65qm 12.000 kWh 170,93 € 68,37 € 102,56 €
65qm 15.000 kWh 213,66 € 64,10 € 149,57 €

Die Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter ist auf den ersten Blick kompliziert. Mit etwas Hintergrundverständnis und dem richtigen Tool ist die Herausforderung aber schnell gemeistert!

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

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CO2-Steuer 2025 Heizöl in ct/kWh

Der Gesetzgeber sieht eine schrittweise Erhöhung des CO2-Preises auf fossile Brennstoffe bis einschließlich 2026 vor. Ab 2027 wird der Preis weitgehend frei im Emissionshandel bestimmt. Nachfolgend eine Übersicht, wie sich dies in Euro bzw. ct/kWh für Heizöl niederschlagen kann.

  • Zur Orientierung: 1 kWh Heizöl verursacht etwa 0,266 kg CO2
  • Zum Vergleich: 1 kWh Erdgas ca. 0,201 kg CO2
Jahr CO2-Preis pro Tonne (netto) CO2-Abgabe Heizöl (brutto) bei 10.000 kWh CO2-Abgabe Heizöl (brutto) ct/kWh
2022 30 € 94,96 € 0,95 Cent
2023 30 € 94,96 € 0,95 Cent
2024 45 € 142,44 € 1,42 Cent
2025 55 € 174,09 € 1,74 Cent
2026 55 – 65 € 205,74 € (bei 65 €) 2,06 Cent
Ab 2027 Freie Marktpreisbildung kann stark schwanken n/a

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CO2-Abgabe Heizöl: Emissionsfaktor und Unterschiede zu Gas

Für die konkrete Berechnung der CO2-Kosten spielt der Emissionsfaktor des jeweiligen Brennstoffs eine Schlüsselrolle. Heizöl setzt bei der Verbrennung pro kWh etwas mehr CO2 frei als Erdgas. Daher ist die CO2-Abgabe Heizöl meist etwas höher als bei Gas – zumindest wenn der Verbrauch identisch ist.

Brennstoffart Emissionsfaktor (kg CO2/kWh) CO2-Abgabe bei 5.000 kWh (brutto 2024)
Heizöl 0,266 71,21 €
Erdgas 0,201 52,46 €

Für andere fossile Brennstoffe wie Flüssiggas oder Kohle gelten jeweils eigene Emissionsfaktoren.

Thumbnail CO2-Steuer Heizöl
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So wird die CO2-Abgabe für Heizöl in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen

Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet, in der Nebenkostenabrechnung genau aufzuführen, wie hoch die CO2-Kosten für Heizöl sind und wie sie aufgeteilt werden. Bei einer Zentralheizung geschieht dies direkt in der Heizkostenabrechnung. Fehlt diese Angabe oder werden die CO2-Kosten nicht korrekt aufgeschlüsselt, dürfen Mieterinnen und Mieter unter Umständen die Heizkosten pauschal um einen bestimmten Prozentsatz (bis zu 3%) kürzen.

Erstellen Sie die Abrechnung spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums. Fehlen die Angaben zur CO2-Abgabe, können Mieterinnen und Mieter statt die konkrete CO2-Abgabe zu berechnen einen pauschalen Kürzungsbetrag ansetzen. Sorgen Sie also für Klarheit!

Bei einer Ölheizung zahlt nicht selten zunächst der Mieter die Brennstoffrechnung. Dann kann er seinen Erstattungsanspruch gemäß CO2KostAufG geltend machen. Der Anspruch verjährt in der Regel zwölf Monate nach Erhalt der Brennstoffrechnung.

Thema vertiefen? Hier gibt es alle Details zu CO2-Steuer: Erstattungsanspruch Selbstversorger berechnen!

Erfahren Sie, wie Sie als Mieter mit eigener Heizungsversorgung Ihren CO₂-Ausstoß berechnen und sich vom Vermieter einen Teil der CO₂-Steuer erstatten lassen können. Dieser Beitrag verrät Ihnen die wichtigsten Voraussetzungen, Fristen und Sonderregelungen (z. B. bei Ölkombiheizung und Hybridlösungen) und zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Anspruch erfolgreich geltend machen.

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Berechnung der CO2-Steuer Heizöl: Schritt für Schritt

Die genaue Berechnung der CO2-Steuer (CO2-Abgabe) Heizöl erfordert folgende Daten:

  • Verbrauch in kWh (Heizöl).
  • CO2-Preis je Tonne (der steigt jährlich und wird ab 2027 frei im Markt gebildet).
  • Emissionsfaktor (z.B. 0,266 kg CO2/kWh für Heizöl).
  • Beheizte Wohnfläche, um den Pro-Quadratmeter-Ausstoß zu ermitteln.

Anschließend ergeben sich die Kosten, die nach dem 10-Stufen-Modell auf Mieter und Vermieter verteilt werden.

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Beispielrechnung: CO2-Steuer Heizöl Tabelle 2030

Niemand weiß genau, wie hoch der CO2-Preis im Jahr 2030 sein wird, da ab 2027 der Markt das Preisniveau bestimmt. Viele Experten rechnen mit mindestens 100 bis 200 Euro pro Tonne. Die CO2-Steuer Heizöl Tabelle kann sich dann z.B. so darstellen (Angabe brutto, fiktives Beispiel bei 200 Euro/Tonne im Jahr 2030):

Beheizte Fläche Verbrauch Heizöl (kWh/Jahr) CO2-Abgabe (fiktiv) 2030 Mieteranteil Vermieteranteil
50 qm 10.000 kWh 625,00 € 5% 95%
80 qm 10.000 kWh 625,00 € 50% 50%

Je besser der energetische Zustand und je geringer der Verbrauch, desto mehr kann auf die Mieterseite entfallen. Je schlechter die Effizienz, desto höher der Vermieteranteil.

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Praxis-Tipp: CO2-Kostenbeteiligung für Vermieter senken

Da die CO2-Kosten für Heizöl nach dem Stufenmodell steigen, lohnt es sich für Vermieter, in eine verbesserte Energieeffizienz zu investieren. Beispiele sind:

  • Einbau moderner Ölbrennwertkessel oder Hybridanlagen (Heizöl plus erneuerbare Energie).
  • Wärmedämmung von Fassade, Dach oder Kellerdecke.
  • Dichtungen, Fenster mit guter Isolierung.

Auf diese Weise sinkt der Verbrauch, und der Pro-Quadratmeter-Ausstoß reduziert sich. Vermieter zahlen dann in der Regel einen geringeren prozentualen Anteil an der CO2-Steuer Heizöl.

Die KfW sowie das BAFA bieten diverse Förderprogramme an. Wer etwa auf eine moderne Öl-Hybridheizung umstellt (z.B. Heizöl plus Solarthermie) oder eine komplett neue Brennwertanlage installiert, kann Zuschüsse oder Kredite erhalten.

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Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext CO2-Steuer Heizöl:

Kommentare

Markus
5. Januar 2025 um 14:23 Uhr

Ich heize mit Heizöl. Besitze einen Erdtank, der gut 3-4 Jahre reicht. Vermiete im Haus eine Wohnung. Wie soll man eine Berechnung ansetzen, wenn ja *altes* Öl verheizt wird. Derzeit noch welches aus 2022 ohne Abgabaufschlag gekauft. Ich kann dann doch in der Abrechnung 2024 nicht die aktuellen Werte einsetzen. Das wird sicher noch anderen so gehen, die *gebunkert* haben. Grüssle

Dr. Stephan Seitz  Autor
7. Januar 2025 um 08:57 Uhr

Lieber Markus, es kommt auf den Zeitpunkt der Abrechnung mit dem Lieferanten an, nicht auf den Verbrauchszeitraum. Daher fällt in ihrem Fall keine CO2-Abgabe an. Viele Grüße, Stephan Seitz


 

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