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Pflichtteilsergänzungsanspruch berechnen

Foto Dr. Stephan Seitz
Autor: , Jurist aus München
Zuletzt aktualisiert: 27. Mai 2025
Ihre Lesezeit: 7 Minuten
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Pflichtteilsergänzungsanspruch berechnen Die schnelle Antwort

Pflichtteilsergänzungsanspruch berechnen

  • Der Pflichtteilsergänzungsanspruch-Rechner ist ein nützliches Werkzeug. Er hilft Ihnen, schnell zu ermitteln, wie frühere Schenkungen Ihren Pflichtteil erhöhen. Geben Sie einfach die erforderlichen Daten ein und erhalten Sie sofort ein präzises Ergebnis.
  • Falsche Eingaben können zu erheblichen Fehlern führen. Achten Sie darauf, den Todestag, den Empfänger und den Wert der Schenkung korrekt anzugeben, um falsche Berechnungen zu vermeiden. Überprüfen Sie dazu Ihre Unterlagen wie Kontoauszüge oder Notarurkunden.
  • Die 10-Jahres-Frist ist entscheidend für Ihren Anspruch. Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden, erhöhen den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Nach dem ersten Jahr mindert sich der Wert der Schenkungen jährlich um 10 %.
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Pflichtteilsergänzungsanspruch berechnen – Pflichtteilsquote bestimmen

Ohne Pflichtteilsquote gibt es keine seriöse Berechnung. Sie legt fest, welcher Prozentsatz einer Schenkung Ihrem Anspruch zugerechnet wird, und ist damit die erste Rechengröße bei jedem Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Erben suchen nach „Pflichtteil Schenkung berechnen“ und wundern sich über unterschiedliche Ergebnisse. Ursache ist fast immer eine falsch angesetzte Quote. Dieser Abschnitt zeigt Schritt für Schritt, wie Sie den korrekten Prozentsatz ermitteln und damit den Grundstein für jede weitere Berechnung legen.

Pflichtteilsergänzungsanspruch berechnen: Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Pflichtteilsberechtigt sind nur die engsten Angehörigen: Kinder (ersatzweise Enkel), dazu der Ehepartner (ersatzweise die Eltern). Alle anderen Verwandten haben keinen Anspruch. Erst wenn diese Berechtigung feststeht, lohnt es sich, den Pflichtteilsergänzungsanspruch zu berechnen.

  • Kinder und Enkel – geschützter Kreis.
  • Ehepartner – pflichtteilsberechtigt, solange die Ehe bestand.
  • Eltern – nur, falls keine Abkömmlinge existieren.

Pflichtteilsquote in der Praxis

Ihre Pflichtteilsquote ist immer die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils und variiert je nach Familienkonstellation. Die folgende Tabelle zeigt die häufigsten Fälle und macht den Unterschied zwischen einem Kind, zwei Kindern oder dem alleinstehenden Ehepartner sofort sichtbar.

KonstellationGesetzlicher ErbteilPflichtteilsquote
Ehepartner + 1 Kind½¼
Ehepartner + 2 Kinder½¼ je Kind
Ehepartner allein (keine Kinder)¾³⁄₈
Kind allein1½
Die Quote richtet sich nach der Familienlage am Todestag – prüfen Sie sie immer individuell.

Kennen Sie Ihre Quote, können Sie im nächsten Schritt mit dem RECHNER.APP Pflichtteilsergänzungs-Rechner den konkreten Euro-Betrag ermitteln, der aufgrund früherer Schenkungen zusätzlich zusteht. Der Online-Rechner berechnet Ihnen in Sekunden den Ergänzungsbetrag.

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Erbfinanz
  • Holen Sie sich Ihr Recht: Eine Enterbung ist in Deutschland nahezu unmöglich. Nur bei schweren Straftaten gegen den Erblasser oder einem notariellen Erbverzicht ist eine Enterbung möglich.
  • Ohne Kostenrisiko: Mit Erbfinanz als Prozessfinanzierer brauchen Sie keine Angst vor wirtschaftlich stärkeren Erben haben – mein Partner trägt sämtliche Kosten des Rechtsstreits.
  • Freie Anwaltswahl: Sie können sich Ihren Anwalt frei aussuchen – vorausgesetzt es ist ein Fachanwalt für Erbrecht. Gerne können Sie Erbfinanz auch nach Empfehlungen fragen.
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Pflichtteilsergänzungsanspruch-Rechner: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der RECHNER.APP Pflichtteilsergänzungs-Rechner ermittelt Ihnen in Sekunden, um welchen Betrag frühere Schenkungen Ihren Pflichtteil erhöhen. Sie geben fünf Daten ein, klicken auf „Berechnen“ und erhalten sofort ein prüfbares Ergebnis mit E-Mail-Option.

Eingabefelder und Stolperfallen

Jede der fünf Eingaben hat ein klares Ziel: den korrekten Stichtag, die richtige Frist und den passenden Prozentsatz zu ermitteln. Werden Todestag, Empfänger oder Schenkungswert verwechselt, liefert jeder Pflichtteilsergänzungs-Rechner falsche Summen. Prüfen Sie daher Unterlagen wie Kontoauszüge oder Notarurkunden, bevor Sie starten.

  • Todestag des Erblassers – markiert das Ende der Zehn-Jahres-Frist und bestimmt den Rückrechnungszeitraum.
  • Empfänger der Schenkung – Dritter oder Ehegatte? Beim Ehegatten beginnt die Frist meist erst mit Scheidung oder Tod.
  • Datum der Schenkung – ab diesem Tag läuft die Abschmelzung; bei Ratenzahlungen zählt jede Rate einzeln.
  • Wert der Schenkung – Verkehrswert zum Übergabetag; bei Immobilien oft per Gutachten.
  • Beziehung zum Erblasser – liefert Ihre Pflichtteilsquote.
Der Erblasser schenkte 2022 eine Immobilie im Wert von 200.000 € an seinen Bruder. Tod 2025, Quote ¼. Rechner setzt 30 % Abschlag (2022–2025) → dynamischer Wert 140.000 € → Ergänzungsbetrag 35.000 €.

Ergebnis verstehen & per E-Mail speichern

Nach dem Klick zeigt der Rechner drei Kennzahlen: dynamischer Schenkungswert, Pflichtteilsquote und Ergänzungsbetrag. Auf Wunsch verschicken Sie das Ergebnis an Ihre E-Mail-Adresse; der Anhang enthält alle Eingaben – perfekt für Vergleiche.

  • Dynamischer Schenkungswert – Ursprungswert minus Abschmelzung.
  • Pflichtteilsquote – Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.
  • Ergänzungsbetrag – Zuschlag zu Ihrem normalen Pflichtteil.

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10-Jahres-Frist beim Pflichtteilsergänzungsanspruch & Abschmelzungsregel einfach erklärt

Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod erhöhen den Ergänzungsanspruch. Ab dem ersten vollen Jahr nach Übergabe mindert sich der Wert linear um 10 % pro vollem Jahr.

Fristbeginn und Ablauf

Friststart ist der wirtschaftliche Übergang. Jedes volle Jahr bringt 10 % Abschlag. Schenkungen, die älter als zehn Jahre sind, fallen vollständig aus der Berechnung.

RestlaufzeitAnrechenbarer WertAbschlag
0–1 Jahr100 %0 %
2 Jahre80 %20 %
5 Jahre60 %40 %
9 Jahre10 %90 %
≥ 10 Jahre0 %100 %
Erst addieren, dann abschmelzen, dann Pflichtteilsquote anwenden – das Brutto-Prinzip.
5-Jahres-Schenkung 200.000 € → 60 % → 120.000 € × 25 % = 30.000 €.
2-Jahres-Schenkung 200.000 € → 80 % → 160.000 € × 25 % = 40.000 €.
  • Linearität – immer 10 %/Jahr.
  • Einzelschenkung – jede separat berechnen.
  • Nießbrauch – stoppt die Frist (siehe unten).
Eine Schenkung am 3. Mai 2015 ist am 2. Mai 2025 noch anrechenbar – ab dem 3. Mai nicht mehr.

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Schenkungen an Dritte, Ehegatten & Nießbrauch

Empfänger und Vorbehalte steuern Fristbeginn und Abschmelzung. Damit verändern sie den Pflichtteilsergänzungsanspruch unmittelbar.

Schenkung an Dritte

Frist läuft sofort los. Jede volle Jahresfrist mindert den anrechenbaren Wert um 10 %. Nach zehn Jahren ist der Betrag vollständig abgeschmolzen.

  • Friststart – Übergabetag.
  • Abschlag – 10 %/Jahr.
  • Belegpflicht – Datum und Wert nachweisen.
100.000 € 2017 verschenkt → Tod 2025 ⇒ 30.000 € anrechenbar; Quote 25 % = 7.500 €.
Stichtag ist der Vollzug, nicht das Vertragsdatum.

Schenkung an Ehegatten

Frist beginnt erst bei Scheidung oder Tod. Bestand die Ehe bis zum Erbfall, gibt es keinen Abschlag: Schenkung fließt in voller Höhe ein.

FallFristbeginnMax. Abschlag
Ehe bis TodTodestag0 %
Scheidung 4 Jahre vor TodScheidungstag40 %
DrittbegünstigterSchenkungsdatum100 %
Ehevertrag prüfen: Er kann Quote und Ergänzungsbetrag verändern.

Nießbrauchvorbehalt

Behält der Schenker ein Nießbrauchrecht – also das lebenslange Recht, die Immobilie weiter zu nutzen oder Mieteinnahmen zu erzielen – ruht die Zehn-Jahres-Frist komplett. Erst wenn dieses Recht erlischt, beginnt die Abschmelzung in 10-Prozent-Schritten zu laufen. Bis dahin wird der gesamte Schenkungswert unverändert einbezogen.

  • Friststillstand – die Uhr läuft erst nach Wegfall des Nießbrauchs an.
  • 100 % Wertansatz – solange das Recht besteht, bleibt der volle Betrag relevant.
Der Vater überschreibt 2010 eine Immobilie im Wert von 300.000 € an den Sohn, behält sich aber lebenslangen Nießbrauch vor. Der Vater verstirbt 2025. Weil der Nießbrauch bis zum Tod fortbestand, greift keine Abschmelzung: Der komplette Wert von 300.000 € fließt in die Ergänzungsberechnung ein.
Ein Mietvertrag ist kein Nießbrauch, hier gibt es keine Auswirkungen. Beim Wohnrecht ist im konkreten Einzelfall zu unterscheiden. In jedem Fall aber das dinglich gesicherte Nießbrauchsrecht bewirkt den vollständigen Friststillstand.

Thema vertiefen? Hier gibt es alle Details zur Pflichtteilsergänzungsanspruch Niebrauch!

Erfahren Sie, wie Sie den Pflichtteil bei Nießbrauch Schritt für Schritt berechnen können und welche Faktoren dabei entscheidend sind. Entdecken Sie wertvolle Tipps und Beispiele, die Ihnen helfen, die komplexen Regelungen zu verstehen und Ihre Ansprüche optimal zu gestalten.

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Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Immobilien & Bewertung

Bei Immobilien zählt nicht der heutige Marktpreis, sondern der Verkehrswert am Tag der Schenkung. Wertsteigerungen oder -einbrüche danach lässt das Gesetz unberücksichtigt. Wird zusätzlich ein Nießbrauch oder Wohnrecht vorbehalten, mindert das den anzusetzenden Betrag erheblich.

Verkehrswert präzise ermitteln

Gerichte akzeptieren nur Gutachten, die sich eindeutig auf den Schenkungstag beziehen. Drei gängige Verfahren sichern eine belastbare Zahl: das Vergleichswertverfahren (anhand jüngster Kaufpreise ähnlicher Objekte), das Ertragswertverfahren (Kapitalisierung künftiger Mieterträge) und das Sachwertverfahren (Herstellungskosten abzüglich Abnutzung). Welches Verfahren greift, richtet sich nach Objektart und Nutzung.

MethodeEinsatzbereichTypisches Objekt
VergleichswertKaufpreise ähnlicher EinheitenEigentumswohnung
ErtragswertMietertrag kapitalisierenMietshaus
SachwertNeuwert minus AbnutzungEinfamilienhaus
Ist das Gutachten älter als fünf Jahre, sollten Sie ein aktuelles Kurzgutachten anfertigen lassen – Richter vertrauen frischen Zahlen deutlich mehr.

Nießbrauch: doppelter Effekt auf Wert und Frist

Ein dinglich gesicherter Nießbrauch reduziert den anzurechnenden Immobilienwert um den kapitalisierten Nutzen und verschiebt zugleich den Fristbeginn nach hinten. Erst wenn das Recht erlischt, startet die 10-Jahres-Uhr; bis dahin gilt ein Wertansatz von 100 %. Für Pflichtteilsberechtigte kann das einen erheblichen finanziellen Unterschied bedeuten.

  • Kapitalisierter Nutzen – Jahresmiete × Restlebensdauer × Faktor.
  • Fristbeginn – erst nach Ende des Nießbrauchs.
  • Keine Abschmelzung – solange das Recht besteht.
Haus mit Verkehrswert 500.000 €, Nießbrauch 20.000 € p.a. → kapitalisierter Nutzen 200.000 € → Wertansatz 300.000 €. Erlischt der Nießbrauch 2028, beginnt erst dann die Abschmelzung: 10 % im ersten Jahr, 20 % im zweiten usw.
Ein bloßes Wohnrecht senkt zwar den Wert, stoppt die Frist aber nicht. Nur der echte Nießbrauch bewirkt beide Effekte gleichzeitig.

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Verjährung und Durchsetzung Ihres Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Hier ticken zwei Uhrwerke parallel: Die relative Frist von drei Jahren beginnt, sobald Sie von Erbfall und Schenkung wissen; die absolute Frist von dreißig Jahren läuft starr ab Todestag. Wer rasch Auskunft verlangt, hemmt die kürzere Frist und schafft Luft für Verhandlungen oder Klage.

Fristen im Überblick

Die relative Dreijahresfrist startet erst, wenn Sie beide Tatsachen – Erbfall und pflichtteilsschädliche Schenkung – kennen. Die absolute Dreißigjahresfrist dagegen ist kenntnisunabhängig und endet 30 Jahre nach dem Todestag. Eine laufende Verhandlung, ein Güteverfahren oder eine Klage hemmt die Frist; ein Anerkenntnis des Erben setzt sie sogar komplett neu in Gang.

FristartAuslöserDauerPause/Neustart
RelativKenntnis3 JahreHemmung möglich
AbsolutTodestag30 Jahrekeine Hemmung
AnerkenntnisZahlungszusage3 JahreFristbeginn neu
Verdeckte Schenkungen bleiben offen, bis Sie sie entdecken – erst dann startet die Dreijahresfrist.
Datieren Sie jede Unterlage: Erbschein, Kontoauszug, Grundbuchauszug. Diese Belege belegen vor Gericht Ihren tatsächlichen Kenntniszeitpunkt.

Anspruch konsequent durchsetzen

Eine schriftliche Auskunftsaufforderung hemmt die Verjährung ab Zugang des Einschreibens. Legt der Erbe nicht offen, welche Schenkungen erfolgt sind, erzwingen Sie die Information per Stufenklage – erst Auskunft, dann Zahlung. Erfahrungsgemäß führt ein gut begründeter Vergleich schneller zum Ziel und spart beiden Seiten Gerichtskosten.

  • Auskunft fordern – Frist von zwei Wochen setzen, Einschreiben mit Rückschein.
  • Stufenklage – erst Transparenz, dann Zahlungsklage.
  • Vergleich suchen – oft günstiger und nervenschonend.
Sie fordern am 15. Juni 2025 Auskunft an. Der Erbe reagiert nicht, Verhandlungen beginnen dennoch am 1. Juli 2025. Die Dreijahresfrist ruht bis das Gespräch am 31. Dezember 2026 scheitert. Ab 1. Januar 2027 laufen erneut volle drei Jahre.

Typische Fehler vermeiden

Die häufigsten Stolpersteine sind Fristversäumnis, falscher Immobilienwert, übersehener Nießbrauch und fehlende Belege. Wer diese vier Punkte aktiv prüft, bewahrt seine Forderung vor unnötigen Abschlägen oder dem völligen Untergang.

  • Fristversäumnis – Auskunft zu spät verlangt.
  • Wertfehler – Gutachten fehlt oder ist veraltet.
  • Nießbrauch ignoriert – Friststillstand wird übersehen.
  • Beleglücke – mündliche Zusagen ohne Dokumente.
Legen Sie alle Belege digital ab und speichern Sie den Report des Rechners – so bleibt Ihre Dokumentation jederzeit griffbereit.

Thumbnail Pflichtteilsergänzungsanspruch berechnen
Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich meinen Pflichtteilsergänzungsanspruch berechnen?

Um Ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch zu berechnen, nutzen Sie den RECHNER.APP Pflichtteilsergänzungs-Rechner. Geben Sie die erforderlichen Daten wie Todestag, Empfänger der Schenkung und den Schenkungswert ein. Der Rechner ermittelt dann den dynamischen Schenkungswert, Ihre Pflichtteilsquote und den Ergänzungsbetrag.

Was passiert, wenn ich die Fristen zur Geltendmachung meines Anspruchs verpasse?

Verpassen Sie die Fristen zur Geltendmachung Ihres Pflichtteilsergänzungsanspruchs, können Sie Ihre Ansprüche verlieren. Die relative Frist beträgt drei Jahre ab Kenntnis von Erbfall und Schenkung, während die absolute Frist 30 Jahre nach dem Tod des Erblassers endet. Es ist wichtig, rechtzeitig Auskunft zu verlangen, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Wie beeinflusst der Nießbrauch meinen Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Ein Nießbrauch hat einen doppelten Effekt auf Ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch. Solange der Nießbrauch besteht, wird der gesamte Schenkungswert berücksichtigt, und die Frist zur Abschmelzung beginnt erst nach Wegfall des Nießbrauchs. Dies kann zu einem erheblichen finanziellen Unterschied führen.

Welche Unterlagen benötige ich zur Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs?

Zur Berechnung Ihres Pflichtteilsergänzungsanspruchs benötigen Sie Unterlagen wie Kontoauszüge, Notarurkunden und gegebenenfalls Gutachten zur Wertermittlung von Schenkungen. Diese Dokumente helfen Ihnen, die erforderlichen Daten korrekt einzugeben und mögliche Fehler zu vermeiden.

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Schenkungen korrekt in die Berechnung einfließen?

Um sicherzustellen, dass Ihre Schenkungen korrekt in die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs einfließen, sollten Sie alle relevanten Informationen genau dokumentieren. Achten Sie auf den Zeitpunkt der Schenkung, den Wert und die Beziehung zum Erblasser. Nutzen Sie den Rechner, um dynamische Werte zu ermitteln, und speichern Sie die Ergebnisse zur späteren Verwendung.

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Quellenangaben und weiterführende Literatur

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