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Pflichtteilsergänzungsanspruch Niessbrauch berechnen

Foto Dr. Stephan Seitz
Autor: , Jurist aus München
Zuletzt aktualisiert: 27. Mai 2025
Ihre Lesezeit: 8 Minuten
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Pflichtteilsergänzungsanspruch Niessbrauch Die schnelle Antwort

Pflichtteilsergänzungsanspruch Niessbrauch

  • Nießbrauch beeinflusst den Pflichtteil erheblich. Solange der Nießbrauch besteht, wird der volle Geschenkewert in den Pflichtteil einbezogen. Ein Abzug erfolgt erst, wenn das Recht über den Erbfall hinaus besteht.
  • Die Berechnung ist einfach mit dem Online-Rechner. Geben Sie nur vier Angaben ein, um eine belastbare Pflichtteilberechnung zu erhalten. Der Rechner führt auch Plausibilitäts-Checks in Echtzeit durch.
  • Sonderfälle erfordern besondere Aufmerksamkeit. Bei Nießbrauch zugunsten Dritter oder bei Verzicht vor dem Tod müssen spezifische Werte abgezogen werden. Diese Faktoren können die Höhe des Pflichtteils erheblich beeinflussen.
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Pflichtteilsergänzungsanspruch Nießbrauch: Die Fakten

Verschenkte Immobilien mit Nießbrauch stoppen die Zehnjahresfrist: Solange der Schenker das Nutzungsrecht behält, läuft keine Abschmelzung. Endet der Nießbrauch mit dem Tod, zählt der volle Immobilienwert in den Pflichtteil. Der RECHNER.APP Pflichtteilsergänzungsanspruch Online-Rechner ermittelt Anspruchshöhe und Frist in Sekunden.

Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch Niessbrauch?

Behält der Erblasser nach der Schenkung das lebenslange Nutzungsrecht, gilt die Übertragung juristisch als nicht vollzogen. Enterbte können daher nach § 2325 BGB einen Geldersatz verlangen, berechnet auf Basis des vollen Immobilienwerts, weil der Nießbrauch beim Tod erlischt.

Vater schenkt sein Haus (400 000 €) der Tochter und behält Nießbrauch. Stirbt er 15 Jahre später, erhöht der komplette Wert von 400 000 € den Pflichtteil des enterbten Sohnes – Abschmelzung 0 €.

10-Jahres-Frist: warum sie bei Nießbrauch ausgesetzt ist

Die Frist läuft erst, wenn das Nutzungsrecht erlischt – meist mit dem Tod des Schenkers. Vorher gibt es keinerlei jährliche Abschmelzung nach § 2325 Abs. 3 BGB.

  • Fristbeginn: Nach Ende des Nießbrauchs.
  • Abschmelzung: Bis dahin 0 % pro Jahr – der volle Wert bleibt anzusetzen.
  • Sonderfall: Besteht der Nießbrauch zugunsten eines Dritten fort, wird dessen Barwert abgezogen; erst der Restwert unterliegt später der Frist.
Selbst eine 25 Jahre alte Schenkung bleibt uneingeschränkt pflichtteilserhöhend, wenn der Nießbrauch erst beim Tod des Schenkers endet – die Zehnjahresfrist lief nie an.

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  • Freie Anwaltswahl: Sie können sich Ihren Anwalt frei aussuchen – vorausgesetzt es ist ein Fachanwalt für Erbrecht. Gerne können Sie Erbfinanz auch nach Empfehlungen fragen.
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Pflichtteil Niessbrauch berechnen – so geht’s Schritt für Schritt

Wer Nießbrauch vorbehält, stoppt die Zehnjahresfrist: Solange das Nutzungsrecht beim Schenker liegt, gilt keine Abschmelzung. Endet der Nießbrauch erst mit dem Tod, fließt der volle Geschenkewert in den Pflichtteil; ein Abzug erfolgt nur, wenn das Recht über den Erbfall hinaus weiterbesteht.

Formel & Beispielrechnungen

Grundformel nach § 2325 BGB: Geschenkwert × Pflichtteilsquote. Der Abschmelzungsbetrag beginnt erst nach Erlöschen des Nießbrauchs. Besteht der Nießbrauch für einen Dritten fort, wird vorher dessen Barwert abgezogen.

ParameterOhne Nießbrauch
(5 Jahre)
Mit Nießbrauch
beim Schenker
Nießbrauch bleibt
bei Drittem
Immobilienwert100 000 €100 000 €100 000 €
Barwert Nießbrauch (beispielhaft)0 €0 €– 40 000 €
Prozentsatz Abschmelzung50 %0 %0 %
Anrechenbarer Wert auf Nachlass50 000 €100 000 €60 000 €
Pflichtteilsquote (¼)12 500 €25 000 €15 000 €
Behält der Vater Nießbrauch bis zu seinem Tod, steigt der Pflichtteil des enterbten Sohnes auf 25 000 €. Überträgt er den Nießbrauch dagegen auf die Mutter, wird deren Barwert abgezogen – Anspruch 15 000 €.
Nießbrauch blockiert den zeitlichen Abschlag; ein wertmäßiger Abzug erfolgt nur, wenn das Recht nach dem Erbfall weiterlebt.

Sonderfälle: Wann wird der Nießbrauchwert abgezogen?

Die Kapitalisierung des Nießbrauch spielt drei Mal eine Rolle: (1) Nießbrauch zugunsten eines Dritten, (2) befristeter Nießbrauch, (3) Verzicht vor dem Tod. In allen Fällen wird der Barwert nach § 13 BewG ermittelt und vom Geschenkewert abgezogen.

  • Fortdauer über den Tod hinaus: Barwert minus Geschenk; volle Anrechnung des Restes.
  • Verzicht vor Ablauf 10 Jahre: Frist startet mit Verzicht; Abschmelzung auf Restwert ohne Nießbrauch.
  • Steuerliche Bewertung: Finanzamt berücksichtigt Nießbrauchwert immer – für den Pflichtteil zählt er nur in diesen Sonderfällen.

Eingabehilfen zum Rechner

Nur vier Angaben genügen für eine belastbare Berechnung – Plausibilitäts-Checks laufen live.

  • Todesdatum: Startpunkt für mögliche Frist.
  • Schenkungsdatum: Entscheidet, ob Abschmelzung greifen kann.
  • Wert der Schenkung: Verkehrswert bzw. kapitalisierter Nutzen (nur bei fortdauerndem Recht).
  • Verwandtschaftsgrad: Setzt die Pflichtteilsquote fest.
Ergebnis kann auch per E-Mail an Sie versendet werden – hilfreich für Gespräche mit Erben.

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Pflichtteilsergänzungsanspruch Wohnrecht: Unterschiede zum Nießbrauch

Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch Wohnrecht zählt das übertragene Eigentum nur dann voll, wenn der Erblasser die Immobilie weiterhin im Wesentlichen nutzt. Das Wohnrecht ist schwächer als ein Nießbrauch, kann aber die 10-Jahres-Frist ebenfalls stoppen.

Wohnrecht erklärt

Ein Wohnrecht nach § 1093 BGB erlaubt dem Berechtigten, die Immobilie persönlich zu bewohnen – vermieten darf er sie nicht. Damit bleibt das Nutzungsrecht enger gefasst als beim Nießbrauch.

Überträgt ein Großvater das Haus an seine Enkelin und behält ein lebenslanges Wohnrecht für zwei Zimmer, kann er die restliche Immobilie nicht vermieten. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch Wohnrecht beurteilt daher, ob die Nutzung noch „wesentlich“ war.

Ist das Wohnrecht räumlich oder zeitlich stark begrenzt, bewerten Gerichte die Schenkung oft als vollzogen. Beginnt die 10-Jahres-Frist sofort, schmilzt der anzurechnende Wert Jahr für Jahr um zehn Prozent.

Pflichtteil Wohnrecht berechnen

Für die Berechnung prüfen Sie zuerst, ob der Erblasser den „Genuss“ der Immobilie aufgegeben hat. Bei vollem Wohnrecht bleibt das Geschenk dem Nachlass zugerechnet; bei geringem Wohnrecht läuft die Frist.

Wichtige Unterschiede im Schnellcheck:

KriteriumNießbrauchWohnrecht
NutzungMiete & WohnenNur Wohnen
FriststartErst nach ErlöschenKann sofort starten
Anrechenbarer Werti. d. R. 100 %0–100 %
Pflichtteil-Steigerunghochvariabel

Berechnen Sie den Pflichtteil Wohnrecht berechnen wie folgt:

  • Nutzung prüfen: Volles Wohnrecht → volle Anrechnung.
  • Datum vergleichen: Liegen weniger als zehn Jahre vor, greift Abschmelzung.
  • Quote anwenden: Pflichtteilsquote × anrechenbarer Wert.
Besteht nur ein geringfügiges Wohnrecht – etwa ein Gästezimmer – kann die 10-Jahres-Frist sofort laufen. Dann reduziert sich der Ergänzungsbetrag jährlich um zehn Prozent.

So erkennen Sie schnell, ob der Pflichtteilsergänzungsanspruch Wohnrecht in Ihrem Fall eine Rolle spielt oder ob die Forderung bereits teilweise verjährt ist.

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Nießbrauchswert & Immobilien: Wann ist er überhaupt relevant?

Im klassischen Fall – Schenker behält Nießbrauch bis zum Tod – zählt der volle Immobilienwert zum Pflichtteil; der kapitalisierte Nießbrauch spielt dort keine Rolle. Ein Barwertabzug wird nur nötig bei Steuern oder wenn das Nutzungsrecht nach dem Erbfall weiterlebt.

Nießbrauchwert – drei Einsatzgebiete

Sie brauchen den Barwert des Nießbrauchs lediglich in Sonderlagen:

  • Fortdauer über den Tod hinaus: Nießbrauch bleibt bei Ehepartner / Drittem – Barwert wird vom Geschenkewert abgezogen.
  • Verzicht oder Befristung vor Ablauf der 10 Jahre: Frist startet mit Verzicht; Abschmelzung greift auf Restwert ohne Nießbrauch.
  • Schenkungs-/Erbschaftsteuer: Finanzamt zieht den kapitalisierten Nießbrauch immer ab (§§ 12, 13 BewG).
Behält der Schenker das Nutzungsrecht bis zum Tod, brauchen Sie keinen Barwert – der Pflichtteilsergänzungsanspruch Niessbrauch basiert dann auf 100 % Immobilienwert.

Nießbrauchwert ermitteln (Steuer & Sonderfälle)

Der Barwert errechnet sich aus Jahresnutzungswert × Faktor (§ 13 BewG). Die Tabelle unterscheidet zwischen männlich (m) und weiblich (w) wegen unterschiedlicher statistischer Lebenserwartung.

AlterFaktor mFaktor wJahres­miete 12 000 €Nießbrauchwert mNießbrauchwert w
70 J.8,08,612 000 €96 000 €103 200 €
75 J.6,97,412 000 €82 800 €88 800 €
80 J.5,96,312 000 €70 800 €75 600 €
85 J.5,05,312 000 €60 000 €63 600 €
Schenkt die Mutter (78 J., Faktor w = 6,8) eine Wohnung (400 000 €) und überträgt den Nießbrauch an den Vater, beträgt der Barwert rund 81 600 €. Für die Pflichtteilsergänzung werden deshalb nur 318 400 € angesetzt.

Niederstwertprinzip beim Pflichtteil

Der Pflichtteilsergänzungswert ist stets der niedrigere aus Schenkungs- und Erbfallwert (§ 2325 II BGB). Ein vorhandener Nießbrauch-Barwert wird – falls relevant – erst nach Anwendung dieser Niederstwert-Regel abgezogen.

  • Schenkungswert höher: Niederstwert = Erbfallwert → Pflichtteil sinkt.
  • Erbfallwert höher: Niederstwert = Schenkungswert → Pflichtteil bleibt.
  • Nießbrauch-Barwert: Wird nur vom festgestellten Niederstwert abgezogen.
Prüfen Sie beide Stichtage im Rechner: So vermeiden Sie, einen zu hohen oder zu niedrigen Ergänzungsbetrag anzusetzen.

Icon Weitere Artikel Pflichtteilsergänzungsanspruch Niessbrauch: Meine weiteren Artikel

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Pflichtteil Leibrente berechnen: Hausverkauf statt Nießbrauch

Bei einem Hausverkauf gegen Leibrente wechselt das Eigentum sofort, während der Verkäufer eine lebenslange Zahlung erhält. Da keine Schenkung vorliegt, entsteht kein Pflichtteilsergänzungsanspruch Leibrente – die 10-Jahres-Frist spielt hier keine Rolle.

So wirkt Leibrente auf den Pflichtteil

Die Leibrente ist ein entgeltlicher Vertrag (§ 759 BGB). Durch den sofortigen Eigentumsübergang scheidet die Immobilie dauerhaft aus dem Vermögen des Veräußerers aus; daher gibt es keinen Ergänzungsanspruch. Gleichwohl bleibt die Leibrente selbst Teil des Nachlasses, wird aber jährlich versteuert.

ParameterNießbrauchLeibrente
Eigentumbeim Beschenktenbeim Käufer
Nutzungsrechtbleibt beim Schenkerkeins
Pflichtteilsergänzungja, 100 % Basisnein
SteuerNießbrauchwert mindert SchenkungRente teilversteuert
Verkauft eine 72-jährige Eigentümerin ihr Haus für 300 000 € gegen 1 200 € Monatsrente, bleibt die Immobilie sofort außen vor – die enterbten Kinder können keine Pflichtteilsergänzung verlangen.

Damit ist die Leibrente oft die bessere Wahl für ältere Immobilieneigentümer, die Liquidität brauchen, jedoch Pflichtteilsstreit vermeiden möchten.

Vergleich Nießbrauch – Wohnrecht – Leibrente

Alle drei Modelle sichern den Schenker, wirken jedoch völlig unterschiedlich auf Pflichtteile. Wer den Pflichtteil Leibrente berechnen will, stellt fest: Der Ergänzungsanspruch entfällt vollständig, weil keine Schenkung vorliegt.

  • Nießbrauch: volles Nutzungsrecht, Ergänzungsanspruch bleibt.
  • Wohnrecht: eingeschränktes Nutzungsrecht, Anspruch abhängig vom Umfang.
  • Leibrente: kein Nutzungsrecht, kein Ergänzungsanspruch.
Prüfen Sie, ob die entgeltliche Rente unter dem Strich günstiger ist als eine steuerpflichtige Vermietung mit Nießbrauch – oft rechnet sich der Verkauf.

Wer ganz sicher gehen will, kombiniert eine moderate Rente mit einem notariellen Pflichtteilsverzicht der Kinder – das senkt das Streitpotenzial und schafft klare Verhältnisse.

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Strategien zur Reduktion des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Eine kluge Nachlassplanung kann den Pflichtteilsergänzungsanspruch Niessbrauch wirksam senken: Wer früh schenkt, auf Nießbrauch verzichtet oder Pflichtteilsverzichte notariell regelt, reduziert den anrechenbaren Geschenkewert spürbar. Der richtige Mix aus Timing, Vertragsgestaltung und familiärer Einbindung spart oft fünfstellige Summen.

Frühzeitige Schenkung ohne Nießbrauch

Früh schenken heißt: Die 10-Jahres-Frist läuft sofort – und nach zehn Jahren ist der Geschenkewert aus der Pflichtteilsergänzung verschwunden. Ohne Nießbrauch startet die Abschmelzung und sinkt linear; nach Ablauf der Frist entfällt der Ergänzungsbetrag komplett.

Praxisregeln für eine vorweggenommene Erbfolge:

  • Timing: Ziel 10 + Jahre vor Erbfall; Puffer für unvorhersehbare Ereignisse.
  • Teilübertragungen: Mehrere kleine Schenkungen nutzen steuerliche Freibeträge mehrfach.
  • Rückfallklausel: Rückforderungsrecht statt Nießbrauch vermeidet Friststillstand.
Überträgt eine Mutter eine Eigentumswohnung im Wert von 200 000 € ohne Nießbrauch an ihren Sohn, ist nach zehn Jahren keine Ergänzung mehr fällig – das erspart ihm einen Pflichtteilsanspruch der Tochter in Höhe von 50.000 €.

Wer kein Nutzungsrecht vorbehält, muss seine Altersvorsorge anderweitig sichern, etwa über Mietverträge oder eine Leibrente.

Pflichtteilsverzicht & Familienkonsens

Ein notarieller Pflichtteilsverzicht entzieht enterbten Angehörigen endgültig ihr Geldrecht. Voraussetzung ist häufig eine Ausgleichszahlung oder sonstige Gegenleistung; die Erklärung wirkt sofort und kann nicht einseitig widerrufen werden.

Ohne notariellen Vertrag ist jeder „Verzicht“ wirkungslos – der Anspruch lebt im Erbfall wieder auf und kann binnen drei Jahren geltend gemacht werden.

Einvernehmliche Lösungen minimieren Familienstreit, sparen Prozesskosten und verhindern die Blockade von Immobilien durch Ergänzungsforderungen. Juristische Beratung lohnt sich, um eine steueroptimierte Ausgleichssumme zu finden.

Thumbnail Pflichtteilsergänzungsanspruch Niessbrauch
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Checkliste Pflichtteilsergänzungsanspruch Niessbrauch: Schritt für Schritt

Sofortmaßnahmen für Enterbte

Enterbte sollten unverzüglich nach dem Erbfall handeln, denn der Anspruch verjährt gemäß § 2332 BGB binnen drei Jahren ab Kenntnis von Tod und Schenkung. Eine schnelle Akteneinsicht verhindert Rechtsverluste.

  • Nachlassverzeichnis anfordern: § 2314 BGB verpflichtet Erben zur Auskunft.
  • Schenkungslisten prüfen: Kontoauszüge, Grundbuch, Schenkungsvertrag.
  • Fristen notieren: Ende der regulären Verjährung; Spezialfälle bei Wohnrecht.
Erhält ein Sohn am 15. 11. 2025 Kenntnis von einer Nießbrauchschenkung aus 2010, läuft die Verjährung bis 31. 12. 2028 – genug Zeit, aber kein Tag länger.

Sofern keine vollständige Auskunft erfolgt, reicht eine einfache Stufenklage, um Fristhemmung zu erzielen und den Ergänzungsbetrag später exakt zu beziffern.

Setzen Sie ein kurzes Einschreiben mit Frist – oft reicht das, um Erben zur Offenlegung zu bewegen und langwierige Klagen zu vermeiden.

Dokumente & Fristen für Schenker

Schenker sichern ihre Planung, wenn sie alle Verträge und Bewertungen archivieren. Ohne Nachweise droht später Streit über Werte und Fristbeginn – besonders bei Mischformen wie teilweisem Nießbrauch.

Empfohlene Dokumentenmappe:

UnterlageZweckAufbewahrung
NotarvertragSchenkungsstichtagdauerhaft
BewertungsgutachtenVerkehrswert10 J.
NießbrauchurkundeBerechtigungsdauerbis Erlöschen + 3 J.
Miet­einnahmen­nachweiseBarwertberechnung6 J.
Kleine Nachträge – z. B. Mietwertänderungen – gehören ebenfalls in die Mappe, damit spätere Rechnerergebnisse belastbar bleiben.

Wer seine Unterlagen vollständig hält, kann den Pflichtteilsergänzungsanspruch Niessbrauch präzise prognostizieren. So entscheiden Familien zielgerichtet zwischen Nießbrauch, Wohnrecht oder einem Hausverkauf gegen Leibrente.

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  • Ohne Kostenrisiko: Mit Erbfinanz als Prozessfinanzierer brauchen Sie keine Angst vor wirtschaftlich stärkeren Erben haben – mein Partner trägt sämtliche Kosten des Rechtsstreits.
  • Freie Anwaltswahl: Sie können sich Ihren Anwalt frei aussuchen – vorausgesetzt es ist ein Fachanwalt für Erbrecht. Gerne können Sie Erbfinanz auch nach Empfehlungen fragen.
Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit dem Pflichtteil, wenn der Nießbrauch vor dem Tod endet?

Endet der Nießbrauch vor dem Tod des Schenkers, wird der Pflichtteilsergänzungsanspruch auf den Barwert des Nießbrauchs abgezogen. Das bedeutet, dass die Pflichtteilsquote nur auf den verbleibenden Wert der Schenkung angewendet wird.

Wie beeinflusst ein Wohnrecht den Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Ein Wohnrecht kann den Pflichtteilsergänzungsanspruch beeinflussen, da es die 10-Jahres-Frist stoppen kann. Wenn der Erblasser die Immobilie weiterhin wesentlich nutzt, zählt der volle Wert für den Pflichtteil. Andernfalls kann die Frist sofort beginnen.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Pflichtteilsverzicht in Erwägung ziehe?

Ein Pflichtteilsverzicht sollte notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Oft wird eine Ausgleichszahlung oder Gegenleistung verlangt. Ohne notarielle Beurkundung bleibt der Anspruch bestehen und kann innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.

Wann ist der Nießbrauchwert relevant für die Pflichtteilsberechnung?

Der Nießbrauchwert ist relevant, wenn er über den Tod des Schenkers hinaus fortbesteht oder wenn ein Verzicht auf den Nießbrauch erfolgt. In diesen Fällen wird der Barwert des Nießbrauchs vom Geschenkwert abgezogen, was die Höhe des Pflichtteils beeinflusst.

Wie kann ich den Pflichtteilsergänzungsanspruch Niessbrauch berechnen?

Um den Pflichtteilsergänzungsanspruch Niessbrauch zu berechnen, multiplizieren Sie den Geschenkwert mit der Pflichtteilsquote. Berücksichtigen Sie dabei den Barwert des Nießbrauchs, falls dieser für Dritte fortbesteht oder wenn er vor dem Tod aufgegeben wird.

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Quellenangaben und weiterführende Literatur

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