Pflichtteil Ehepartner: Pflichtteilsanspruch berechnen
Zuletzt aktualisiert: 7. Mai 2024
Bitte beachten Sie meine rechtlichen Hinweise für diese Webseite. Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Der gesetzliche Pflichtteilsanspruch von Ehegatten ist ein wichtiger Aspekt des Erbrechts, der die finanzielle Absicherung von Ehepartnern im Falle des Todes eines Familienmitglieds regelt. Diese Regelung stellt sicher, dass der überlebende Ehepartner auch nach dem Verlust des geliebten Menschen finanziell abgesichert ist.
- Gesetzlicher Pflichtteilsanspruch von Ehegatten: Ehepartner haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil des Nachlasses.
- Voraussetzungen für den Pflichtteilsanspruch: Wenn Ehepartner im Testament nicht hinreichend bedacht oder enterbt wurden, haben sie einen Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil.
- Berechnung des Pflichtteils: Die Berechnung des Pflichtteils hängt davon ab, in welchem Güterstand die Ehegatten mit dem Erblasser verheiratet waren.
Eingetragene Lebenspartner sind den Ehegatten gleichgestellt. Deswegen gelten die Inhalte des Artikels analog für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Inhaltsverzeichnis: Um diese Themen geht es auf dieser Seite
- Eingabehilfen zum Rechner Pflichtteil Ehepartner
- Beispiele für die Berechnung des Pflichtteils von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
- Gesetzlicher Pflichtteilsanspruch von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
- Voraussetzungen für den Pflichtteilsanspruch von Ehegatten
- Berechnung des Pflichtteils von Ehegatten
- Voraussetzungen für die Geltendmachung des Pflichtteils als Ehepartner
- Anfechtung des Testaments durch den überlebenden Ehegatten
- Frist für den Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch durch einen Ehegatten
Sie haben ein rechtliches Anliegen zum Pflichtteil?
Mein Partner KLUGO verhilft Ihnen zu Ihrem Recht! Mit individuellen rechtlichen Lösungen und der persönlichen Beratung beim Rechtsexperten werden Ihre Fragen geklärt. Sie erfahren, welche Chancen und Risiken bestehen. Auf Wunsch können Sie den Rechtsanwalt im Anschluss direkt beauftragen.
- Soforthilfe bei Rechtsfragen: Ihre Situation, Ihre Chancen und Ihre Risiken
- Beratung durch erfahrene Anwälte & Rechtsexperten
- Ortsunabhängig, persönlich und digital
Eingabehilfen zum Rechner Pflichtteil Ehepartner
- In welcher Beziehung standen Sie zum Erblasser? Als eingetragener Lebenspartner stehen Sie dem Ehegatten gleich. Im Fall der Scheidung und aufgehobenen Lebenspartnerschaft sowie als nichtehelicher Lebensgefährte oder nicht eingetragener Lebenspartner besteht kein Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil.
- In welchem Güterstand war der Erblasser verheiratet? Der Güterstand ist wichtig für die Berechnung des Pflichtteils. Je nach Güterstand kann sich die Höhe dessen verändern. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist der klassischen Ehe gleichgestellt. Bitte hier analog wählen.
- Wie viele KINDER des Erblassers leben noch? Im Fall der Gütertrennung teilt sich der Ehegatte den Pflichtteil mit den Abkömmlingen des verstorbenen Erblassers zu gleichen Teilen. Deswegen bitte hier die Anzahl der lebenden Abkömmlinge eintragen. Ist ein Kind bereits verstorben, zählen Sie dieses bitte trotzdem mit, wenn mindestens noch ein Enkel des Erblassers lebt. Die Enkel und Großenkel werden nicht summiert. Es geht nur darum, dass die Linie erbrechtlich weitergeführt wird.
- Optionale Angabe: Welchen Wert hat der Nachlass? Der Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch auf Geld gegen den Erben. Die Höhe bestimmt sich unter anderem nach dem Wert des Nachlass. Sollte dieser nicht bekannt sein, lassen Sie das Feld leer oder füllen Sie es mit Null.
Beispiele für die Berechnung des Pflichtteils von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
Beispiel 1: Sie waren mit dem Erblasser verheiratet und lebten in gesetzlicher Zugewinngemeinschaft. Außer Ihnen leben noch Ihre beiden Töchter.
Sie haben einen Pflichtteilsanspruch auf 1/4 des Nachlasses, da im Falle der Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Erbteil von ein Viertel um ein weiteres Viertel zum Ausgleich des Zugewinns erhöht wird. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Beispiel 2: Sie waren mit dem Erblasser in Gütergemeinschaft verheiratet. Es leben noch Ihre beiden Töchter.
Sie haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/8 des Nachlasses, da Ihr gesetzlicher Erbteil im Fall der Gütergemeinschaft 1/4 beträgt, unabhängig von weiteren Abkömmlingen.
Beispiel 3: Sie lebten mit dem Erblasser in Gütertrennung. Es leben wieder 2 Töchter.
Sie haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/6, weil Sie sich mit zwei Kindern zu gleichen Teilen erbberechtigt sind.
Beispiel 4: Sie lebten mit dem Erblasser in Gütertrennung. Nun leben noch 4 Kinder von Ihnen.
Dann beträgt Ihr Pflichtteilsanspruch 1/8, weil ihr gesetzlicher Erbteil bei drei Kindern und mehr immer 1/4 des Nachlasses beträgt.
Gesetzlicher Pflichtteilsanspruch von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
Der gesetzliche Pflichtteilsanspruch von Ehegatten ist eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass der überlebende Ehepartner auch nach dem Tod seines Partners finanziell abgesichert ist. Im deutschen Erbrecht wird dem Ehepartner ein bestimmter Anteil am Nachlass garantiert, unabhängig davon, ob er im Testament des Verstorbenen berücksichtigt wurde oder nicht. Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten gleichgestellt und deswegen gelten die Inhalte des Artikels für diese analog.
Voraussetzungen für den Pflichtteilsanspruch von Ehegatten
- Ehe: Die wichtigste Voraussetzung für den Pflichtteilsanspruch eines Ehepartners ist das Bestehen einer gültigen Ehe zum Zeitpunkt des Todes des anderen Ehepartners. Unverheiratete Partner haben keinen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil.
- Enterbung oder nicht hinreichende Berücksichtigung im Testament: Wurden Ehepartner im Testament des Erblassers nicht hinreichend berücksichtigt oder gar enterbt, steht ihnen ein Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil zu.
Berechnung des Pflichtteils von Ehegatten
Der Pflichtteil von Ehegatten beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Höhe des gesetzlichen Erbteils hängt davon ab, in welchem Güterstand der Erblasser mit ihnen verheiratet war.
- Zugewinngemeinschaft: Wenn die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet waren, steht dem überlebenden Ehegatten immer ein Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/4 des Nachlasses zu, unabhängig davon, welche Abkömmlinge noch leben.
- Gütergemeinschaft: War der Ehegatte in Gütergemeinschaft mit dem Erblasser verheiratet, hat er einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/8 des Nachlasswertes, unabhängig von den weiteren Abkömmlingen.
- Gütertrennung: Im Fall der Gütertrennung ist der überlebende Ehepartner bei bis zu zwei Kindern neben diesen zu gleichen Teilen erbberechtigt. Damit hat er neben einem Kind einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/4 des Nachlasses und neben zwei Kindern einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/6 des Nachlasses. Bei drei und mehr Kindern bleibt es für den überlebenden Ehegatten immer bei 1/8 des Nachlasswertes.
Voraussetzungen für die Geltendmachung des Pflichtteils als Ehepartner
Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches müssen einige Voraussetzungen hinsichtlich der Form berücksichtigt werden:
- Schriftform: Der Pflichtteilsanspruch muss schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht angemeldet werden. Die Anmeldung sollte alle relevanten Informationen enthalten, einschließlich des Namens des Erblassers, des Todesdatums, der Beziehung zum Erblasser und des genauen Anspruchs.
- Frist für die Geltendmachung: Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs unterliegt der Frist von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, verfällt der Anspruch.
- Legitimationsnachweis: Der anmeldepflichtige Pflichtteilsberechtigte muss seine Berechtigung zum Pflichtteilsanspruch nachweisen. Dies kann durch Vorlage eines Ehevertrages, eines Erbvertrages oder anderer Dokumente geschehen, die die rechtliche Beziehung zum Erblasser belegen.
- Notarielle Beurkundung bei Verzicht: Wenn der überlebende Ehepartner auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichten möchte, muss dieser Verzicht notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.
- Frist bei Ausschlagung der Erbschaft: Bei der Ausschlagung der Erbschaft, beginnt die Drei-Jahres-Frist für die Geltendmachung mit dem Tag der Ausschlagung. Aber auch wenn ein Ehepartner das Erbe ausschlägt, behält er seinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Nachlass des Verstorbenen. Die Gründe für die Ausschlagung können sein: Überschuldung des Nachlasses, Konflikte innerhalb der Familie und die Vermeidung der Verantwortung vor bestimmten Verpflichtungen. Wenn der Verstorbene keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen hat, um seine Familie zu versorgen, kann der Ehegatte das Erbe ausschlagen, um sich nicht finanziell zu belasten und um seine eigenen Interessen zu schützen. Es kann auch sein, dass man sich von bestimmten Erinnerungen oder Bindungen lösen will, die mit dem geerbten Vermögen verbunden sind.
- Frist bei der Anfechtung von Testamenten: Wird ein Testament angefochten, beginnt die Frist für die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen ab dem Zeitpunkt, an dem die Anfechtungsgründe bekannt wurden.
Anfechtung des Testaments durch den überlebenden Ehegatten
Der überlebende Ehegatte kann aus verschiedenen Gründen das Testament des verstorbenen Ehepartners anfechten. Hier sind einige mögliche Gründe:
- Ungültigkeit des Testaments: Der überlebende Ehegatte kann das Testament anfechten, wenn er der Meinung ist, dass es nicht den formalen Anforderungen an ein gültiges Testament entspricht. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn das Testament nicht handschriftlich verfasst wurde, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Testierunfähigkeit des Erblassers: Wenn der überlebende Ehegatte glaubt, dass der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht testierfähig war, zum Beispiel aufgrund von Geisteskrankheit oder Beeinflussung durch Dritte, kann er das Testament anfechten.
- Fehlende Testierfreiheit: Der überlebende Ehegatte kann das Testament anfechten, wenn er der Ansicht ist, dass der verstorbene Ehepartner unter Druck gesetzt wurde oder nicht freiwillig über sein Vermögen verfügt hat. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn der Ehepartner durch Drohungen oder Manipulationen zur Testamentserrichtung gedrängt wurde.
- Ungerechte Behandlung: Wenn der überlebende Ehegatte glaubt, dass er im Testament ungerecht behandelt wurde und ihm nicht der angemessene Anteil am Nachlass zusteht, kann er das Testament anfechten. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn der verstorbene Ehepartner den überlebenden Ehegatten enterbt hat, ohne einen plausiblen Grund dafür anzugeben.
- Unklare Formulierungen: Der überlebende Ehegatte kann das Testament anfechten, wenn die Formulierungen im Testament unklar oder widersprüchlich sind und somit verschiedene Auslegungen zulassen. In solchen Fällen kann es zu Interpretationskonflikten kommen, die eine Anfechtung des Testaments rechtfertigen können.
Sie haben ein rechtliches Anliegen zum Pflichtteil?
Mein Partner KLUGO verhilft Ihnen zu Ihrem Recht! Mit individuellen rechtlichen Lösungen und der persönlichen Beratung beim Rechtsexperten werden Ihre Fragen geklärt. Sie erfahren, welche Chancen und Risiken bestehen. Auf Wunsch können Sie den Rechtsanwalt im Anschluss direkt beauftragen.
- Soforthilfe bei Rechtsfragen: Ihre Situation, Ihre Chancen und Ihre Risiken
- Beratung durch erfahrene Anwälte & Rechtsexperten
- Ortsunabhängig, persönlich und digital
Frist für den Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch durch einen Ehegatten
Wenn ein Ehepartner auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichten möchte, muss dieser innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, erfolgen. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Ehepartner auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichten könnte:
- Vereinbarung im Ehevertrag: In vielen Fällen treffen Ehepartner bereits vor oder während ihrer Ehe Vereinbarungen in Form eines Ehevertrags. In diesem Vertrag können sie unter anderem Regelungen zum Erbrecht treffen, einschließlich eines Verzichts auf den Pflichtteilsanspruch.
- Erhalt des Familienunternehmens: Wenn der verstorbenen Ehepartner ein Familienunternehmen besaß, kann der überlebende Ehepartner auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichten, um die Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen und dessen Existenz nicht zu gefährden.
- Wahrung des Familienfriedens: Der Ehegatte kann auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichten, um Streitigkeiten und Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden.
- Finanzielle Absicherung: In einigen Fällen ist der überlebende Ehepartner bereits gut finanziell abgesichert und hat damit keine Notwendigkeit, seinen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Ein Verzicht auf den Anspruch kann dazu beitragen, die finanzielle Situation der Familie zu stabilisieren.
- Gegenseitiges Einvernehmen: Manchmal treffen Ehepartner gemeinsam die Entscheidung, auf den Pflichtteil zu verzichten, im besten Interesse beider Parteien, um möglicherweise die Abkömmlinge finanziell zu unterstützen.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Verzicht auf den Pflichtteilanspruch eine weitreichende Entscheidung ist und rechtliche Konsequenzen hat. Es ist daher ratsam, sich vor einem Verzicht von einem Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um die Folgen vollständig zu verstehen und die Entscheidung auf einer soliden rechtlichen Grundlage zu treffen.
Sie haben ein rechtliches Anliegen zum Pflichtteil?
Mein Partner KLUGO verhilft Ihnen zu Ihrem Recht! Mit individuellen rechtlichen Lösungen und der persönlichen Beratung beim Rechtsexperten werden Ihre Fragen geklärt. Sie erfahren, welche Chancen und Risiken bestehen. Auf Wunsch können Sie den Rechtsanwalt im Anschluss direkt beauftragen.
- Soforthilfe bei Rechtsfragen: Ihre Situation, Ihre Chancen und Ihre Risiken
- Beratung durch erfahrene Anwälte & Rechtsexperten
- Ortsunabhängig, persönlich und digital
Pflichtteil Ehepartner: Quellenangaben und weiterführende Literatur
Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Pflichtteil Ehepartner:Dieser Schnellrechner hat Ihnen gefallen? Dann empfehle ich Ihnen folgende Online-Rechner!
- Online-Rechner: Erbschaftssteuer Kategorie: Erben & Vererben
- Online-Rechner: Gesetzlicher Erbteil Kategorie: Erben & Vererben
- Online-Rechner: Kosten Erbschein Kategorie: Erben & Vererben
- Online-Rechner: Kosten Teilungsversteigerung Kategorie: Erben & Vererben
- Online-Rechner: Pflichtteil Kategorie: Erben & Vererben
- Online-Rechner: Pflichtteilsergänzungsanspruch Kategorie: Erben & Vererben
- Online-Rechner: Allgemeine Frist Kategorie: Fristen
- Online-Rechner: CO2-Steuer Kategorie: Immobilien
- Online-Rechner: Indexmiete berechnen Kategorie: Immobilien
- Online-Rechner: Kosten Zwangsversteigerung Kategorie: Immobilien
- Online-Rechner: Notarkosten Kategorie: Notarkosten
- Online-Rechner: Prozesskostenrechner Kategorie: Recht
- Online-Rechner: Grunderwerbsteuer Kategorie: Steuern
- Online-Rechner: Schenkungssteuer Kategorie: Steuern
Weiterführende Ratgeber auf RECHNER.APP
- Erbrecht in Deutschland: Wichtigste Gesetze und Regelungen im ÜberblickVom Testament bis zur Erbengemeinschaft: Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Erbrecht in Deutschland!
- Die vielseitige Welt der Immobilien: Ein ÜberblickEntdecken Sie die komplexe Welt der Immobilien mit unserem ausführlichen Leitfaden. Dieser Beitrag beleuchtet alle wichtigen Aspekte, von Arten von Immobilien, Kauf und Verkauf, steuerlichen Fragen bis hin zur Vererbung und Bewertung, auf leicht verständliche Weise für Einsteiger.
- Steuerrecht in Deutschland: Erbschafts-, Schenkungs- und GrunderwerbsteuerSteuer dominieren unser Leben: Erbschafts-, Schenkungs- und Grunderwerbsteuer verstehen uns so durch Entscheidungen bewusst reduzieren!
Pflichtteil Ehepartner: Weitere Artikel auf RECHNER.APP
- Pflichtteil Berliner Testament: Pflichtteilsanspruch berechnenMit wenigen Eingaben direkt zum Ergebnis: bestimmen Sie ihren Pflichtteilsanspruch bei einem Berliner Testament und prüfen die Durchsetzung!Pflichtteil Berliner Testament | Pflichtteilsanspruch Berliner Testament | Pflichtteilsrechte Berliner Testament
- Pflichtteil Enkel: Pflichtteilsanspruch berechnenMit wenigen Eingaben direkt zum Ergebnis: bestimmen Sie ihren Pflichtteilsanspruch als Enkelkind und prüfen die Durchsetzung!Pflichtteil Enkel berechnen | Pflichtteilsanspruch Enkel | Pflichtteil Enkel
- Pflichtteil Geschwister: Pflichtteilsanspruch berechnenMit wenigen Eingaben direkt zum Ergebnis: bestimmen Sie ihren Pflichtteilsanspruch als Geschwister und prüfen die Durchsetzung!Pflichtteil Geschwister berechnen | Pflichtteilsanspruch Geschwister | Pflichtteil Geschwister
- Pflichtteil Haus: Pflichtteilsanspruch berechnenMit wenigen Eingaben direkt zum Ergebnis: bestimmen Sie ihren Pflichtteilsanspruch bei der Vererbung eines Hauses und prüfen die Durchsetzung!Pflichtteil Haus berechnen | Pflichtteilsanspruch Haus | Pflichtteil Haus
- Pflichtteil Kinder: Pflichtteilsanspruch berechnenMit wenigen Eingaben direkt zum Ergebnis: bestimmen Sie ihren Pflichtteilsanspruch als Kind und prüfen die Durchsetzung!Pflichtteil Kinder berechnen | Pflichtteilsanspruch Kinder | Pflichtteil Kinder
- Ausschluss vom Pflichtteil: Wann und wie ist das möglichVon den gesetzlichen Vorgaben und Gründen bis hin zu rechtlichen Folgen. Plus: Wie ein Pflichtteilsrechner dabei hilft?Pflichtteil Ausschluss | Auschluss vom Pflichtteilsanspruch
- Berechnung Pflichtteil: Schritt-für-Schritt-Anleitung inkl. Online-RechnerVon der Bestimmung des Nachlasswerts bis zur Pflichtteilquote je nach Verwandtschaftsgrad. Ein Leitfaden für Laien!
- Pflichtteil einfordern: Rechte, Pflichten & Pflichtteil im Onlinerechner ermittelnPflichtteil nicht erhalten? Erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen – von Mediation bis Gericht.Pflichtteil einfordern
- Häufige Fragen und Irrtümer rund um den PflichtteilPflichtteil im Erbrecht verstehen: Mythen, rechtliche Grauzonen und Expertentipps. Plus: Wie Pflichtteilsrechner helfen und Beispielberechnungen.Fragen und Irrtümer zum Pflichtteil
- Pflichtteil Sohn und Tochter: Pflichtteilsanspruch berechnenMit wenigen Eingaben direkt zum Ergebnis: bestimmen Sie ihren Pflichtteilsanspruch als Sohn oder Tochter und prüfen die Durchsetzung!Pflichtteil Sohn und Tochter berechnen | Pflichtteil Sohn | Pflichtteilsanspruch Sohn
- Testament und Erbvertrag im Kontext des Pflichtteilsrechts inkl. SchnellrechnerErfahren Sie die Bedeutung von Testament und Erbvertrag im Pflichtteilsrecht für eine sorgfältige Nachlassregelung nach Ihren Wünschen.Pflichtteil Testament | Pflichtteilsanspruch Testament | Pflichtteil Erbvertrag
Bislang keine Bewertungen