In diesem Artikel
Eingabehilfen zum Pflichtteilsrechner zur Berechnung des gesetzlichen Pflichtteilsanspruchs von Geschwistern
Um den Pflichtteil von Geschwistern, also Bruder und Schwester, über meinen Pflichtteilsrechner zu ermitteln, geben Sie bitte an:
- In welcher Beziehung standen Sie zum Erblasser? Bitte wählen Sie Geschwister (Bruder/Schwester) aus. Auch adoptierte Geschwister stehen leiblichen Kindern erbrechtlich gleich.
- War der Erblasser zum Todeszeitpunkt verheiratet? Der Pflichtteilsanspruch der anderen Pflichtteilsberechtigten verringert sich, wenn der Erblasser zum Todeszeitpunkt verheiratet war. Der Pflichtteil des Ehegatten hängt vom Güterstand ab: In der Zugewinngemeinschaft – dem gesetzlichen Güterstand ohne Ehevertrag – erhöht sich der gesetzliche Erbteil des Ehegatten pauschal um ein Viertel; bei Gütertrennung und Gütergemeinschaft gilt diese Erhöhung nicht.
- Leben noch Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel)? Wenn noch andere Abkömmlinge des Erblassers leben, verringert das den Pflichtteil aller Berechtigten. Bitte summieren Sie Enkel und Urenkel nicht auf. Es geht nur darum, dass die erbrechtliche Linie erhalten bleibt.
- Leben die Eltern des Erblassers noch? Auch überlebende Eltern haben Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn sie nicht von anderen Abkömmlingen in der gesetzlichen Erbfolge verdrängt werden.
- Optionale Angabe: Welchen Wert hat der Nachlass? Der Pflichtteilsanspruch errechnet sich aus dem Nachlasswert. Sofern Sie diesen kennen, geben Sie ihn bitte an.
Sie wurden enterbt? Pflichtteilsanspruch ohne finanzielles Risiko geltend machen

- Holen Sie sich Ihr Recht: Eine Enterbung ist in Deutschland nahezu unmöglich. Nur bei schweren Straftaten gegen den Erblasser oder einem notariellen Erbverzicht ist eine Enterbung möglich.
- Ohne Kostenrisiko: Mit Erbfinanz als Prozessfinanzierer brauchen Sie keine Angst vor wirtschaftlich stärkeren Erben haben – mein Partner trägt sämtliche Kosten des Rechtsstreits.
- Freie Anwaltswahl: Sie können sich Ihren Anwalt frei aussuchen – vorausgesetzt es ist ein Fachanwalt für Erbrecht. Gerne können Sie Erbfinanz auch nach Empfehlungen fragen.
Gesetzlicher Anspruch von Bruder und Schwester auf den Pflichtteil
Geschwister haben keinen Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil, auch wenn häufig angenommen wird, Bruder oder Schwester stehe bei einer Enterbung zumindest ein kleiner Anteil zu. Die Nähe der Beziehung zum Erblasser spielt dabei keine Rolle. Sie können nur nach der gesetzlichen Erbfolge erben, wenn ihr Bruder oder ihre Schwester sie nicht ausdrücklich davon ausgeschlossen hat.

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Auch wenn Geschwister nach Testament mit weniger bedacht wurden als gesetzlich vorgesehen, können Geschwister keinen Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil geltend machen. Nach deutschem Erbrecht haben nur direkte Abkömmlinge des Erblassers und, wenn diese verstorben sind, deren Abkömmlinge Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil, sowie die Eltern, wenn sie nicht von den anderen Abkömmlingen nach der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind.
Pflichtteil bei kinderlosem Bruder oder kinderloser Schwester
Stirbt ein Bruder oder eine Schwester kinderlos, ändert das an der fehlenden Pflichtteilsberechtigung der Geschwister nichts. Ohne Abkömmlinge rücken Geschwister zwar in der gesetzlichen Erbfolge nach vorn — als Verwandte der zweiten Ordnung neben oder anstelle der Eltern. Diese Nähe verschafft ihnen aber nur eine Erbenstellung, die ein Testament wieder entziehen kann. Setzt der kinderlose Erblasser eine dritte Person als Erben ein, bleibt dem übergangenen Bruder oder der übergangenen Schwester deshalb kein Geldanspruch gegen den eingesetzten Erben. Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ist in § 2303 BGB abschließend geregelt; Seitenverwandte – also Geschwister und deren Abkömmlinge – zählen nicht dazu.
Wann erben Geschwister nach gesetzlicher Erbfolge?
Geschwister erben nach gesetzlicher Erbfolge,
- wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes nicht verheiratet war und es keine Kinder, Enkel und Urenkel gibt und die Eltern bereits verstorben sind.
- Lebt ein Elternteil noch, teilen sich die Geschwister die Hälfte des gesetzlichen Erbteils untereinander.
Dennoch erachtet der Gesetzgeber Geschwister nicht als so schutzwürdig wie Eltern und direkte Abkömmlinge des Erblassers und sieht deswegen keinen Pflichtteilsanspruch vor, wenn sie enterbt wurden oder nach Testament weniger vorgesehen ist als der gesetzliche Erbteil beträgt.
Die einzige Möglichkeit, die besteht, dass Geschwister bei Enterbung oder Nichtbeachtung im Testament etwas von dem Wert des Erbes erhalten, ist, wenn ein Elternteil seinen Pflichtteil geltend macht und sie bei dessen Ableben in die gesetzliche Erbfolge eintreten.

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Was Leser zu diesem Thema fragen
Haben Geschwister einen Pflichtteilsanspruch, wenn sie im Testament benachteiligt wurden?
Wann erben Geschwister nach gesetzlicher Erbfolge?
Was passiert, wenn ein Elternteil den Pflichtteil geltend macht?
Gibt es Ausnahmen für den Pflichtteil bei kinderlosen Geschwistern?
Wie können Geschwister ihren Erbanspruch durchsetzen?
Aus der Praxis von Lesern
Worauf dieser Beitrag beruht
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