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Pflichtteil Geschwister: Pflichtteilsanspruch berechnen

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Autor:
15. Februar 2025
Ihre Lesezeit: 3 Minuten
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Pflichtteil GeschwisterDie schnelle Antwort

Der gesetzliche Pflichtteilsanspruch gewährt nahen Verwandten einen Mindestanteil am Nachlass eines Verstorbenen, selbst wenn sie im Testament nicht oder nicht ausreichend bedacht wurden.

  • Geschwister, also Bruder und Schwester, erben zwar in bestimmten Konstellationen, beispielsweise wenn der Erblasser nicht verheiratet ist, keine Abkömmlinge hat und auch seine Eltern bereits verstorben sind. Jedoch ordnet der Gesetzgeber Geschwister nicht dem begünstigten Personenkreis zu, § 2303 BGB. Geschwister haben daher keinen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil.
  • Werden sie von Bruder oder Schwester nicht ausdrücklich per Testament als Erbe eingesetzt oder bekommen ein Vermächtnis, gibt es keine Möglichkeit, rechtswirksamen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses zu erheben.
Abschnitt 1 von 1

Eingabehilfen zum Fristenrechner zur Berechnung des gesetzlichen Pflichtteilsanspruchs von Geschwistern

Um den Pflichtteil von Geschwistern, also Bruder und Schwester, über meinen Pflichtteilsrechner zu ermitteln, geben Sie bitte an:

  • In welcher Beziehung standen Sie zum Erblasser? Bitte wählen Sie Geschwister (Bruder/Schwester) aus. Auch adoptierte Geschwister stehen erbrechtlich gleich zu leiblichen Kindern.
  • War der Erblasser zum Todeszeitpunkt verheiratet? Der Pflichtteilsanspruch der anderen Pflichtteilsberechtigten verringert sich, wenn der Erblasser zum Todeszeitpunkt verheiratet war. Der Pflichtteil des Ehegatten variiert je nachdem, ob Sie in Zugewinngemeinschaft oder in der güterrechtlichen Lösung verheiratet waren.
  • Leben noch Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel)? Wenn noch andere Abkömmlinge des Erblassers leben, verringert das den Pflichtteil aller Berechtigen. Bitte summieren sie Enkel und Urenkel nicht auf. Es geht nur darum, dass die erbrechtliche Linie erhalten bleibt.
  • Leben die Eltern des Erblassers noch? Auch überlebende Eltern haben Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn sie nicht von anderen Abkömmlingen in der gesetzlichen Erbfolge verdrängt werden.
  • Optionale Angabe: Welchen Wert hat der Nachlass? Der Pflichtteilsanspruch errechnet sich aus dem Nachlasswert. Sofern sie diesen kennen, geben Sie ihn bitte an.
Pflichtteil Geschwister

Gesetzlicher Anspruch von Bruder und Schwester auf den Pflichtteil

Geschwister haben keinen Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil. Sie können nur nach der gesetzlichen Erbfolge erben, wenn ihr Bruder oder ihre Schwester sie nicht ausdrücklich davon ausgeschlossen hat.

Auch wenn sie als Geschwister nach Testament mit weniger bedacht wurden als gesetzlich vorgesehen, können Geschwister keinen Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil geltend machen. Nach deutschem Erbrecht haben nur direkte Abkömmlinge des Erblassers und, wenn diese verstorben sind, deren Abkömmlinge Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil, sowie die Eltern, wenn sie nicht von den anderen Abkömmlingen nach der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind.

Pflichtteil bei kinderlosem Bruder oder kinderloser Schwester

Der Pflichtteil ist vor allem für nahe Angehörige wie Ehepartner, Kinder und unter bestimmten Umständen auch die Eltern des Verstorbenen vorgesehen. Geschwister sind in der Erbfolge weiter hinten eingeordnet und erben nur dann, wenn weder ein Ehepartner noch Kinder, Enkelkinder oder die Eltern des Erblassers leben. In solchen Fällen können Geschwister nach der gesetzlichen Erbfolge als Erben auftreten, jedoch nicht als Pflichtteilsberechtigte. Entsprechend hat auch bei einem kinderlosen Erblasser keines der Geschwister einen Pflichtteilsanspruch.

Wann erben Geschwister nach gesetzlicher Erbfolge?

Geschwister erben nach gesetzlicher Erbfolge,

  • wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes nicht verheiratet war und es keine Kinder, Enkel und Urenkel gibt und die Eltern bereits verstorben sind.
  • Lebt ein Elternteil noch, teilen sich die Geschwister die Hälfte des gesetzlichen Erbteils untereinander.

Dennoch erachtet der Gesetzgeber Geschwister nicht als so schutzwürdig wie Eltern und direkte Abkömmlinge des Erblassers und sieht deswegen keinen Pflichtteilsanspruch vor, wenn sie enterbt wurden oder nach Testament weniger vorgesehen ist als der gesetzliche Erbteil beträgt.

Die einzige Möglichkeit, die besteht, dass Geschwister bei Enterbung oder Nichtbeachtung im Testament etwas von dem Wert des Erbes erhalten, ist, wenn ein Elternteil seinen Pflichtteil geltend macht und sie bei dessen Ableben in die gesetzliche Erbfolge eintreten.

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