Pflichtteil Geschwister: Pflichtteilsanspruch berechnen
Der gesetzliche Pflichtteilsanspruch gewährt nahen Verwandten einen Mindestanteil am Nachlass eines Verstorbenen, selbst wenn sie im Testament nicht oder nicht ausreichend bedacht wurden.
- Geschwister, also Bruder und Schwester, erben zwar in bestimmten Konstellationen, beispielsweise wenn der Erblasser nicht verheiratet ist, keine Abkömmlinge hat und auch seine Eltern bereits verstorben sind. Jedoch ordnet der Gesetzgeber Geschwister nicht dem begünstigten Personenkreis zu, § 2303 BGB. Geschwister haben daher keinen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil.
- Werden sie von Bruder oder Schwester nicht ausdrücklich per Testament als Erbe eingesetzt oder bekommen ein Vermächtnis, gibt es keine Möglichkeit, rechtswirksamen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses zu erheben.
Sie wurden enterbt? Pflichtteilsanspruch ohne finanzielles Risiko geltend machen!
- Holen Sie sich Ihr Recht: Eine Enterbung ist in Deutschland nahezu unmöglich. Nur bei schweren Straftaten gegen den Erblasser oder einem notariellen Erbverzicht ist eine Enterbung möglich.
- Ohne Kostenrisiko: Mit Erbfinanz als Prozessfinanzierer brauchen Sie keine Angst vor wirtschaftlich stärkeren Erben haben – mein Partner trägt sämtliche Kosten des Rechtsstreits.
- Freie Anwaltswahl: Sie können sich Ihren Anwalt frei aussuchen – vorausgesetzt es ist ein Fachanwalt für Erbrecht. Gerne können Sie Erbfinanz auch nach Empfehlungen fragen.
Eingabehilfen zum Fristenrechner zur Berechnung des gesetzlichen Pflichtteilsanspruchs von Geschwistern
Um den Pflichtteil von Geschwistern, also Bruder und Schwester, über meinen Pflichtteilsrechner zu ermitteln, geben Sie bitte an:
- In welcher Beziehung standen Sie zum Erblasser? Bitte wählen Sie Geschwister (Bruder/Schwester) aus. Auch adoptierte Geschwister stehen erbrechtlich gleich zu leiblichen Kindern.
- War der Erblasser zum Todeszeitpunkt verheiratet? Der Pflichtteilsanspruch der anderen Pflichtteilsberechtigten verringert sich, wenn der Erblasser zum Todeszeitpunkt verheiratet war. Der Pflichtteil des Ehegatten variiert je nachdem, ob Sie in Zugewinngemeinschaft oder in der güterrechtlichen Lösung verheiratet waren.
- Leben noch Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel)? Wenn noch andere Abkömmlinge des Erblassers leben, verringert das den Pflichtteil aller Berechtigen. Bitte summieren sie Enkel und Urenkel nicht auf. Es geht nur darum, dass die erbrechtliche Linie erhalten bleibt.
- Leben die Eltern des Erblassers noch? Auch überlebende Eltern haben Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn sie nicht von anderen Abkömmlingen in der gesetzlichen Erbfolge verdrängt werden.
- Optionale Angabe: Welchen Wert hat der Nachlass? Der Pflichtteilsanspruch errechnet sich aus dem Nachlasswert. Sofern sie diesen kennen, geben Sie ihn bitte an.
Gesetzlicher Anspruch von Bruder und Schwester auf den Pflichtteil
Geschwister haben keinen Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil. Sie können nur nach der gesetzlichen Erbfolge erben, wenn ihr Bruder oder ihre Schwester sie nicht ausdrücklich davon ausgeschlossen hat.
Auch wenn sie als Geschwister nach Testament mit weniger bedacht wurden als gesetzlich vorgesehen, können Geschwister keinen Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil geltend machen. Nach deutschem Erbrecht haben nur direkte Abkömmlinge des Erblassers und, wenn diese verstorben sind, deren Abkömmlinge Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil, sowie die Eltern, wenn sie nicht von den anderen Abkömmlingen nach der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind.
Pflichtteil bei kinderlosem Bruder oder kinderloser Schwester
Der Pflichtteil ist vor allem für nahe Angehörige wie Ehepartner, Kinder und unter bestimmten Umständen auch die Eltern des Verstorbenen vorgesehen. Geschwister sind in der Erbfolge weiter hinten eingeordnet und erben nur dann, wenn weder ein Ehepartner noch Kinder, Enkelkinder oder die Eltern des Erblassers leben. In solchen Fällen können Geschwister nach der gesetzlichen Erbfolge als Erben auftreten, jedoch nicht als Pflichtteilsberechtigte. Entsprechend hat auch bei einem kinderlosen Erblasser keines der Geschwister einen Pflichtteilsanspruch.
Wann erben Geschwister nach gesetzlicher Erbfolge?
Geschwister erben nach gesetzlicher Erbfolge,
- wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes nicht verheiratet war und es keine Kinder, Enkel und Urenkel gibt und die Eltern bereits verstorben sind.
- Lebt ein Elternteil noch, teilen sich die Geschwister die Hälfte des gesetzlichen Erbteils untereinander.
Dennoch erachtet der Gesetzgeber Geschwister nicht als so schutzwürdig wie Eltern und direkte Abkömmlinge des Erblassers und sieht deswegen keinen Pflichtteilsanspruch vor, wenn sie enterbt wurden oder nach Testament weniger vorgesehen ist als der gesetzliche Erbteil beträgt.
Die einzige Möglichkeit, die besteht, dass Geschwister bei Enterbung oder Nichtbeachtung im Testament etwas von dem Wert des Erbes erhalten, ist, wenn ein Elternteil seinen Pflichtteil geltend macht und sie bei dessen Ableben in die gesetzliche Erbfolge eintreten.
Pflichtteil Geschwister: Meine weiteren Artikel
-
Pflichtteil Haus: Pflichtteilsanspruch berechnenAutor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 20. September 2024 -
Pflichtteil Kinder: Pflichtteilsanspruch berechnenAutor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 20. September 2024 -
Ausschluss vom Pflichtteil: Wann und wie ist das möglichAutor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 20. September 2024 -
Berechnung Pflichtteil: Online-RechnerAutor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 20. September 2024 -
Pflichtteil einfordern: Höhe im Onlinerechner ermittelnAutor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 20. September 2024 -
Pflichtteilsrechner: Pflichtteil berechnenAutor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 20. September 2024
Kommentare
Bislang keine Kommentare.Schreiben Sie Ihren Kommentar!