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Grunderwerbssteuer in Berlin: Steuer beim Kauf einer Immobilie berechnen

Bild Dr. Stephan Seitz
Autor:
Zuletzt aktualisiert: 17. September 2023

In Berlin beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,0%, einer der höchsten Sätze in Deutschland. Diese Steuer wird auf den Kaufpreis einer Immobilie oder eines Grundstücks erhoben und ist eine einmalige Zahlung an das Finanzamt. Die Grunderwerbssteuer ist eine der Nebenkosten beim Immobilienkauf und sollte daher in der Budgetplanung nicht vergessen werden. In Berlin, wo die Immobilienpreise in vielen Bezirken sehr hoch sind, ist diese Steuer besonders relevant.

Inhaltsverzeichnis: Darum geht es auf dieser Seite

Bitte beachten Sie meine rechtlichen Hinweise für diese Webseite.

So wird die Grunderwerbssteuer in Berlin berechnet

Die Berechnung der Grunderwerbssteuer in Berlin erfolgt auf Basis eines Steuersatzes von 6,0%, der auf den steuerpflichtigen Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks angewendet wird. Nach Ermittlung des steuerpflichtigen Betrags wird der Berliner Grunderwerbsteuersatz von 6,0% darauf angewendet, um die endgültige Steuerschuld zu ermitteln.

Beispiel für die Berechnung der Grunderwerbssteuer in Berlin

Angenommen, Sie möchten eine Immobilie in Berlin für 500.000 € erwerben. In Berlin beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,0%. Um die Grunderwerbssteuer zu berechnen, wenden Sie diesen Satz auf den Kaufpreis an:

Grunderwerbssteuer = Kaufpreis x Grunderwerbsteuersatz

Grunderwerbssteuer = 500.000 € x 0,06

Grunderwerbssteuer = 30.000 €

In diesem Beispiel würde also eine Grunderwerbssteuer von 30.000 € anfallen. Beachten Sie, dass dieser Betrag zusätzlich zum Kaufpreis der Immobilie an das Finanzamt zu entrichten ist.

Wenn im Kaufvertrag bestimmte Posten wie Inventar im Wert von 20.000 € separat ausgewiesen sind, reduziert sich der steuerpflichtige Betrag entsprechend:

Steuerpflichtiger Betrag = Kaufpreis - Wert des Inventars

Steuerpflichtiger Betrag = 500.000 € - 20.000 €

Steuerpflichtiger Betrag = 480.000 €

Daraufhin wird der Grunderwerbsteuersatz von 6,0% auf den steuerpflichtigen Betrag angewendet:

Grunderwerbssteuer = Steuerpflichtiger Betrag x Grunderwerbsteuersatz

Grunderwerbssteuer = 480.000 € x 0,06

Grunderwerbssteuer = 28.800 €

In diesem Fall würde die Grunderwerbssteuer 28.800 € betragen, da der Wert des Inventars vom Kaufpreis abgezogen wurde.

Grunderwerbssteuer in den fünf größten Bezirken Berlins

Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € in den größten Bezirken Berlins.

Bezirk in Berlin Grunderwerbsteuersatz in Berlin Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf 6,0% 18.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg 6,0% 18.000 €
Lichtenberg 6,0% 18.000 €
Marzahn-Hellersdorf 6,0% 18.000 €
Mitte 6,0% 18.000 €
Neukölln 6,0% 18.000 €
Pankow 6,0% 18.000 €
Reinickendorf 6,0% 18.000 €
Spandau 6,0% 18.000 €
Steglitz-Zehlendorf 6,0% 18.000 €
Tempelhof-Schöneberg 6,0% 18.000 €
Treptow-Köpenick 6,0% 18.000 €

Zusätzliche finanzielle Aspekte beim Erwerb einer Immobilie in Bayern

Notarielle Gebühren: In Deutschland ist die notarielle Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar sorgt für die rechtliche Sicherheit des Vertrags und klärt beide Parteien über ihre jeweiligen Rechte und Verpflichtungen auf. Die Kosten für den Notar liegen in der Regel zwischen 1,0% und 1,5% des gesamten Kaufpreises und sind vom Käufer zu entrichten. Diese Gebühren umfassen sowohl die Vertragsbeurkundung als auch weitere notarielle Dienstleistungen, wie die Beschaffung eines Eigentumsnachweises.

Kosten für die Grundbucheintragung: Nach der notariellen Beurkundung ist der nächste gesetzliche Schritt die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch. Auch dieser Schritt ist mit Gebühren verbunden, die sich aus den Kosten für die Eintragung und die Führung des Grundbuchs zusammensetzen. Diese Gebühren betragen in der Regel zwischen 0,5% und 1,0% des Kaufpreises der Immobilie und werden in der Regel zusammen mit den Notarkosten abgerechnet.

Provision für den Immobilienmakler: Sollte der Immobilienkauf über einen Makler erfolgen, können zusätzlich Maklergebühren anfallen. Diese sind nicht gesetzlich geregelt und können daher variieren. In vielen Fällen werden die Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, es gibt jedoch auch Situationen, in denen der Käufer die gesamten Gebühren übernimmt. Die Maklerprovision beträgt in der Regel zwischen 3% und 7% des Immobilienkaufpreises und sollte im Kaufvertrag explizit aufgeführt sein.

Für eine genaue Kostenaufstellung können Sie meinen Rechner für Immobilienerwerbskosten verwenden.

Möglichkeiten zur Senkung der Grunderwerbssteuer in Berlin

Obwohl die Grunderwerbssteuer in Berlin relativ hoch ist, gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie die Steuerlast senken können. Eine Möglichkeit besteht darin, den Kaufpreis der Immobilie und den Preis für bewegliche Gegenstände, wie z.B. Möbel oder Küchengeräte, im Kaufvertrag getrennt auszuweisen. Da die Grunderwerbssteuer nur auf den Kaufpreis der Immobilie anfällt, kann dies zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.

Ein weiterer Weg zur Senkung der Grunderwerbssteuer besteht darin, den Kaufpreis der Immobilie zu senken, indem man bestimmte Leistungen, wie z.B. Renovierungsarbeiten, selbst übernimmt. Dies kann den Kaufpreis der Immobilie und damit die Grunderwerbssteuer senken.

Historische Entwicklung der Grunderwerbssteuer in Berlin

Die Grunderwerbssteuer in Berlin hat sich in den letzten Jahren mehrmals geändert. Bis 2006 betrug der Steuersatz in Berlin 3,5%. Im Jahr 2007 wurde der Steuersatz auf 4,5% erhöht und im Jahr 2011 auf 5,0%. Seit dem 1. Januar 2014 beträgt der Grunderwerbsteuersatz in Berlin 6,0%. Diese Erhöhungen spiegeln den allgemeinen Trend in Deutschland wider, wo die meisten Bundesländer in den letzten Jahren ihre Grunderwerbsteuersätze erhöht haben.

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