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Grunderwerbsteuer Berlin: Höhe und Berechnung

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
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Zuletzt aktualisiert: 14. April 2025
Ihre Lesezeit: 7 Minuten
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenrechner Grunderwerbsteuer Berlin

  • Steuer verstehen: Die Grunderwerbsteuer beträgt in Berlin 6 %. Dieser hohe Satz ist besonders interessant, wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten. Mit klugem Know-how können Sie hier clever sparen.
  • Kaufnebenkosten kalkulieren: Notar, Grundbuch und Makler sind zusätzliche Ausgaben, die oft unterschätzt werden. Sie erfahren in wenigen Schritten, wie hoch Ihre tatsächlichen Kosten ausfallen. So behalten Sie den Überblick über Ihr Budget.
  • Wichtige Ausnahmen nutzen: Schenkungen oder Erbschaften sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Dennoch gelten hier andere Regelungen, die Sie kennen sollten. Das eröffnet Ihnen wertvolle Spielräume, von denen Sie bei guter Planung profitieren können.
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Grunderwerbsteuer Berlin: Was ist das und wann muss sie gezahlt werden?

Die Grunderwerbsteuer Berlin ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. Sie wird fällig, sobald ein notarieller Kaufvertrag unterschrieben ist und das Finanzamt informiert wurde.

Rechtlich haften sowohl Käufer als auch Verkäufer für die Grunderwerbsteuer, doch in der Praxis wird im Kaufvertrag meist vereinbart, dass Sie als Käufer diese Abgabe tragen. Ohne Zahlung erhalten Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eintragung ins Grundbuch unerlässlich ist.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Berlin? Aktuell liegt der Steuersatz bei 6,0 Prozent. Im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern zählt dies eher zu den höheren Werten, sodass es sinnvoll ist, die voraussichtlichen Kosten bereits im Vorfeld genau zu kalkulieren.

Beachten Sie, dass die Grunderwerbsteuer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis anfällt. Wenn Sie sich also finanziell auf Ihren Immobilienkauf vorbereiten, sollte dieser Posten unbedingt mit einkalkuliert werden.
In der Regel haben Sie rund einen Monat Zeit, die Grunderwerbsteuer nach Zustellung des Steuerbescheids zu überweisen. Planen Sie diese Frist bei Ihrer Kaufabwicklung ein, damit es zu keinen Verzögerungen beim Eigentumsübergang kommt.

Kostenrechner Grunderwerbsteuer Berlin: Hätten Sie das gedacht? Zahlen, Daten, Fakten!

  • Über 100 Jahre Tradition: Die erste Vorläuferin der heutigen Grunderwerbsteuer wurde bereits 1909 eingeführt – lange vor der Bundesrepublik selbst. Damit gehört sie zu den am dauerhaftesten etablierten Abgaben in Deutschland und hat bis heute nichts von ihrer Relevanz eingebüßt.
  • Täglich Millionen für die Länderkassen: Allein im Jahr 2022 nahmen die Bundesländer rund 18,9 Milliarden € durch die Grunderwerbsteuer ein. Das entspricht über 50 Millionen € pro Tag – oder umgerechnet knapp 36.000 € pro Minute, die in den Länderhaushalten ankommen.
  • Steuersätze auf Rekordniveau: Seit 2006 dürfen die Bundesländer ihre Grunderwerbsteuersätze selbst festlegen. In einigen Ländern liegt er mittlerweile bei bis zu 6,5 %. Das hat dazu geführt, dass das Gesamtaufkommen der Grunderwerbsteuer in den vergangenen 15 Jahren erheblich gestiegen ist – eine Entwicklung, die Käuferinnen und Käufer umso mehr im Blick haben sollten.
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Wie wird die Grunderwerbsteuer in Berlin berechnet?

Möchten Sie die Grunderwerbsteuer Berlin berechnen, müssen Sie zunächst den Steuersatz von 6,0 % auf den Kaufpreis Ihrer Immobilie anwenden. Angenommen, Sie erwerben ein Haus für 500.000 €. In Berlin bedeutet das Folgendes:

Grunderwerbsteuer = Kaufpreis x Grunderwerbsteuersatz

Grunderwerbsteuer = 500.000 € x 0,06

Grunderwerbsteuer = 30.000 €

In diesem Beispiel würde also eine Grunderwerbsteuer von 30.000 € anfallen. Beachten Sie, dass dieser Betrag zusätzlich zum Kaufpreis der Immobilie an das Finanzamt zu entrichten ist.

Wenn im Kaufvertrag bestimmte Posten wie Inventar im Wert von 20.000 € separat ausgewiesen sind, reduziert sich der steuerpflichtige Betrag entsprechend:

Steuerpflichtiger Betrag = Kaufpreis - Wert des Inventars

Steuerpflichtiger Betrag = 500.000 € - 20.000 €

Steuerpflichtiger Betrag = 480.000 €

Anschließend wenden Sie den Steuersatz auf den reduzierten Betrag an:

Grunderwerbsteuer = Steuerpflichtiger Betrag x Grunderwerbsteuersatz

Grunderwerbsteuer = 480.000 € x 0,06

Grunderwerbsteuer = 28.800 €

In diesem Fall würde die Grunderwerbsteuer 28.800 € betragen, da der Wert des Inventars vom Kaufpreis abgezogen wurde.

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  • Unverbindlich anfragen: Für die Anfrage zur Finanzierung nutzen Sie das Antragsformular. Das verpflichtet Sie zu nichts und ist kostenlos.
  • Angebote besprechen: Innerhalb eines Werktages meldet sich Ihr Finanzierungsberater oder -beraterin bei ihnen. Nach der persönlichen Beratung zu Ihrem Vorhaben erhalten Sie maßgeschneiderte Angebote.
  • Einfach abschließen: Ihr Berater/Ihre Beraterin unterstützt Sie bei der Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und regelt die Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Sie erhalten den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift.
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Wer zahlt die Grunderwerbsteuer in Berlin und wann wird sie fällig?

Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer für die Grunderwerbsteuer Berlin haften können. In den meisten Kaufverträgen wird jedoch festgelegt, dass Sie als Käufer die Steuer übernehmen. Damit Sie später als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden können, benötigen Sie außerdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt.

Der weitere Ablauf ist meist folgender: Ihr Notar meldet den Kaufabschluss an das zuständige Finanzamt. Innerhalb weniger Wochen erhalten Sie dann den Steuerbescheid. Ab Zustellung haben Sie in der Regel einen Monat Zeit, die fällige Grunderwerbsteuer zu zahlen.

Ohne Zahlung der Steuer kann das Finanzamt die Eintragung in das Grundbuch verweigern. Planen Sie diese Frist daher unbedingt in Ihre Kaufabwicklung ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
Behalten Sie im Blick, dass etwaige zusätzliche Kosten (Notar, Grundbucheintrag, Makler) zeitnah nach dem Kauf ebenfalls anfallen können. Stellen Sie also am besten schon vorab sicher, dass Sie ausreichend Liquidität für alle Kaufnebenkosten bereitstellen.

Trennen Sie das bewegliche Inventar möglichst präzise von der Immobilie, indem Sie Einbauküchen, Möbel oder andere Gegenstände nachvollziehbar separat im Kaufvertrag ausweisen. So lässt sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer legal senken, was je nach Objektwert spürbare Einsparungen ermöglicht. Achten Sie jedoch unbedingt auf realistische Bewertungen und eine sorgfältige Dokumentation aller Ausstattungsmerkmale, damit das Finanzamt die Aufteilung akzeptiert.

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Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

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Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Berlin? Beispiele in den fünf größten Bezirken

Wenn Sie sich fragen, wie hoch die Grunderwerbsteuer Berlin ausfällt, finden Sie nachfolgend Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € in den größten Bezirken. Der Steuersatz liegt unverändert bei 6,0 %:

Bezirk in Berlin Grunderwerbsteuersatz Grunderwerbsteuer
Charlottenburg-Wilmersdorf 6,0% 18.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg 6,0% 18.000 €
Lichtenberg 6,0% 18.000 €
Marzahn-Hellersdorf 6,0% 18.000 €
Mitte 6,0% 18.000 €
Neukölln 6,0% 18.000 €
Pankow 6,0% 18.000 €
Reinickendorf 6,0% 18.000 €
Spandau 6,0% 18.000 €
Steglitz-Zehlendorf 6,0% 18.000 €
Tempelhof-Schöneberg 6,0% 18.000 €
Treptow-Köpenick 6,0% 18.000 €

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In welchen Fällen fällt in Berlin keine Grunderwerbsteuer an?

Obwohl bei fast jedem entgeltlichen Immobilienkauf die Grunderwerbsteuer Berlin anfällt, gibt es Ausnahmen. Besonders häufig geht es um unentgeltliche Übertragungen wie Erbschaften oder Schenkungen. Hier wird das Eigentum nicht durch einen Kaufpreiswechsel übertragen, sondern durch eine Überlassung ohne Gegenleistung.

Ebenso fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn Sie eine Immobilie von Ihrem Ehepartner oder nahen Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern und Kinder) übernehmen. Für diese Übertragungen gelten im Grunderwerbsteuergesetz spezielle Befreiungsvorschriften.

Bedenken Sie, dass in solchen Fällen unter Umständen andere Steuerarten, wie Schenkungs- oder Erbschaftsteuer, relevant werden können. Die Grunderwerbsteuer entfällt jedoch vollständig.
Angenommen, eine Mutter überträgt ihren Kindern ein Haus als Schenkung, ohne Kaufpreis. In diesem Fall wird keine Grunderwerbsteuer fällig. Stattdessen kann jedoch eine Schenkungssteuer anfallen, je nach Freibetrag und Wert des Hauses.

Thumbnail Kostenrechner Grunderwerbsteuer Berlin
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Welche weiteren Kosten entstehen beim Immobilienkauf in Berlin?

  • Notarielle Gebühren: In Deutschland ist die notarielle Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar sorgt für die rechtliche Sicherheit des Vertrags und klärt beide Parteien über ihre jeweiligen Rechte und Verpflichtungen auf. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 1,0% und 1,5% des gesamten Kaufpreises und sind vom Käufer zu entrichten. Diese Gebühren umfassen sowohl die Vertragsbeurkundung als auch weitere notarielle Dienstleistungen, wie die Beschaffung eines Eigentumsnachweises.
  • Kosten für die Grundbucheintragung: Nach der notariellen Beurkundung ist der nächste gesetzliche Schritt die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch. Auch dieser Schritt ist mit Gebühren verbunden, die sich aus den Kosten für die Eintragung und die Führung des Grundbuchs zusammensetzen. Diese Gebühren betragen in der Regel zwischen 0,5% und 1,0% des Kaufpreises und werden oft zusammen mit den Notarkosten abgerechnet.
  • Provision für den Immobilienmakler: Sollte der Immobilienkauf über einen Makler erfolgen, können zusätzlich Maklergebühren anfallen. Diese sind nicht gesetzlich geregelt und können daher variieren. In vielen Fällen werden die Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, es gibt jedoch auch Situationen, in denen der Käufer die gesamten Gebühren übernimmt. Die Maklerprovision beträgt in der Regel zwischen 3% und 7% des Immobilienkaufpreises und sollte im Kaufvertrag explizit aufgeführt sein.

Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer Berlin können diese Nebenkosten schnell eine spürbare Summe ergeben. Für eine genaue Übersicht empfehle ich meinen Rechner für Immobilienerwerbskosten.

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Wie können Sie die Grunderwerbsteuer in Berlin senken?

Obwohl die Grunderwerbsteuer Berlin relativ hoch ist, gibt es einige Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Eine bewährte Methode besteht darin, den Kaufpreis der Immobilie und den Preis für bewegliche Gegenstände (z. B. Möbel, Küchengeräte) im Kaufvertrag getrennt auszuweisen. Da die Grunderwerbsteuer nur auf den reinen Immobilienkaufpreis anfällt, können Sie so eine spürbare Ersparnis erzielen.

Ein weiterer Ansatz besteht darin, den Kaufpreis der Immobilie zu senken, indem Sie bestimmte Leistungen, etwa Renovierungsarbeiten, selbst übernehmen. Dadurch fällt die offizielle Kaufsumme geringer aus, was wiederum Ihre Steuerlast reduziert.

Sind Share Deals eine Option, um die Grunderwerbsteuer in Berlin zu umgehen?

Bei einem Share Deal erwerben Sie nicht direkt die Immobilie, sondern Anteile an einer Gesellschaft, die Eigentümerin des Grundstücks oder Gebäudes ist. Solange Sie weniger als 90 Prozent der Anteile übernehmen, entfällt die Grunderwerbsteuer (Stand 2025). Für private Käufer ist dieses Modell jedoch in der Regel zu komplex, da es häufig umfangreiche juristische und steuerliche Konstruktionen voraussetzt. Share Deals kommen vor allem bei größeren Transaktionen oder Investoren zum Einsatz.

Der Gesetzgeber arbeitet immer wieder daran, Schlupflöcher bei Share Deals zu schließen. Ob dieses Modell künftig noch genauso steuerbegünstigt bleibt, ist daher nicht sicher.

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Wie hat sich die Grunderwerbsteuer in Berlin entwickelt?

Die Höhe der Grunderwerbsteuer Berlin hat sich in den letzten Jahren mehrfach verändert. Bis 2006 lag der Steuersatz bei 3,5 %. Im Jahr 2007 wurde er auf 4,5 % angehoben und 2011 auf 5,0 %. Seit dem 1. Januar 2014 beträgt er 6,0 %. Diese Erhöhungen spiegeln den allgemeinen Trend in Deutschland wider, wo zahlreiche Bundesländer ihre Sätze in den vergangenen Jahren erhöht haben.

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Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in anderen Bundesländern?

Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich nach Bundesland. Während die Grunderwerbsteuer Berlin aktuell bei 6,0 % liegt, fallen in einigen Regionen lediglich 3,5 % an. In anderen Bundesländern kann die Abgabe sogar 6,5 % betragen. Nachfolgend finden Sie Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 €:

Infografik Steuersätze Grunderwerbsteuer

Bundesland Grunderwerbsteuersatz Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Bayern 3,5% 10.500 €
Grunderwerbsteuer Berlin 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Brandenburg 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Bremen 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Hamburg 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Hessen 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Niedersachsen 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Saarland 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Sachsen 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Thüringen 5,0% 15.000 €

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Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Warum ist die Grunderwerbsteuer in Berlin so hoch?

Berlin hat den Steuersatz in mehreren Schritten auf 6,0 Prozent angehoben. Damit befindet sich die Grunderwerbsteuer Berlin im oberen Bereich Deutschlands, ähnlich wie Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen. Politisch ist bislang keine Senkung in Sicht.

Kann ich die Grunderwerbsteuer vollständig umgehen?

Bei einem normalen Haus- oder Wohnungskauf ist das nicht möglich. Share Deals gelten als Sonderfall, sind aber aufwendig und kommen eher bei großen Transaktionen zum Einsatz.

Wann wird die Grunderwerbsteuer in Berlin fällig?

Sobald Ihr Notar den Kauf an das Finanzamt meldet, erhalten Sie den Steuerbescheid. Ab Zustellung haben Sie in der Regel einen Monat Zeit, die fällige Summe zu bezahlen.

Ist bei Erbschaft oder Schenkung auch Grunderwerbsteuer fällig?

Nein, bei Übertragungen innerhalb der Familie ohne Kaufpreis fällt keine Grunderwerbsteuer an. Stattdessen kann jedoch Erbschaft- oder Schenkungssteuer relevant werden.

Welche Kosten kommen neben der Grunderwerbsteuer noch auf mich zu?

Rechnen Sie auch mit Notarkosten, Gebühren für den Grundbucheintrag und eventuell Maklerprovision. Diese Posten sind meist ebenfalls vom Käufer zu tragen.

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