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Pflichtteil Berliner Testament: Pflichtteilsanspruch berechnen

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Autor:
20. September 2024
Ihre Lesezeit: 9 Minuten
               

Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Pflichtteil Berliner Testament Die schnelle Antwort

Mein Pflichtteilsrechner für das Berliner Testament ist ein hilfreiches Instrument für alle, die ein Berliner Testament aufsetzen möchten und Klarheit wünschen ob und in welcher Höhe dadurch Pflichtteilsansprüche entstehen. Ebenfalls sehr nützlich ist der Pflichtteilsrechner für Betroffene, deren Eltern sich gegenseitig im Rahmen eines Berliner Testaments eingesetzt haben. Sie können ermitteln ob und in welcher Höhe sie pflichtteilsberechtigt sind.

  • Das Berliner Testament, das oft von Ehepartnern verwendet wird, ermöglicht es, den überlebenden Ehepartner als Alleinerben einzusetzen. Die Kinder erben erst nach dem Tod des länger lebenden Elternteils.
  • Der Pflichtteilsrechner hilft dabei, den Pflichtteil zu berechnen, den die enterbten Kinder im Falle eines Berliner Testaments erhalten würden. Dieser Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den die enterbten Kinder beanspruchen können.
  • Mit dem Pflichtteilsrechner können Personen die potenziellen Ansprüche ihrer Kinder im Blick behalten und entsprechende Maßnahmen treffen, um Streitigkeiten und Unsicherheiten nach dem eigenen Ableben zu minimieren.

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Eingabehilfen zum Pflichtteilsrechner beim Berliner Testament

Um den Pflichtteil beim Berliner Testament zu berechnen, geben Sie folgende Eingaben in meinem Pflichtteilsrechner an:

  • In welcher Beziehung standen Sie zum Erblasser: Im Regelfall entfällt der Pflichtteil beim Berliner Testament auf die Kinder. Sollten Sie Sohn oder Tochter des verstorbenen Ehegatten sein, so geben Sie dies bitte an. Haben Sie ein abweichendes verwandtschaftliches Verhältnis, so geben Sie bitte dieses an.
  • War der Erblasser zum Todeszeitpunkt verheiratet? Wählen Sie hier bitte "Ja".
  • In welchem Güterstand war der Erblasser verheiratet? Von Bedeutung ist die Angabe des Güterstands der sich im Wege des Berliner Testaments beerbenden Ehegatten. Je nach Güterstand gelten unterschiedliche Erbteile und damit auch unterschiedliche Pflichtteile.
  • Leben neben Ihnen noch weitere Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel)? Zuletzt geben Sie bitte an, ob und wieviele weitere Abkömmlinge des verstorbenen Ehegatten noch am Leben sind. Sollte ein unmittelbarer Abkömmling des Erblassers bereits verstorben sein, hinterlässt er aber Erben in gerade Linie zum verstorbenen Ehegatten (z.B. Enkel), so bleibt diese Linie erhalten und wird mit "1" weiter berücksichtigt.

Beispiele für die Berechnung des Pflichtteils beim Berliner Testament

Beispiel 1: Ehepaar mit zwei Kindern, verheiratet in Zugewinngemeinschaft

Ein Ehepaar hat zwei Kinder und setzt sich gegenseitig als Alleinerben ein. Im Falle des Todes des ersten Ehepartners erbt der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen. Der gesetzliche Erbteil eines Kindes beträgt neben dem Ehepartner in Zugewinngemeinschaft 25% des Nachlasses. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 12,5% des gesamten Nachlasses. Wenn das Vermögen beispielsweise 400.000 Euro beträgt, würde jeder der beiden Kinder im Falle des Berliner Testaments einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50.000 Euro haben.

Beispiel 2: Ehepaar mit vier Kindern, verheiratet in Gütertrennung

Ein Ehepaar hat vier Kinder und setzt sich gegenseitig als Alleinerben ein. Im Falle des Todes des ersten Ehepartners erbt der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen. Der gesetzliche Erbteil eines Kindes bei insgesamt vier erbberechtigten Kindern beträgt neben dem Ehepartner in Gütertrennung 18,8% des Nachlasses. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 9,4% des gesamten Nachlasses. Wenn das Vermögen beispielsweise 600.000 Euro beträgt, würde jedes der vier Kinder im Falle des Berliner Testaments einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 56.400 Euro haben.

Beispiel 3: Pflichtteil des Enkels bei Großeltern-Ehepaar mit zwei Kindern, verheiratet in Zugewinngemeinschaft

In einem anderen Szenario hat das Ehepaar zwei Kinder, eines davon ist bereits verstorben, hinterlässt aber seinerseits ein Kind, das damit Enkel zum Ehepaar ist, das ist Form des Berliner Testaments vererbt hat. Der Nachlass hat einen Wert von 800.000 €. In diesem Fall hat der Enkel einen gesetzlichen Erbteil in Höhe von 25%, der Pflichtteil beträgt damit 12,5%. Dies führt zu einem Pflichtteilsanspruch in Höhe von 100.000 €.

Pflichtteil Berliner Testament

Vorteile des Berliner Testaments:

  • Absicherung des überlebenden Ehepartners: Das Berliner Testament bietet dem überlebenden Ehepartner Sicherheit, da dieser als Alleinerbe eingesetzt wird und somit das gesamte Vermögen erhält. Dies kann insbesondere in Fällen von Pflegebedürftigkeit oder finanzieller Abhängigkeit wichtig sein.
  • Vermeidung von Streitigkeiten: Indem das Ehepaar sich gegenseitig als Alleinerben einsetzt und die Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile erben, wird das Risiko von Erbstreitigkeiten zwischen dem überlebenden Ehepartner und den Kindern minimiert.
  • Flexibilität bei Verfügungen über den Nachlass: Das Berliner Testament ermöglicht es dem überlebenden Ehepartner, über das gesamte Vermögen, insbesondere bei Immobilienbesitz relevant, frei zu verfügen, ohne dass die Kinder Ansprüche geltend machen können. Dies kann dazu dienen, das Vermögen im Sinne der Familie zu erhalten oder auch Schenkungen vorzunehmen.
  • Steuerliche Vorteile: Je nach individueller Situation kann das Berliner Testament steuerliche Vorteile bieten, insbesondere in Bezug auf die Erbschaftsteuer, da der überlebende Ehepartner oft begünstigte Steuerklassen genießt. Ist hohes Vermögen zu vererben kann allerdings auch der genau umgedrehte Effekt eintreten, da Vermögen von einem Ehegatten zum anderen Ehegatten versteuert werden muss und dann beim Übergang auf die Kinder nochmal zu versteuern ist. Lassen Sie sich hierzu vom Steuerberater beraten.

Nachteile des Berliner Testaments:

  • Enterbung der Kinder: Das Berliner Testament führt dazu, dass die Kinder beim ersten Tod eines Elternteils enterbt werden. Dies kann gerade bei größeren Kindern zu emotionalen Konflikten führen, insbesondere wenn die enterbten Kinder nicht mit der Entscheidung einverstanden sind. Sprechen Sie darüber!
  • Mangelnde Flexibilität: Da das Berliner Testament darauf abzielt, den überlebenden Ehepartner abzusichern, werden die Verfügungen über das Vermögen der Kinder aufgeschoben. Dies kann dazu führen, dass die Kinder erst im fortgeschrittenen Alter oder in Ausnahmefällen erben, was ihre finanzielle Planung erschweren kann.
  • Eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten: Der überlebende Ehepartner ist an die Verfügungen des Berliner Testaments gebunden und kann nicht frei über das gesamte Vermögen verfügen, insbesondere wenn es darum geht, die Kinder zu begünstigen oder Vermögenswerte anderweitig zu verteilen.
  • Risiko von Veränderungen der Lebensumstände: Die Festlegungen im Berliner Testament gelten unabhängig von Veränderungen der Lebensumstände, wie zum Beispiel Scheidung oder neue Partnerschaften. Dies kann dazu führen, dass die ursprünglichen Absichten des Ehepaars nicht mehr den aktuellen Wünschen entsprechen. Denken Sie daran, ihr Testament anzupassen, wenn sich ihre Lebensumstände ändern.

Wie erstelle ich ein Berliner Testament?

Um ein Berliner Testament zu erstellen, ist grundsätzlich keine notarielle Beurkundung erforderlich. Es kann eigenhändig verfasst werden, indem beide Ehepartner ihre Verfügungen eigenhändig niederschreiben und unterzeichnen.

Einige wichtige Punkte, die bei der Erstellung eines Berliner Testaments beachtet werden sollten, sind die klare Formulierung der Verfügungen, die Benennung des überlebenden Ehepartners als Alleinerben und die Festlegung der Erben nach dem Tod beider Ehepartner, sowie das Datum der Unterzeichnung.

Obwohl kein Notar erforderlich ist, kann es dennoch sinnvoll sein, einen Anwalt oder Notar hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass das Testament rechtlich wirksam ist und den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des Ehepaars entspricht. Ein Anwalt oder Notar kann bei der Formulierung der Verfügungen beraten, potenzielle Streitpunkte identifizieren und sicherstellen, dass das Testament den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Insbesondere in komplexen Familiensituationen oder wenn größere Vermögenswerte verteilt werden sollen, kann die Beratung durch einen Anwalt hilfreich sein, um mögliche rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Wieso heißt es Berliner Testament?

Das "Berliner Testament" hat seinen Namen nicht aufgrund einer spezifischen Verbindung zur Stadt Berlin, sondern aufgrund seiner Entstehungsgeschichte. Die Bezeichnung entstand in den 1930er Jahren und ist darauf zurückzuführen, dass Berlin zu dieser Zeit als Zentrum der Rechtswissenschaft und des Notariats galt. In Berlin wurden damals viele wegweisende rechtliche Entscheidungen getroffen und neue Testamentsformen entwickelt.

Wie fordere ich den Pflichtteilsanspruch beim Berliner Testament ein?

Um den Pflichtteilsanspruch gegen den überlebenden Elternteil einzufordern, sollten die folgenden Schritte beachtet werden:

  • Überprüfung des Anspruchs: Zunächst sollte geprüft werden, ob tatsächlich ein Anspruch auf den Pflichtteil besteht. Dies kann durch Einsicht in das Testament und ggf. durch Beratung durch einen Anwalt oder eine Rechtsberatungsstelle erfolgen.
  • Kontakt mit dem überlebenden Ehegatten: Der Pflichtteilsanspruch muss beim Erben geltend gemacht werden, das heißt beim überlebenden Ehepartner. Es ist ratsam, diesen Schritt schriftlich zu dokumentieren, um einen Nachweis über die Forderung zu haben.
  • Fristen beachten: Es gelten gesetzliche Fristen für die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ab Kenntnis des Anspruchs. Es ist wichtig, diese Fristen im Auge zu behalten und rechtzeitig zu handeln.
  • Erforderliche Dokumente vorbereiten: Um den Pflichtteilsanspruch einzufordern, müssen oft bestimmte Dokumente eingereicht werden, wie zum Beispiel eine Kopie des Testaments, ein Nachweis der eigenen Identität und ggf. weitere Unterlagen. Diese sollten vorbereitet werden, um den Prozess zu beschleunigen.
  • Eventuell rechtliche Schritte einleiten: Wenn der Pflichtteilsanspruch nicht freiwillig erfüllt wird, kann es notwendig sein, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies kann die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens umfassen, um den Anspruch durchzusetzen. In diesem Fall ist die Unterstützung durch einen Anwalt oft unerlässlich.

Pflichtteilsanspruch beim Berliner Testament: Kann das Kind seinen Pflichtteil einklagen?

Ein Kind kann grundsätzlich seinen Pflichtteil einklagen, wenn es der Ansicht ist, dass ihm dieser zusteht und dieser vom überlebenden Ehepartner nicht freiwillig erfüllt wird. Um den Pflichtteil einzufordern, muss das Kind innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis des Anspruchs handeln. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die rechtliche Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs nicht immer einfach ist und mit rechtlichen und emotionalen Herausforderungen verbunden sein kann. Der überlebende Ehepartner kann versuchen, den Anspruch des Kindes anzufechten oder die Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs hinauszuzögern.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs oft zu Spannungen innerhalb der Familie führen kann, insbesondere wenn die Beziehung zwischen dem Kind und dem überlebenden Elternteil bereits belastet ist. Daher sollten alle beteiligten Parteien sich bewusst sein, dass die Entscheidung, den Pflichtteilsanspruch einzufordern, möglicherweise zu Konflikten führen kann, und gegebenenfalls versuchen, eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Gilt das Berliner Testament weiter bei Scheidung?

Nach einer Scheidung bleibt das Berliner Testament grundsätzlich weiterhin gültig, es sei denn, es wird durch eine neue testamentarische Verfügung aufgehoben oder geändert. Eine Scheidung allein hat keine automatischen Auswirkungen auf ein Testament, das von den Ehepartnern gemeinsam verfasst wurde. Bitte beachten Sie dies, sollten sich ihre Lebensumstände ändern.

Wenn das Berliner Testament jedoch nicht mehr den Wünschen oder der aktuellen Lebenssituation entspricht, können die Ehepartner es durch ein neues Testament oder andere testamentarische Verfügungen ändern oder widerrufen. Dies kann insbesondere dann ratsam sein, wenn die Scheidung zu einer neuen Partnerschaft führt oder sich die finanzielle Situation wesentlich ändert. Zu beachten ist allerdings, dass dies nur von den in Scheidung befindlichen Ehegatten gemeinsam vorgenommen werden kann.

Es ist wichtig, dass die neuen Verfügungen klar und eindeutig formuliert werden, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Wünsche des Erblassers nach seinem Tod korrekt umgesetzt werden. Im Falle einer Scheidung empfiehlt es sich daher, das bestehende Testament gemeinsam mit einem Anwalt zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass es den aktuellen Umständen entspricht.

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Wie und wann kann das Berliner Testament einseitig geändert werden?

Änderungen an einem Berliner Testament sind nur mit Einschränkungen möglich:

  • Änderungen durch beide Testatoren: Solange beide Partner leben, können sie das Berliner Testament gemeinsam ändern oder aufheben. Dies muss in der gleichen Form geschehen, in der das ursprüngliche Testament erstellt wurde, also in der Regel schriftlich und mit notarieller Beurkundung. Beide Partner müssen der Änderung zustimmen.
  • Einseitige Änderung: Einseitige Änderungen durch einen der Partner sind grundsätzlich nicht möglich, da das Berliner Testament eine bindende Wirkung für beide Parteien hat. Allerdings kann ein Rücktrittsvorbehalt im Testament verankert sein, der es einem der Ehegatten ermöglicht, das Testament unter bestimmten Bedingungen zu widerrufen oder zu ändern.
  • Änderung nach dem Tod eines Partners: Nach dem Tod eines Partners ist eine Änderung des Berliner Testaments durch den überlebenden Partner nicht möglich. Das Testament wird bindend und der überlebende Partner ist an die im Testament festgelegten Verfügungen gebunden. Ausnahmen können nur vorliegen, wenn das Testament entsprechende Klauseln enthält, die Änderungen unter bestimmten Bedingungen zulassen.
  • Hinzufügen eines Codicills: Theoretisch kann der überlebende Partner Zusätze (Codicille) anfügen, die jedoch die ursprünglichen testamentarischen Anordnungen nicht widersprechen oder ändern dürfen. Diese Zusätze sind meist darauf beschränkt, Verteilungen unter den Schlusserben zu regeln, die nicht direkt das Erbe zwischen den Partnern beeinflussen.

Wie sinnvoll ist eine Wiederverheiratungsklausel und welche Auswirkungen hat diese auf den Pflichtteil der Kinder?

Eine Wiederverheiratungsklausel im Kontext des Berliner Testaments bezieht sich auf eine Bestimmung, die die Konsequenzen regelt, falls der überlebende Ehepartner nach dem Tod des ersten Ehepartners erneut heiratet. Die Wiederverheiratungsklausel kann verschiedene Auswirkungen haben, je nachdem, wie sie formuliert ist. Häufig dient sie dazu, das Erbe für die gemeinsamen Kinder zu sichern, indem sie bestimmte Bedingungen festlegt, die bei einer Wiederverheiratung des überlebenden Ehepartners in Kraft treten. Zum Beispiel könnte eine solche Klausel vorsehen, dass im Falle einer Wiederverheiratung ein vorab bestimmter Teil des Nachlasses oder bestimmte Vermögenswerte automatisch an die Kinder aus der ersten Ehe übergehen, um deren Erbansprüche zu schützen. Die genaue Ausgestaltung einer Wiederverheiratungsklausel kann variieren und sollte sorgfältig überlegt werden, um den Absichten der Testierenden zu entsprechen und gleichzeitig rechtlich durchsetzbar zu sein.

Wie kann ich mit dem Berliner Testament die Erbschaftssteuer Freibeträge ausschöpfen?

Mit dem Berliner Testament können Ehepartner ihre Erbschaftssteuerfreibeträge vollständig ausschöpfen, indem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Wenn der erste Ehepartner stirbt, erbt der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen in Abhängigkeit von der Höhe des Nachlasswerts häufig steuerfrei, da Ehepartner in Deutschland hohe Freibeträge bei der Erbschaftsteuer genießen. Nach dem Tod des überlebenden Ehepartners erben dann die Kinder. Da der Freibetrag für Kinder niedriger ist als derjenige für Ehepartner, können jedoch Erbschaftssteuern anfallen, wenn der Nachlass einen bestimmten Wert überschreitet. Um die Steuerlast für die Kinder zu minimieren, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden:

  • Verwendung der Freibeträge für Kinder: Jedes Kind hat einen eigenen Freibetrag bei der Erbschaftsteuer. Durch eine geschickte Gestaltung des Testaments können die Freibeträge der Kinder genutzt werden, um die Steuerlast zu reduzieren.
  • Verschenken zu Lebzeiten: Um die steuerlichen Belastungen für die Kinder zu minimieren, können die Eltern Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten verschenken. Hierbei sind jedoch die Schenkungssteuer und die Einhaltung von Freibeträgen zu beachten.
  • Nutzung von Versorgungsregelungen: In einigen Fällen können Versorgungsregelungen, wie zum Beispiel die Einrichtung eines Wohnrechts oder die Nutzung von Nießbrauchrechten, genutzt werden, um Vermögenswerte steuerfrei auf die Kinder zu übertragen, während die Eltern weiterhin von den Vermögenswerten profitieren können.

Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Pflichtteil Berliner Testament

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