Berechnung Pflichtteil: Schritt-für-Schritt-Anleitung inkl. Online-Rechner
Zuletzt aktualisiert: 21. April 2024
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Das Erbrecht in Deutschland sieht vor, dass bestimmte nahe Angehörige auch dann einen Mindestanteil vom Nachlass erhalten, wenn sie im Testament nicht bedacht oder gar enterbt wurden. Dieser Anteil wird als Pflichtteil bezeichnet. Doch wie genau wird dieser Pflichtteil berechnet? Lassen Sie uns das Thema Schritt für Schritt ergründen.
Inhaltsverzeichnis: Um diese Themen geht es auf dieser Seite
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Bestimmung des Nachlasswerts
Um den Pflichtteil korrekt zu berechnen, ist es essentiell, den exakten Wert des Nachlasses zu kennen. Der Gesamtwert setzt sich aus verschiedenen Vermögensposten zusammen, die jeweils unterschiedlich bewertet werden:
- Immobilien: Bei Immobilien ist der so genannte Verkehrswert entscheidend. Dieser spiegelt den Preis wider, der unter normalen Marktbedingungen für die Immobilie erzielt werden könnte. Da die Bewertung von Immobilien komplex ist und viele Faktoren berücksichtigt, empfiehlt es sich, einen qualifizierten Sachverständigen hinzuzuziehen. Dabei können Lage, Zustand, Größe und andere Besonderheiten den Wert erheblich beeinflussen.
- Bankguthaben: Dieser Posten umfasst sämtliche Finanzmittel des Verstorbenen. Dabei werden Kontostände ebenso berücksichtigt wie Sparbücher, Tages- und Festgelder oder Wertpapierdepots. Die aktuellen Kontoauszüge geben in der Regel Aufschluss über die jeweiligen Beträge.
- Aktien: Bei Aktien und anderen Wertpapieren wird der aktuelle Börsenkurs am Todestag als Bewertungsgrundlage herangezogen. Es ist wichtig, Schwankungen und mögliche Dividendenausschüttungen zu beachten.
- Fahrzeuge: Die Bewertung von Fahrzeugen, sei es ein Auto, Motorrad oder Boot, erfolgt nach dem aktuellen Marktwert. Hier können Fahrzeugbewertungsportale oder Experten helfen, den korrekten Wert zu ermitteln.
- Sonstige Wertgegenstände: Unter diese Kategorie fallen diverse Vermögenswerte, von Kunstwerken über Schmuck bis zu seltenen Sammlerstücken. Die Bewertung solcher Objekte kann kompliziert sein, weshalb oft Experten oder Gutachter hinzugezogen werden, um eine realistische Einschätzung zu erhalten.
Es ist essentiell, bei der Bestimmung des Nachlasswerts so genau wie möglich zu sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, mehrere Expertenmeinungen einzuholen.
Abzüge und Verbindlichkeiten
Nach der Ermittlung des gesamten Nachlasswertes müssen sämtliche Schulden und Verbindlichkeiten abgezogen werden. Hierzu gehören:
- Kredite und Hypotheken: Jegliche Darlehen oder Hypotheken, die zum Todeszeitpunkt noch nicht zurückgezahlt wurden.
- Offene Rechnungen: Dies können beispielsweise noch nicht bezahlte Handwerkerrechnungen oder Krankenhauskosten sein.
- Bestattungskosten: Die Kosten für die Beisetzung des Verstorbenen müssen ebenfalls vom Nachlass abgezogen werden.
Pflichtteilquote je nach Verwandtschaftsgrad
Die Pflichtteilquote ist ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung des Pflichtteils. Sie bestimmt, welcher Anteil des Nachlasses einem pflichtteilsberechtigten Angehörigen mindestens zusteht. Der Pflichtteil bemisst sich nach der gesetzlichen Erbquote, die der pflichtteilsberechtigten Person zustehen würde. Dabei ist entscheidend, wie die Person zum Erblasser steht.
- Kinder: Sie würden normalerweise zu gleichen Teilen erben. Wenn sie enterbt wurden, steht ihnen die Hälfte der gesetzlichen Erbquote zu. Beispielsweise: Bei drei Kindern bekommt jedes Kind ein Drittel des Nachlasses. Wird eines enterbt, hat dieses Kind einen Anspruch auf die Hälfte des Drittels, also ein Sechstel des Nachlasses.
- Ehegatten: Je nach Güterstand und abhängig von den vorhandenen Verwandten des Erblassers variiert der Pflichtteil des Ehegatten. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte neben Kindern 1/2 und neben Eltern oder Geschwistern 3/4 des Nachlasses. Der Pflichtteil beträgt hier jeweils die Hälfte dieser Quoten.
- Enkel: Wenn die eigenen Kinder des Erblassers bereits verstorben sind, treten die Enkel in die Erbfolge ein. Ihr Pflichtteilsanspruch errechnet sich dann analog zu dem der Kinder.
- Eltern: Sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn keine Kinder oder Enkel vorhanden sind. In diesem Fall haben sie Anspruch auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.
Eingabehilfen für den Pflichtteilsrechner
Um einen Pflichtteilsrechner effektiv zu nutzen, müssen verschiedene Eingaben vorgenommen werden. Diese helfen, den Pflichtteil exakt zu bestimmen:
- Beziehung zum Erblasser: Hier geben Sie an, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zum Erblasser stehen, z.B. Kind, Ehegatte, Enkel oder Eltern. Dies beeinflusst direkt die Höhe der Pflichtteilquote.
- Erfassung weiterer Verwandter des Erblassers: Es ist wichtig zu wissen, ob und wie viele Kinder, Enkel oder Urenkel, Geschwister oder Eltern noch leben. Dies hat Einfluss auf die gesetzliche Erbquote und somit auf den Pflichtteil.
- Bei Ehegatten der Güterstand: Ob Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft – der Güterstand kann den Pflichtteil eines Ehegatten maßgeblich beeinflussen.
Durch korrekte Eingaben in den Rechner erhalten Sie eine Einschätzung des Ihnen zustehenden Pflichtteils.
Berechnungsbeispiele
Zur besseren Veranschaulichung einige Beispielberechnungen:
- Beispiel 1: Ein Erblasser mit einem Nachlass von 200.000 Euro und Verbindlichkeiten von 50.000 Euro hinterlässt zwei Kinder und hat eines im Testament enterbt. Nach Abzug der Schulden bleibt ein Wert von 150.000 Euro. Das enterbte Kind hat einen Pflichtteilsanspruch von 37.500 Euro.
- Beispiel 2: Ein Erblasser mit einem Nachlass von 300.000 Euro und Schulden von 20.000 Euro hat seine Ehefrau im Testament gleich bedacht. Nach Abzug der Schulden bleibt ein Wert von 280.000 Euro. Bei einer Enterbung hat das Kind einen Pflichtteilsanspruch von 70.000 Euro.
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