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Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz: Steuer beim Kauf einer Immobilie berechnen

Bild Dr. jur. Stephan SeitzAutor:
Zuletzt aktualisiert: 20. April 2024
Bitte beachten: Rechtliche Hinweise

In Rheinland-Pfalz beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5,0%, was im Vergleich zu anderen Bundesländern als moderat gilt. Diese Steuer wird auf den Kaufpreis einer Immobilie oder eines Grundstücks erhoben und ist eine einmalige Zahlung, die an das Finanzamt abzuführen ist. Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie anfallen, und sollte daher in der Finanzplanung berücksichtigt werden. In Rheinland-Pfalz ist die Grunderwerbsteuer insbesondere in touristischen Regionen wie der Mosel oder dem Pfälzerwald ein wichtiger Kostenpunkt.

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So funktioniert die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz erfolgt auf Basis eines festgelegten Steuersatzes von 5,0%, der auf den steuerpflichtigen Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks angewendet wird. Der steuerpflichtige Kaufpreis entspricht in der Regel dem im Kaufvertrag festgelegten Gesamtpreis, kann jedoch durch bestimmte Abzüge, wie beispielsweise für Inventar, reduziert werden. Nach Ermittlung des steuerpflichtigen Betrags wird der Grunderwerbsteuersatz von Rheinland-Pfalz von 5,0% darauf angewendet, um die endgültige Steuerschuld zu ermitteln.

Beispiel für die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Angenommen, Sie erwerben eine Immobilie für 300.000 € in Rheinland-Pfalz. In diesem Fall würde eine Grunderwerbsteuer von 15.000 € fällig. Ist im Kaufvertrag Inventar im Wert von 10.000 € separat ausgewiesen, reduziert sich der steuerpflichtige Betrag auf 290.000 €, und die Grunderwerbsteuer würde dementsprechend 14.500 € betragen.

Höhe der Grunderwerbsteuer in den größten Städten in Rheinland-Pfalz

Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Städten in Rheinland-Pfalz.

Stadt in Rheinland-Pfalz Grunderwerbsteuersatz in Rheinland-Pfalz Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Mainz 5,0% 15.000 €
Ludwigshafen 5,0% 15.000 €
Koblenz 5,0% 15.000 €
Trier 5,0% 15.000 €
Kaiserslautern 5,0% 15.000 €
Worms 5,0% 15.000 €
Neuwied 5,0% 15.000 €
Neustadt an der Weinstraße 5,0% 15.000 €
Speyer 5,0% 15.000 €
Bad Kreuznach 5,0% 15.000 €
Landau in der Pfalz 5,0% 15.000 €
Pirmasens 5,0% 15.000 €
Zweibrücken 5,0% 15.000 €
Idar-Oberstein 5,0% 15.000 €
Lahnstein 5,0% 15.000 €
Bad Neuenahr-Ahrweiler 5,0% 15.000 €
Ingelheim am Rhein 5,0% 15.000 €
Andernach 5,0% 15.000 €
Bingen am Rhein 5,0% 15.000 €
Sinzig 5,0% 15.000 €
Mayen 5,0% 15.000 €
Alzey 5,0% 15.000 €
Bad Dürkheim 5,0% 15.000 €
Wittlich 5,0% 15.000 €

Zusätzliche Ausgaben beim Erwerb einer Immobilie in Rheinland-Pfalz neben der Grunderwerbsteuer

Notargebühren: In Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar sorgt dafür, dass der Vertrag eindeutig ist und dass beide Parteien ihre jeweiligen Rechte und Verpflichtungen vollständig verstehen. Üblicherweise trägt der Käufer diese Kosten, die in der Regel zwischen 1,0% und 1,5% des Gesamtkaufpreises liegen. Diese Gebühren umfassen sowohl die Vertragsbeurkundung als auch weitere notarielle Dienstleistungen wie die Beschaffung eines Eigentumsnachweises.

Ausgaben für das Grundbuch: Nach der notariellen Beurkundung ist die Änderung des Eigentümers im Grundbuch ein weiterer obligatorischer Schritt, der ebenfalls kostenpflichtig ist. Die Ausgaben für das Grundbuch setzen sich aus den Eintragungsgebühren und den Kosten für die Führung des Grundbuchblatts zusammen. Diese Kosten belaufen sich in der Regel auf etwa 0,5% bis 1,0% des Kaufpreises der Immobilie und werden normalerweise zusammen mit den Notargebühren abgerechnet.

Provision für den Immobilienmakler: Wenn der Immobilienkauf über einen Makler abgewickelt wird, fallen in der Regel auch Maklerprovisionen an. Diese sind nicht gesetzlich geregelt und können daher unterschiedlich ausfallen. In vielen Bundesländern ist es üblich, dass die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen der Käufer alle Kosten übernimmt. Die Provision für den Makler beträgt normalerweise zwischen 3% und 7% des Immobilienkaufpreises und sollte im Kaufvertrag explizit angegeben sein.

Für eine detaillierte Kostenaufstellung können Sie meinen Rechner für Immobilienerwerbskosten verwenden.

Kostenrechner Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz

Steuerliche Vorteile für denkmalgeschützte Gebäude in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz werden denkmalgeschützte Gebäude besonders berücksichtigt, wenn es um die Grunderwerbsteuer geht. Eigentümer, die solche Gebäude erwerben und restaurieren, können unter bestimmten Bedingungen steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Ziel dieser Regelung ist die Förderung des Denkmalschutzes und die Erhaltung des kulturellen Erbes des Landes.

Erbbaurechte und die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Ähnlich wie in anderen Bundesländern werden auch in Rheinland-Pfalz Erbbaurechte in der Grunderwerbsteuer berücksichtigt. Dabei wird im Regelfall nur der Wert des Erbbaurechts besteuert und nicht der des gesamten Grundstücks. Dies kann für den Erwerber eine Möglichkeit sein, die steuerliche Belastung zu reduzieren, insbesondere wenn es sich um soziale oder kommunale Projekte handelt.

Regelungen für landwirtschaftliche Flächen

Die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen kann in Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen zu steuerlichen Vorteilen beim Erwerb führen. Diese Regelungen sollen die Landwirtschaft im Bundesland fördern und den ländlichen Raum stärken. So können unter bestimmten Umständen landwirtschaftliche Betriebe beim Grundstückserwerb von der Grunderwerbsteuer befreit sein oder einen reduzierten Steuersatz erhalten.

Höhe der Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich nach Bundesland. Nachfolgend finden sie Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Bundesland.

Bundesland Grunderwerbsteuersatz Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Baden-Württemberg 5,0% 15.000 €
Bayern 3,5% 10.500 €
Berlin 6,0% 18.000 €
Brandenburg 6,5% 19.500 €
Bremen 5,0% 15.000 €
Hamburg 5,5% 16.500 €
Hessen 6,0% 18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 6,0% 18.000 €
Niedersachsen 5,0% 15.000 €
Nordrhein-Westfalen 6,5% 19.500 €
Rheinland-Pfalz 5,0% 15.000 €
Saarland 6,5% 19.500 €
Sachsen 5,5% 16.500 €
Sachsen-Anhalt 5,0% 15.000 €
Schleswig-Holstein 6,5% 19.500 €
Thüringen 5,0% 15.000 €

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