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Grunderwerbsteuer berechnen: Kauf Immobilie Niedersachsen

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Autor:
Zuletzt aktualisiert: 20. September 2024
Ihre Lesezeit: 5 Minuten
               

Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
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In Niedersachsen beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5,0%, was im Vergleich zu anderen Bundesländern moderat ist. Diese Steuer wird auf den Kaufpreis einer Immobilie oder eines Grundstücks erhoben und ist eine einmalige Zahlung, die an das Finanzamt abzuführen ist. Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie anfallen, und sollte daher in der Finanzplanung berücksichtigt werden. In Niedersachsen ist die Grunderwerbsteuer insbesondere in beliebten Wohngegenden wie Hannover oder Braunschweig ein wichtiger Kostenpunkt.

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So funktioniert die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Niedersachsen

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Niedersachsen erfolgt auf Basis eines festgelegten Steuersatzes von 5,0%, der auf den steuerpflichtigen Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks angewendet wird. Der steuerpflichtige Kaufpreis entspricht in der Regel dem im Kaufvertrag festgelegten Gesamtpreis, kann jedoch durch bestimmte Abzüge, wie beispielsweise für Inventar, reduziert werden. Nach Ermittlung des steuerpflichtigen Betrags wird der Grunderwerbsteuersatz von Niedersachsen von 5,0% darauf angewendet, um die endgültige Steuerschuld zu ermitteln.

Beispiel für die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Niedersachsen

Angenommen, Sie erwerben eine Immobilie für 300.000 € in Niedersachsen. In diesem Fall würde eine Grunderwerbsteuer von 15.000 € fällig. Ist im Kaufvertrag Inventar im Wert von 10.000 € separat ausgewiesen, reduziert sich der steuerpflichtige Betrag auf 290.000 €, und die Grunderwerbsteuer würde dementsprechend 14.500 € betragen.

Höhe der Grunderwerbsteuer in den größten Städten in Niedersachsen

Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Städten in Niedersachsen.

Stadt in Niedersachsen Grunderwerbsteuersatz in Niedersachsen Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Hannover 5,0% 15.000 €
Braunschweig 5,0% 15.000 €
Oldenburg 5,0% 15.000 €
Osnabrück 5,0% 15.000 €
Wolfsburg 5,0% 15.000 €
Göttingen 5,0% 15.000 €
Hildesheim 5,0% 15.000 €
Salzgitter 5,0% 15.000 €
Lüneburg 5,0% 15.000 €
Celle 5,0% 15.000 €
Wilhelmshaven 5,0% 15.000 €
Emden 5,0% 15.000 €
Delmenhorst 5,0% 15.000 €
Hameln 5,0% 15.000 €
Nordhorn 5,0% 15.000 €
Lingen 5,0% 15.000 €
Garbsen 5,0% 15.000 €
Wolfenbüttel 5,0% 15.000 €
Neustadt am Rübenberge 5,0% 15.000 €
Langenhagen 5,0% 15.000 €
Melle 5,0% 15.000 €
Stade 5,0% 15.000 €
Laatzen 5,0% 15.000 €
Seelze 5,0% 15.000 €
Lehrte 5,0% 15.000 €
Buxtehude 5,0% 15.000 €

Zusätzliche Kosten beim Immobilienerwerb in Niedersachsen neben der Grunderwerbsteuer

Notargebühren: In Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar stellt sicher, dass der Vertrag klar und verständlich ist und beide Parteien ihre Rechte und Pflichten vollständig verstehen. Die Kosten für den Notar müssen in der Regel vom Käufer getragen werden und betragen normalerweise zwischen 1,0% und 1,5% des Gesamtkaufpreises. Diese Gebühren decken sowohl die Vertragsbeurkundung als auch weitere notarielle Dienstleistungen wie die Beschaffung eines Eigentumsnachweises ab.

Grundbuchkosten: Nach der notariellen Beurkundung ist die Änderung des Eigentümers im Grundbuch ein weiterer notwendiger Schritt, der ebenfalls kostenpflichtig ist. Die Kosten für das Grundbuch setzen sich aus den Eintragungsgebühren und den Gebühren für die Führung des Grundbuchblatts zusammen. Diese Kosten belaufen sich in der Regel auf etwa 0,5% bis 1,0% des Kaufpreises der Immobilie und werden normalerweise zusammen mit den Notargebühren abgerechnet.

Maklerprovision: Wenn der Immobilienkauf über einen Makler abgewickelt wird, fallen in der Regel auch Maklerprovisionen an. Diese sind nicht gesetzlich festgelegt und können daher variieren. In vielen Bundesländern wird die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Käufer alle Kosten trägt. Die Maklerprovision beträgt normalerweise zwischen 3% und 7% des Immobilienkaufpreises und sollte im Kaufvertrag explizit aufgeführt sein.

Für eine genaue Aufschlüsselung der Kosten können Sie meinen Kostenrechner für den Immobilienerwerb verwenden.

Kostenrechner Grunderwerbsteuer Niedersachsen

Besonderheiten für landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen

In Niedersachsen können landwirtschaftliche Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer befreit sein oder einen reduzierten Steuersatz in Anspruch nehmen. Diese steuerlichen Vorteile sollen die landwirtschaftliche Produktion im Land fördern und die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums unterstützen.

Steuerliche Behandlung von Erbbaurechten

Erbbaurechte sind in Niedersachsen eine gängige Praxis, besonders für kommunale und soziale Einrichtungen. Die steuerliche Behandlung dieser Rechtsform kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel wird jedoch nur der Wert des Erbbaurechts und nicht der Wert des zugrundeliegenden Grundstücks besteuert, was in bestimmten Fällen zu einer erheblichen Steuerersparnis führen kann.

Steuerliche Regelungen für Bauträger und Projektentwickler

Bauträger und Projektentwickler haben in Niedersachsen die Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer durch bestimmte Gestaltungsmodelle zu optimieren. Zum Beispiel kann die sogenannte Bauherrenmodelle zur Anwendung kommen, bei der die Grunderwerbsteuer nur für den Grundstückspreis und nicht für das darauf errichtete Gebäude erhoben wird. Dies reduziert die steuerliche Belastung und macht Investitionen in Immobilienprojekte attraktiver.

Höhe der Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich nach Bundesland. Nachfolgend finden sie Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Bundesland.

Bundesland Grunderwerbsteuersatz Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Baden-Württemberg 5,0% 15.000 €
Bayern 3,5% 10.500 €
Berlin 6,0% 18.000 €
Brandenburg 6,5% 19.500 €
Bremen 5,0% 15.000 €
Hamburg 5,5% 16.500 €
Hessen 6,0% 18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 6,0% 18.000 €
Niedersachsen 5,0% 15.000 €
Nordrhein-Westfalen 6,5% 19.500 €
Rheinland-Pfalz 5,0% 15.000 €
Saarland 6,5% 19.500 €
Sachsen 5,5% 16.500 €
Sachsen-Anhalt 5,0% 15.000 €
Schleswig-Holstein 6,5% 19.500 €
Thüringen 5,0% 15.000 €

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