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Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz: Höhe und Berechnung RLP

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
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Zuletzt aktualisiert: 14. April 2025
Ihre Lesezeit: 7 Minuten
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz Die schnelle Antwort

Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz

  • Grunderwerbsteuer clever kalkulieren – In Rheinland-Pfalz zahlen Sie 5 % des Kaufpreises, doch Inventarabzüge senken sofort die Steuerlast. Sie erfahren Schritt für Schritt, wie der Fiskus rechnet. So behalten Sie beim Notartermin die volle Kostenkontrolle.
  • Gesetzliche Ausnahmen gezielt nutzen – Übertragungen innerhalb der Familie oder per Erbschaft bleiben steuerfrei. Sie lernen, welche Voraussetzungen wirklich gelten und wo häufige Irrtümer lauern. Dadurch verschenken Sie keine Freibeträge mehr.
  • Alle Zusatzkosten früh einplanen – Notar, Grundbuch und Makler treiben den Kaufpreis um bis zu 9 % in die Höhe. Der Beitrag zeigt übersichtlich, wann welche Gebühren fällig werden. So schützt ein realistischer Budgetplan vor bösen Überraschungen.
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Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz berechnen – so geht’s Schritt für Schritt

Wer in Rheinland-Pfalz (RLP) eine Immobilie kauft, muss die Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz entrichten. Der aktuelle Steuersatz liegt bei 5,0 % des notariell vereinbarten Kaufpreises. Wie Sie die Höhe dieser Steuer schnell ermitteln und wann die Zahlung fällig wird, erläutere ich anhand eines praxisnahen Beispiels.

Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz: Hätten Sie das gedacht? Zahlen, Daten, Fakten!

  • Über 100 Jahre Tradition: Die erste Vorläuferin der heutigen Grunderwerbsteuer wurde bereits 1909 eingeführt – lange vor der Bundesrepublik selbst. Damit gehört sie zu den am dauerhaftesten etablierten Abgaben in Deutschland und hat bis heute nichts von ihrer Relevanz eingebüßt.
  • Täglich Millionen für die Länderkassen: Allein im Jahr 2022 nahmen die Bundesländer rund 18,9 Milliarden € durch die Grunderwerbsteuer ein. Das entspricht über 50 Millionen € pro Tag – oder umgerechnet knapp 36.000 € pro Minute, die in den Länderhaushalten ankommen.
  • Steuersätze auf Rekordniveau: Seit 2006 dürfen die Bundesländer ihre Grunderwerbsteuersätze selbst festlegen. In einigen Ländern liegt er mittlerweile bei bis zu 6,5 %. Das hat dazu geführt, dass das Gesamtaufkommen der Grunderwerbsteuer in den vergangenen 15 Jahren erheblich gestiegen ist – eine Entwicklung, die Käuferinnen und Käufer umso mehr im Blick haben sollten.
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Grunderwerbsteuer in RLP berechnen – so funktioniert’s

Das Berechnen der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz ist unkompliziert: Grundlage ist der steuerpflichtige Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks. Dieser entspricht in der Regel dem Gesamtpreis im Kaufvertrag, kann aber um separat ausgewiesenes Inventar gekürzt werden. Auf den bereinigten Betrag wird der Steuersatz von 5,0 % angewendet. So erhalten Sie Ihre endgültige Steuerschuld.

Rechenbeispiel: Kaufpreis 300.000 €. Ohne Abschläge ergibt das eine Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz von 15.000 €. Wird Inventar im Wert von 10.000 € gesondert ausgewiesen, sinkt der steuerpflichtige Kaufpreis auf 290.000 € und die Steuer auf 14.500 €.

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  • Unverbindlich anfragen: Für die Anfrage zur Finanzierung nutzen Sie das Antragsformular. Das verpflichtet Sie zu nichts und ist kostenlos.
  • Angebote besprechen: Innerhalb eines Werktages meldet sich Ihr Finanzierungsberater oder -beraterin bei ihnen. Nach der persönlichen Beratung zu Ihrem Vorhaben erhalten Sie maßgeschneiderte Angebote.
  • Einfach abschließen: Ihr Berater/Ihre Beraterin unterstützt Sie bei der Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und regelt die Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Sie erhalten den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift.
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Wann fällt keine Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz an?

Obwohl beim Immobilienkauf in RLP meist Grunderwerbsteuer anfällt, gibt es bundesweit einheitliche Ausnahmen.

Keine Grunderwerbsteuer entsteht bei Übertragungen zwischen nahen Angehörigen – etwa von Eltern auf Kinder oder zwischen Ehepartnern.

Auch Erbschaften sind steuerfrei. Wer eine Immobilie durch Erbgang erhält, zahlt keine Grunderwerbsteuer, gegebenenfalls jedoch Erbschaftsteuer.

Bei Schenkungen unter engen Verwandten (zum Beispiel Großeltern an Enkel) wird ebenfalls keine Grunderwerbsteuer erhoben, sofern die Übertragung unentgeltlich erfolgt und steuerlich begünstigt ist.

Ihre Mutter schenkt Ihnen ein Haus in Trier. Ohne Gegenleistung fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Zusätzlich existiert eine bundesweite Freigrenze von 2.500 €. Liegt der Kaufpreis darunter – etwa bei sehr kleinen Grundstücksteilen – bleibt der Erwerb steuerfrei.

Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater oder direkt mit dem Finanzamt.

Trennen Sie das bewegliche Inventar möglichst präzise von der Immobilie, indem Sie Einbauküchen, Möbel oder andere Gegenstände nachvollziehbar separat im Kaufvertrag ausweisen. So lässt sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer legal senken, was je nach Objektwert spürbare Einsparungen ermöglicht. Achten Sie jedoch unbedingt auf realistische Bewertungen und eine sorgfältige Dokumentation aller Ausstattungsmerkmale, damit das Finanzamt die Aufteilung akzeptiert.

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

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Höhe der Grunderwerbsteuer in den größten Städten in RLP

Beispielrechnung für einen Kaufpreis von 300.000 €.

Stadt in Rheinland-Pfalz Grunderwerbsteuersatz Steuer bei 300.000 €
Mainz5,0 %15.000 €
Ludwigshafen5,0 %15.000 €
Koblenz5,0 %15.000 €
Trier5,0 %15.000 €
Kaiserslautern5,0 %15.000 €
Worms5,0 %15.000 €
Neuwied5,0 %15.000 €
Neustadt an der Weinstraße5,0 %15.000 €
Speyer5,0 %15.000 €
Bad Kreuznach5,0 %15.000 €
Landau in der Pfalz5,0 %15.000 €
Pirmasens5,0 %15.000 €
Zweibrücken5,0 %15.000 €
Idar-Oberstein5,0 %15.000 €
Lahnstein5,0 %15.000 €
Bad Neuenahr-Ahrweiler5,0 %15.000 €
Ingelheim am Rhein5,0 %15.000 €
Andernach5,0 %15.000 €
Bingen am Rhein5,0 %15.000 €
Sinzig5,0 %15.000 €
Mayen5,0 %15.000 €
Alzey5,0 %15.000 €
Bad Dürkheim5,0 %15.000 €
Wittlich5,0 %15.000 €

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Zusätzliche Ausgaben beim Erwerb einer Immobilie in Rheinland-Pfalz neben der Grunderwerbsteuer

  • Notargebühren: In Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar sorgt dafür, dass der Vertrag eindeutig ist und dass beide Parteien ihre jeweiligen Rechte und Verpflichtungen vollständig verstehen. Üblicherweise trägt der Käufer diese Kosten, die in der Regel zwischen 1,0% und 1,5% des Gesamtkaufpreises liegen. Diese Gebühren umfassen sowohl die Vertragsbeurkundung als auch weitere notarielle Dienstleistungen wie die Beschaffung eines Eigentumsnachweises.
  • Ausgaben für das Grundbuch: Nach der notariellen Beurkundung ist die Änderung des Eigentümers im Grundbuch ein weiterer obligatorischer Schritt, der ebenfalls kostenpflichtig ist. Die Ausgaben für das Grundbuch setzen sich aus den Eintragungsgebühren und den Kosten für die Führung des Grundbuchblatts zusammen. Diese Kosten belaufen sich in der Regel auf etwa 0,5% bis 1,0% des Kaufpreises der Immobilie und werden normalerweise zusammen mit den Notargebühren abgerechnet.
  • Provision für den Immobilienmakler: Wenn der Immobilienkauf über einen Makler abgewickelt wird, fallen in der Regel auch Maklerprovisionen an. Diese sind nicht gesetzlich geregelt und können daher unterschiedlich ausfallen. In vielen Bundesländern ist es üblich, dass die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen der Käufer alle Kosten übernimmt. Die Provision für den Makler beträgt normalerweise zwischen 3% und 7% des Immobilienkaufpreises und sollte im Kaufvertrag explizit angegeben sein.
  • Für eine detaillierte Kostenaufstellung können Sie meinen Rechner für Immobilienerwerbskosten verwenden.

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Sonderfälle bei der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Denkmalgeschützte Gebäude

Erwerben Sie ein unter Denkmalschutz stehendes Objekt, bewertet das Finanzamt den Boden und das Gebäude getrennt. Häufig wird nur der Bodenwert besteuert, weil die Substanz durch Auflagen und Sanierungspflichten an Wert verliert.

Damit sinkt die Bemessungsgrundlage deutlich. Voraussetzung ist eine amtliche Bescheinigung der Denkmalschutz­behörde sowie ein nachvollziehbarer Sanierungsplan.

Beantragen Sie die Bescheinigung vor dem Notartermin – das Dokument muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten vorliegen.
Eine Käuferin erwirbt ein denkmalgeschütztes Stadthaus für 400.000 €. Der Gutachter setzt den Bodenwert auf 150.000 €. Nur diese 150.000 € werden mit 5,0 % versteuert, die Grunderwerbsteuer reduziert sich von 20.000 € auf 7.500 €.

Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht erwerben Sie nicht das Grundstück selbst, sondern nur das dingliche Recht, es für einen langen Zeitraum – typischerweise 60 bis 99 Jahre – zu bebauen und zu nutzen. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nicht am Grundstückswert, sondern am Kapitalwert (Barwert) des vereinbarten Erbbauzinses.

Diesen Kapitalwert ermittelt das Finanzamt, indem es den jährlichen Erbbauzins mit dem gesetzlich festgelegten Vervielfältiger aus Anlage 9a BewG multipliziert. Der Faktor richtet sich nach der Restlaufzeit und liegt bei 60 Jahren z. B. bei rund 17,5, bei 99 Jahren bei etwa 18,1.

Beispiel Jahres-Erbbauzins 4 000 €:
  • Laufzeit 60 Jahre ⇒ Vervielfältiger 17,5
  • Kapitalwert = 4 000 € × 17,5 = 70 000 €
Bei einem Grunderwerbsteuersatz von 5,0 % ergibt sich eine Steuer von 3.500 €. Zum Vergleich: Würde dasselbe Grundstück für 200 000 € gekauft, fielen Grunderwerbsteuer von 10.000 € an.

Wird das Erbbaurecht später verlängert oder durch Kauf des Grundstücks abgelöst, entsteht Grunderwerbsteuer nur auf die Werterhöhung, z. B. auf den zusätzlichen Kapitalwert bei Verlängerung bzw. auf die Ablösesumme abzüglich bereits besteuerter Beträge.

Landwirtschaftliche Flächen

Bei Land- und Forstwirtschaft wird der sogenannte Ertragswert angesetzt, der häufig weit unter dem Marktpreis liegt. Dadurch fallen die Steuern niedriger aus.

Innerfamiliäre Hof­übergaben können sogar vollständig steuerfrei bleiben, wenn bestimmte Flächen- und Bewirtschaftungsgrenzen eingehalten werden.

Lassen Sie den Ertragswert vorab durch einen Sachverständigen ermitteln, damit das Finanzamt die vergünstigte Bewertung anerkennt.

Thumbnail Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz
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Grunderwerbsteuer nach Bundesland im Vergleich

So unterscheiden sich die Sätze bundesweit (Beispiel: Kaufpreis 300.000 €).

Infografik Steuersätze Grunderwerbsteuer

Bundesland Grunderwerbsteuersatz Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Bayern 3,5% 10.500 €
Grunderwerbsteuer Berlin 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Brandenburg 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Bremen 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Hamburg 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Hessen 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Niedersachsen 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Saarland 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Sachsen 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Thüringen 5,0% 15.000 €

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Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?

Die Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz beträgt aktuell 5,0 % des notariellen Kaufpreises. Der Satz gilt für alle Immobilienkäufe im Bundesland.

Wann muss die Grunderwerbsteuer in RLP gezahlt werden?

Meist rund vier Wochen nach dem Notartermin – sobald das Finanzamt den Steuerbescheid verschickt. Die Zahlung ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch.

Fällt bei einer Erbschaft Grunderwerbsteuer an?

Nein. Beim Erwerb einer Immobilie durch Erbfall wird keine Grunderwerbsteuer fällig. Je nach Wert kann jedoch Erbschaftsteuer anfallen.

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