Logo RECHNER.APP
 
Zins-Check für Ihre Finanzierung?
Startseite > Grunderwerbsteuer berechnen > Grunderwerbsteuer Saarland

Grunderwerbsteuer Saarland: Höhe und Berechnung

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Autor:
Zuletzt aktualisiert: 14. April 2025
Ihre Lesezeit: 7 Minuten
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Grunderwerbsteuer Saarland Die schnelle Antwort

Grunderwerbsteuer Saarland

  • Hoher Steuersatz, hohe Wirkung: Mit 6,5 % liegt das Saarland bundesweit an der Spitze. Schon 300.000 € Kaufpreis bedeuten 19.500 € Steuer. Sie lernen, welche Stellschrauben den Betrag drücken.
  • Rechnung leicht gemacht: Ich führe Sie Schritt für Schritt durch die Berechnung und zeige, wie Sie die Grunderwerbsteuer berechnen und welche Möglichkeiten zur Reduktion es gibt. So sichern Sie sich Planungssicherheit, noch bevor Sie unterschreiben. Ein praktischer Rechner testet jede Variante.
  • Fristen sicher einhalten: Nach dem Notartermin läuft die Frist zur Zahlung. Nur wer pünktlich überweist, erhält die Unbedenklichkeits­bescheinigung. Sie erfahren, welche Sanktionen drohen und wie Sie Verzögerungen umgehen.
Abschnitt 1 von 7

Was ist die Grunderwerbsteuer im Saarland?

Die Grunderwerbsteuer im Saarland – häufig einfach Grunderwerbsteuer Saarland genannt – ist eine einmalige Verkehrssteuer, die beim Kauf oder Tausch eines Grundstücks beziehungsweise einer Immobilie anfällt. Sie fließt in den Landeshaushalt und basiert auf dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Im Gegensatz zur jährlichen Grundsteuer wird die Abgabe nur ein einziges Mal fällig: genau dann, wenn das Eigentum im Grundbuch auf Sie übergeht.

Die Steuer wird typischerweise ausgelöst durch den Erwerb eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung, eines Baugrundstücks oder durch einen Grundstückstausch. Auch Erbpachtbestellungen und Abtretungen eines Kaufvertrags können die Abgabe auslösen. Ihr Notar meldet den Vorgang innerhalb von zwei Wochen elektronisch beim Finanzamt.

Grunderwerbsteuer Saarland: Hätten Sie das gedacht? Zahlen, Daten, Fakten!

  • Über 100 Jahre Tradition: Die erste Vorläuferin der heutigen Grunderwerbsteuer wurde bereits 1909 eingeführt – lange vor der Bundesrepublik selbst. Damit gehört sie zu den am dauerhaftesten etablierten Abgaben in Deutschland und hat bis heute nichts von ihrer Relevanz eingebüßt.
  • Täglich Millionen für die Länderkassen: Allein im Jahr 2022 nahmen die Bundesländer rund 18,9 Milliarden € durch die Grunderwerbsteuer ein. Das entspricht über 50 Millionen € pro Tag – oder umgerechnet knapp 36.000 € pro Minute, die in den Länderhaushalten ankommen.
  • Steuersätze auf Rekordniveau: Seit 2006 dürfen die Bundesländer ihre Grunderwerbsteuersätze selbst festlegen. In einigen Ländern liegt er mittlerweile bei bis zu 6,5 %. Das hat dazu geführt, dass das Gesamtaufkommen der Grunderwerbsteuer in den vergangenen 15 Jahren erheblich gestiegen ist – eine Entwicklung, die Käuferinnen und Käufer umso mehr im Blick haben sollten.
Abschnitt 2 von 7

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer im Saarland?

Seit dem 1. Januar 2015 liegt der Steuersatz konstant bei 6,5 Prozent. Zuvor betrug er 5,5 Prozent, davor 4,0 Prozent. Damit zählt das Saarland bundesweit weiterhin zu den Ländern mit der höchsten Grunderwerbsteuer. Zum Vergleich: In Rheinland-Pfalz werden 5 Prozent verlangt, in Bayern 3,5 Prozent.

Der Steuerbescheid kommt wenige Wochen nach der notariellen Beurkundung. Ab Zustellung haben Sie exakt einen Monat Zeit, den Betrag zu überweisen. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeits­bescheinigung aus – ohne dieses Dokument nimmt das Grundbuchamt keine Umschreibung vor.

Höhe der Grunderwerbsteuer in den größten Städten des Saarlands

Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 €.

Stadt im Saarland Grunderwerbsteuersatz im Saarland Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Saarbrücken 6,5% 19.500 €
Neunkirchen 6,5% 19.500 €
Homburg 6,5% 19.500 €
Völklingen 6,5% 19.500 €
Sankt Ingbert 6,5% 19.500 €
Saarlouis 6,5% 19.500 €
Merzig 6,5% 19.500 €
Sankt Wendel 6,5% 19.500 €
Blieskastel 6,5% 19.500 €
Dillingen/Saar 6,5% 19.500 €

Zins-Check für Ihre Finanzierung?

  • Unverbindlich anfragen: Für die Anfrage zur Finanzierung nutzen Sie das Antragsformular. Das verpflichtet Sie zu nichts und ist kostenlos.
  • Angebote besprechen: Innerhalb eines Werktages meldet sich Ihr Finanzierungsberater oder -beraterin bei ihnen. Nach der persönlichen Beratung zu Ihrem Vorhaben erhalten Sie maßgeschneiderte Angebote.
  • Einfach abschließen: Ihr Berater/Ihre Beraterin unterstützt Sie bei der Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und regelt die Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Sie erhalten den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift.
Abschnitt 3 von 7

Grunderwerbsteuer im Saarland berechnen – so geht’s

Um die Grunderwerbsteuer Saarland berechnen zu können, bestimmen Sie zunächst die Bemessungsgrundlage. Multiplizieren Sie diesen Betrag anschließend mit dem Steuersatz von 6,5 Prozent. Verwenden Sie gerne unseren kostenlosen Rechner, um unterschiedliche Szenarien durchzuspielen.

Bemessungsgrundlage richtig ermitteln

Ausgangspunkt ist der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Davon dürfen Sie den Wert inventarisierter Gegenstände wie eine Einbauküche oder Möbel abziehen – vorausgesetzt, die Positionen sind einzeln im Vertrag aufgeführt und durch Rechnungen oder ein Gutachten belegt. Photovoltaik­anlagen gelten nur dann als bewegliches Inventar, wenn sie nicht fest mit dem Dach verbunden sind.

Beispiel für die Berechnung der Grunderwerbsteuer

Sie erwerben eine Immobilie für 300.000 €. Ohne Inventar zahlen Sie 19.500 € Grunderwerbsteuer. Weist der Vertrag Inventar im Wert von 10.000 € aus, reduziert sich die Steuer auf 18.850 €.

Trennen Sie das bewegliche Inventar möglichst präzise von der Immobilie, indem Sie Einbauküchen, Möbel oder andere Gegenstände nachvollziehbar separat im Kaufvertrag ausweisen. So lässt sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer legal senken, was je nach Objektwert spürbare Einsparungen ermöglicht. Achten Sie jedoch unbedingt auf realistische Bewertungen und eine sorgfältige Dokumentation aller Ausstattungsmerkmale, damit das Finanzamt die Aufteilung akzeptiert.

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

Abschnitt 4 von 7

Nebenkosten zusätzlich zur Grunderwerbsteuer

Neben dieser Steuer fallen Notar-, Grundbuch- und gegebenenfalls Maklergebühren an. Zusammen liegen diese Posten in der Regel bei 5 bis 8 Prozent des Kaufpreises.

  • Notarkosten: In Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar sorgt dafür, dass der Vertrag eindeutig ist und beide Parteien ihre jeweiligen Rechte und Verpflichtungen vollständig verstehen. Üblicherweise trägt der Käufer diese Kosten, die in der Regel zwischen 1,0% und 1,5% des Gesamtkaufpreises liegen. Diese Gebühren umfassen die Vertragsbeurkundung und andere notarielle Dienstleistungen, wie die Beschaffung eines Eigentumsnachweises.
  • Grundbuchkosten: Nach der notariellen Beurkundung ist die Änderung des Eigentümers im Grundbuch ein weiterer obligatorischer Schritt, der ebenfalls kostenpflichtig ist. Die Kosten für das Grundbuch setzen sich aus Eintragungsgebühren und den Kosten für die Führung des Grundbuchblatts zusammen. Diese Kosten betragen in der Regel etwa 0,5% bis 1,0% des Kaufpreises der Immobilie und werden normalerweise zusammen mit den Notarkosten abgerechnet.
  • Maklerprovision: Wenn der Immobilienkauf über einen Makler abgewickelt wird, entstehen in der Regel Maklerprovisionen. Diese sind nicht gesetzlich geregelt und können daher unterschiedlich ausfallen. In vielen Bundesländern wird die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Käufer alle Kosten trägt. Die Maklerprovision beträgt in der Regel zwischen 3% und 7% des Immobilienkaufpreises und sollte im Kaufvertrag explizit angegeben sein.
Nutzen Sie meinen Rechner für Kosten Immobilienerwerb auf dieser Seite, um alle Nebenkosten auf einen Blick zu erfassen.

Icon Weitere Artikel Grunderwerbsteuer Saarland: Meine weiteren Artikel

Abschnitt 5 von 7

Ablauf: Vom Kaufvertrag bis zum Grundbucheintrag

Nach der Vertragsunterzeichnung übermittelt der Notar die Urkunde digital an das Finanzamt. Dieses erlässt den Bescheid, und Sie haben einen Monat Zeit, die Steuer zu begleichen. Nach Zahlung erhalten Sie die Unbedenklichkeits­bescheinigung – erst dann kann das Grundbuchamt den Eigentümerwechsel eintragen.

Planen Sie die Steuerzahlung von Beginn an in Ihre Finanzierung ein.
Bei verspäteter Zahlung erhebt das Finanzamt Säumniszuschläge von 1 % pro angefangenem Monat und kann eine Zwangs­sicherungshypothek im Grundbuch eintragen lassen.

Investieren Sie 3 Minuten und lizenzieren einen oder mehrere meiner Online-Rechner! 45 Tage Testzeitraum. Im Anschluss dauerhaft kostenfrei oder für eine geringe monatliche Lizenzgebühr als Whitelabel-Lösung einsetzbar.
 
Abschnitt 6 von 7

Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten

Das GrEStG enthält mehrere Befreiungen und Erleichterungen. Richtig genutzt, lassen sich die Kosten spürbar senken.

Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht erwerben Sie nicht das Grundstück selbst, sondern nur das dingliche Recht, es für einen langen Zeitraum – typischerweise 60 bis 99 Jahre – zu bebauen und zu nutzen. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nicht am Grundstückswert, sondern am Kapitalwert (Barwert) des vereinbarten Erbbauzinses.

Diesen Kapitalwert ermittelt das Finanzamt, indem es den jährlichen Erbbauzins mit dem gesetzlich festgelegten Vervielfältiger aus Anlage 9a BewG multipliziert. Der Faktor richtet sich nach der Restlaufzeit und liegt bei 60 Jahren z. B. bei rund 17,5, bei 99 Jahren bei etwa 18,1.

Beispiel Jahres-Erbbauzins 4 000 €:
  • Laufzeit 60 Jahre ⇒ Vervielfältiger 17,5
  • Kapitalwert = 4 000 € × 17,5 = 70 000 €
Bei einem Grunderwerbsteuersatz von 6,5 % ergibt sich eine Steuer von 4.550 €. Zum Vergleich: Würde dasselbe Grundstück für 200 000 € gekauft, fielen Grunderwerbsteuer von 13.000 € an.

Wird das Erbbaurecht später verlängert oder durch Kauf des Grundstücks abgelöst, entsteht Grunderwerbsteuer nur auf die Werterhöhung, z. B. auf den zusätzlichen Kapitalwert bei Verlängerung bzw. auf die Ablösesumme abzüglich bereits besteuerter Beträge.

Energetische Sanierung

Das Saarland legt großen Wert auf Umweltschutz und Energieeffizienz. Daher gibt es steuerliche Erleichterungen für den Erwerb von Immobilien, die energetisch saniert werden sollen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Käufer eine Ermäßigung der Grunderwerbsteuer erhalten, wenn sie eine entsprechende Sanierung durchführen. Dies fördert nachhaltiges Bauen und energetische Modernisierung.

Begünstigungen für Gewerbeflächen

Im Saarland gibt es spezielle Regelungen für den Erwerb von Gewerbeflächen, die insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen relevant sind. Bei bestimmten Projekten, die als besonders förderungswürdig eingestuft werden, kann eine Reduzierung oder sogar ein Erlass der Grunderwerbsteuer möglich sein. Ziel ist die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Bundesland.

Übertragungen innerhalb der Familie und Share-Deals

Schenkungen, Erbschaften sowie Verkäufe zwischen Ehegatten oder in gerader Linie (Eltern ↔ Kinder) sind grunderwerbsteuerfrei. Bei Kapitalgesellschaften bleibt ein Anteilskauf steuerfrei, wenn weniger als 90 % der Anteile übertragen werden und bestimmte Haltefristen eingehalten sind.

Thumbnail Grunderwerbsteuer Saarland
Abschnitt 7 von 7

Höhe der Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich nach Bundesland. Nachfolgend finden sie Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Bundesland.

Infografik Steuersätze Grunderwerbsteuer

Bundesland Grunderwerbsteuersatz Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Bayern 3,5% 10.500 €
Grunderwerbsteuer Berlin 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Brandenburg 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Bremen 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Hamburg 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Hessen 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Niedersachsen 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Saarland 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Sachsen 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Thüringen 5,0% 15.000 €

Zins-Check für Ihre Finanzierung?

  • Unverbindlich anfragen: Für die Anfrage zur Finanzierung nutzen Sie das Antragsformular. Das verpflichtet Sie zu nichts und ist kostenlos.
  • Angebote besprechen: Innerhalb eines Werktages meldet sich Ihr Finanzierungsberater oder -beraterin bei ihnen. Nach der persönlichen Beratung zu Ihrem Vorhaben erhalten Sie maßgeschneiderte Angebote.
  • Einfach abschließen: Ihr Berater/Ihre Beraterin unterstützt Sie bei der Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und regelt die Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Sie erhalten den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift.
Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Grunderwerbsteuer im Saarland berechnet?

Ausgangspunkt ist der vertragliche Kaufpreis abzüglich separat ausgewiesenen Inventars. Dieser bereinigte Betrag wird mit 6,5 Prozent multipliziert. Das Ergebnis ist die zu zahlende Grunderwerbsteuer.

Wann muss ich die Steuer bezahlen?

Sobald der Bescheid eintrifft, haben Sie genau einen Monat Zeit für die Überweisung. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeits­bescheinigung aus.

Gibt es Freibeträge für Erstkäufer?

Nein. Anders als in manchen Bundesländern gewährt das Saarland derzeit keinen Freibetrag für Ersterwerber.

Fällt Grunderwerbsteuer bei Schenkung oder Erbschaft an?

Übertragungen zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder in gerader Linie sind grunderwerbsteuerfrei. Stattdessen kann Erbschaft- oder Schenkungsteuer entstehen.

Was passiert bei verspäteter Zahlung?

Nach Ablauf der Frist erhebt das Finanzamt Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des Steuerbetrags pro angefangenem Monat und kann eine Zwangs­sicherungshypothek eintragen lassen.

Icon KI Agent

RECHNER.APP KI-Agent

  • Auswertung aller Inhalte meiner Webseite mittels KI. Stellen Sie Ihre Frage und erhalten Sie eine individuelle Antwort!
  • Auch wenn die Antwort des KI-Agenten so formuliert sein könnte, stellt sie keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall dar. KI-Ergebnisse können fehlerhaft sein. Alle Angaben ohne Gewähr.
  • Ihre Eingaben werden entsprechend meiner Datenschutzerklärung verarbeitet.
Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Grunderwerbsteuer Saarland:

Kommentare

Bislang keine Kommentare.

Schreiben Sie Ihren Kommentar!

Ihr Name und Ihr Kommentar werden veröffentlicht und entsprechend meiner Datenschutzerklärung verarbeitet.

Icon weitere Online-Rechner

Dieser Schnellrechner hat Ihnen gefallen? Dann empfehle ich Ihnen folgende Online-Rechner!

Online-Rechner "Erben & Vererben"

Online-Rechner "Fristen"

Online-Rechner "Immobilien"

Online-Rechner "Notarkosten"

Online-Rechner "Recht"

Online-Rechner "Steuern"


Bislang keine Bewertungen


Diesen Beitrag teilen