Grunderwerbsteuer berechnen: Kauf einer Immobilie im Saarland
Im Saarland beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5%, was im Vergleich zu anderen Bundesländern recht hoch ist. Diese Steuer wird auf den Kaufpreis einer Immobilie oder eines Grundstücks angewandt und ist eine einmalige Abgabe, die an das Finanzamt zu entrichten ist. Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Nebenkosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen und sollte daher in der Finanzplanung nicht vernachlässigt werden. Im Saarland ist die Grunderwerbsteuer insbesondere in städtischen Gebieten wie Saarbrücken ein wichtiger Faktor.
Inhaltsverzeichnis
- So funktioniert die Berechnung der Grunderwerbsteuer im Saarland
- Beispiel für die Berechnung der Grunderwerbsteuer im Saarland
- Höhe der Grunderwerbsteuer in den größten Städten im Saarland
- Zusätzliche Ausgaben beim Erwerb einer Immobilie im Saarland neben der Grunderwerbsteuer
- Steuerliche Behandlung von Erbbaurechten im Saarland
- Steuererleichterungen für energetische Sanierungen
- Regelungen für den Erwerb von Gewerbeflächen
- Höhe der Grunderwerbsteuer nach Bundesland
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So funktioniert die Berechnung der Grunderwerbsteuer im Saarland
Die Berechnung der Grunderwerbsteuer im Saarland erfolgt auf Basis eines festgelegten Steuersatzes von 6,5%, der auf den steuerpflichtigen Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks angewendet wird. Der steuerpflichtige Kaufpreis entspricht in der Regel dem im Kaufvertrag festgelegten Gesamtpreis, kann jedoch durch bestimmte Abzüge, wie beispielsweise für Inventar, reduziert werden. Nach Ermittlung des steuerpflichtigen Betrags wird der Grunderwerbsteuersatz des Saarlands von 6,5% darauf angewendet, um die endgültige Steuerschuld zu ermitteln.
Beispiel für die Berechnung der Grunderwerbsteuer im Saarland
Angenommen, Sie erwerben eine Immobilie für 300.000 € im Saarland. In diesem Fall würde eine Grunderwerbsteuer von 19.500 € fällig. Ist im Kaufvertrag Inventar im Wert von 10.000 € separat ausgewiesen, reduziert sich der steuerpflichtige Betrag auf 290.000 €, und die Grunderwerbsteuer würde dementsprechend 18.850 € betragen.
Höhe der Grunderwerbsteuer in den größten Städten im Saarland
Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Städten im Saarland.
Stadt im Saarland | Grunderwerbsteuersatz im Saarland | Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 € |
---|---|---|
Saarbrücken | 6,5% | 19.500 € |
Neunkirchen | 6,5% | 19.500 € |
Homburg | 6,5% | 19.500 € |
Völklingen | 6,5% | 19.500 € |
Sankt Ingbert | 6,5% | 19.500 € |
Saarlouis | 6,5% | 19.500 € |
Merzig | 6,5% | 19.500 € |
Sankt Wendel | 6,5% | 19.500 € |
Blieskastel | 6,5% | 19.500 € |
Dillingen/Saar | 6,5% | 19.500 € |
Zusätzliche Ausgaben beim Erwerb einer Immobilie im Saarland neben der Grunderwerbsteuer
Notarkosten: In Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar sorgt dafür, dass der Vertrag eindeutig ist und beide Parteien ihre jeweiligen Rechte und Verpflichtungen vollständig verstehen. Üblicherweise trägt der Käufer diese Kosten, die in der Regel zwischen 1,0% und 1,5% des Gesamtkaufpreises liegen. Diese Gebühren umfassen die Vertragsbeurkundung und andere notarielle Dienstleistungen, wie die Beschaffung eines Eigentumsnachweises.
Grundbuchkosten: Nach der notariellen Beurkundung ist die Änderung des Eigentümers im Grundbuch ein weiterer obligatorischer Schritt, der ebenfalls kostenpflichtig ist. Die Kosten für das Grundbuch setzen sich aus Eintragungsgebühren und den Kosten für die Führung des Grundbuchblatts zusammen. Diese Kosten betragen in der Regel etwa 0,5% bis 1,0% des Kaufpreises der Immobilie und werden normalerweise zusammen mit den Notarkosten abgerechnet.
Maklerprovision: Wenn der Immobilienkauf über einen Makler abgewickelt wird, entstehen in der Regel Maklerprovisionen. Diese sind nicht gesetzlich geregelt und können daher unterschiedlich ausfallen. In vielen Bundesländern wird die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Käufer alle Kosten trägt. Die Maklerprovision beträgt in der Regel zwischen 3% und 7% des Immobilienkaufpreises und sollte im Kaufvertrag explizit angegeben sein.
Um genaue Kosten zu ermitteln, können Sie meinen Rechner für Immobilienerwerbskosten verwenden.
Steuerliche Behandlung von Erbbaurechten im Saarland
Im Saarland gilt für Erbbaurechte eine ähnliche steuerliche Behandlung wie in anderen Bundesländern. Der Wert des Erbbaurechts selbst wird für die Grunderwerbsteuer herangezogen, nicht der des gesamten Grundstücks. Dies bietet vor allem für kommunale und soziale Einrichtungen Vorteile, da sie hierdurch ihre Steuerlast minimieren können.
Steuererleichterungen für energetische Sanierungen
Das Saarland legt großen Wert auf Umweltschutz und Energieeffizienz. Daher gibt es steuerliche Erleichterungen für den Erwerb von Immobilien, die energetisch saniert werden sollen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Käufer eine Ermäßigung der Grunderwerbsteuer erhalten, wenn sie eine entsprechende Sanierung durchführen. Dies fördert nachhaltiges Bauen und energetische Modernisierung.
Regelungen für den Erwerb von Gewerbeflächen
Im Saarland gibt es spezielle Regelungen für den Erwerb von Gewerbeflächen, die insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen relevant sind. Bei bestimmten Projekten, die als besonders förderungswürdig eingestuft werden, kann eine Reduzierung oder sogar ein Erlass der Grunderwerbsteuer möglich sein. Ziel ist die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Bundesland.
Höhe der Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich nach Bundesland. Nachfolgend finden sie Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Bundesland.
Bundesland | Grunderwerbsteuersatz | Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 € |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 5,0% | 15.000 € |
Bayern | 3,5% | 10.500 € |
Berlin | 6,0% | 18.000 € |
Brandenburg | 6,5% | 19.500 € |
Bremen | 5,0% | 15.000 € |
Hamburg | 5,5% | 16.500 € |
Hessen | 6,0% | 18.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern | 6,0% | 18.000 € |
Niedersachsen | 5,0% | 15.000 € |
Nordrhein-Westfalen | 6,5% | 19.500 € |
Rheinland-Pfalz | 5,0% | 15.000 € |
Saarland | 6,5% | 19.500 € |
Sachsen | 5,5% | 16.500 € |
Sachsen-Anhalt | 5,0% | 15.000 € |
Schleswig-Holstein | 6,5% | 19.500 € |
Thüringen | 5,0% | 15.000 € |
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