Logo RECHNER.APP
 
Zins-Check für Ihre Finanzierung?
Startseite > Grunderwerbsteuer berechnen

Grunderwerbsteuer berechnen: Höhe und Berechnung

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Autor:
Zuletzt aktualisiert: 14. April 2025
Ihre Lesezeit: 9 Minuten
Sehr gut: Diese Seite wurde mit 5.0 Sternen bewertet!
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Grunderwerbsteuer berechnen Die schnelle Antwort

Grunderwerbsteuer berechnen

  • Frühe Planung lohnt sich: Sie erfahren frühzeitig, welche Kosten bei Kauf oder Übertragung anfallen. Das verschafft Ihnen finanzielle Sicherheit. So behalten Sie immer den Überblick und vermeiden unangenehme Überraschungen.
  • Klare Regelungen helfen weiter: Ob Kauf, Erbschaft oder Schenkung – Sie lernen, wann und warum die Steuer greift. Das spart Ärger mit dem Finanzamt. Zusätzlich entdecken Sie legale Möglichkeiten zur Kostenreduktion.
  • Strategische Gestaltung zahlt sich aus: Wer Inventar clever ausweist oder Share Deals nutzt, kann spürbar sparen. Gleichzeitig bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Damit erzielen Sie langfristig den größten Nutzen beim Immobilienerwerb.
Abschnitt 1 von 7

Was ist die Grunderwerbsteuer und wann fällt sie an?

Viele Immobilienkäufer fragen sich: Was ist Grunderwerbsteuer und in welchen Fällen wird sie erhoben? Kurz gesagt, handelt es sich um eine steuerliche Abgabe, die Sie in Deutschland beim Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstücks zahlen müssen. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Sobald Sie Eigentum an einem Grundstück erwerben, berechnet das Finanzamt die Grunderwerbsteuer. Die Steuersätze können sich in den Bundesländern unterscheiden und bewegen sich häufig zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Jedes Bundesland hat dabei seinen eigenen Spielraum, was leichte regionale Abweichungen zur Folge hat.

Typischerweise wird die Steuerpflicht ausgelöst, sobald Sie und der Verkäufer den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. Ob Sie eine bereits bebaute Immobilie kaufen oder erst noch bauen möchten, spielt keine Rolle. Auch bei Tauschgeschäften, Zwangsversteigerungen, Schenkungen unter Auflagen oder bestimmten gesellschaftsrechtlichen Vorgängen fällt diese Steuer an.

Die Grunderwerbsteuer sorgt einerseits für Einnahmen der Bundesländer und wirkt andererseits auf den Immobilienmarkt regulierend. Da diese Abgabe grundsätzlich jeden trifft, der Grund und Boden erwirbt, sollten Sie beim Kauf frühzeitig berücksichtigen, wie hoch die Grunderwerbsteuer in Ihrem Fall ausfällt.

Eine Familie kauft ein Einfamilienhaus in Hessen für 400.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 6,0 Prozent entstehen rund 24.000 Euro Grunderwerbsteuer. Zusätzlich fallen weitere Kaufnebenkosten (z. B. Notar, Grundbuch) an.

Welche Vorgänge unterliegen der Grunderwerbsteuer?

Generell wird jede Übertragung von Eigentum an einem inländischen Grundstück besteuert. Dazu gehören:

  • der Kauf einer Immobilie,
  • ein Grundstückstausch,
  • der Erwerb aus einer Zwangsversteigerung,
  • oder auch der Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft, die ein Grundstück besitzt.
  • Bei unentgeltlichen Vorgängen wie Schenkungen oder Erbschaften fällt meist keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 GrEStG). Ausgenommen sind gemischte Schenkungen, bei denen der entgeltliche Anteil besteuert werden kann. Schenkungen unter Auflagen (§ 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG) sind ebenfalls nicht stets steuerfrei, etwa wenn ein Nießbrauch oder Wohnrecht Vorbehalten bleibt.

Maßgeblich ist das wirtschaftliche Eigentum: Sobald Sie tatsächlich über das Grundstück oder die Immobilie verfügen können, bewertet das Finanzamt dies grunderwerbsteuerlich. Bei reinen Schenkungen oder Erbschaften gelten wiederum Ausnahmen oder Befreiungen, die in einem gesonderten Abschnitt genauer erläutert werden.

Wer ist verpflichtet, die Grunderwerbsteuer zu zahlen?

Nach dem GrEStG haften Käufer und Verkäufer grundsätzlich gesamtschuldnerisch. In der Praxis übernimmt allerdings fast immer der Käufer die Zahlung der Grunderwerbsteuer, weil das im notariellen Kaufvertrag so vereinbart wird. Das sorgt für eine klare Abwicklung und ist gängige Marktübung.

Nach der notariellen Beurkundung meldet der Notar den Kaufvertrag an das Finanzamt. Dort wird die Höhe der Grunderwerbsteuer ermittelt, ein Steuerbescheid erlassen und dem Käufer zugestellt. Zahlt der Käufer nicht, könnte das Finanzamt theoretisch auch den Verkäufer in Anspruch nehmen. Bei einer Zwangsversteigerung ist allerdings nur der Meistbietende zur Zahlung verpflichtet.

Grunderwerbsteuer berechnen: Hätten Sie das gedacht? Zahlen, Daten, Fakten!

  • Über 100 Jahre Tradition: Die erste Vorläuferin der heutigen Grunderwerbsteuer wurde bereits 1909 eingeführt – lange vor der Bundesrepublik selbst. Damit gehört sie zu den am dauerhaftesten etablierten Abgaben in Deutschland und hat bis heute nichts von ihrer Relevanz eingebüßt.
  • Täglich Millionen für die Länderkassen: Allein im Jahr 2022 nahmen die Bundesländer rund 18,9 Milliarden € durch die Grunderwerbsteuer ein. Das entspricht über 50 Millionen € pro Tag – oder umgerechnet knapp 36.000 € pro Minute, die in den Länderhaushalten ankommen.
  • Steuersätze auf Rekordniveau: Seit 2006 dürfen die Bundesländer ihre Grunderwerbsteuersätze selbst festlegen. In einigen Ländern liegt er mittlerweile bei bis zu 6,5 %. Das hat dazu geführt, dass das Gesamtaufkommen der Grunderwerbsteuer in den vergangenen 15 Jahren erheblich gestiegen ist – eine Entwicklung, die Käuferinnen und Käufer umso mehr im Blick haben sollten.
Abschnitt 2 von 7

Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Wer die Grunderwerbsteuer berechnen möchte, muss vor allem zwei Aspekte beachten: die Bemessungsgrundlage und den Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes. Meist dient der vereinbarte Kaufpreis für Grundstück und Gebäude als Basis, sofern Sie eine bereits bebaute Immobilie kaufen. Bei unbebauten Grundstücken wird der Kaufpreis des Grundstücks herangezogen. Auf diesen Betrag wendet das Finanzamt dann den passenden Prozentsatz an.

Sobald Sie die Grunderwerbsteuer berechnen, sollten Sie diese Kostenposition frühzeitig in Ihre Finanzplanung integrieren. Neben Notarkosten und Maklergebühren summiert sich die Grunderwerbsteuer oft auf mehrere tausend Euro. Wer genau wissen will, welche Summe anfällt, sollte die einzelnen Posten der Berechnung kennen.

Was zählt zur Bemessungsgrundlage?

In der Regel ist das der im Kaufvertrag festgelegte Preis. Zusätzlich können aber weitere Leistungen einbezogen werden, zum Beispiel die Übernahme von Schulden oder Nutzungsrechten. In vielen Kaufverträgen ist jedoch nur der reine Kaufpreis relevant, weil weitere Leistungen oft gesondert ausgewiesen werden.

Kaufen Sie ein Haus für 300.000 Euro und übernehmen zusätzlich Renovierungskosten, die laut Vertrag eigentlich der Verkäufer zahlen müsste, können diese Beträge ebenfalls in die Bemessungsgrundlage einfließen. Klären Sie mit Ihrem Notar, ob solche Posten separat im Kaufvertrag aufgeführt sind.

Bewegliche Gegenstände wie Möbel oder eine Einbauküche werden häufig separat ausgewiesen. Dadurch lassen sie sich aus der Bemessungsgrundlage herausnehmen, was die steuerpflichtige Summe und damit die Grunderwerbsteuer reduziert.

Wie unterscheiden sich die Steuersätze in den Bundesländern?

Die Bundesländer legen ihre Steuersätze individuell fest, sodass je nach Region 3,5 bis 6,5 Prozent gelten können. Wer also ein identisches Haus in unterschiedlichen Bundesländern erwirbt, zahlt bei höherem Steuersatz automatisch mehr Grunderwerbsteuer. Eine erste Orientierung liefert die folgende Übersicht:

Infografik Steuersätze Grunderwerbsteuer

Bundesland Grunderwerbsteuersatz Grunderwerbsteuer bei 300.000 € Kaufpreis
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Bayern 3,5% 10.500 €
Grunderwerbsteuer Berlin 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Brandenburg 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Bremen 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Hamburg 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Hessen 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Niedersachsen 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Saarland 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Sachsen 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Thüringen 5,0% 15.000 €

Ob Sie letztlich 3,5 oder 6,5 Prozent zahlen, kann für das Budget einen großen Unterschied bedeuten. Informieren Sie sich daher frühzeitig über den jeweiligen Steuersatz, damit Sie die Grunderwerbsteuer korrekt ermitteln und Ihre Kaufnebenkosten realistisch einschätzen können.

Zins-Check für Ihre Finanzierung?

  • Unverbindlich anfragen: Für die Anfrage zur Finanzierung nutzen Sie das Antragsformular. Das verpflichtet Sie zu nichts und ist kostenlos.
  • Angebote besprechen: Innerhalb eines Werktages meldet sich Ihr Finanzierungsberater oder -beraterin bei ihnen. Nach der persönlichen Beratung zu Ihrem Vorhaben erhalten Sie maßgeschneiderte Angebote.
  • Einfach abschließen: Ihr Berater/Ihre Beraterin unterstützt Sie bei der Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und regelt die Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Sie erhalten den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift.
Abschnitt 3 von 7

Wie kann man die Grunderwerbsteuer ermitteln?

Um die Grunderwerbsteuer zu ermitteln, können Sie einen Grunderwerbsteuer Rechner im Internet nutzen. Dort geben Sie den Kaufpreis, den Wert des Inventars und das betreffende Bundesland an. Anschließend erhalten Sie einen Überblick über die zu erwartenden Nebenkosten beim Grundstückskauf oder Immobilienkauf.

Wie funktioniert ein Grunderwerbsteuer Rechner?

Ein solcher Rechner benötigt drei Hauptangaben:

  • Kaufpreis: Geben Sie den reinen Kaufpreis ohne Notar- oder Maklerhonorare ein.
  • Inventarwert: Wenn im Kaufvertrag bewegliche Gegenstände separat ausgewiesen werden, kann dieser Betrag vom steuerpflichtigen Kaufpreis abgezogen werden.
  • Bundesland: Da die Steuersätze in jedem Bundesland abweichen, ist diese Angabe unerlässlich.

Auf Basis dieser Daten zieht der Rechner den Inventarwert vom Kaufpreis ab und wendet dann den Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes an. So erfahren Sie, wie hoch Ihre Grunderwerbsteuer voraussichtlich ausfällt.

Durch eine realistische Aufteilung zwischen Grundstück oder Gebäude und beweglichem Inventar können Sie die Grunderwerbsteuer oft reduzieren. Achten Sie aber darauf, dass die vereinbarten Werte plausibel sind.

Beispiel zur Nutzung des Grunderwerbsteuer Rechners

Angenommen, Sie erwerben eine Wohnung für 550.000 Euro in Bayern (Steuersatz 3,5 Prozent). Die Einbauküche wird mit 15.000 Euro separat aufgeführt. Zuerst ziehen Sie die 15.000 Euro vom Kaufpreis ab: 550.000 Euro - 15.000 Euro = 535.000 Euro. Anschließend multiplizieren Sie 535.000 Euro mit 3,5 Prozent (18.725 Euro). Diesen Betrag sollten Sie für die Grunderwerbsteuer einplanen.

Trennen Sie das bewegliche Inventar möglichst präzise von der Immobilie, indem Sie Einbauküchen, Möbel oder andere Gegenstände nachvollziehbar separat im Kaufvertrag ausweisen. So lässt sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer legal senken, was je nach Objektwert spürbare Einsparungen ermöglicht. Achten Sie jedoch unbedingt auf realistische Bewertungen und eine sorgfältige Dokumentation aller Ausstattungsmerkmale, damit das Finanzamt die Aufteilung akzeptiert.

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

Abschnitt 4 von 7

Welche Ausnahmen und Befreiungen gibt es bei der Grunderwerbsteuer?

In bestimmten Fällen wird keine Grunderwerbsteuer fällig, obwohl ein Eigentumsübergang stattfindet. Diese Ausnahmen und Befreiungen sind im Grunderwerbsteuergesetz verankert, um vor allem Übertragungen in der Familie zu begünstigen oder innerbetriebliche Umstrukturierungen zu erleichtern.

Erwerben Sie beispielsweise ein Grundstück durch Erbschaft oder Schenkung innerhalb der Familie, kann die Steuer entfallen. Auch bei bestimmten Unternehmensübertragungen ist eine Befreiung möglich. Prüfen Sie jedoch unbedingt die genauen Voraussetzungen, bevor Sie den Kaufvertrag aufsetzen.

Wann ist der Erwerb von der Grunderwerbsteuer befreit?

Der Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks ist unter bestimmten Bedingungen von der Grunderwerbsteuer befreit. Häufig spielen Familienverhältnisse oder die Unentgeltlichkeit eine entscheidende Rolle. Typische Beispiele:

Erbschaft:

  • Durch Erbfolge anfallendes Grundeigentum ist üblicherweise von der Grunderwerbsteuer befreit.
  • Bei einer Erbengemeinschaft gilt die Steuerfreiheit, solange keine entgeltliche Übertragung erfolgt.
  • Kauft ein Miterbe dem anderen jedoch seinen Anteil ab, kann ein steuerpflichtiger Vorgang entstehen.

Schenkungen in gerader Linie:

  • Die Übertragung zwischen Eltern und Kindern oder Großeltern und Enkeln kann grunderwerbsteuerfrei sein.
  • Relevant ist hier der unentgeltliche Charakter. Werden größere Schulden übernommen, kann Grunderwerbsteuer teilweise anfallen.
  • Stiefkinder werden leiblichen Kindern oft gleichgestellt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Schenkungen unter Auflagen:

  • Bei einer „Schenkung“ mit bestimmten Verpflichtungen (z. B. Pflegeleistungen) kann ein Teil entgeltlich sein.
  • Auf diesen entgeltlichen Anteil kann die Grunderwerbsteuer erhoben werden.
  • Durch eine sorgfältige Gestaltung lassen sich böse Überraschungen vermeiden.

Übertragung zwischen Ehepartnern:

  • Der Übergang von Immobilienbesitz in bestehender Ehe ist oft befreit.
  • Auch nach einer Scheidung kann die Übertragung an den Ex-Partner steuerfrei erfolgen.
Kleinere Abweichungen vom unentgeltlichen Charakter (z. B. die Übernahme von Verbindlichkeiten) können ausreichen, um Grunderwerbsteuer ganz oder teilweise auszulösen. Prüfen Sie jede Auflage oder Gegenleistung genau.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuervermeidung gibt es?

Auch wenn ein Erwerb entgeltlich erfolgt, gibt es legale Strategien, um die Grunderwerbsteuer zu senken. Häufig wird das Inventar im Kaufvertrag separat ausgewiesen, um die Bemessungsgrundlage zu verringern. Bei größeren Unternehmensgeschäften kommen sogenannte Share Deals zum Einsatz. Hier erwirbt man nicht das Grundstück selbst, sondern Anteile an einer Gesellschaft, die das Grundstück hält.

Share Deals eignen sich vor allem für Investoren oder bei umfangreichen Transaktionen. Private Käufer sollten genau abwägen, ob sich der organisatorische Aufwand lohnt.

Icon Weitere Artikel Grunderwerbsteuer berechnen: Meine weiteren Artikel

  • Icon Grunderwerbsteuer BW: Berechnung Baden-Württemberg
    Grunderwerbsteuer BW: Berechnung Baden-Württemberg
    Autor: Dr. Stephan Seitz
    Zuletzt aktualisiert: 14. April 2025

  • Icon Grunderwerbsteuer Bayern: Höhe und Berechnung
    Grunderwerbsteuer Bayern: Höhe und Berechnung
    Autor: Dr. Stephan Seitz
    Zuletzt aktualisiert: 14. April 2025

  • Icon Grunderwerbsteuer Berlin: Höhe und Berechnung
    Grunderwerbsteuer Berlin: Höhe und Berechnung
    Autor: Dr. Stephan Seitz
    Zuletzt aktualisiert: 14. April 2025

  • Icon Grunderwerbsteuer Brandenburg: Höhe und Berechnung
    Grunderwerbsteuer Brandenburg: Höhe und Berechnung
    Autor: Dr. Stephan Seitz
    Zuletzt aktualisiert: 14. April 2025

  • Icon Grunderwerbsteuer Bremen: Höhe und Berechnung
    Grunderwerbsteuer Bremen: Höhe und Berechnung
    Autor: Dr. Stephan Seitz
    Zuletzt aktualisiert: 14. April 2025

Abschnitt 5 von 7

Wie und wann wird die Grunderwerbsteuer bezahlt?

Sobald ein Kaufvertrag notariell beurkundet ist, leitet der Notar eine Vertragskopie an das Finanzamt weiter. Auf dieser Grundlage erlässt das Finanzamt den Steuerbescheid. In der Regel haben Sie einen Monat Zeit, um die Grunderwerbsteuer zu begleichen.

Zahlen Sie nicht fristgerecht, können Mahngebühren oder Säumniszuschläge entstehen. Wenn Ihre Finanzierung noch nicht gesichert ist, besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Stundung zu beantragen. Dazu müssen Sie jedoch in der Regel Sicherheiten nachweisen.

Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Bank, ob Sie die Grunderwerbsteuer in die Finanzierung einbinden können. So vermeiden Sie zeitliche Engpässe und zusätzliche Kosten.

Wann erhält man den Steuerbescheid?

Die Bearbeitungszeit beim Finanzamt variiert. Es kann wenige Wochen oder auch mehrere Monate dauern, bis Sie den Steuerbescheid erhalten. Erst dann beginnt die einmonatige Zahlungsfrist. Möchten Sie eine Stundung beantragen, sollten Sie frühzeitig mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen.

Achten Sie darauf, dass Ihre persönlichen Daten sowie die Kaufpreisangaben im Vertrag korrekt sind. Fehler können zu Verzögerungen und Mahnungen führen.

Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Nachdem Sie die Grunderwerbsteuer bezahlt haben oder wenn ein steuerfreier Vorgang vorliegt, stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese benötigen Sie, um die Eigentumsumschreibung im Grundbuch abzuschließen. Ohne dieses Dokument nimmt das Grundbuchamt üblicherweise keine Umschreibung vor.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung belegt, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt sind, und ist somit ein unverzichtbarer Schritt auf dem Weg zum endgültigen Eigentum.

Investieren Sie 3 Minuten und lizenzieren einen oder mehrere meiner Online-Rechner! 45 Tage Testzeitraum. Im Anschluss dauerhaft kostenfrei oder für eine geringe monatliche Lizenzgebühr als Whitelabel-Lösung einsetzbar.
 
Abschnitt 6 von 7

Wie kann man bei der Grunderwerbsteuer sparen?

Obwohl die Grunderwerbsteuer oft eine erhebliche Belastung darstellt, gibt es einige legale Wege, um sie zu reduzieren. Im Wesentlichen geht es darum, die Bemessungsgrundlage gering zu halten oder vorhandene Ausnahmevorschriften des GrEStG geschickt zu nutzen.

Aufteilung des Kaufpreises

Die wohl einfachste Methode, um die Grunderwerbsteuer zu senken, ist die klare Trennung zwischen Grundstück beziehungsweise Gebäude und dem beweglichen Inventar. Während Grundstück und Gebäude steuerpflichtig sind, fällt für Einbauküchen oder Möbel in der Regel keine Grunderwerbsteuer an.

Kaufen Sie ein Haus für 300.000 Euro und setzen das Inventar im Vertrag mit 10.000 Euro an, sinkt die steuerpflichtige Summe auf 290.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 5 Prozent sparen Sie dadurch 500 Euro.

Wichtig ist, dass Sie den Wert von Küche, Möbeln oder anderen Einrichtungsgegenständen realistisch im Vertrag beziffern. Überzogene Ansätze könnten das Finanzamt misstrauisch machen.

Steuerliche Vorteile bei Übertragungen in der Familie

Übertragungen innerhalb der Familie können grunderwerbsteuerfrei sein, etwa wenn es sich um eine echte Schenkung zwischen Eltern und Kindern handelt. Auch bei der Übertragung zwischen Ehepartnern oder im Rahmen einer Scheidung lassen sich häufig Steuern sparen.

Wenn Sie eine Immobilie ohnehin an ein Familienmitglied übertragen möchten, lohnt sich die Prüfung, ob eine Schenkung oder eine unentgeltliche Überlassung infrage kommt.

Share Deals

Bei einem Share Deal werden nicht Grundstücke an sich übertragen, sondern Anteile an einer Gesellschaft, der das Grundstück gehört. Unter bestimmten Voraussetzungen fällt dafür keine oder nur eine reduzierte Grunderwerbsteuer an. Da hier bestimmte Schwellenwerte nicht überschritten werden dürfen und häufig Haltefristen gelten, ist kompetente Beratung unerlässlich.

Share Deals lohnen sich vor allem für größere Immobiliengeschäfte. Für private Käufer ist der Aufwand meist zu hoch, um nennenswerte Vorteile zu erzielen.

Thumbnail Grunderwerbsteuer berechnen
Abschnitt 7 von 7

Erbbaurecht und Grunderwerbsteuer

Beim Erbbaurecht erwerben Sie nicht das Grundstück selbst, sondern nur das dingliche Recht, es für einen langen Zeitraum – typischerweise 60 bis 99 Jahre – zu bebauen und zu nutzen. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nicht am Grundstückswert, sondern am Kapitalwert (Barwert) des vereinbarten Erbbauzinses.

Diesen Kapitalwert ermittelt das Finanzamt, indem es den jährlichen Erbbauzins mit dem gesetzlich festgelegten Vervielfältiger aus Anlage 9a BewG multipliziert. Der Faktor richtet sich nach der Restlaufzeit und liegt bei 60 Jahren z. B. bei rund 17,5, bei 99 Jahren bei etwa 18,1.

Beispiel Jahres-Erbbauzins 4 000 €:
  • Laufzeit 60 Jahre ⇒ Vervielfältiger 17,5
  • Kapitalwert = 4 000 € × 17,5 = 70 000 €
Bei einem Grunderwerbsteuersatz von 5,5 % (z. B. Hamburg) ergibt sich eine Steuer von 3 850 €. Zum Vergleich: Würde dasselbe Grundstück für 200 000 € gekauft, fielen Grunderwerbsteuer von 11 000 € an (bei 5,5 %).

Wird das Erbbaurecht später verlängert oder durch Kauf des Grundstücks abgelöst, entsteht Grunderwerbsteuer nur auf die Werterhöhung, z. B. auf den zusätzlichen Kapitalwert bei Verlängerung bzw. auf die Ablösesumme abzüglich bereits besteuerter Beträge.

Zins-Check für Ihre Finanzierung?

  • Unverbindlich anfragen: Für die Anfrage zur Finanzierung nutzen Sie das Antragsformular. Das verpflichtet Sie zu nichts und ist kostenlos.
  • Angebote besprechen: Innerhalb eines Werktages meldet sich Ihr Finanzierungsberater oder -beraterin bei ihnen. Nach der persönlichen Beratung zu Ihrem Vorhaben erhalten Sie maßgeschneiderte Angebote.
  • Einfach abschließen: Ihr Berater/Ihre Beraterin unterstützt Sie bei der Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und regelt die Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Sie erhalten den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift.
Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Welche Rolle spielen Notar- und Grundbuchkosten bei der Grunderwerbsteuer?

Diese Gebühren fallen zusätzlich zur Grunderwerbsteuer an und erhöhen nicht deren Bemessungsgrundlage. Sie müssen also getrennt vom Kaufpreis einkalkuliert werden.

Muss ich Grunderwerbsteuer auch bei einer Teilung des Grundstücks zahlen?

Wird das Grundstück aufgeteilt und an verschiedene Erwerber veräußert, zahlt jeder Käufer für seinen Anteil Grunderwerbsteuer. Die Berechnung richtet sich nach dem jeweiligen Kaufpreis.

Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Einkommenssteuer absetzen?

In der Regel nicht. Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Anschaffungsnebenkosten und lässt sich nur absetzen, wenn die Immobilie vermietet oder betrieblich genutzt wird. Dann können Sie sie über die Abschreibung geltend machen.

Gilt die Befreiung bei Schenkungen auch für Schwiegereltern?

Eine Befreiung gilt üblicherweise nur für Verwandte in gerader Linie. Schwiegereltern fallen nicht darunter. Ob andere Ausnahmen greifen, sollte individuell geprüft werden.

Was passiert, wenn ich die Grunderwerbsteuer nicht rechtzeitig zahle?

Das Finanzamt kann Säumniszuschläge erheben und die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung verzögern. Ohne dieses Dokument wird die Grundbucheintragung nicht durchgeführt. Im Extremfall kann es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommen.

Icon KI Agent

RECHNER.APP KI-Agent

  • Auswertung aller Inhalte meiner Webseite mittels KI. Stellen Sie Ihre Frage und erhalten Sie eine individuelle Antwort!
  • Auch wenn die Antwort des KI-Agenten so formuliert sein könnte, stellt sie keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall dar. KI-Ergebnisse können fehlerhaft sein. Alle Angaben ohne Gewähr.
  • Durch die Nutzung des KI-Agenten stimmen Sie zu, dass Sie keine personenbezogenen Daten über das nachfolgende Formular übermitteln. Desweiteren stimmen Sie der Datenverarbeitung Ihrer Eingaben entsprechend meiner Datenschutzerklärung zu.
Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Grunderwerbsteuer berechnen:

Kommentare

Bislang keine Kommentare.

Schreiben Sie Ihren Kommentar!

Ihr Name und Ihr Kommentar werden veröffentlicht und entsprechend meiner Datenschutzerklärung verarbeitet.

Icon weitere Online-Rechner

Dieser Schnellrechner hat Ihnen gefallen? Dann empfehle ich Ihnen folgende Online-Rechner!

Online-Rechner "Erben & Vererben"

Online-Rechner "Fristen"

Online-Rechner "Immobilien"

Online-Rechner "Notarkosten"

Online-Rechner "Recht"

Online-Rechner "Steuern"


5 Sterne bei 3 Bewertungen
Bewertungen werden nicht auf Echtheit überprüft


Diesen Beitrag teilen