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Grunderwerbssteuer in Baden-Württemberg: Steuer beim Kauf einer Immobilie berechnen

Bild Dr. Stephan Seitz
Autor:
Zuletzt aktualisiert: 17. September 2023

In Baden-Württemberg beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5,0%. Diese Steuer wird auf den Kaufpreis einer Immobilie oder eines Grundstücks erhoben und ist eine einmalige Zahlung, die an das Finanzamt zu entrichten ist. Es ist möglich, den steuerpflichtigen Betrag zu reduzieren, indem bestimmte Posten wie Inventar im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden. Die Grunderwerbssteuer ist eine der Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie anfallen, und sollte bei der Budgetplanung berücksichtigt werden.

Inhaltsverzeichnis: Darum geht es auf dieser Seite

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So funktioniert die Berechnung der Grunderwerbssteuer in Baden-Württemberg

Die Berechnung der Grunderwerbssteuer in Baden-Württemberg basiert auf einem festgelegten Steuersatz von 5,0%, der auf den steuerpflichtigen Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks angewendet wird. Der steuerpflichtige Kaufpreis ist in der Regel der im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtpreis, kann jedoch durch bestimmte Abzüge, wie zum Beispiel für Inventar, reduziert werden. Nachdem der steuerpflichtige Betrag ermittelt wurde, wird der Steuersatz von 5,0% darauf angewendet, um die endgültige Steuerschuld zu berechnen.

Beispiel für die Berechnung der Grunderwerbssteuer in Baden-Württemberg

Zum Beispiel würde bei einem Immobilienkauf von 500.000 € in Baden-Württemberg eine Grunderwerbssteuer von 25.000 € anfallen. Wenn im Kaufvertrag Inventar im Wert von 10.000 € separat ausgewiesen ist, reduziert sich der steuerpflichtige Betrag auf 490.000 €, und die Grunderwerbssteuer würde entsprechend 24.500 € betragen.

Höhe der Grunderwerbssteuer in den größten Städten in Baden-Württemberg

Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Städten in Baden-Württemberg.

Stadt in Baden-Württemberg Grunderwerbsteuersatz in Baden-Württemberg Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Stuttgart5,0%15.000 €
Mannheim5,0%15.000 €
Karlsruhe5,0%15.000 €
Freiburg5,0%15.000 €
Heidelberg5,0%15.000 €
Heilbronn5,0%15.000 €
Pforzheim5,0%15.000 €
Ulm5,0%15.000 €
Reutlingen5,0%15.000 €
Ludwigsburg5,0%15.000 €
Tübingen5,0%15.000 €
Villingen-Schwenningen5,0%15.000 €
Konstanz5,0%15.000 €
Aalen5,0%15.000 €
Sindelfingen5,0%15.000 €
Schwäbisch Gmünd5,0%15.000 €
Offenburg5,0%15.000 €
Friedrichshafen5,0%15.000 €
Göppingen5,0%15.000 €
Baden-Baden5,0%15.000 €
Waiblingen5,0%15.000 €
Ravensburg5,0%15.000 €
Lörrach5,0%15.000 €
Rastatt5,0%15.000 €
Heidenheim5,0%15.000 €
Heilbronn5,0%15.000 €
Pforzheim5,0%15.000 €
Böblingen5,0%15.000 €
Singen5,0%15.000 €
Albstadt5,0%15.000 €
Leonberg5,0%15.000 €
Filderstadt5,0%15.000 €
Bruchsal5,0%15.000 €
Schwäbisch Hall5,0%15.000 €
Backnang5,0%15.000 €

Zusätzliche Kosten beim Immobilienkauf in Baden-Württemberg neben der Grunderwerbssteuer

Notarkosten: In Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar sorgt für die rechtliche Sicherheit des Kaufprozesses, indem er alle Vertragsklauseln präzise formuliert und sicherstellt, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten kennen. Die Kosten für den Notar trägt in der Regel der Käufer und belaufen sich auf etwa 1,0% bis 1,5% des gesamten Kaufpreises. Diese Gebühren umfassen sowohl die Beurkundung des Vertrags als auch weitere Dienstleistungen, wie die Beschaffung einer Eigentumsurkunde.

Grundbuchkosten: Nach der notariellen Beurkundung muss der Eigentumsübergang im Grundbuch vermerkt werden. Dies ist ebenfalls gesetzlich erforderlich und mit Gebühren verbunden. Diese Grundbuchkosten setzen sich aus den Eintragungsgebühren und den Kosten für die Führung des Grundbuchblatts zusammen. Sie liegen in der Regel bei 0,5% bis 1,0% des Kaufpreises und werden oft gemeinsam mit den Notargebühren abgerechnet.

Maklerkosten: Falls ein Makler am Immobilienkauf beteiligt ist, entstehen zusätzliche Maklerkosten. Diese sind nicht gesetzlich geregelt und können daher variieren. In vielen Fällen werden die Maklergebühren zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, es gibt jedoch auch Situationen, in denen der Käufer alle Kosten übernimmt. Die Maklergebühren bewegen sich in der Regel zwischen 3% und 7% des Immobilienkaufpreises und sollten im Vertrag explizit aufgeführt sein.

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Geschichte und Entwicklung der Grunderwerbssteuer in Baden-Württemberg

Die Grunderwerbssteuer in Baden-Württemberg hat sich im Laufe der Jahre verändert. Ursprünglich lag der Steuersatz bei 3,5%, wurde jedoch im Jahr 2011 auf 5,0% erhöht. Diese Änderung hatte einen signifikanten Einfluss auf die Immobilienpreise und die Entscheidung von Käufern, in Baden-Württemberg zu investieren oder nicht.

Tipps zur Minimierung der Grunderwerbssteuer in Baden-Württemberg

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Grunderwerbssteuer in Baden-Württemberg zu minimieren. Eine gängige Methode ist die separate Ausweisung von Inventar im Kaufvertrag, um den steuerpflichtigen Betrag zu reduzieren. Darüber hinaus können bestimmte steuerliche Vorteile genutzt werden, wenn die Immobilie als Investition oder für gewerbliche Zwecke erworben wird. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um alle verfügbaren Optionen zu prüfen und die beste Strategie für Ihre spezielle Situation zu wählen.

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