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Grunderwerbssteuer in Hessen: Steuer beim Kauf einer Immobilie berechnen

Bild Dr. Stephan Seitz
Autor:
Zuletzt aktualisiert: 17. September 2023

In Hessen beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,0%, was einer der höchsten Sätze in Deutschland ist. Diese Steuer wird auf den Kaufpreis einer Immobilie oder eines Grundstücks erhoben und ist eine einmalige Zahlung, die an das Finanzamt zu entrichten ist. Die Grunderwerbssteuer ist eine der Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie anfallen und sollte bei der Budgetplanung berücksichtigt werden. In Hessen ist die Grunderwerbssteuer besonders relevant, da die Immobilienpreise in einigen Regionen, vor allem in Städten wie Frankfurt, sehr hoch sind.

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So funktioniert die Berechnung der Grunderwerbssteuer in Hessen

Die Berechnung der Grunderwerbssteuer in Hessen basiert auf einem festgelegten Steuersatz von 6,0%, der auf den steuerpflichtigen Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks angewendet wird. Bei einem Immobilienkauf von 300.000 € in Hessen würde eine Grunderwerbssteuer von 18.000 € anfallen.

Landestypische Besonderheiten in Hessen

In Hessen gibt es keine speziellen steuerlichen Regelungen für den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen, wie es in einigen anderen Bundesländern der Fall ist. Allerdings ist der hohe Steuersatz von 6,0% ein wichtiger Faktor, der bei der Budgetplanung für den Immobilienkauf berücksichtigt werden sollte.

Höhe der Grunderwerbssteuer in den größten Städten in Hessen

Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Städten in Hessen.

Stadt in Hessen Grunderwerbsteuersatz in Hessen Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Frankfurt am Main 6,0% 18.000 €
Wiesbaden 6,0% 18.000 €
Kassel 6,0% 18.000 €
Darmstadt 6,0% 18.000 €
Offenbach am Main 6,0% 18.000 €
Wetzlar 6,0% 18.000 €
Marburg 6,0% 18.000 €
Fulda 6,0% 18.000 €
Rüsselsheim am Main 6,0% 18.000 €
Bad Homburg vor der Höhe 6,0% 18.000 €
Worms 6,0% 18.000 €
Bad Hersfeld 6,0% 18.000 €
Eschwege 6,0% 18.000 €
Limburg an der Lahn 6,0% 18.000 €
Bad Vilbel 6,0% 18.000 €
Langen 6,0% 18.000 €
Viernheim 6,0% 18.000 €
Mörfelden-Walldorf 6,0% 18.000 €
Dietzenbach 6,0% 18.000 €
Lampertheim 6,0% 18.000 €
Bad Nauheim 6,0% 18.000 €
Korbach 6,0% 18.000 €
Rödermark 6,0% 18.000 €
Obertshausen 6,0% 18.000 €
Bruchköbel 6,0% 18.000 €
Rodgau 6,0% 18.000 €
Bensheim 6,0% 18.000 €
Friedberg 6,0% 18.000 €
Gießen 6,0% 18.000 €

Zusätzliche Ausgaben beim Erwerb einer Immobilie in Hessen neben der Grunderwerbssteuer

Gebühren für den Notar: In Deutschland ist die notarielle Beglaubigung des Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar sorgt dafür, dass der Vertrag eindeutig ist und dass beide Parteien ihre jeweiligen Rechte und Verpflichtungen vollständig verstehen. Üblicherweise muss der Käufer diese Kosten übernehmen, die in der Regel zwischen 1,0% und 1,5% des Gesamtkaufpreises liegen. Diese Gebühren umfassen sowohl die Vertragsbeurkundung als auch weitere notarielle Dienstleistungen, wie beispielsweise die Beschaffung eines Eigentumsnachweises.

Ausgaben für das Grundbuch: Nach der notariellen Beurkundung ist die Änderung des Eigentümers im Grundbuch ein weiterer obligatorischer Schritt, der ebenfalls kostenpflichtig ist. Die Ausgaben für das Grundbuch setzen sich aus den Eintragungsgebühren und den Kosten für die Führung des Grundbuchblatts zusammen. Diese Ausgaben belaufen sich in der Regel auf etwa 0,5% bis 1,0% des Kaufpreises der Immobilie und werden normalerweise zusammen mit den Notargebühren abgerechnet.

Provision für den Immobilienmakler: Sollte der Immobilienkauf über einen Makler erfolgen, entstehen in der Regel auch Maklerprovisionen. Diese sind nicht gesetzlich geregelt und können daher unterschiedlich ausfallen. In vielen Bundesländern ist es gängige Praxis, dass die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen der Käufer alle Kosten übernimmt. Die Provision für den Makler beträgt in der Regel zwischen 3% und 7% des Immobilienkaufpreises und sollte im Kaufvertrag explizit aufgeführt sein.

Für eine genaue Kostenaufstellung können Sie meinen Rechner für Immobilienerwerbskosten verwenden.

Steuerliche Sonderregelungen in Hessen

Erwerb innerhalb der Familie: In Hessen gibt es spezielle steuerliche Erleichterungen für den Erwerb von Immobilien innerhalb der Familie. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Grunderwerbssteuersatz reduziert oder sogar ganz erlassen werden. Dies gilt insbesondere für direkte Verwandte wie Eltern, Kinder und Ehepartner. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und Voraussetzungen im Vorfeld zu klären, da es sonst zu unerwarteten Steuerforderungen kommen kann. Eine rechtzeitige steuerliche Beratung ist daher dringend empfohlen.

Landesspezifische Abzüge und Zuschläge in Hessen

Sanierungsgebiete und Denkmalschutz: In Hessen existieren bestimmte Sanierungsgebiete und denkmalgeschützte Bereiche, in denen der Erwerb von Immobilien mit zusätzlichen steuerlichen Vorteilen verbunden sein kann. In solchen Fällen können Abzüge von der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer gewährt werden. Darüber hinaus können in denkmalgeschützten Gebieten zusätzliche Fördermittel und steuerliche Anreize in Anspruch genommen werden. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Anforderungen und Bedingungen für diese Abzüge und Zuschläge zu kennen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Öffentliche Förderprogramme in Hessen

Fördermittel für Erstkauf: Hessen bietet verschiedene öffentliche Förderprogramme an, die speziell auf den Erstkauf von Immobilien ausgerichtet sind. Diese Programme können in Form von zinsgünstigen Darlehen oder direkten Zuschüssen zur Verfügung gestellt werden. In einigen Fällen können diese Fördermittel dazu führen, dass die effektive Grunderwerbssteuerlast gesenkt wird. Es ist jedoch wichtig, die Anträge für solche Fördermittel frühzeitig zu stellen und alle erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten.

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