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Grunderwerbssteuer in Mecklenburg-Vorpommern: Steuer beim Kauf einer Immobilie berechnen

Bild Dr. Stephan Seitz
Autor:
Zuletzt aktualisiert: 17. September 2023

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,0%, was im Vergleich zu anderen Bundesländern ebenfalls hoch ist. Diese Steuer wird auf den Kaufpreis einer Immobilie oder eines Grundstücks angewandt und ist eine einmalige Abgabe, die an das Finanzamt zu leisten ist. Die Grunderwerbssteuer gehört zu den Nebenkosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen und sollte daher in der Finanzplanung nicht außer Acht gelassen werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Grunderwerbssteuer insbesondere in touristischen Regionen wie der Ostseeküste ein wichtiger Faktor.

Inhaltsverzeichnis: Darum geht es auf dieser Seite

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So funktioniert die Berechnung der Grunderwerbssteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Die Berechnung der Grunderwerbssteuer in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt auf Basis eines festgelegten Steuersatzes von 6,0%, der auf den steuerpflichtigen Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks angewendet wird. Der steuerpflichtige Kaufpreis entspricht in der Regel dem im Kaufvertrag festgelegten Gesamtpreis, kann jedoch durch bestimmte Abzüge, wie beispielsweise für Inventar, reduziert werden. Nach Ermittlung des steuerpflichtigen Betrags wird der Grunderwerbsteuersatz von Mecklenburg-Vorpommern von 6,0% darauf angewendet, um die endgültige Steuerschuld zu ermitteln.

Beispiel für die Berechnung der Grunderwerbssteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Angenommen, Sie erwerben eine Immobilie für 300.000 € in Mecklenburg-Vorpommern. In diesem Fall würde eine Grunderwerbssteuer von 18.000 € fällig. Ist im Kaufvertrag Inventar im Wert von 10.000 € separat ausgewiesen, reduziert sich der steuerpflichtige Betrag auf 290.000 €, und die Grunderwerbssteuer würde dementsprechend 17.400 € betragen.

Höhe der Grunderwerbssteuer in den größten Städten in Mecklenburg-Vorpommern

Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Städten in Mecklenburg-Vorpommern.

Stadt in Mecklenburg-Vorpommern Grunderwerbsteuersatz in Mecklenburg-Vorpommern Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Rostock 6,0% 18.000 €
Schwerin 6,0% 18.000 €
Neubrandenburg 6,0% 18.000 €
Stralsund 6,0% 18.000 €
Greifswald 6,0% 18.000 €
Wismar 6,0% 18.000 €
Güstrow 6,0% 18.000 €
Ribnitz-Damgarten 6,0% 18.000 €
Waren (Müritz) 6,0% 18.000 €
Barth 6,0% 18.000 €
Ludwigslust 6,0% 18.000 €
Neustrelitz 6,0% 18.000 €
Anklam 6,0% 18.000 €
Parchim 6,0% 18.000 €
Bad Doberan 6,0% 18.000 €
Ueckermünde 6,0% 18.000 €
Demmin 6,0% 18.000 €
Wolgast 6,0% 18.000 €
Teterow 6,0% 18.000 €
Malchow 6,0% 18.000 €
Loitz 6,0% 18.000 €

Zusätzliche Ausgaben beim Erwerb einer Immobilie in Mecklenburg-Vorpommern neben der Grunderwerbssteuer

Notargebühren: In Mecklenburg-Vorpommern, wie auch im Rest von Deutschland, ist die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrags für Immobilien gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar stellt sicher, dass der Vertrag klar formuliert ist und dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten vollumfänglich verstehen. In der Regel trägt der Käufer diese Kosten, die meist zwischen 1,0% und 1,5% des gesamten Kaufpreises liegen. Diese Gebühren decken sowohl die Beurkundung des Vertrags als auch andere notarielle Dienstleistungen ab, wie zum Beispiel die Einholung eines Grundbuchauszugs.

Grundbuchkosten: Nach der notariellen Beurkundung ist die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch ein weiterer erforderlicher und kostenpflichtiger Schritt. Die Kosten für die Grundbucheintragung setzen sich aus den Gebühren für die Eintragung und die Verwaltung des Grundbuchblatts zusammen. Diese Kosten betragen in der Regel etwa 0,5% bis 1,0% des Immobilienkaufpreises und werden üblicherweise zusammen mit den Notargebühren beglichen.

Maklerprovision: Falls der Immobilienkauf über einen Makler abgewickelt wird, fallen in der Regel auch Maklergebühren an. Diese sind nicht gesetzlich festgelegt und können variieren. In Mecklenburg-Vorpommern ist es üblich, dass die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird, es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Käufer die gesamten Kosten trägt. Die Maklerprovision liegt normalerweise zwischen 3% und 7% des Kaufpreises der Immobilie und sollte im Kaufvertrag ausdrücklich vermerkt sein.

Für eine detaillierte Übersicht der Kosten können Sie meinen Rechner für Immobilienerwerbskosten in Mecklenburg-Vorpommern nutzen.

Landestypische Steuervergünstigungen in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es unter bestimmten Bedingungen Steuervergünstigungen für den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen oder denkmalgeschützten Immobilien. Diese Vergünstigungen können die Grunderwerbssteuer erheblich reduzieren und sind ein wichtiger Faktor bei der Budgetplanung für den Immobilienkauf.

Regionale Unterschiede in der Grunderwerbssteuer

Obwohl der Grunderwerbsteuersatz in Mecklenburg-Vorpommern landesweit einheitlich ist, können regionale Faktoren wie die Entwicklung der Immobilienpreise in bestimmten Gebieten oder Gemeinden die effektive Steuerlast beeinflussen. In touristisch beliebten Regionen wie der Mecklenburgischen Seenplatte oder der Ostseeküste können die Immobilienpreise und damit auch die Grunderwerbssteuer höher ausfallen.

Einfluss von Sanierungsgebieten auf die Grunderwerbssteuer

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es mehrere Sanierungsgebiete, insbesondere in Städten wie Rostock oder Schwerin. Der Erwerb von Immobilien in diesen Gebieten kann zusätzliche steuerliche Vorteile bieten, da Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzbar sein können. Dies kann die Gesamtkosten des Immobilienerwerbs reduzieren und sollte bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.

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