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Grundwererbssteuer in Bayern: Steuer beim Kauf einer Immobilie berechnen

Bild Dr. jur. Stephan SeitzAutor:
Zuletzt aktualisiert: 20. April 2024
Bitte beachten: Rechtliche Hinweise

In Bayern beträgt der Grunderwerbsteuersatz 3,5%, was einer der niedrigsten Sätze in Deutschland ist. Diese Steuer wird auf den Kaufpreis einer Immobilie oder eines Grundstücks erhoben und ist eine einmalige Zahlung, die an das Finanzamt zu entrichten ist. Es ist möglich, den steuerpflichtigen Betrag zu reduzieren, indem bestimmte Posten wie Inventar im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden. Die Grunderwerbsteuer ist eine der Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie anfallen, und sollte bei der Budgetplanung berücksichtigt werden. In Bayern ist die Grunderwerbsteuer insbesondere relevant, da die Immobilienpreise in vielen Regionen, vor allem in Städten wie München, sehr hoch sind.

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So funktioniert die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Bayern

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Bayern basiert auf einem festgelegten Steuersatz von 6,0%, der auf den steuerpflichtigen Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks angewendet wird. Der steuerpflichtige Kaufpreis ist in der Regel der im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtpreis, kann jedoch durch bestimmte Abzüge, wie zum Beispiel für Inventar, reduziert werden. Nachdem der steuerpflichtige Betrag ermittelt wurde, wird der hessische Grunderwerbsteuersatz von 6,0% darauf angewendet, um die endgültige Steuerschuld zu berechnen.

Beispiel für die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Bayern

Zum Beispiel würde bei einem Immobilienkauf von 300.000 € in Bayern eine Grunderwerbsteuer von 18.000 € anfallen. Wenn im Kaufvertrag Inventar im Wert von 10.000 € separat ausgewiesen ist, reduziert sich der steuerpflichtige Betrag auf 290.000 €, und die Grunderwerbsteuer würde entsprechend 17.400 € betragen.

Höhe der Grunderwerbsteuer in den größten Städten in Bayern

Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Städten in Bayern.

Stadt in Bayern Grunderwerbsteuersatz in Bayern Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
München 3,5% 10.500 €
Nürnberg 3,5% 10.500 €
Augsburg 3,5% 10.500 €
Regensburg 3,5% 10.500 €
Ingolstadt 3,5% 10.500 €
Würzburg 3,5% 10.500 €
Fürth 3,5% 10.500 €
Erlangen 3,5% 10.500 €
Straubing 3,5% 10.500 €
Kempten 3,5% 10.500 €
Rosenheim 3,5% 10.500 €
Neu-Ulm 3,5% 10.500 €
Aschaffenburg 3,5% 10.500 €
Landshut 3,5% 10.500 €
Passau 3,5% 10.500 €
Dachau 3,5% 10.500 €
Friedberg 3,5% 10.500 €
Schweinfurt 3,5% 10.500 €
Kaufbeuren 3,5% 10.500 €
Memmingen 3,5% 10.500 €
Weiden 3,5% 10.500 €
Amberg 3,5% 10.500 €
Coburg 3,5% 10.500 €
Ansbach 3,5% 10.500 €
Germering 3,5% 10.500 €
Fürstenfeldbruck 3,5% 10.500 €
Deggendorf 3,5% 10.500 €
Neumarkt 3,5% 10.500 €
Lauf 3,5% 10.500 €
Vaterstetten 3,5% 10.500 €
Unterschleißheim 3,5% 10.500 €
Olching 3,5% 10.500 €
Landsberg 3,5% 10.500 €

Weitere Kosten neben der Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Immobilie in Bayern

Notarkosten: Die Beurkundung des Kaufvertrags durch einen Notar ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und ein wichtiger Schritt im Immobilienkaufprozess. Der Notar stellt sicher, dass alle Vertragsbedingungen klar formuliert sind und beide Parteien ihre Rechte und Pflichten verstehen. Die Notarkosten sind in der Regel vom Käufer zu tragen und betragen etwa 1,0% bis 1,5% des Kaufpreises der Immobilie. Diese Gebühren decken die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und weitere Dienstleistungen des Notars ab, wie zum Beispiel die Einholung einer Eigentumsbescheinigung.

Grundbuchkosten: Nach dem Notartermin muss der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen werden. Dies ist ein weiterer gesetzlich vorgeschriebener Schritt und ebenfalls mit Kosten verbunden. Die Grundbuchkosten setzen sich aus den Gebühren für die Eintragung und die Grundbuchblattführung zusammen. In der Regel liegen diese Kosten bei etwa 0,5% bis 1,0% des Immobilienkaufpreises. Sie sind vom Käufer zu tragen und werden oft zusammen mit den Notarkosten abgerechnet.

Maklerkosten: Wenn der Immobilienkauf über einen Makler abgewickelt wird, fallen in der Regel Maklergebühren an. Diese Gebühren sind nicht gesetzlich festgelegt und können daher variieren. In vielen Bundesländern ist es üblich, dass die Maklergebühren zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden, aber es gibt auch Fälle, in denen der Käufer die gesamten Kosten trägt. Die Maklergebühren liegen meist zwischen 3% und 7% des Kaufpreises der Immobilie und sollten im Kaufvertrag klar ausgewiesen sein.

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Kostenrechner Grunderwerbsteuer Bayern

Rolle der Grunderwerbsteuer in der bayerischen Wohnungspolitik

In Bayern spielt die Grunderwerbsteuer eine wichtige Rolle in der Wohnungspolitik. Der Freistaat hat sich bewusst dafür entschieden, den Grunderwerbsteuersatz bei 3,5% zu belassen, um den Immobilienmarkt attraktiver zu gestalten. Dies ist insbesondere im Kontext der hohen Immobilienpreise in Städten wie München relevant. Durch den niedrigeren Steuersatz soll der Erwerb von Wohneigentum für Familien erleichtert werden, was wiederum die Wohnungspolitik des Landes unterstützt.

Steuerliche Vorteile für landwirtschaftliche Betriebe in Bayern

Bayern ist ein Bundesland mit einer starken landwirtschaftlichen Tradition. Daher gibt es spezielle steuerliche Regelungen für den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen. In bestimmten Fällen können landwirtschaftliche Betriebe von der Grunderwerbsteuer befreit sein oder einen reduzierten Steuersatz in Anspruch nehmen. Diese steuerlichen Vorteile sind ein wichtiger Bestandteil der Agrarpolitik des Freistaats und sollen die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums fördern.

Höhe der Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich nach Bundesland. Nachfolgend finden sie Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Bundesland.

Bundesland Grunderwerbsteuersatz Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Baden-Württemberg 5,0% 15.000 €
Bayern 3,5% 10.500 €
Berlin 6,0% 18.000 €
Brandenburg 6,5% 19.500 €
Bremen 5,0% 15.000 €
Hamburg 5,5% 16.500 €
Hessen 6,0% 18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 6,0% 18.000 €
Niedersachsen 5,0% 15.000 €
Nordrhein-Westfalen 6,5% 19.500 €
Rheinland-Pfalz 5,0% 15.000 €
Saarland 6,5% 19.500 €
Sachsen 5,5% 16.500 €
Sachsen-Anhalt 5,0% 15.000 €
Schleswig-Holstein 6,5% 19.500 €
Thüringen 5,0% 15.000 €

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