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Grunderwerbsteuer Bayern: Höhe und Berechnung

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
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Zuletzt aktualisiert: 14. April 2025
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Kostenrechner Grunderwerbsteuer Bayern

  • Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 %. Dieser Steuersatz wird auf den steuerpflichtigen Kaufpreis einer Immobilie oder eines Grundstücks angewendet. Der Kaufpreis kann durch Abzüge, wie z. B. für Inventar, reduziert werden.
  • Der Käufer ist in der Regel für die Zahlung der Grunderwerbsteuer verantwortlich. Obwohl rechtlich sowohl Käufer als auch Verkäufer Gesamtschuldner sind, wird im Kaufvertrag meist festgelegt, dass der Käufer die Steuer allein trägt. Dies bedeutet, dass Käufer die Grunderwerbsteuer in der Praxis fast immer selbst begleichen müssen.
  • Die Grunderwerbsteuer ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids fällig. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags meldet der Notar den Erwerb an das Finanzamt, das dann einen Steuerbescheid zusendet. Die Zahlung muss fristgerecht erfolgen, um die Eigentumsübertragung im Grundbuch zu ermöglichen.
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Grunderwerbsteuer Bayern: Wie funktioniert die Berechnung?

Viele Immobilienkäufer fragen sich: Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern, und wie wird sie berechnet? Grundsätzlich basiert sie auf einem festgelegten Steuersatz von 3,5 %, der auf den steuerpflichtigen Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks angewendet wird. Der steuerpflichtige Kaufpreis entspricht üblicherweise dem im Kaufvertrag vereinbarten Gesamtpreis, kann aber durch bestimmte Abzüge (z. B. für Inventar) reduziert werden. Nach Ermittlung des steuerpflichtigen Betrags wird der Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % angesetzt, um die endgültige Steuerschuld festzustellen.

Kostenrechner Grunderwerbsteuer Bayern: Hätten Sie das gedacht? Zahlen, Daten, Fakten!

  • Über 100 Jahre Tradition: Die erste Vorläuferin der heutigen Grunderwerbsteuer wurde bereits 1909 eingeführt – lange vor der Bundesrepublik selbst. Damit gehört sie zu den am dauerhaftesten etablierten Abgaben in Deutschland und hat bis heute nichts von ihrer Relevanz eingebüßt.
  • Täglich Millionen für die Länderkassen: Allein im Jahr 2022 nahmen die Bundesländer rund 18,9 Milliarden € durch die Grunderwerbsteuer ein. Das entspricht über 50 Millionen € pro Tag – oder umgerechnet knapp 36.000 € pro Minute, die in den Länderhaushalten ankommen.
  • Steuersätze auf Rekordniveau: Seit 2006 dürfen die Bundesländer ihre Grunderwerbsteuersätze selbst festlegen. In einigen Ländern liegt er mittlerweile bei bis zu 6,5 %. Das hat dazu geführt, dass das Gesamtaufkommen der Grunderwerbsteuer in den vergangenen 15 Jahren erheblich gestiegen ist – eine Entwicklung, die Käuferinnen und Käufer umso mehr im Blick haben sollten.
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Beispiel für die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Bayern

Wer die Grunderwerbsteuer Bayern berechnen möchte, kann sich an folgendem Beispiel orientieren: Bei einem Immobilienkauf von 300.000 € in Bayern fallen regulär 3,5 % an, also 10.500 €. Wenn jedoch im Kaufvertrag Inventar im Wert von 10.000 € separat ausgewiesen ist, sinkt der steuerpflichtige Betrag auf 290.000 €. Damit beläuft sich die Grunderwerbsteuer auf 10.150 €.

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Höhe der Grunderwerbsteuer in den größten Städten in Bayern

Die Höhe Grunderwerbsteuer Bayern liegt in allen Städten einheitlich bei 3,5 %. Das betrifft unter anderem die Grunderwerbsteuer München, Nürnberg oder Augsburg. Nachfolgend finden Sie eine Beispielrechnung für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 €.

Stadt in Bayern Grunderwerbsteuersatz in Bayern Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
München 3,5% 10.500 €
Nürnberg 3,5% 10.500 €
Augsburg 3,5% 10.500 €
Regensburg 3,5% 10.500 €
Ingolstadt 3,5% 10.500 €
Würzburg 3,5% 10.500 €
Fürth 3,5% 10.500 €
Erlangen 3,5% 10.500 €
Straubing 3,5% 10.500 €
Kempten 3,5% 10.500 €
Rosenheim 3,5% 10.500 €
Neu-Ulm 3,5% 10.500 €
Aschaffenburg 3,5% 10.500 €
Landshut 3,5% 10.500 €
Passau 3,5% 10.500 €
Dachau 3,5% 10.500 €
Friedberg 3,5% 10.500 €
Schweinfurt 3,5% 10.500 €
Kaufbeuren 3,5% 10.500 €
Memmingen 3,5% 10.500 €
Weiden 3,5% 10.500 €
Amberg 3,5% 10.500 €
Coburg 3,5% 10.500 €
Ansbach 3,5% 10.500 €
Germering 3,5% 10.500 €
Fürstenfeldbruck 3,5% 10.500 €
Deggendorf 3,5% 10.500 €
Neumarkt 3,5% 10.500 €
Lauf 3,5% 10.500 €
Vaterstetten 3,5% 10.500 €
Unterschleißheim 3,5% 10.500 €
Olching 3,5% 10.500 €
Landsberg 3,5% 10.500 €

Trennen Sie das bewegliche Inventar möglichst präzise von der Immobilie, indem Sie Einbauküchen, Möbel oder andere Gegenstände nachvollziehbar separat im Kaufvertrag ausweisen. So lässt sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer legal senken, was je nach Objektwert spürbare Einsparungen ermöglicht. Achten Sie jedoch unbedingt auf realistische Bewertungen und eine sorgfältige Dokumentation aller Ausstattungsmerkmale, damit das Finanzamt die Aufteilung akzeptiert.

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Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

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Wer zahlt die Grunderwerbsteuer in Bayern – und wann ist sie fällig?

Rein rechtlich gesehen sind sowohl Käufer als auch Verkäufer einer Immobilie sogenannte Gesamtschuldner der Grunderwerbsteuer (§ 13 GrEStG). In der Praxis wird jedoch fast immer im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer die Steuer alleine trägt. Das bedeutet: In nahezu allen Fällen zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer.

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags meldet der beurkundende Notar den Erwerbsvorgang an das zuständige Finanzamt. Wenige Wochen später erhält der Käufer einen Grunderwerbsteuerbescheid per Post. Ab Zustellung des Bescheids hat man einen Monat Zeit, die Steuer zu begleichen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung an das Finanzamt, unter Angabe des Kassenzeichens aus dem Steuerbescheid.

Diese fristgerechte Zahlung ist nicht nur steuerlich wichtig, sondern auch für die Eigentumsübertragung: Das Finanzamt stellt nach Zahlung der Steuer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne diese Bescheinigung kann das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung nicht durchführen, sodass der Käufer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.

Daher empfiehlt es sich, die Grunderwerbsteuer frühzeitig einzuplanen und nach Erhalt des Bescheids zügig zu zahlen. In vielen Fällen leiten Notare oder Banken die Zahlung sogar direkt ein, um Verzögerungen zu vermeiden.

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Weitere Kosten neben der Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Immobilie in Bayern

Im Rahmen des Immobilienkaufs in Bayern sollten Sie weitere Nebenkosten berücksichtigen:

  • Notarkosten: Die Beurkundung des Kaufvertrags durch einen Notar ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und ein wichtiger Schritt im Immobilienkaufprozess. Der Notar sorgt dafür, dass alle Vertragsbedingungen eindeutig sind und beide Parteien ihre Rechte und Pflichten verstehen. Die Notarkosten liegen meist zwischen 1,0 % und 1,5 % des Kaufpreises.
  • Grundbuchkosten: Nach dem Notartermin erfolgt die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Diese Kosten setzen sich aus Gebühren für die Eintragung und die Grundbuchblattführung zusammen und liegen oft zwischen 0,5 % und 1,0 % des Kaufpreises.
  • Maklerkosten: Wenn ein Makler am Immobilienkauf beteiligt ist, fallen je nach Region und Vereinbarung zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises an. In vielen Fällen werden die Maklergebühren zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

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Thumbnail Kostenrechner Grunderwerbsteuer Bayern
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Rolle der Grunderwerbsteuer in der bayerischen Wohnungspolitik

In Bayern spielt die Grunderwerbsteuer eine zentrale Rolle in der Wohnungspolitik. Der Freistaat hat sich bewusst dafür entschieden, den Steuersatz bei 3,5 % zu belassen, um den Immobilienmarkt attraktiver zu gestalten – insbesondere in teuren Regionen wie München. Obwohl die Grunderwerbsteuer München für viele Käufer eine Herausforderung darstellt, ist sie im Vergleich zu anderen Bundesländern dennoch günstiger. Damit möchte Bayern den Erwerb von Wohneigentum, vor allem für Familien, erleichtern und so die Wohnungspolitik im Land unterstützen.

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In welchen Fällen fällt in Bayern keine Grunderwerbsteuer an?

Grundsätzlich wird beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks in Bayern Grunderwerbsteuer fällig. In bestimmten Fällen greift jedoch eine Ausnahme, insbesondere wenn der Eigentumswechsel innerhalb der Familie oder unentgeltlich erfolgt.

Übertragungen innerhalb der Familie

Keine Grunderwerbsteuer fällt an, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie auf enge Familienangehörige übertragen wird. Dazu zählen insbesondere:

  • Eltern und Kinder – zum Beispiel beim Hauskauf durch das eigene Kind
  • Großeltern und Enkelkinder
  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

Auch im Fall einer Scheidung bleibt der Immobilienübertrag zwischen Ehegatten steuerfrei, sofern dieser Teil der Vermögensauseinandersetzung ist.

Planen Sie eine Übertragung innerhalb der Familie, lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, ob eine Steuerbefreiung möglich ist.

Erbschaften und Schenkungen

Erfolgt die Übertragung durch Erbschaft oder Schenkung, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Stattdessen gelten hier die Regelungen zur Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Ausnahmen bestehen bei Schenkungen unter Auflagen (z. B. Nießbrauch) oder gemischten Schenkungen. Dann kann anteilig Grunderwerbsteuer anfallen.

Wird ein Erbe im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ausgezahlt und übernimmt dafür die Immobilie, bleibt dieser Vorgang unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Weitere Ausnahmen im Detail

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie bestimmte Umstrukturierungen von Unternehmen gelten Sonderregelungen. Diese spielen vor allem bei größeren Vermögensübertragungen oder Share Deals eine Rolle und betreffen meist gewerbliche Käufer.

Ein Landwirt übernimmt im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge den Hof seiner Eltern – erfüllt er die Voraussetzungen, fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Ein weiterer Spezialfall: Wenn der Kaufpreis unterhalb von 2.500 € liegt, wird keine Grunderwerbsteuer erhoben. Diese Freigrenze ist allerdings nur bei sehr kleinen Flächen relevant.

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Höhe der Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Die Grunderwerbsteuer unterscheidet sich bundesweit. Im Folgenden sehen Sie Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € in den jeweiligen Ländern:

Infografik Steuersätze Grunderwerbsteuer

Bundesland Grunderwerbsteuersatz Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Bayern 3,5% 10.500 €
Grunderwerbsteuer Berlin 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Brandenburg 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Bremen 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Hamburg 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Hessen 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Niedersachsen 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Saarland 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Sachsen 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Thüringen 5,0% 15.000 €

Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern für verschiedene Immobilienpreise?

Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt einheitlich 3,5 %. Bei einem Immobilienpreis von 300.000 € ergibt sich eine Steuer von 10.500 €. Bei abweichenden Kaufpreisen können Sie die Steuer entsprechend berechnen, indem Sie 3,5 % des Kaufpreises ansetzen.

Wer trägt die Grunderwerbsteuer in der Praxis?

In der Regel trägt der Käufer die Grunderwerbsteuer, auch wenn rechtlich gesehen Käufer und Verkäufer Gesamtschuldner sind. Dies wird meist im Kaufvertrag so festgelegt. Es ist wichtig, dies vor dem Kauf zu klären.

Wann muss die Grunderwerbsteuer in Bayern gezahlt werden?

Die Grunderwerbsteuer muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids an das zuständige Finanzamt gezahlt werden. Eine fristgerechte Zahlung ist entscheidend, da ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Eigentumsübertragung im Grundbuch erfolgt.

Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer in Bayern?

Ja, es gibt mehrere Ausnahmen. Keine Grunderwerbsteuer fällt an bei Übertragungen innerhalb der Familie, wie zwischen Eltern und Kindern, sowie bei Erbschaften oder Schenkungen. Bei bestimmten Bedingungen, wie dem Kaufpreis unter 2.500 €, kann ebenfalls keine Steuer anfallen.

Wie kann ich die Grunderwerbsteuer in Bayern berechnen?

Um die Grunderwerbsteuer in Bayern zu berechnen, multiplizieren Sie den Kaufpreis der Immobilie mit 3,5 %. Wenn im Kaufvertrag Inventar oder andere nicht steuerpflichtige Posten aufgeführt sind, ziehen Sie diesen Betrag vom Kaufpreis ab, um die Steuerlast zu reduzieren.

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