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Grunderwerbsteuer in Brandenburg: Steuer beim Kauf einer Immobilie berechnen

Bild Dr. jur. Stephan SeitzAutor:
Zuletzt aktualisiert: 20. April 2024
Bitte beachten: Rechtliche Hinweise

In Brandenburg liegt der Grunderwerbsteuersatz bei 6,5%, was einer der höchsten Sätze in Deutschland ist. Diese Steuer wird beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks fällig und ist einmalig an das Finanzamt zu zahlen. Es gibt Möglichkeiten, den steuerpflichtigen Betrag durch bestimmte Abzüge, wie Inventar, zu reduzieren. Die Grunderwerbsteuer ist eine wichtige Nebenkostenposition beim Immobilienkauf und sollte in der Finanzplanung nicht übersehen werden.

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So wird die Grunderwerbsteuer in Brandenburg berechnet

Die Grunderwerbsteuer in Brandenburg wird auf Basis eines Steuersatzes von 6,5% des steuerpflichtigen Kaufpreises der Immobilie oder des Grundstücks ermittelt. Der steuerpflichtige Kaufpreis ist in der Regel der im Kaufvertrag festgelegte Gesamtpreis, kann jedoch durch bestimmte Abzüge reduziert werden.

Beispielrechnung für Brandenburg

Bei einem Immobilienkauf von 400.000 € in Brandenburg würde eine Grunderwerbsteuer von 26.000 € anfallen. Wenn Inventar im Wert von 10.000 € separat ausgewiesen ist, reduziert sich der steuerpflichtige Betrag auf 390.000 €, und die Grunderwerbsteuer würde 25.350 € betragen.

Grunderwerbsteuer in den 20 größten Städten in Brandenburg

Beispielrechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € in verschiedenen Städten Brandenburgs.

Stadt in Brandenburg Grunderwerbsteuersatz in Brandenburg Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Potsdam 6,5% 19.500 €
Cottbus 6,5% 19.500 €
Brandenburg an der Havel 6,5% 19.500 €
Frankfurt (Oder) 6,5% 19.500 €
Oranienburg 6,5% 19.500 €
Falkensee 6,5% 19.500 €
Eberswalde 6,5% 19.500 €
Bernau bei Berlin 6,5% 19.500 €
Königs Wusterhausen 6,5% 19.500 €
Neuruppin 6,5% 19.500 €
Fürstenwalde/Spree 6,5% 19.500 €
Ludwigsfelde 6,5% 19.500 €
Rathenow 6,5% 19.500 €
Strausberg 6,5% 19.500 €
Werder (Havel) 6,5% 19.500 €
Hohen Neuendorf 6,5% 19.500 €
Wandlitz 6,5% 19.500 €
Teltow 6,5% 19.500 €
Zossen 6,5% 19.500 €
Prenzlau 6,5% 19.500 €

Weitere anfallende Kosten beim Immobilienkauf in Brandenburg

Notarkosten: Die Notarkosten in Brandenburg betragen in der Regel 1,0% bis 1,5% des Kaufpreises und sind vom Käufer zu tragen.

Grundbuchkosten: Diese Kosten liegen bei etwa 0,5% bis 1,0% des Immobilienkaufpreises und werden oft zusammen mit den Notarkosten abgerechnet.

Maklerkosten: Die Maklergebühren sind nicht festgelegt und können variieren. Sie sollten im Kaufvertrag klar ausgewiesen sein.

Nutzen Sie zur konkreten Ermittlung meinen Kostenrechner für den Immobilienerwerb.

Kostenrechner für Grunderwerbsteuer in Brandenburg

Steuerermäßigungen und Ausnahmen bei der Grunderwerbsteuer in Brandenburg

In Brandenburg existieren verschiedene Möglichkeiten, um von Steuerermäßigungen oder -ausnahmen bei der Grunderwerbsteuer zu profitieren. Diese Regelungen sind besonders relevant für bestimmte Gruppen von Immobilienkäufern oder spezielle Arten von Immobilien.

Landwirtschaftliche Betriebe: Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es in Brandenburg spezielle Ermäßigungen bei der Grunderwerbsteuer. Diese Regelungen sollen die Landwirtschaft fördern und den Erwerb von landwirtschaftlich genutzten Flächen erleichtern. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen variieren und sollten im Einzelfall geprüft werden.

Denkmalgeschützte Immobilien: Käufer von denkmalgeschützten Immobilien können unter bestimmten Voraussetzungen von einer reduzierten Grunderwerbsteuer profitieren. Diese Ermäßigung soll die Erhaltung von denkmalgeschützten Gebäuden fördern. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Anforderungen und Bedingungen für diese Steuerermäßigung im Voraus zu klären.

Familien und Erstkauf: In einigen Fällen können auch Familien oder Erstkäufer von einer reduzierten Grunderwerbsteuer profitieren. Diese Regelungen sollen den Immobilienerwerb für junge Familien und Erstkäufer erleichtern. Auch hier sind die genauen Bedingungen und Voraussetzungen individuell zu prüfen.

Soziale und gemeinnützige Projekte: Für soziale und gemeinnützige Immobilienprojekte gibt es in Brandenburg ebenfalls die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder Befreiung von der Grunderwerbsteuer zu erhalten. Dies soll die Realisierung von Projekten erleichtern, die dem Gemeinwohl dienen, wie etwa sozialer Wohnungsbau oder Einrichtungen für gemeinnützige Organisationen.

Es ist ratsam, sich vor dem Kauf einer Immobilie umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten der Steuerermäßigung oder -befreiung zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Kostenrechner für Grunderwerbsteuer in Brandenburg

Die Entwicklung der Grunderwerbsteuersätze in Brandenburg

Die Grunderwerbsteuer in Brandenburg hat sich im Laufe der Jahre verändert. Bis zum Jahr 2006 betrug der Steuersatz 3,5%. Danach wurde er mehrmals angepasst und liegt derzeit bei 6,5%. Diese Anpassungen sind Teil einer bundesweiten Tendenz, bei der die meisten Bundesländer ihre Grunderwerbsteuersätze erhöht haben, um zusätzliche Einnahmen zu generieren.

Einfluss der Grunderwerbsteuer auf den ländlichen und städtischen Immobilienmarkt in Brandenburg

Die Grunderwerbsteuer in Brandenburg hat unterschiedliche Auswirkungen auf den ländlichen und städtischen Immobilienmarkt. Während in städtischen Gebieten wie Potsdam die hohen Steuersätze oft einfach hingenommen werden, können sie in ländlichen Gebieten eine größere Hürde darstellen. Hier sind die Immobilienpreise generell niedriger, und die zusätzliche Steuerlast kann potenzielle Käufer abschrecken. Dies kann zu einer langsameren Entwicklung des Immobilienmarkts in ländlichen Regionen führen.

Höhe der Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich nach Bundesland. Nachfolgend finden sie Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Bundesland.

Bundesland Grunderwerbsteuersatz Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Baden-Württemberg 5,0% 15.000 €
Bayern 3,5% 10.500 €
Berlin 6,0% 18.000 €
Brandenburg 6,5% 19.500 €
Bremen 5,0% 15.000 €
Hamburg 5,5% 16.500 €
Hessen 6,0% 18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 6,0% 18.000 €
Niedersachsen 5,0% 15.000 €
Nordrhein-Westfalen 6,5% 19.500 €
Rheinland-Pfalz 5,0% 15.000 €
Saarland 6,5% 19.500 €
Sachsen 5,5% 16.500 €
Sachsen-Anhalt 5,0% 15.000 €
Schleswig-Holstein 6,5% 19.500 €
Thüringen 5,0% 15.000 €

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