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Grunderwerbsteuer berechnen: Kauf einer Immobilie in NRW

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Autor:
15. Februar 2025
Ihre Lesezeit: 5 Minuten
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Kostenrechner Grunderwerbsteuer Nordrhein-WestfalenDie schnelle Antwort

In Nordrhein-Westfalen beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5%, was im Vergleich zu anderen Bundesländern recht hoch ist. Diese Steuer wird auf den Kaufpreis einer Immobilie oder eines Grundstücks angewandt und ist eine einmalige Abgabe, die an das Finanzamt zu entrichten ist. Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Nebenkosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen und sollte daher in der Finanzplanung nicht vernachlässigt werden. In Nordrhein-Westfalen ist die Grunderwerbsteuer insbesondere in großen Städten wie Köln, Düsseldorf oder Dortmund ein wichtiger Faktor.

Abschnitt 1 von 1

So funktioniert die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen erfolgt auf Basis eines festgelegten Steuersatzes von 6,5%, der auf den steuerpflichtigen Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks angewendet wird. Der steuerpflichtige Kaufpreis entspricht in der Regel dem im Kaufvertrag festgelegten Gesamtpreis, kann jedoch durch bestimmte Abzüge, wie beispielsweise für Inventar, reduziert werden. Nach Ermittlung des steuerpflichtigen Betrags wird der Grunderwerbsteuersatz von Nordrhein-Westfalen von 6,5% darauf angewendet, um die endgültige Steuerschuld zu ermitteln.

Beispiel für die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Angenommen, Sie erwerben eine Immobilie für 300.000 € in Nordrhein-Westfalen. In diesem Fall würde eine Grunderwerbsteuer von 19.500 € fällig. Ist im Kaufvertrag Inventar im Wert von 10.000 € separat ausgewiesen, reduziert sich der steuerpflichtige Betrag auf 290.000 €, und die Grunderwerbsteuer würde dementsprechend 18.850 € betragen.

Höhe der Grunderwerbsteuer in den größten Städten in Nordrhein-Westfalen

Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Städten in Nordrhein-Westfalen.

Stadt in Nordrhein-Westfalen Grunderwerbsteuersatz in Nordrhein-Westfalen Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Köln 6,5% 19.500 €
Düsseldorf 6,5% 19.500 €
Dortmund 6,5% 19.500 €
Essen 6,5% 19.500 €
Duisburg 6,5% 19.500 €
Bochum 6,5% 19.500 €
Wuppertal 6,5% 19.500 €
Bielefeld 6,5% 19.500 €
Bonn 6,5% 19.500 €
Münster 6,5% 19.500 €
Gelsenkirchen 6,5% 19.500 €
Mönchengladbach 6,5% 19.500 €
Aachen 6,5% 19.500 €
Krefeld 6,5% 19.500 €
Oberhausen 6,5% 19.500 €
Hagen 6,5% 19.500 €
Hamm 6,5% 19.500 €
Mülheim an der Ruhr 6,5% 19.500 €
Leverkusen 6,5% 19.500 €
Solingen 6,5% 19.500 €
Herne 6,5% 19.500 €
Neuss 6,5% 19.500 €
Paderborn 6,5% 19.500 €
Recklinghausen 6,5% 19.500 €
Remscheid 6,5% 19.500 €
Bottrop 6,5% 19.500 €
Siegen 6,5% 19.500 €

Zusätzliche Kosten beim Immobilienerwerb in Nordrhein-Westfalen neben der Grunderwerbsteuer

Notargebühren: In Deutschland ist die notarielle Beglaubigung des Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar sorgt dafür, dass der Vertrag eindeutig ist und dass beide Parteien ihre jeweiligen Rechte und Verpflichtungen vollständig verstehen. Üblicherweise muss der Käufer diese Kosten übernehmen, die in der Regel zwischen 1,0% und 1,5% des Gesamtkaufpreises liegen. Diese Gebühren umfassen sowohl die Vertragsbeurkundung als auch weitere notarielle Dienstleistungen, wie beispielsweise die Beschaffung eines Eigentumsnachweises.

Ausgaben für das Grundbuch: Nach der notariellen Beurkundung ist die Änderung des Eigentümers im Grundbuch ein weiterer obligatorischer Schritt, der ebenfalls kostenpflichtig ist. Die Ausgaben für das Grundbuch setzen sich aus den Eintragungsgebühren und den Kosten für die Führung des Grundbuchblatts zusammen. Diese Ausgaben belaufen sich in der Regel auf etwa 0,5% bis 1,0% des Kaufpreises der Immobilie und werden normalerweise zusammen mit den Notargebühren abgerechnet.

Provision für den Immobilienmakler: Sollte der Immobilienkauf über einen Makler erfolgen, entstehen in der Regel auch Maklerprovisionen. Diese sind nicht gesetzlich geregelt und können daher unterschiedlich ausfallen. In vielen Bundesländern ist es gängige Praxis, dass die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen der Käufer alle Kosten übernimmt. Die Provision für den Makler beträgt in der Regel zwischen 3% und 7% des Immobilienkaufpreises und sollte im Kaufvertrag explizit aufgeführt sein.

Für eine genaue Kostenaufstellung können Sie meinen Rechner für Immobilienerwerbskosten verwenden.

Kostenrechner Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen

Regelungen für den Erwerb von Mehrfamilienhäusern in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gelten besondere Regelungen für den Erwerb von Mehrfamilienhäusern. Käufer, die ein Mehrfamilienhaus als Investition erwerben und es langfristig vermieten wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen von einer ermäßigten Grunderwerbsteuer profitieren. Ziel dieser Regelung ist die Förderung des Wohnungsbaus und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Erbbaurechte in Nordrhein-Westfalen

Die steuerliche Behandlung von Erbbaurechten in Nordrhein-Westfalen ist vergleichbar mit anderen Bundesländern. Das Erbbaurecht selbst wird besteuert, nicht jedoch der Wert des gesamten Grundstücks. Diese Regelung kommt insbesondere kommunalen und sozialen Einrichtungen zugute, da sie die Möglichkeit bietet, die Grunderwerbsteuerlast zu reduzieren.

Steuerliche Erleichterungen für Sanierungsgebiete

Nordrhein-Westfalen bietet steuerliche Erleichterungen für den Erwerb von Immobilien in ausgewiesenen Sanierungsgebieten. Die Grunderwerbsteuer kann in solchen Fällen reduziert oder sogar ganz erlassen werden. Ziel ist die Förderung der städtebaulichen Erneuerung und die Aufwertung von Stadtvierteln, die sich in einem schlechten Zustand befinden.

Höhe der Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich nach Bundesland. Nachfolgend finden sie Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Bundesland.

Bundesland Grunderwerbsteuersatz Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Baden-Württemberg 5,0% 15.000 €
Bayern 3,5% 10.500 €
Berlin 6,0% 18.000 €
Brandenburg 6,5% 19.500 €
Bremen 5,0% 15.000 €
Hamburg 5,5% 16.500 €
Hessen 6,0% 18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 6,0% 18.000 €
Niedersachsen 5,0% 15.000 €
Nordrhein-Westfalen 6,5% 19.500 €
Rheinland-Pfalz 5,0% 15.000 €
Saarland 6,5% 19.500 €
Sachsen 5,5% 16.500 €
Sachsen-Anhalt 5,0% 15.000 €
Schleswig-Holstein 6,5% 19.500 €
Thüringen 5,0% 15.000 €

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