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Grunderwerbsteuer berechnen: Kauf einer Immobilie in Sachsen

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Autor:
20. September 2024
Ihre Lesezeit: 6 Minuten
               

Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
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In Sachsen beträgt der Grunderwerbsteuersatz 3,5%, was im Vergleich zu anderen Bundesländern als niedrig gilt. Diese Steuer wird auf den Kaufpreis einer Immobilie oder eines Grundstücks erhoben und ist eine einmalige Zahlung, die an das Finanzamt abzuführen ist. Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie anfallen, und sollte daher in der Finanzplanung berücksichtigt werden. In Sachsen ist die Grunderwerbsteuer insbesondere in wirtschaftlich starken Regionen wie Leipzig oder Dresden ein wichtiger Kostenpunkt.

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So funktioniert die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Sachsen

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Sachsen erfolgt auf Basis eines festgelegten Steuersatzes von 3,5%, der auf den steuerpflichtigen Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks angewendet wird. Der steuerpflichtige Kaufpreis entspricht in der Regel dem im Kaufvertrag festgelegten Gesamtpreis, kann jedoch durch bestimmte Abzüge, wie beispielsweise für Inventar, reduziert werden. Nach Ermittlung des steuerpflichtigen Betrags wird der Grunderwerbsteuersatz von Sachsen von 3,5% darauf angewendet, um die endgültige Steuerschuld zu ermitteln.

Beispiel für die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Sachsen

Angenommen, Sie erwerben eine Immobilie für 300.000 € in Sachsen. In diesem Fall würde eine Grunderwerbsteuer von 10.500 € fällig. Ist im Kaufvertrag Inventar im Wert von 10.000 € separat ausgewiesen, reduziert sich der steuerpflichtige Betrag auf 290.000 €, und die Grunderwerbsteuer würde dementsprechend 10.150 € betragen.

Höhe der Grunderwerbsteuer in den größten Städten in Sachsen

Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Städten in Sachsen.

Stadt in Sachsen Grunderwerbsteuersatz in Sachsen Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Leipzig 3,5% 10.500 €
Dresden 3,5% 10.500 €
Chemnitz 3,5% 10.500 €
Zwickau 3,5% 10.500 €
Plauen 3,5% 10.500 €
Görlitz 3,5% 10.500 €
Freiberg 3,5% 10.500 €
Bautzen 3,5% 10.500 €
Freital 3,5% 10.500 €
Pirna 3,5% 10.500 €
Riesa 3,5% 10.500 €
Meißen 3,5% 10.500 €
Torgau 3,5% 10.500 €
Limbach-Oberfrohna 3,5% 10.500 €
Delitzsch 3,5% 10.500 €
Annaberg-Buchholz 3,5% 10.500 €
Zittau 3,5% 10.500 €
Glauchau 3,5% 10.500 €
Radebeul 3,5% 10.500 €
Coswig 3,5% 10.500 €
Weißwasser 3,5% 10.500 €
Borna 3,5% 10.500 €
Radeberg 3,5% 10.500 €
Markkleeberg 3,5% 10.500 €
Aue 3,5% 10.500 €
Werdau 3,5% 10.500 €
Grimma 3,5% 10.500 €
Reichenbach im Vogtland 3,5% 10.500 €
Frankenberg 3,5% 10.500 €
Oelsnitz 3,5% 10.500 €

Zusätzliche Ausgaben beim Erwerb einer Immobilie in Sachsen neben der Grunderwerbsteuer

Notargebühren: In Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar gewährleistet die Klarheit des Vertrags und das vollständige Verständnis der Rechte und Pflichten beider Parteien. In der Regel trägt der Käufer die Kosten, die zwischen 1,0% und 1,5% des Gesamtkaufpreises liegen. Diese Gebühren decken sowohl die Vertragsbeurkundung als auch andere notarielle Dienstleistungen ab, wie die Beschaffung eines Eigentumsnachweises.

Ausgaben für das Grundbuch: Nach der notariellen Beurkundung ist die Änderung des Eigentümers im Grundbuch ein weiterer erforderlicher Schritt, der ebenfalls kostenpflichtig ist. Die Kosten für das Grundbuch setzen sich aus Eintragungsgebühren und den Kosten für die Führung des Grundbuchblatts zusammen. Diese Ausgaben betragen normalerweise etwa 0,5% bis 1,0% des Kaufpreises der Immobilie und werden üblicherweise zusammen mit den Notargebühren abgerechnet.

Maklerprovision: Wenn der Immobilienkauf über einen Makler abgewickelt wird, fallen in der Regel Maklerprovisionen an. Diese sind nicht gesetzlich festgelegt und können variieren. In vielen Bundesländern teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Käufer alle Kosten trägt. Die Provision des Maklers beträgt normalerweise zwischen 3% und 7% des Immobilienkaufpreises und sollte im Kaufvertrag ausdrücklich aufgeführt sein.

Um genaue Kosten zu berechnen, empfehle ich Ihnen meinen Rechner für Immobilienerwerbskosten zu verwenden.

Steuerliche Erleichterungen für Sanierungsgebiete in Sachsen

In Sachsen gibt es steuerliche Anreize für den Erwerb von Immobilien in ausgewiesenen Sanierungsgebieten. Käufer können in diesen Fällen eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer erhalten, um die städtebauliche Entwicklung und die Revitalisierung von Stadtvierteln zu fördern.

Erbbaurechte und die Grunderwerbsteuer in Sachsen

Die steuerliche Behandlung von Erbbaurechten in Sachsen fällt ähnlich aus wie in anderen Bundesländern. Dabei wird der Wert des Erbbaurechts für die Grunderwerbsteuer herangezogen, nicht der des gesamten Grundstücks. Diese Regelung kann insbesondere für soziale und kommunale Einrichtungen von Vorteil sein, da sie die Möglichkeit bietet, die Grunderwerbsteuerlast zu senken.

Kostenrechner Grunderwerbsteuer Sachsen

Regelungen für landwirtschaftliche Betriebe

Landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen können von speziellen steuerlichen Regelungen profitieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung oder eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer für den Erwerb von landwirtschaftlich genutzten Flächen gewährt werden. Ziel dieser Regelungen ist es, die Landwirtschaft im Bundesland zu fördern und die ländlichen Räume zu stärken.

Höhe der Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich nach Bundesland. Nachfolgend finden sie Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Bundesland.

Bundesland Grunderwerbsteuersatz Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Baden-Württemberg 5,0% 15.000 €
Bayern 3,5% 10.500 €
Berlin 6,0% 18.000 €
Brandenburg 6,5% 19.500 €
Bremen 5,0% 15.000 €
Hamburg 5,5% 16.500 €
Hessen 6,0% 18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 6,0% 18.000 €
Niedersachsen 5,0% 15.000 €
Nordrhein-Westfalen 6,5% 19.500 €
Rheinland-Pfalz 5,0% 15.000 €
Saarland 6,5% 19.500 €
Sachsen 5,5% 16.500 €
Sachsen-Anhalt 5,0% 15.000 €
Schleswig-Holstein 6,5% 19.500 €
Thüringen 5,0% 15.000 €

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